Wo kann eine Patientenverfügung zentral hinterlegt werden, so dass jedes beliebige Krankenhaus an jedem beliebigen Ort darauf zugreifen kann und es auch tut?
Die Frage und noch eine Anmerkung kommt aus einer ganz persönlichen Erfahrung, die ich Anfang dieses Jahres machen musste. Dadurch, dass einem Krankenhaus eine Patientenverfügung und auch eine notariell beurkundete Altersvorsorgevollmacht vorliegt, wird sie noch lange nicht von den Ärzten beachtet. Ich durfte den Professor, der dort alles entschieden hat darauf hinweisen, dass ihm eine solche seit 2 Wochen vorlag....man war der verärgert, weil er die offensichtlich von ihm bevorzugte lebenserhaltende Therapie nicht durchführen konnte.
Der Hergang: Mein Vater wurde Ende Januar mit Verdacht auf Kreislaufprobleme oder leichtem Schlaganfall vom Rettungsdienst in die nächstgelegene Klinik am Ort gebracht. Meine Mutter hatte in dem Moment nicht darüber nachgedacht, dass sie die Patientenverfügung nebst Unterlagen auf seinen Bauch hätte legen sollen und schon gar nicht bei der Diagnose. Im Krankenhaus 1 stellte man eine Hirnblutung fest und rief meine Mutter an als mein Vater bereits auf dem Weg das Krankenhaus 2 war, um operiert zu werden. So schnell kriegt man die Unterlagen da nicht hin, zumal die Sekretariate gar nichts von der OP wussten. Erst als mein Vater wieder in dem Krankenhaus am Ort war, wurde meine Mutter wieder informiert - davor wusste offiziell keiner wo er war. KKH 1 sagte, er sei im KKH 2 und KKH 2 wusste von der OP nix. Meine Mutter hatte dann alle Unterlagen in KKH 1 abgegeben.
Mein Vater wurde am nächsten Tag endgültig in KKH 2 verlegt, die Unterlagen waren tatsächlich angekommen. Die Betreuerin und Vollmachtnehmerin war ich und somit hatte ich dann alle Entscheidungen zu treffen. Auf der Intensivstation wechselten sich 4 Ärzte und 1 Professor mit Entscheidungshoheit ab. Nur ein Arzt hatte die Patientenverfügung gelesen und handelte danach. Zwei meiner Freundinnen sind im Pflege- bzw. Hospizdienst und fütterten mich mit Wissen. Ein Anwalt riet mir, meine Entscheidung für meinen Vater mit Blick auf aktueller Patientenverfügung und notariell beurkundeter Altersvorsorgevollmacht schriftlich zu erklären. Das habe ich einem Arzt vorgelesen und auch der handelte nach der Verfügung. Aber von einem weiteren Arzt und dem Professor wurde mir schon die Frage gestellt, ob ich will, dass die Ärzte meinen Vater umbringen. Die Entscheidung nach Papas Willen gegen den Willen des Professors und komplett entgegen meinen eigenen ethischen Überzeugungen durchzusetzen hatte schonmal was. Mein Vater wollte weder lebensverlängernde noch lebenserhaltende Maßnahmen, was eben auch künstliche Ernährung beinhaltet.
Die OP hat mein Vater überstanden, er ist aber im Mai verstorben. Ich glaube, sein Körper konnte einfach nicht mehr.
Was ich damit sagen möchte: eine Patientenverfügung hilft nur dann, wenn die behandelnden Ärzte diese beachten wollen/können. Trotz der klaren Dokumentation stellen sie infrage, ob der Mensch es denn in dem Augenblick wo diese greift, wirklich so wollen würde wie geschrieben. Das konnte nur ich als Bevollmächtigte und Betreuerin klarstellen und durchsetzen, das wurde mir von den Ärzten und auch der Patientenfürsprecherin wie auch meinen Freundinnen bestätigt.