Beiträge von funsurfer77

    Hallo liebes Forum!


    Die Berechnung des Unterhalts es ist irgendwie eine never ending story


    Ich würde euch gerne um eure Unterstützung bitten:


    Rahmenbedingungen:


    Der gemeinsame Sohn wird seit nunmehr sieben Jahren im echten Wechselmodell betreut.


    Der Vater ist alleinerziehend, die Mutter verheiratet mit einem Rentner. Die Mutter meinte, dass sie zu wenig Kindesunterhalt bekommt. Sie war beim Jugendamt und das Jugendamt hat ausgerechnet, dass sie 70 € zu bekommen hat. (Die Sachbearbeiterin schien mir im Übrigen wenig kompetent) Das Ganze hat das Jugendamt allerdings nur telefonisch mitgeteilt. Wohl aus Haftungsgründen wollten sie nichts schriftlich geben. Diese 70 € zahlt der Vater seit ein paar Monaten an die Kindesmutter.


    Kindesmutter (Erzieherin) arbeitet 32 Stunden pro Woche

    Kindsvater (Ingenieur) 35 Stunden.


    Für beide wäre es möglich Vollzeit zu arbeiten, die Reduzierung erfolgt nur aus Bequemlichkeitsgründen. Aufgrund der gesteigerten Erwerbsobliegenheit ist aus meiner Sicht ein Vollzeitgehalt anzusetzen.


    Unterhaltsberechnung:


    Einkommen:


    Vater 3350 € (L-St.Kl. 2)

    Mutter 2200 € (L-St.Kl. 4)

    Summe: 5550€


    Unterhalt laut Düsseldorfer Tab. 2021: 722€ (5101-5500€)


    angemessener Eigenbedarf: 1160€


    Kindergeld: 225€ (geht auf ein „Gemeinschaftskonto“, über das beide eine Vollmacht haben (Kindsvater ist Inhaber, Kindesmutter hat eine Vollmacht und Bankkarte und bezahlt damit zum Beispiel Kleidung, etc.))


    Einkommen nach Selbstbehalt:

    Vater 2190 € (L-St.Kl. 2)

    Mutter 1035 € (L-St.Kl. 4)

    Summe: 3225€


    Berechnung der Ausgleichszahlung:


    Anteil Vater 490 € 67,9 %

    Anteil Mutter 231 € 32,1 %

    Differenz: 258€


    Hiervon sind nur 1/2 zu berücksichtigen, weil die andere Hälfte durch Betreuung erbracht


    Differenzunterhalt:

    Die Hälfte ist auszugleichen: 129 €

    abzgl. 50% Kindergeld ergibt: 16,50 €

    (Es ist der auf die Betreuung entfallende Kindergeldanteil zur Hälfte abzuziehen)


    Einwände seitens der Kindesmutter:

    • Die Hälfte des Kindergeldes sei in unserer Berechnung nicht anzusetzen, da das Kindergeld nicht an sie, sondern auf ein Gemeinschaftsskonto gezahlt wird. Ist das so richtig?
    • Die Kindesmutter ist wieder verheiratet, ich bin alleinerziehend. Ich habe Lohnsteuerklasse 2, das Kind ist beim Kindsvater mit Erstwohnsitz gemeldet. Die Kindesmutter meint jetzt, sie habe Anspruch auf die Hälfte des alleinerziehenden Freibetrages (L-St. Kl. 2)
    • Das Jugendamt hat bei der Unterhaltsberechnung das fiktive Gehalt einer Vollzeit Beschäftigung mit Tariflohn für Erzieher bei der Mutter angesetzt. Diese meint, das wäre ungerecht und sie möchte nur ihr tatsächliches Gehalt (unter Tarif) angerechnet bekommen.
    • Vater hat ein Haus gekauft, welches er vermietet hat. Das Haus ist sehr baufällig und Vater hat momentan höhere Unterhaltungskosten als Mieteinnahmen. Mutter meint, ich müsse hierfür die Mieteinnahmen ohne Berücksichtigung der Unterhaltungskosten in die Unterhaltsberechnung einbeziehen. Außerdem meint die Mutter, der Vater könne höhere Mieteinnahmen erzielen. Die Verkäuferin und jetzige Mieterin hat jedoch nur unter der Bedingung des vereinbarten Mietvertrages das Haus günstig verkauft. Miete wurde wegen der Verluste durch die Immobilie komplett aus der Unterhaltsberechnung heraus gelassen.
    • Ist die oben angeführte Berechnung so korrekt?
    • Hat die Kindesmutter mit ihren Einwänden recht?
    • Was kostet eine Unterhaltsberechnung bei einem Rechtsanwalt? (Gibt es für Familienrecht bzw. Unterhaltsrecht eigentlich auch öffentlich bestellte und vereidigter Sachverständige?)
    • Der Kindesunterhalt wird dem Kind geschuldet. Müsste er nicht auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden?
    • Ist Kindesunterhalt im echten Wechselmodell überhaupt einklagbar?
    • Die Kindesmutter wird im März ein weiteres Kind bekommen, ab welchem Alter kann wieder ein fiktives Gehalt angerechnet werden, da der Kindsvater Rentner ist und die ganze Zeit zu Hause.



















    Fragen:






















    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    Wir könnten ja den Sonntag den 17. November in Kassel festhalten. Möhnesee kann man ja irgendwann immer noch machen.



    Wäre vormittags ab 09:30 zum Brunch im Café del Sol Kassel nicht eine gute Idee? Ist Kinderfreundlicher als ein Treffen am Abend.


    Ist auch relativ Autobahnnah.



    Wie viele Leute würden denn kommen, dann könnte ich schon mal einen Tisch(e) reservieren. Hier noch ein Link zum Cafe:


    http://www.cafedelsol.de/mein-…cafe-del-sol-kassel1.html


    Wenn jemand eine bessere Idee hat, gerne ;-) Nur dass man sich nicht "zu Tode" diskutiert und am Ende kein Ergebnis hat.


    (war das jetzt typisch Mann, wie pragmatisch ich das angehe??)



    Ich wäre dann schon mal dabei, vielleicht können wir einfach durchzählen? ...dann sage mal - Eins ;-)

    Da ich diese Seite echt super finde möchte ich mich kurz vorstellen:



    Ich heiße Dennis, bin 36 Jahre alt, getrennt lebend, habe einen bald 4 Jahre alten Sohn und lebe&arbeite in Kassel.



    Meine Trennung ist mit 4 Monaten noch relativ frisch & schmerzlich. Um unseren Sohn kümmere ich mich abwechselnd mit der Mutter meines Sohnes.


    (bin also nur teilzeit Alleinerziehend ;-)



    Da ich mich in meiner Situation etwas einsam fühle, würde ich mich über Gespräche mit Leuten denen es ähnlich geht sehr freuen.



    Vielleicht gibt es hier ja noch mehr Leute aus Kassel und Umgebung, denen es ähnlich geht.