Hi,
also erstmal...
in §1684 BGB ist das Umgangsrecht verbrieft. Demnach hat das Kind das Recht auf Umgang mit beiden Eltenteilen.
Dieses Recht ist dann auch einklagbar.
Ebenso hat der betreuende ET den Umgang zu fördern.
Der Vater des Kindes hat nicht nur das Recht sein Kind zu sehen, sondern vielmehr die Pflicht sich um sein Kind zu kümmern. Es ist mitnichten ein Gefallen der KM, sondern verbrieftes Recht von Kind und nicht betreuendem Elternteil miteinander Umgang zu haben.
Im Streitfall kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln.
Das JA hat nur vermittelnde Funktion.
Der Sohn hat mit dem Alter, aus Loyalität zu dir, auch die Meinung von dir.
Das mit dem betreuten Umgang ist auch eine gute Idee, falls Sohnemann wirklich nicht mit möchte. In dieser Zeit kann der KV zeigen, daß er einen A... in der Hose hat.
So ein rumgemache ist einfach nur blöd fürs Kind.
Feste Zeiten sind wichtig.
Komisch das manche Männer nur gefährlich sind, wenn sie nicht mehr aktuell sind.
Gruß
babbedeckel