Beiträge von Yogi

    Jeder FOS-Abschluss berechtigt ohnehin zum Studium jedwedes Studienganges an FH. Zumindest war das zu meiner Zeit so.


    Das liegt so eng beeinander, wahrscheinlich ist der Unterschied nur die zweite Fremdsprache? Evtl. noch Geografie?


    LG

    …somit lebt sie mit den Freunden in einer Bedarfsgemeinschaft und hat, wenn Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, Anrecht auf anteilig Mietzuschuss. Dazu müssten Freunde Miete, Einkommen etc. offenlegen.

    Das ist u.U. keine Bedarfsgemeinschaft in dem Sinn sondern eine Wohngemeinschaft sobald ein eigenes Zimmer existiert.


    "Obwohl er das Wort „Gemeinschaft“ enthält, gilt: Die Antragsstellerin oder der Antragssteller allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft."


    https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bedarfsgemeinschaft


    Wohngemeinschaft:


    https://hartz4widerspruch.de/r…iese%20nicht%20finanziell.


    LG

    Zwischenstand, das Kind bekommt erstmal Bürgergeld

    Taschengeld (Barbetrag) wurde angerechnet und wird auch weiter gezahlt

    Ggfls. Ausbildung ab Herbst #abwarten


    Bisher hat sich das Amt noch nicht bei den Eltern gemeldet….

    Also hier kam der gelbe Brief schnell damals 🤪, ich meine 2 oder 3 Tage nachdem wir die Trennungsmodalitäten vereinbart hatten...


    Wohnt das Kind jetzt in einer eigenen Butze?


    LG

    Völlig anders. Ohne Zustimmung der Mutter darf der Vater die Kinder nicht in seinen Bauernhof umziehen. Macht er das, ist es der Straftatbestand des Kindesentzugs.

    Will er es rechtlich "sauber" machen, muss der Vater versuchen, die Mutter zu ueberzeugen. Gelingt das nicht, könnte der Vater versuchen, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen.

    Ob er diese Eskalation will? Ob er einen Anwalt findet, der eine Chance für die Klage sieht? - PaL, Problem anderer Leute. Darum braucht die Mutter sich nicht zu kümmern. Das ist die Baustelle des Vaters.

    Dankeschön. Ich glaube jetzt ist der Groschen gefallen. 👍


    LG

    Warum sollte sie denn aktiv werden? Der KV hat ein Vorhaben mitgeteilt, sie hat ihm gesagt, dass sie dem nicht zustimmen möchte. Nun müsste doch der KV aktiv werden, wenn er die Kinder trotzdem mitnehmen möchte.

    Hab doch geschrieben der Teil fehlt mir. Hier ist die KM mit den Kids ja umgezogen nicht ich 😉


    LG

    Volleybap

    mir fehlt der juristische Hintergrund. Daher kann ich es nicht wirklich beurteilen oder blicke es einfach nicht.


    Aus meiner laienhaften Sichtweise wäre es zunächst logisch dass der Teil klagen muss der eine Veränderung der aktuellen Situation wünscht. Das scheint ja nicht so zu sein.


    Wenn der KV mit Kind umzieht braucht er dann noch die Zustimmung der TE für irgendwas? Schulummeldung?

    Die Zustimmung soll sie -dann- verweigern. Dann muss der KV klagen...


    Verstehe ich das richtig?


    Aber dann ist das Kind doch schon halb in den Brunnen gefallen, wenn sie sich bis zur Klage quasi passiv verhält?


    LG

    Ich kann nichts daran verkehrt finden, jetzt schon einen Anwalt zu beauftragen und zu klagen. Du weißt ja schon lange von Ex Plänen - nachher sagt noch jemand, Du hättest eher was machen sollen und warum Du so lange gewartet hast. Nö, ich finde es gut.

    Ich verstehe es auch nicht...^^


    LG

    Naja. Es darf halt jeder klagen. Es ist niemand verboten. Ob es jedoch sinnstiftend ist, es durch eine Klage demjenigen einfacher zu machen, der meine Rechte einschränken will, sei dahingestellt.

    Wsl. habe ich da eine Denkblockade. Tut mir leid ich kapiere es immer noch nicht.


    Volleybap

    "Sondern dafür sorgen, dass er nicht über Nacht sich mit den Kids absetzt. Und ansonsten abwarten, ob er klagt und wie er dann argumentiert."


    Wie soll die TE das (Satz 1) praktisch umsetzen ohne eigene Klage? Wenn die Kinder weg gezogen sind...


    Der KV hier wird ja nicht sagen ok ich habe jetzt die Kinder umgezogen und jetzt klage ich auch noch. Weil ich es kann?


    LG

    Gibt es: Die Eltern haben gemeinsames Sorgerecht und alle alternativen Möglichkeiten der Welt, eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen. Punkt.


    Sind sie dazu nicht in der Lage, kann ein Gericht angerufen werden ...

    Ja aber das ist doch eben das Problem. Ist das eigentlich überall so geregelt, dass der Knochen zum Hund kommt?


    Warum muss nicht der Teil klagen der am gegenwärtigen Status was ändern will?


    LG

    Momentan zahle ich ja die PKV. Wenn Sohnemann den KU direkt erhält, dann sollte er es auch selbst zahlen bzw. den Betrag an mich überweisen. Familientarif haben wir nicht, wenn das Deine Frage war.

    Hallo,

    ich war irgendwie der Meinung Du wärst Beamtin? Da gibts doch Familienzuschlag so lange die Kinder berechtigt für Kindergeld sind, oder? Daher der Punkt mit der PKV.


    Volleybap hat es ja bestätigt. Kannst die Prämie allenfalls vom netto abziehen.


    LG