Ach, wie lieb von Euch!
Auch genau wegen dem angenehmen Umgangston habe ich seit 2013 immer so gerne
in diesem Forum (mit-)gelesen.
Ach, wie lieb von Euch!
Auch genau wegen dem angenehmen Umgangston habe ich seit 2013 immer so gerne
in diesem Forum (mit-)gelesen.
Vielen Dank für die Infos!
Mit den zwei Beiträgen habt Ihr meinem Mann/uns schon sehr geholfen.
Liebes Forum,
bevor ich mich vorgestellt habe, habe ich bereits eine Frage an das Forum gestellt.
Sorry, das war unhöflich.....
Seit vielen Jahren (!) lese ich in diesem Forum "herum" und habe sehr viel über die
Situation von Alleinerziehenden gelernt und eine ganz andere Sichtweise auf dieses
Thema bekommen.
Als "Next ohne Kinder" war mir die Tragweite oft nicht bewusst und ich habe in
diesem Forum unglaublich viel gelernt und die "andere" Seite viel besser verstanden.
Schön, jetzt hier zu sein!
Guten Tag,
ich lese schon jahrelang in diesem Forum mit und habe dadurch auch sehr viel gelernt!
Nun habe ich eine Frage an Euch. Das Internet konnte mir nicht wirklich weiter helfen und deshalb
melde ich mich nun hier zu Wort und hoffe auf Eure Antworten.
Mein Mann hat 2 Kinder, die bei seiner Ex-Frau wohnen/leben.
Sohn (23 Jahre) ist im Moment beim studieren.
Tochter (20 Jahre) zur Zeit in der Schule (Gymnasium) und beginnt im September eine
Ausbildung.
Der Papa zahlt schon seit der Trennung für beide Unterhalt und der Titel ist ohne Altersbeschränkung;
d. h. nicht auf die Volljährigkeit begrenzt.
Die Tochter beginnt nun mit 20 Jahren im September 2021 ihre 1. Ausbildung und meine Mann war
der Meinung, er muss ab da an keinen Unterhalt mehr zahlen, da sie ihr "eigenes" Geld verdient.
Im Internet habe ich nun gelesen, dass der Unterhalt nicht am 1. Tag der Ausbildung endet, sondern
erst mit dem Abschluss der Ausbildung.
Was ist denn nun richtig?
Kann uns in dieser Angelegenheit jemand weiter helfen?,
Viele Grüße,
aus der Algarve