Ich habe mir gerade den aktuellen Zettel der Regierung Bayern zur Notbetreuung durchgelesen. Hier steht nix von 12 Jahren sondern Schüler der Klassen 1-6! Vielleicht wurde dies bei dir auch geändert, aber keiner hat es auf dem Schirm *wink*
Die Schulen bieten –soweit das Infektionsgeschehen es zulässt –vom 11. bis 29. Januar 2021 eine Notbetreuung an
für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
für Schülerinnen und Schülermit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die eine Betreuung notwendig macht,und
für alle Schülerinnen und Schüler von Förderzentren sowie an anderen Förderschulen mit angeschlossenen Heimen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE). An der Schule für Kranke besteht die Möglichkeit, eine Notbetreuung anzubieten.
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
Sie keinen Urlaub nehmen können bzw. Ihr Arbeitgeber Sie nicht freistelltund Sie daher dringenden Betreuungsbedarf habenoder
Sie alleinerziehend,selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§27ff. des Achten Sozialgesetzbuches habenoder das Jugendamt die Teilnahme an der Betreuung angeordnet hat