Beiträge von sadjasa

    Hi,


    ich weiß gar nicht so recht wo ich anfangen soll.


    Ende August ist der Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn ausgelaufen. Er ist 6 1/2 und kam in die Schule und hat einen Hortplatz. Da mein eigenes Einkommen nicht ausreicht musste ich Wohngeld beantragen. Zeitgleich erhielt ich vom Jugendamt ein Schreiben ich möge doch bitte die Beistandsschaft für meine 13 jährige Tochter aufheben, da der Vater seit Jahren kein pfändbares Einkommen hat. Okay, das habe ich nicht getan, habe aber keine Beistandsschaft für meinen Sohn einrichten lassen.


    Gleichzeitig habe ich Bildung und Teilhabe beantragt. Diese Stelle teilt mir nun mit, dass sie das Kostgeld (anteilig) und den anteiligen Beitrag für den Hort nicht übernimmt. Hierzu müsste ich mich an die Stadt (ach ja und die Stadt meinte im September zu mir, ich müsste das alles erst bei der Wohngeldstelle und Bildung und Teilhabe beantragen) wenden.


    Okay dies hab ich getan. Jetzt fragt die Stadt - gleiche Dame die wollte das ich die Beistandschaft meiner Tochter aufheben lassen möge - warum ich keine Beistandschaft habe, warum kein Unterhalt für mein Sohn bezogen wird etc.. Ach ja gleicher Vater übrigens....




    Ich werde wahnsinnig. :nixwieweg

    Bitte bitte lieber Gott..lass uns ein Unterhaltsvorschuss bekommen... :anbet

    .... Es wird offensichtlich behördlicherseits davon ausgegangen, dass die UVG Änderung durchgeht zum 1. Januar 2017...


    Emsige Vorbereitungen in Jugendämtern bis hin zu neuen Stellen Ausschreibung für dann dringend benötigte weitere Mitarbeiter sind mir schon schon bekannt geworden…

    Oja das wäre toll
    Hab derzeit drei anträge bei drei verschiedenen Stellen / Behörden laufen, weil der UVG im Sepember wegfiel