Beiträge von monika19

    Hallo liebes Forum,


    ich schreib die Frage mal hier rein, weil ich hoffe hier mehr Antworten zu erhalten als bei dem Thema Mutter-Kind-Kur.


    Ich beschäftige mich aktuell mit dem Gedanken eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen. Ich bin alleine mit zwei Kindern, die nicht den gleichen Vater haben. Die Große hat regelmäßig Umgang zum KV, er hat das Sorgerecht und wohnt ca. 20km entfernt. Bei der Kleinen gibt es keinen Kontakt zum KV. Die Kinder wären nur Begleitperson, da beide gesundheitlich zum Glück gut aufgestellt sind.


    Jetzt kam mir allerdings die Frage bzw. der Gedanke in den Sinn, ob der KV der Großen eine Teilnahme unserer Tochter verhindern könnte, in dem er meint, sie Bedarf keiner Behandlung und er würde die Betreuung übernehmen und somit wäre auch ein Schulbesuch gewährleistet. Für mich käme eine Kur nur mit meiner Kleinen nicht in Frage.


    Wer kann mir dazu etwas sagen?


    Liebe Grüße
    monika

    Hallo liebes Forum.


    meine große Tochter geht jetzt seit 2 Monaten in die Schule und hat mittlerweile die Zahlen von 1-10 schreiben glernt. Nun ist es aber so, dass sie immer wieder bestimmte Zahlen genau verkehrt herum schreibt - also gespiegelt. Sie kann dann auf einer Arbeitsseite die Zahlen sowohl richtig schreiben als auch verkehrt herum. Gleiches Problem tritt jetzt beim kleinen a auf, da wird der kleine Strich dann auf der linken Seite dran gemacht. Mehrere Eltern aus meinen Bekanntenkreis meinten dies sei ganz normal.


    Ich bin aber trotzdem etwas verunsichert deswegen. Wie soll ich damit umgehen und woran kann das liegen. Ich tendiere dazu, dass es einfach die Konzentration liegt, da sie leicht ablenkbar ist.


    Wer hat Erfahrungen damit und wie seid ihr damit umgegangen.


    Danke und LG Monika

    Danke für eure Schilderungen.


    Wir haben uns jetzt so geeinigt, dass der KV von sich aus meinte er bleibt jetzt doch nur bis nach dem Mittagessen. Das werde ich nun also in einer Gaststätte machen, falls ich noch einen Tisch bekomme oder dann doch bei uns zu Hause. Denn die Zeit ist ja dann doch recht überschaubar, wo er mit da sein wird.


    Monika

    Hallo liebe Forenmitglieder,


    ich plage mich aktuell mit den Gedanken herum, wie ich den Tag der Schuleinführung gestallte.
    Als Randnotiz - Tochter hat regelmäßig Umgang und guten Kontakt zum Vater und dessen Next


    Ursprünglich wollte ich nach der Feierstunde den restlichen Tag in meiner Wohnung gestalten, mit Anwesenheit des KV und seiner Next. Doch je mehr ich darüber nachdenke und auch aus Platzproblemen suche ich jetzt nach anderen Lösungen.


    Aktuell sehe ich zwei Möglichkeiten:


    1. KV und ich gehen gemeinsam zur Feierstunde. Anschließend geht der KV seiner Wege und wir feiern mit meinen Eltern und meiner Schwester und Uroma bis nach dem Mittag in unserer Wohnung. Anschließend ziehen wir um in eine Lokal. Dort kann dann der KV mit Next dazukommen. Allle trinken gemeinsam Kaffee. Wenn dann noch der Wunsch nach gemeinsamer Zeit besteht kann der KV mit Tochterkind noch etwas Zeit verbringen und bringt sie abends nach Hause.


    2. Gemeinsame Teilnahme an der Feierstunde. Anschließend nimmt KV unsere Tochter mit. Kann mit ihr die Zeit über Mittag gestalten und bringt sie gegen 14 Uhr zu mir und wir gehen dann mit meiner Seite der Verwandschaft ins Café und bleiben dort so lange wie es uns Spaß macht.


    Ich mache mir nun Gedanken welches ist die beste Lösung für mein Kind. Den Tag verteilt verbringen oder den ganzen Tag die ungewohnte Situation zu haben, das KV mit Next und meine Familie die ganze Zeit zusammen und auch noch alle in meiner Wohnung sein werden.


    Ich wäre dankbar über ein paar Tipps oder Erfahrungswerte oder aufzeigen anderer Sichtweisen.


    LG monika

    Meine Tochter (5Jahre) meinte gestern nachdem sie alle Nikolausgeschenke ausgepackt hatte:" So viele Geschenke, da muss ich dem Nikolaus nächstes Jahr aber auch ein Geschenk hinstellen, wenn der so lieb ist"
    Es gab aber dieses Jahr wirklich nur Geschenke im kleinen Rahmen


    Das ganze hat sie dann heute noch getoppt. Sie hat gestern mitbekommen, dass ich nur eine Packung Weihnachtsbaumbehang bekommen habe.
    Heute suchte sie dann einige von ihren geschenkten Naschereien zusammen und kam zu mir:" Das hab ich für dich rausgesucht, weil du ja nur so wenig bekommen hast und doch immer so lieb bist."
    :love: da schmilzt die Mama dahin

    Hallo liebe Forengemeinde,


    ich hoffe ich bin hier an der richtigen Stelle mit meiner Frage, falls nicht bitte verschieben.


    Ich fahre in zwei Wochen mit meinen zwei Mädels zum ersten Mal in den Urlaub - für eine Woche in die Türkei, AI Hotelurlaub. Jetzt stellt sich mir so langsam die Frage, was ich da alles so für die Kinder mitnehmen muss.


    Also was ich so für den täglichen Bedarf benötige versteht sich ja von selbst - meint Windeln, Feuchttücher etc. Muss ich Wickelunterlagen mitnehmen?
    Wie ist das mit Spielsachen. Habt ihr da was mitgenommen oder gibt es in so großen Hotelanlagen was vor Ort, ebenso ist die Frage beim Wasserspielzeug?
    Ich hab mir so überlegt ein paar Bücher und Puzzle mitzunehmen.


    Ich bin gespannt auf eure Antworten bzw. Erfahrungswerte


    LG Monika


    PS: Die Kinder sind 3 und 5 Jahre alt.

    Klein Prinzessin (knapp 3 Jahre) hat am WE mit einem Luftballon gespielt, der aussieht wie ein Wurm bzw. eine Raupe.


    Sie hat den Ballon immer wieder hoch geschmissen und ihn zwischen den Beinen eingeklemmt.


    Plötzlich meinte sie ganz trocken: Die Raupe raupt ganz schnell :-D



    Vor einigen Wochen haben wir was vorgelesen. Auf einer Seite waren mehrere Bücher zu sehen.
    Sie meinte dann: Da sind viele Buche
    Ich dann zu ihr: Das heißt Bücher und nicht Buche.
    Sie daraufhin voller Überzeugung: Nein das sind Buche.


    Ich liebe diese Kinderlogik

    Meine Tochter (3,5) war heute beim Kindersport. Der ist in einem Fitnessstudio wo ich auch hingehe. Im Anschluss reden wir noch bißchen drüber da kommt es folgendermaßen:


    Mini: "Mama gehst du auch mal zum Kindersport?"


    Mama: "Nein da geh ich nicht hin, dafür bin ich doch schon zu groß."


    Mini: "Aber Halbgroße dürfen noch zum Kindersport?"


    Was soll man dazu sagen

    Hallo liebes Forum,


    ich hab mal eine Frage zum Thema Wohngeld.
    Folgende Situation - zum Wohngeldantrag müssen ja die Kontoauszüge der letzten 3 Monate beigefügt werden. Wenn nun in diesen 3 Monaten eine höhere Summe das Konto kurzzeitig berührt hat - es wurde überwiesen von einer anderen Person und dann sofort angelegt - kann das von der Wohngeldstelle irgendwie beantstandet werden. Soll heißen können die unter Umständen verlangen, das dieses Geld verlebt werden sollte um Hilfesituation zu vermeiden. Es handelt sich hierbei aber nicht um eine Summe die die Freigrenze übersteigt. Mach mir eben nur Gedanken weil der Betrag quasi kurz sichtbar war. Es geht mir auch nicht darum, trotz genügend finanzieller Mittel den Staat abzuzocken. Das Geld ist nicht für mich sondern für meine Kinder und kommt ja auch nicht direkt von mir.


    Hoffe hab mich nicht zu verworen ausgedrückt.


    Grüße monika

    Hallo liebe Forengemeinde,


    ich habe aktuell eine Frage zum Thema Unterhalt.
    Der Unterhalt wurde vom JA berechnet, ist aber niedriger wie Mindestunterhalt, so das ich zwecks Beantragung weiterer Leistungen Unterhaltsvorschuss beantragen musste. Dadurch fließen ja im Moment sämtliche Zahlungen seinerseits direkt ans Amt. Die Berechnung stammt vom November und gilt rückwirkend ab Mai. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass der KV die Frist zur Unterschrift der Urkunde hat verstreichen lassen. Ich könnte ja jetzt die Titulierung mittels Gericht oder Beistandschaft in die Wege leiten. Ich frag mich allerdings ob das im Moment notwendig ist bzw. ob ich dann am Ende auf den Kosten sitzen bleiben könnte.


    LG monika

    Hallo liebes Forum,


    ich habe ein kurze Frage zum Thema Unterhalt.


    Der Unterhalt wurde jetzt berechnet und rückwirkend ab Tag der Geburt festgesetzt. Um jetzt den Nachzahlungsbetrag auszurechnen frage ich mich, wie genau muss ich da rechnen.


    Meine Tochter wurde am 26. Mai geboren. Zählt das dann jetzt Mai - Juni - Juli - Aug und so weiter oder muss ich vom 26. ausgehend den monatlichen Betrag dann immer für den Zeitraum vom 26. des Monats bis zum 25. des Folgemonats anrechnen.


    Danke monika

    Hallo liebes Forum,


    meine Frage steht ja fast schon im Titel. Der KV und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Wie ist das nun, wenn man Bilder irgendwo einstellt. Darf das jeder von uns unabhängig von der Meinung oder Kenntnis des anderen machen? Wie ist es, wenn das eine dritte Person macht? Reicht da die Zustimmung eines Elternteiles.


    Grüße monika

    @ jenpa


    Meine Große ist etwas über zwei Jahre, da bekomm ich auch UV. Habe allerdings gedacht, da er immer mal wieder Geschichten über irgendwelche Jobs erzählt, da könnte das von der Beistandschaft mal intensiver gecheckt werden. Auf der UV-Stelle meinte man nämlich schon mal zu mir, da er die Auskunft verweigere würde sie das nichts mehr angehen.


    Die Kleine ist erst geboren. Es ist auch so, dass ich sicher weiß, dass der KV nicht den Mindestunterhalt zahlen kann. Meinst da könnt ich um mir weiteren Streß und mögliche Kosten gleich von vornherein UV beantragen?


    monika

    Hallo liebes Forum,


    ich habe hier ja schon einiges über Beistandschaften gelesen,u. a. auch das es bei einigen sogar schon vor der Geburt eingerichtet wurden ist.
    Nach der Geburt meiner 2. Tochter, dachte ich mir, ich möchte all die Unterhaltsangelegenheiten auch von einer Beistandschaft regeln lassen. Wollte dies auch gleich noch für meine Große, die einen anderen Vater hat, einrichten, da ihr Vater aktuell immer irgendwelche Storys von Jobs erzählt.


    Also bin ich hin zum JA und dort teilte man mir mit, ich müßte erstmal so einen "Mütterbrief" an die Väter schicken, in denen sie aufgefordert werden, Lohnzettel zu mir oder direkt ans JA zu schicken. Okay hab ich bei KV der Kleinen getan. Die Dame vom JA meinte dann noch, ich sollte ja darauf achten einen Titel zu bekommen, da dann automatisch aller zwei Jahre das Einkommen geprüft wird oder werden kann.


    Meine Frage ist, wie komm ich zu einem Titel, für den Fall das der KV die Lohnzettel zu mir schickt. Geh ich dann damit zum JA und die machen das oder geht das nur vor Gericht. Kostet das was. Weiterhin meinte die Dame, wenn die Sache mal vor Gericht gehen sollte und der KV nicht zahlen kann, bleiben die Kosten an mir hängen. Also irgendwie hat ich das mit der Beistandschaft alles anders verstanden und dachte die übernehmen alles. Hab ich da jetzt einfach auf dem JA jemanden gegenüber gehabt, der sich gern Arbeit vom Hals hält oder kennt jemand von euch diesen Mütterbrief aus eigener Erfahrung.


    LG monika