Beiträge von Trauerkloß

    Um mal so auf den Kern zurück zu kommen - das Geld reicht hier so grad eben. Sprünge machen wir hier nicht, es darf auch bitte nichts kaputt gehen.
    Ich find es aber sehr traurig, dass ich mit Dingen wie Arztbesuchen, Therapien (hab grad zwei Sorgenkinder :flenn ) Schwimmkurs und Ferien-/Krankenbetreuung so allein dastehe.
    Mini ist von 7:30 bis 16:30 in Schule und OGS, das bekommt ihm nicht, ganz schlimm ist es für ihn in den Ferien, das wirkt sich auf die Gesundheit aus.
    Aber ich kann es nicht ändern, habe eine 39 h Woche und kann mir die Arbeitszeitreduzierung nicht leisten.


    Eine vernünftige finanzielle Einigung über den vollen KU oder Ferienbetreuung ist mit KV aber nicht zu erzielen...
    Das Kind, das beim Papa wohnt, das 'betüdel' ich doch auch - Bewerbungen schreiben, Fotos machen lassen, Praktikumsplatz besorgen etc. pp. Auch da bin ich der Seelenmülleimer, während Papa wohl nur bei der neuen Parterin ist und ggf. ein- bis zweimal die Woche zu Hause beim Kind auftaucht.


    Das ist was, was mich fertig macht. Ansonsten bin ich ganz zufrieden mit meiner Welt und meinen Kids ;)

    Noch mehr Fragen:


    Das Jugendamt teilte dem UET mit, er sei nicht verpflichtet, die hälftigen Ferien einzuspringen.
    Bedeutet, ich muss das Kind während der Zeiten, die ich nicht durch Urlaub abdecken kann, in der FerienOGS parken und habe Gleitzeit-Minus, weil die Betreuungszeiten nicht zu meinen Arbeitszeiten passen.


    Ist das wirklich so oder gibt es da andere Auffassungen?


    Wie ist das mit dem Gehaltsverlust bei Kind-AU - 'muss' sich der andre ET da nicht auch mal dran beteiligen?



    Die 'das geht mich alles nichts mehr an'-Mentalität macht mir dieser Tage wieder viel zu schaffen..., ich behandle das Kind, das grad nicht bei mir wohnt doch auch nicht so... :-(

    Ich habe mal drei Fragen an Euch:


    Kind 1 erhält evtl. SchülerBaföG - erwarteter Betrag so ca. 50 €, Bescheid ist noch nicht raus, weil Unterlagen fehlen.
    Ist es richtig, dass der UET 25 € davon vom zu zahlenden Unterhalt abziehen darf?


    Nächste Frage: Kind 3 muss zur Schulbetreuung - die Kosten dafür, sind die Mehrbedarf oder Berufsbedingte Aufwendungen für BET?


    Unterhalt für Kind 2 - bei der Berechnung wird das Eigenheim (ehemals beide Eltern, nun alleiniger 'Besitz' des BET Kind 1 + 3, UET Kind 2)
    als Wohnvorteil des UET angerechnet, ist das richtig so? Der BET für Kind 2 wohnt in einer 'WG', da wird aber kein Vorteil angerechnet, wie sieht das rechtlich aus?


    Elternteil Kind 1 + 3 (nach Angaben der Anwältin vom anderen ET) in Stufe 2, Elternteil Kind 2 in 5, ab 2018 in 4


    Ich mache drei Kreuze, wenn ich das irgendwann alles mal hinter mir habe :kopf:kopf:kopf

    Tausch doch einfach das Schloss aus, das kann Frau zur Not auch mit zwei linken Händen allein schaffen.


    Und nein, Du muss ihn nicht rein lassen. Setz ihm für die Klamotten eine Frist zur Abholung mit 3 Terminen, ansonsten stehen die Sachen vor der Tür...


    Wegen des Hauses solltest Du dich beraten lassen, nicht immer geht es so aus wie bei mir ;)

    Es gibt auch Ergotherapeuten, die sich mit diesem Thema auskennen. Wir waren bei einer Logopädin und haben nach dem Marburger Programm gearbeitet. Finanziert wurde das durch das Jugendamt, nachdem der Psychologe Druck gemacht hatte. Kind wollte nicht mehr zur Schule gehen. Besser geworden ist es erst in der 7 an einer Gesamtschule - da waren sooo viele, die schriftlich 'grottig' waren, dass meine die 3 locker bekommen haben. Auch war dann alles etwas entspannter...

    Und hoffen, dass mal ein Mädel vor der Tür steht - dann klappt es wenigstens mit der Körperpflege :-D


    Kannst der Freundin mit gutem Gewissen den Pubi-Thread empfehlen, das Pubertier ist nix gegen unsere Einträge! :thumbsup:

    Ich habe keine Ahnung. Vom Bauchgefühl her würde ich aber sagen, dann bist Du nicht mehr AE. Ein zusammen lebendes Paar wird ja auch nicht zu AE's, wenn ein Partner über die Woche zur Montage etc. muss
    Ich bleib mal dran, auf eine rechtssichere Antwort bin ich gespannt ;)

    Nur mal so nebenbei - alle 14 Tage WE sind 52 Tage (Sa und So) Freitags ist kein ganzer Tag. Der Umgangstag in der Woche - 24 h??
    6 Wochen Ferien - d.h. bei 12 Wochen Ferien insgesamt die hälftige Betreuung, da fallen aber die Umgangstage und die Umgangswochenenden wieder raus.
    Sitzt er wirklich 40 Tage bei Dir auf der Terrasse und trinkt Kaffee? Da würd ich ihn aber schnell an den Wohnungskosten beteiligen ;)

    Bitte korrigiert mich, falls ich mich irre, aber wenn nach der 6 feststeht, dass das Kind die Erprobungsstufe nicht geschafft hat, erfolgt ein Schulwechsel doch automatisch, oder??
    Das erfährt man ja so ungefähr im Frühjahr und hat dann die Möglichkeit, sich nach einer anderen Schule umzusehen. Ein Wechsel innerhalb des Schuljahres ist gar nicht möglich.
    Meine Kinder mussten dann wechseln, ich habe den Wechsel für mich als Elternteil so nicht bereut, zwei meiner Kinder sind nun in der Oberstufe, eines in Ausbildung.
    Das einzige Problem war damals, dass wir erst am Tag vor den Sommerferien wussten, mit welcher Schule es weiter geht. Bei vielen anderen Mitschülern, die damals 'ausgesiebt' wurden, musste ad hoc eine Beschulung an Real- oder Hauptschulen der Nachbarorte organisiert werden, da die Gesamtschulen nur ganz minimal Plätze für den Wechsel zur Verfügung stellten. (in den jeweiligen Schuljahren ca. 5 für das gesamte Einzugsgebiet!!)


    Zum Thema helfen oder nicht habe ich festgestellt, dass ich irgendwann Latein konnte, meine Kinder aber nicht :hae:
    Nach der Trennung war ich gar nicht in der Lage, sie an der Schule zu unterstützen, seit dem gehen sie ihren 'Lernweg' allein oder mit Hilfe der Lehrer, für die Eltern-Kind-Lernbeziehung ungemein entlastend :-)