Aaaaalso, nun nochmal: Ja er hat den Titel beim Insolvenzantrag eingereicht, ja er hat aufgelistet was bis dahin an Unterhaltsschulden aufgelaufen war, ja der Unterhalt steht mit in der Liste, ja JA hat zu spät geantwortet, nein es wurde nicht versucht in dem Zusammenhang den Titel abändern zu lassen und stimmt, ist auch nicht die Aufgabe des Insolvenzverwalters!
Das kann nur mein Mann machen und entweder das JA spielt mit und die KM spielt mit oder wie hier JA und KM wollen nicht dass der Titel abgeändert wird. Hab ich in ner Mail vom JA grad nochmal nachlesen können, dass die nur tätig werden wenn die KM dem audrücklich zustimmt was sie natürlich nicht macht, warum sollte sie auch....
Habe auch gerade nochmal geschaut, JA steht mit den Unterhaltsschulden (was bis Antrag aufgelaufen war) auf der Liste der Insolvenzmasse. Da der Titel aber auf Antrag meines Mannes und "nicht wollen" der KM nicht abgeändert wurde sind weitere Unterhaltsschulden aufgelaufen - logisch
Sind denn nach einreichen der Insolvenz neue Unterhaltsschulden aufgelaufen?
Schulden die mit in der Insolvenz sind müssen nicht bedient werden. Dafür ist ja die Gehaltspfändung und der Verwalter teilt dass dann Anteilsmäßig auf.
Nur wenn die Schulden nach Inso Antrag aufgelaufen sind muss er sie zahlen.
Mein Ex Mann ist auch in der Insolvenz, seine Freigrenze wurde soweit angehoben das er den Titel bedienen kann der für die Kinder besteht.
Hierfür musste er beim Insolvenzgericht einen Antrag stellen auf Abänderung der Freigrenze, war innerhalb weniger Tage erledigt.
Den bestehenden Titel, nun hierfür wird er auch das Gericht einschalten müssen damit dieser abgeändert wird wenn weder JA noch Kindsmutter darauf eingehen.