Alles anzeigennein, das stimmt nicht
den reisepass kann ,ohne zustimmung des anderen elternteils, der beantragen, bei dem das kind wohnt/lebt/gemeldet ist.
es gehört zur alltagssorge:
http://www.muenchen.de/rathaus…epass/Minderjaehrige.html
daraus zitiert:
"Eltern, die dauernd getrennt lebend oder geschieden sind:
Obwohl seit der Änderung des Kindschaftsrechts im Jahre 1998 die gemeinsame elterliche Sorge auch nach Trennung und Scheidung grundsätzlich beiden Elternteilen obliegt, kann die Ausstellung eines Ausweisdokumentes für unverheiratete Minderjährige ausschließlich von dem Elternteil beantragt werden, der die „Alltagssorge“ gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB für das Kind ausübt, da dies ein „Geschäft des täglichen Lebens“ darstellt.
Die Ausweisbehörde orientiert sich in erster Linie an den im Melderegister gespeicherten Informationen zum Antragsteller / zur Antragstellerin.
Antragsberechtigt ist somit der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich – mit Zustimmung des anderen Elternteils – aufhält. Der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes wird bei dem Elternteil unterstellt, wo das Kind mit Hauptwohnung amtlich gemeldet ist."
:winken:
ups, das ist mir neu.... Bei unserer Gemeinde wollen die die Unterschrift des Vaters. Wobei ich da auch nichts schlimm dran finde, wenn Papa´s Unterschrift gefordert wird.
Ich denke auch, dass der KV nicht gefragt werden muss, aber ich finde es schon gut, wenn die Kommunikation soweit zw. den Eltern funktionieren würde, dass bei einer weiteren Entfernung eines Ausfluges die Eltern sich gegenseitig informieren. Braucht doch bloß mal unterwegs was passieren....