Beiträge von Gutmütig


    ups, das ist mir neu.... Bei unserer Gemeinde wollen die die Unterschrift des Vaters. Wobei ich da auch nichts schlimm dran finde, wenn Papa´s Unterschrift gefordert wird.
    Ich denke auch, dass der KV nicht gefragt werden muss, aber ich finde es schon gut, wenn die Kommunikation soweit zw. den Eltern funktionieren würde, dass bei einer weiteren Entfernung eines Ausfluges die Eltern sich gegenseitig informieren. Braucht doch bloß mal unterwegs was passieren....

    Mich wundert bei der ganzen Sache, dass ...
    1)Ich erst vor ein paar Wochen eine Antrag Beratungshilfe gestellt habe wg. Scheidung und der wurde bewilligt, ohne Problem
    2)Gerade den Bescheid bekommen habe, dass meinem Pkh-Antrag stattgeben wurde
    Nun musste ein neuer Abtragen auf Beratungshilfe gestellt werden wegen Zugewinn und der wird beabsichtigt abzulehnen? So richtig verstehe ich das nicht, weil sich ja weder meine Einnahmen, noch meine Ausgaben in den letzten Wochen verändert haben.
    Hm Versicherungen ist kein Problem, kann ich alles kopieren, aber Taschengeld? Und Essengeld das wird bei uns immer bar bezahlt und dafür bekomme ich auch keine Quittung, sondern die Kinder bekommen Essenmarken in der Schule beim Bezahlen und müssen diese dann bei der Essenausgabe abgeben, von daher habe ich keine Nachweise darüber

    Hallo,


    Ich weiß man sollte am We keine Post von einem Rechtsanwalt öffnen ;) Aber ich habe es doch getan und darin war ein Brief von meiner Anwältin mit einer Kopie eines Schreibens vom AG. Ich hatte o.g. Antrag gestellt und nun teilt das AG mit, dass sie beabsichtigen den Antrag abzulehnen, weil ich zu viel Einkommen habe... Ich beziehe Gehalt, aufstockend ALG II, Kindergeld und UVG. Jetzt soll ich dem AG noch konkrete anrechenbare Ausgaben nachweisen, damit sie dem Antra doch noch stattgeben.
    Welche Ausgaben kann man da geltend machen? :hilfe


    LG Gutmütige

    Mit Unterhalt verrechnen geht nicht, wie du weißt. Wenn du dir unsicher bist, dass sie dir die 50 € Raten zahlt... wie wäre es damit... Du zahlst den Unterhalt die nächsten 15 Monate in bar an sie, bei Kinder-Übergabe, sie unterschreibt dir, dass sie den KU in Höhe von ... gezahlt hat und noch in dem Moment wo sie das Geld in der Hand hat, zahlt sie dir die 50 € auch gegen Quittung. Am besten und schnellsten kann ich mir vorstellen, du hast die Quittungen schon vorbereitet bei Geld und Kindübergabe ;)

    bedeutet das, Du hast das Kind seit 8 Wochen nicht mehr gesehen?


    Richtig, und heute wär die Kleine theoretisch bei mir, aber eben in der Theorie. Praktisch zieht die KM vor das Kind bei sich zu behalten, meine Bitte in der darauffolgenden Woche mir das Kind zu geben, wurde geflissentlich übergangen. Statt dessen teilte mir die KM mit, das zu einer wichtigen Untersuchung, da dass Kind Krank ist mit ungewisser Genese, der neue Lebenspartner mit soll und nicht ich. Wobei mir der gesundheitliche Zustand, sowie ihre Unternehmungen( also nicht wo sie mit dem Kind hinfährt ;), sondern damit sind wichtige medizinische Belange gemeint) , meiner Kleinen von der KM bewusst verheimlicht wurde. Viele Ärzte mussten erst durch mich erfahren, das der KV ein anderer ist.

    Hallo Gutmütig,


    wie oft ist denn nun das Kind bei Dir? Wie oft wurde der Umgang bereits abgesagt?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger


    Nachdem ich vor ein paar Jahren schonmal das Jugendamt eingeschaltet hatte, war es immer von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend alle 2 Wochen, dann wurde es von ihr einfach von Sa Mittag auf Sonntag Abend alle 2 Wochen gekürzt, als ich fragte warum, wurde es damit begründet, dass es für das Kind zu viel Stress ist. 4 Wochen später kürzte sie die Zeit von Sa Mittag bis Sa Abends alle 2 Wochen. Ich habe dann beim JA angeklopft, da wurde der Umgang "ausgeweitet" von SA Mittag bis SO Nachmittag alle 2 Wochen. Durch das hin und her war ich der Meinung eine Umgangsvereinbarung wäre wichtig für die Kontinuität. Und nun ist das Kind zu Umgangswochenenden seit ca 8 Wochen krank.


    Babbedeckel meinst du eine gerichtliche Umgangsvereinbarung?

    ja, :hae: kann auch stimmen :hae:


    Bingo :daumen aber wenn ich das hier richtig gelesen habe, werden bei anderen Jugendämtern auch Umgangsvereinbarungen erarbeitet, um alles auf friedliche Weise zu klären. Warum macht das eine Jugendamt das so und das andere sagt, nein für Umgangsvereinbarungen sind wir nicht zuständig.

    natürlich sollte der umgang NICHT eingeschränkt werden!!!


    ich habe nur überlegt, warum nicht nur die mutter, sondern AUCH das jugendamt so merkwürdig reagieren :hae:


    weil das Jugendamt feststellen musste, dass sich viele Ämter sehr weit aus dem Fenster gelehnt haben, weil sie bei der Mutter nicht nachgefragt haben, ob sie ASR hat oder nicht, sonder einfach der Meinung waren Mutter darf alles allein entscheiden und jetzt in arger Erklärungsnot sind.

    vermutlich waren es fragen, die die sogenannte "alltagssorge" betreffen und die hat die mutter, wenn die kinder bei ihr wohnen...


    hart gesagt : es geht dich nichts an und die mutter kann aber muss dir nicht (alles) berichten...


    sie ist dir nicht rechenschaftspflichtig, ihr müsst euch, bei gsr, nur über wichtige veränderungen im leben des kindes einigen...


    Es geht dabei nicht um die Alltagssorge, sondern um Dinge die gemeinsam entschieden werden müssen.

    Diese ganze Prozedur fand schon einmal vor wenigen Jahren übers Jugendamt statt und es wurde dem Umgang mütterlicherseits stattgegeben. Mit Urlaub, Übernachtung usw. Es funktionierte der Umgang gut. Bis ich anfing Fragen zu stellen, die unser Kind betreffen, Kita, Gesundheit usw. Von da an wurde erst der Umgang auf wenige Stunden gekürzt, nach einschalten des Jugendamtes, wieder auf 24 Stunden alle 14 Tage verlängert und nun stetiges kranksein an den Umgangswochenenden angegeben.

    Auf dem Postweg können die nicht verlohren gehen, da die persönlich bei den abgegeben werden, bzw. bei den in den Briefkasten gesteckt werden.
    Der JA-Leiter hat am Telefon persölich gesagt "Ich werde Ihren Brief jetzt schreddern, denn dafür bin ich nicht zuständig"

    Ich suche einfach nur Hilfe die ich im Moment nicht finde. Meine "noch" Ehefrau und Mutter unserer Tochter ist dabei mir das Kind zu entfremden. Mittlerweile benennt Sie den wiedermal neuen Partner (seit ca. 7 Monate) als Papa zu bezeichnen. Und das passiert alle 10 Monate, das ist die Fluktuation der Männer derzeit bei ihr. Sie findet immer neue Krankheiten, damit ich mein Kind nicht sehen kann. Das geht los bei Verdach auf EHEG über den Mund Hand Fuss Virus und und und.
    Das Jugendamt mag nicht helfen, die halten sich schön bedeckt und machen nichts, manche Mitarbeiter von denen Schreddern die Schreiben die ich sende. Also von denen brauch ich mir nichts erhoffen. Soll ich nun die Mutter Verklagen oder weiter versuchen eine gute Lösung zu finden.

    Ich habe den Umzug rechtzeitig beim KV angemeldet .....in einem persönlichen Gespräch habe ich Ihn mein Vorhaben mitgeteilt.Er sagte dazu gar nichts!!! Weder nein noch ja ...seine Worte das müsse er erstmal verarbeiten.Jetzt 4 Wochen später also vor dem Umzug hat er sich dann geäußert ....über seinen Anwalt!!!
    In einer e-mail von VOR-gestern wollte er noch auf mein Umgangs-Angebot eingehen ...allerdings wollte er es schriftlich festhalten.


    Das der KV erstmal vor den Kopf gestoßen war und sich nicht gleich zum Thema geäußert hat, klingt für mich logisch. Sowas braucht Zeit den Gedanken zu Verarbeiten, um dann ein ja oder nein abzugeben.
    Ein "Nein" würde Verhärtung der Fronten heißen und ein "ja", dass er sich auch immer weiter psychisch und physisch von seinen Kindern entfernt. Mit Pistole am Kopf würd ich das auch nicht entscheiden wollen.