Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir meine Frage beantworten. Habe zwar schon die Suchfunktion benutzt, aber bin nicht so richtig fündig geworden.
Folgende Situation:
Tochter meines Partners geht in die siebte Klasse des Gymnasiums. Schon in der fünften Klasse zeichnete sich ab, dass Tochter große Lücken im Fach Mathematik hat. Diese haben wir versucht an den Umgangswochenenden und in den Ferien zu schließen. Leider wurden uns die Unterrichtsmaterialien (Mitschriften und Bücher) von der Mutter verweigert und wir mussten uns geeignetes Material aus dem Internet suchen.
Wenn dann am Montag allerdings eine Arbeit geschrieben werden sollte, wurden der Tochter allerdings auch regelmäßig ausgedruckte Zettel aus dem Internet mitgegeben, die wir dann am Umgangswochenende mit ihr zu lernen hatten. Wir haben uns komplette Wochenenenden um die Ohren geschlagen, weil Tochter wirklich nicht einmal die Grundlagen beherrschte. Beim Jugendamt wurde dann vereinbart, dass die Zeit beim Papa als Qualitätszeit gesehen werden sollte und gemeinsames Lernen nur noch in Ausnahmefällen stattfinden kann.
Mein Partner bezahlt freiwillig 105 % der Düsseldorfer Tabelle. Da zwischenzeitlich ein weiteres Kind geboren wurde, müsste er eigentlich nur 100 % bezahlen, wurde sogar eigentlich als Mangelfall berechnet.
Jetzt möchte die Mutter für 150 Euro im Monat ein Nachhilfeinstitut beauftragen, mein Partner soll die Hälfte übernehmen.
Wie sieht die rechtliche Lage aus? :thanks: