Beiträge von Sternenfeuer

    Hallo zusammen,


    ich bin bald jetzt drei Jahre rauchfrei und habe mit einem Seminar von "Jochen Kaufmann" erfolgreich und ohne Quälerei aufgehört. Die Kosten wurden komplett von der Kasse übernommen.


    Heute ärgere ich mich darüber, nicht schon viel früher das Seminar ausprobiert zu haben. Schließlich war ja überhaupt kein finanzielles Risiko dabei. Mittlerweile habe ich schon acht weitere Raucher aus meinem Umfeld davon überzeugen können, es einfach dort zu versuchen. Keiner von ihnen raucht heute mehr. :-)


    Einfach mal den Namen bei google eingeben und wer noch Fragen hat, darf mich gerne anschreiben. :winken:


    Liebe Grüße

    Hallo FrauRausteiger,


    generell sind wir was das Thema "Klassenarbeiten, die an einem Montag nach dem Umgangswochenende geschrieben werden", völlig einer Meinung. Auch gemeinsame Lernzeit kann man durchaus als Qualitätszeit sehen. Darum geht es mir aber auch gar nicht. Tochterkind zu unterstützen sollte selbstverständlich sein und ist es hier auch.


    Vielleicht ist es mir nicht wirklich gelungen, völlig neutral zu fragen. Ich möchte ungern einen Nebenschauplatz eröffnen und wirklich bei der rechtlichen Seite bleiben. Hier habe ich jetzt einige Anregungen bekommen, die ich weiterleiten werde. Vielen Dank dafür! :)

    Das ist ein guter Hinweis. :thanks:


    Vorab lässt sich aber leider wohl nicht mehr realisieren, da die Mutter gerade Fakten schafft und den Jahresvertrag im Institut unterschreibt.
    Gestern kam Tochter mit der schlechten Note nach Hause und heute Morgen kam die Mail mit der Nachricht, dass sie heute Nachmittag angemeldet wird.......

    Wie kommt man aufs Gymnasium ohne Mathe-Grundlagen?
    Das mit den Wochenenden kann ich verstehen, aber ich würde schon ein Stündchen
    mit dem Kind in den Stoff gucken - da bleibt ja noch Zeit genug.


    Wir haben in der Vergangenheit natürlich an jedem Wochenende Zeit investiert. Irgendwann steigerte sich der "Bedarf" aber so weit, dass an jedem Wochenende für ein anderes Fach geübt werden sollte und von der Mutter unsere kompletten Wochenenden verplant wurden. Da musste dann z.B am Papawochenende ein Plakat erstellt werden, obwohl die Aufgabe schon drei Wochen bekannt war. Material dazu wurde selbstverständlich (warum auch immer) wieder nicht mitgegeben.


    Häufig haben wir für die Ferien gefragt, ob wir die Bücher bekommen könnten. Eventuell hätte man so schauen können, ob die Grundlagen für neue Themen sitzen, oder noch aufgefrischt werden müssen. Fehlanzeige.... :-( Ich habe es auch aufgegeben,den Grund dafür zu suchen. Letztlich schadet sie ihrem Kind....


    150 Euro werden wohl für 2 x 90 Minuten pro Woche aufgerufen.

    Hallo zusammen,


    vielleicht könnt ihr mir meine Frage beantworten. Habe zwar schon die Suchfunktion benutzt, aber bin nicht so richtig fündig geworden.


    Folgende Situation:


    Tochter meines Partners geht in die siebte Klasse des Gymnasiums. Schon in der fünften Klasse zeichnete sich ab, dass Tochter große Lücken im Fach Mathematik hat. Diese haben wir versucht an den Umgangswochenenden und in den Ferien zu schließen. Leider wurden uns die Unterrichtsmaterialien (Mitschriften und Bücher) von der Mutter verweigert und wir mussten uns geeignetes Material aus dem Internet suchen.


    Wenn dann am Montag allerdings eine Arbeit geschrieben werden sollte, wurden der Tochter allerdings auch regelmäßig ausgedruckte Zettel aus dem Internet mitgegeben, die wir dann am Umgangswochenende mit ihr zu lernen hatten. Wir haben uns komplette Wochenenenden um die Ohren geschlagen, weil Tochter wirklich nicht einmal die Grundlagen beherrschte. Beim Jugendamt wurde dann vereinbart, dass die Zeit beim Papa als Qualitätszeit gesehen werden sollte und gemeinsames Lernen nur noch in Ausnahmefällen stattfinden kann.


    Mein Partner bezahlt freiwillig 105 % der Düsseldorfer Tabelle. Da zwischenzeitlich ein weiteres Kind geboren wurde, müsste er eigentlich nur 100 % bezahlen, wurde sogar eigentlich als Mangelfall berechnet.


    Jetzt möchte die Mutter für 150 Euro im Monat ein Nachhilfeinstitut beauftragen, mein Partner soll die Hälfte übernehmen.


    Wie sieht die rechtliche Lage aus? :thanks:

    Ich hab`mir zwischenzeitlich "ein Herz gefasst" und einfach mal beim KV angerufen. Nachdem er mir ein paar Mal ausgewichen ist,
    habe ich doch noch einige Informationen bekommen. Er arbeitet zur Zeit nicht. Er überlegt aber, sich mit einem Bekannten selbständig zu machen. (Ja, ich bin mir bewusst, was das für eventuellen Unterhalt bedeuten könnte....naja.....)


    Der Auskunftspflicht ist er irgendwann nicht mehr nachgekommen, weil es ihm zu lästig war. 8|


    Volleybap
    Unterhaltsvorschuss hatte ich beantragt, nachdem der KV mir zwei Jahre lang versprochen hatte, mir einen monatlichen Betrag zu überweisen und nichts passierte. Damals hatte ich "gehofft", es würde ihm dadurch so sehr auf die Füße getreten werden, dass er sich beruflich bewegen würde.


    Unterhaltsvorschuss endet bald und das Geld liegt für Tochterkind auf einem Konto.


    Andere Sozialgelder beziehe ich nicht.

    Vielen Dank für die Ausführungen!!!!! Ich denke aber übrigens nicht, dass es etwas zu pfänden gibt. Da sein Vater verstorben ist, könnte es allerdings sein, dass er geerbt hat....


    Kann mir mal jemand sagen, warum es MIR damit so schlecht geht, wenn ich mich mit dem Thema gedanklich auseinandersetze? Ja, es hatte einen Grund, warum ich die ganze Sache an die Beistandschaft abgegeben habe. Aber es kann doch wohl nicht angehen, dass man so überhaupt GAR NICHTS an Zuwendungen seinem Kind zukommen lässt.


    Was mache ich denn jetzt? Wenn ich mir mal nur die Fakten anschaue, benötige ICH dieses Geld bzw. den Unterhalt nicht, um meine Tochter gut zu versorgen. Aber ich könnte es sehr wohl auf ein Konto packen und es ihr irgendwann übergeben.


    Die Frage hatte ich weiter oben schon mal gestellt. Ist es nicht meine Pflicht, das Geld für meine Tochter einzufordern?

    Ich konnte heute noch jemanden bei der Beistandschaft erreichen. Denen hatte ich ja schon mitgeteilt,dass Tochter erzählt,ihr Papa würde bei einer Computerfirma arbeiten.
    Die hatten eine Anfrage bei der Rentenversicherung gestellt und laut denen ist er nicht berufstätig.
    Es fiel dann noch der Satz: "Es tut uns leid Frau Sternenfeuer. Herr .... kommt seiner Auskunftspflicht nicht nach."


    Und nun? Was genau wollen die mir zwischen den Zeilen sagen? Das ich mir einen Anwalt nehmen soll? :hilfe

    Mhhhhhh... vielleicht frage ich ganz einfach mal unverblümt. ^^
    Eventuell bekomme ich ja eine Antwort von ihm. Tochter mag ihn nicht fragen und für mich soll sie das sowieso nicht machen. Die kam letztens nach Hause und erzählte von einem Brief, den sie gefunden hatte. Papa hätte eine Prüfung nicht bestanden. :wow Da stellt sie natürlich MIR die Frage, um welche Prüfung es denn ging.


    Er vergisst wahrscheinlich, dass unsere Tochter schon ziemlich gut lesen kann. Ganz nebenbei habe ich sie dann noch darüber aufgeklärt, dass sie die Finger von "fremder" Post lassen soll. Trotzdem hatte ich ja keine Antwort für sie.... Ihren Papa fragen mag sie aber glaube ich auch nicht.Echt eine Zwickmühle.....

    Ich zitiere mal:


    "Der Vater Ihrer Tochter bezieht bereits seit mehreren Jahren laufende Leistungen nach SGB II. Ein Ende der Leistungsfähigkeit ist derzeit bei Herrn.... nicht absehbar. Aufgrund dessen konnten von hier auch noch nie Unterhaltsansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.


    Es empfiehlt sich daher die Aufhebung der Beistandschaft."


    Mir ist der Sinn noch immer nicht klar. Warum empfiehlt sich die Aufhebung? Wollen die "Karteileichen" entfernen? Wenn ich doch richtig informiert bin, bin ich sogar dazu verpflichtet, das Geld für meine Tochter einzufordern, oder?


    Leg Sternenfeuer

    Hallo Luchsie,


    Danke für deine schnelle Antwort. Ich habe keinen Anwalt und halte auch seit Jahren die Füße still. Schließlich stand ja eine Umschulung im Raum und ich hatte fest darauf gehofft, der Vater würde dann irgendwann in Lohn und Brot stehen.


    Auch von den anderen Punkten trifft nichts zu. Bin zwar noch in Elternzeit, aber nicht verheiratet und beginne bald wieder mit Teilzeit. PKH würde ich nicht bekommen, aber die Beistandschaft hat auch nie eine Klage angestrebt.


    Den Anruf, dass ich nicht zur Aufhebung bereit bin, habe ich schon getätigt. Man war nicht sehr begeistert, aber konnte es mir auch nicht wirklich begründen.....


    Ich bin noch immer ratlos.....

    Hallo zusammen,


    ich habe Post von der Beistandschaft bekommen. In dem Schreiben werde ich darum gebeten, die Beistandschaft zu beenden. :radab
    Der Kindsvater hätte schließlich ja noch nie bezahlt und würde das in absehbarer Zeit bestimmt auch nicht tun. Eine vorgeschriebene Kündigung lag auch noch dabei. :hilfe


    Kurz zum Hintergrund. Tochter ist acht, Vater (gerade 30) noch nie leistungsfähig, abgebrochenes Studium, danach Umschulung im IT Bereich mit anschließender Fortbildung. Was er jetzt macht, entzieht sich meiner Kenntnis.Laut Tochter arbeitet er aber.


    Irgendwie fühle ich mich wie in einem falschen Film. Der KV ist noch super jung, ganz sicher nicht dumm und ich soll mit welcher Begründung die Beistandschaft aufheben? Das ist doch das Geld meiner Tochter, oder verstehe ich da jetzt irgendwas falsch?


    Klärt mich bitte auf! :thanks::thanks::thanks:
    Lg Sternenfeuer

    Rauchfrei seit 2 Monaten, 1 Woche, 4 Tagen, 2 Stunden und 54 Minuten! :party


    691,46 € gespart und 2489 Zigaretten nicht geraucht.


    Wie sieht es bei dir aus ide?


    Lg Sternenfeuer