Beiträge von Sternenfeuer

    Nach so langer Zeit mag ich hier einfach mal schreiben, wie es weitergegangen ist. Der Vater hat sich definitiv selbstständig gemacht, aber auf diverse Aufforderungen der Beistandschaft nicht reagiert.


    Im vereinfachten Verfahren ist dann vor einigen Monaten ein Unterhaltfestsetzungsbeschluss/Titel ergangen. Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses (100% Mindestunterhalt und rückständiger Unterhalt) wurde angeordnet.


    Wie geht es denn jetzt eigentlich weiter? Da ich ja immer eine Kopie der Schreiben erhalte, habe ich Ende November nicht schlecht gestaunt. Er wird wieder sehr freundlich dazu aufgefordert, den Unterhalt zu überweisen.....:lach


    Geht das jetzt echt so weiter? Wird da niemand aktiv? Muss ich etwas veranlassen?


    Liebe Grüße Sternenfeuer

    Montag kann ich mehr sagen. Es wird eine Kopie der Kündigung zugeschickt und ich hoffe noch immer, dass
    es ein Versehen der Bausparkasse war und KEINE Unterschrift gefälscht wurde....


    Nur zum besseren Verständnis. Es geht nicht um mein Kind und ich habe auch keinen Vertrag aufgelöst.

    Eventuell kennt sich ja jemand hier mit dieser Thematik aus.


    Gibt es irgendeine legale Möglichkeit, wie ich als Elternteil alleine den Bausparvertrag meines Kindes kündige, obwohl gemeinsames Sorgerecht besteht? Meines Wissens nach ist die Unterschrift des anderen Elterteils zwingend vorgesehen.


    Danke für die Hilfe! :blume


    Lg Sternenfeuer

    Hallo Stern,


    auch an meiner Schule wäre es nicht einfach so möglich, dein Kind zu beschulen. Ein Klassenraumwechsel praktisch unmöglich. Grundschulen sind einfach doch komplett anders eingerichtet, als weiterführende Schulen. Jeder Lehrer hat einen eigenen Klassenraum, in den unteren Etagen befindet sich bei uns die OGS. Wenn dein Sohn halbwegs sicher die Treppen steigen könnte, könnten wir sicher Personal stellen, das nebenher laufen würden. Tragen würde und könnte ihn sicherlich aber keine Lehrkraft.


    Bezüglich Inklusion gibt es durchaus Schulen, die körperlich behinderte Schüler nicht aufnehmen. Einfach, weil es das Gebäude nicht hergibt und auch kein Umbau gelingen würde.
    Dein Sohn hat jedoch ganz klar die Möglichkeit, in den eigenen vier Wänden beschult zu werden. Wir sprechen aber dann von einem deutlich geringerem Umfang und nicht einer üblichen Stundentafel von etwa 22 Stunden.


    Lg Sternenfeuer

    Danke euch beiden schon mal.
    Es ist für beide Elternteile völlig klar, dass sie höchstwahrscheinlich BET werden wird. Es fiel ihm schon während der Ehe schwer, die Pflege für
    den schwerstbehinderten Sohn zu übernehmen.
    Dieser wird übrigens nie auf eigenen Füßen stehen bzw. einen eigenen Haushalt führen können. Er kann weder sprechen, noch laufen, noch alleine essen, oder sehen. Er erhält in einer Werkstatt einen Lohn von ca. 100 Euro.


    Was würdet ihr als erste Anlaufstelle vorschlagen?

    Hallo zusammen,


    ich frage hier für eine Freundin, die in einer Trennungssituation steckt. Hoffentlich kann mir hier jemand schon Hinweise zur Unterhaltsberechnung geben. :-)
    Zudem freut sie sich auch über Hinweise, wo sie sich noch weiteren Rat und Unterstützung holen kann.


    Eckdaten:


    20 Jahre verheiratet
    2 Kinder (20 Jahre, 8 Jahre)
    Mietwohnung: behindertengerecht, 106 qm2 für 1100,- warm


    Er:
    Gehalt 2200,- netto
    Rente durch Arbeitsunfall ca. 340,-


    Sie:


    nicht berufstätig seit der Geburt des schwerbehinderten Sohnes
    Pflegegeld für Sohn 901,-
    Blindengeld 536,-
    Kindergeld 384,-
    Gehalt Sohn 100,-


    Folgende Fragen brennen!


    Muss sie sich im Falle einer Trennung eine neue Wohnung suchen? Dies wäre hier wahnsinnig schwierig, da es kaum rollstuhlgerechte Wohnungen gibt.


    Wie kann sie sich finanzieren? Muss, soll, kann sie Harz4 beantragen?


    Was muss der Vater zum Unterhalt beitragen? Der Vater kämpft schon lange mit Depressionen.Sollte er nicht mehr arbeiten gehen, könnte meine Freundin dann auch für den behinderten Sohn UHV beantragen, obwohl schon 20?


    :hilfe


    Wir wären sooooooo dankbar für eure Hinweise. Meine Freundin hat solche Panik, sich nach der Trennung nicht finanzieren zu können.


    Danke euch! :)

    Liebe lobi,


    deine Nachrichten lesen sich sehr angriffslustig. :winken:


    Du hast hier schon viele wertvolle Hinweise und auch persönliche Einschätzungen bekommen.
    Diese Menschen nehmen sich die Zeit, deine Fragen zu beantworten. Wenn es keine gesetzliche Verankerung gibt, sind die Meinungen natürlich subjektiv. Allerdings wurde dir auch schon geschrieben, dass eine 50:50 Aufteilung der gängigen Rechtssprechung entspricht.


    Sollte es bei dir schwerwiegende Gründe geben, so lass uns doch daran teilhaben und schaffe damit eine neue Diskussionsgrundlage. Niemand hier will dir etwas! :blume


    Ich würde mir jedenfalls einen freundlicheren Umgangston wünschen.


    Liebe Grüße


    Sternenfeuer

    Ich wüsste ja wirklich gerne, warum Düsseldorf es überhaupt nicht gebacken bekommt.
    Hätte ich nicht eine Sachstandsanfrage gestellt, wüsste ich wahrscheinlich heute noch nicht, dass mein Antrag überhaupt eingegangen ist. :angry
    Ich mag mir überhaupt nicht vorstellen wie es wohl sein muss, wenn man auf das Geld dringend angewiesen ist. :kopf