Hallo,
ich bin noch ziemlich neu in diesem Forum und habe schon gleich eine wichtige Frage, bzw. möchte ich eine Bewertung über meine Ansicht zum Umgangsrecht.
Erstmal zur Situation:
Ich bin im Sommer 2009 schwanger geworden und zwar in einer Beziehung die zwar noch sehr frisch war aber das war meinem Uterus ziemlich egal.
Ich war erst ziemlich baff aber für mich war auch sofort klar das ich mein Baby behalten möchte.
Der Mann wollte das Kind aber absolut nicht.
Mir war auch bewusst das er öfter mal nen Joint raucht, das war für mich auch kein Problem...die einen haben halt ihr Bier, die anderen ihre Tüte...
ich bin da tolerant.
Nun ja...als ich ihm sagte das eine Abtreibung nicht in Frage käme sagte er mir ich solle mir das gut überlegen, das Kind würde sicher behindert wegen
seinem hohen Drogenkonsum....
Offensichtlich bediente er sich auch auf Partys oder wenn er müde war mit Speed, Ekstasy, Koks und was da alles so rumflog.
Naja, darauf ham wir uns getrennt.
Später erfuhr ich noch durch einen Polizeibeamten das mein lieber Ex noch auf Bewärung ist weil er Drogen an Kids verkauft hat und seine langjährige
Freundin hat er geschlagen (ich glaube nicht das der Polizist das hätte ausplaudern dürfen aber so wars halt)
So, trotz alledem habe ich versucht ihn schon in der Schwangerschaft miteinzubeziehen, was Namen angeht, habe ihn über Untersuchungen informiert,
ihn gefragt ob er mit zum Ultraschall möchte aber er sagte immer er hätte daran kein Interesse und andere Problem z.B. das der Hund seiner Eltern krank ist (jaaaaa das hat er gesagt)
Er hat auch von Anfang an behauptet es wäre nicht sein Kind, ich hätte ihn betrogen usw.
Tja, Sohnemann ist jetzt 9 Monate alt und vor einer Woche wurden Proben entnommen für einen gerichtlichen Vaterschaftstest.
Und seit ich in einer neuen Beziehung bin interessiert sich KV wieder für das Baby.
Nun mache ich mir natürlich Gedanken um den Umgang.
Ich möchte wissen ob ihr folgende Regelungen als fair empfindet und ich spreche hier auch ganz bewusst die Väter mit an,
ich weiss mein Sohn hat das Recht auf seinen leiblichen Vater und ich will dem auch gar nicht im Weg stehen.
Doch wegen der Dinge die ich nunmal inzwischen weiss muss ich vorsichtig sein.
Ich hab mir das so gedacht:
Der Umgang findet bei mir in der Wohnung statt, mein Sohn ist im Moment sehr schüchtern und fremdelt sehr stark, deshalb denke ich das die beiden
sich in seiner gewohnten Umgebung am besten "beschnuppern" können.
4 Wochen lang 1,5 Stunden Umgang, wenn das gut läuft könnte mans auf 2 Stunden erweitern.
Und vorläufig gebe ich mein Kind nicht aus der Hand.......es tut mir leid an alle die sich an fiese Exen erinnert fühlen oder an Frauen die das Kind benutzen um dem Vater ein auszuwischen.
Aber der KV muss sich erstmal beweisen, muss zeigen das er mit seinem Kind umgehen kann, muss zeigen das er zuverlässig und verantwortungsbewusst ist.
Ich weiss er kann sein Recht einklagen.
Danke schonmal und der lange Text tut mir leid.