Beiträge von Handycap-Kids

    Ich hatte mal nen JA-Mitarbeiter (männlich, gerade selbst frisch getrennt gewesen), der das Desinteresse von Vater1 verteidigte mit der Meinung: Naja, wenn der Vater keinen Kontakt wünscht zum Kind, dann vielleicht aus den Gründen, daß er gar nicht der leibliche Vater ist!
    Wie diese Knalltüte (JA-Mitarbeiter) auf sowas kam damals, weiß ich bis heute nicht. Ex tauchte zu keinem Gespräch auf, lehnte Kontakt zum Kind (Kind2) ab, verweigerte die Zahlung des Unterhalts. Eigentlich hatte ich mir damals Hilfe erhofft vom JA, aber diese Knalltüte empfahl meinem Ex auch noch schriftlich einen Vaterschaftstest, wenn er unsicher sei, tatsächlich der Vater zu sein.
    Brisant dabei ist, daß es damals von mir eine Anzeige gegen meinen Ex gab wegen Verg*... in der Ehe (wir waren ja sogar schon getrennt gewesen) und dieses Kind dabei entstanden ist und Ex das Kind deshalb ablehnte, weil er es gar nicht hätte zeugen wollen dabei und ich mich weigerte, abtreiben zu lassen. - Diese Info lag dem Mitarbeiter zwar vor, aber er wollte unvoreingenommen ins Gespräch gehn, wie er sagte, und hat es nicht gelesen....!
    Seitdem würde ich warscheinlich jeden anderen um Rat fragen, aber niemals mehr jemanden vom Jugendamt! Das Vertrauen ist sowas von hin, damals wußte ich mich nicht zu wehren, heute würde ich sowas nicht mehr mit mir machen lassen, sondern würde diesem Mitarbeiter die Hölle heiß machen.

    Kind ist das relativ egal, hauptsache Oma (meine Mutter) und Lieblingstante (eine der Patentanten) sind dabei.

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    Und ganz fies, soll ER sie doch einladen und jeder zahlt für seine Sippe


    Das war auch meine Überlegung, aber seitdem blockt der, wenn das Thema Kommunion aufkommt. Er meinte, Kind würde ja wohl sicher Geldgeschenke bekommen, davon könne man das Essen ja bezahlen, auf diese Weise würde dann jeder sozusagen sein Essen selbst zahlen.

    Mini kommt bald zur Kommunion. Ex ist sich immer noch unschlüssig, ob er erscheinen möchte oder nicht, er hält nichts von Kirche, ist aber ok, diese Meinung hatte er schon als ich ihn kennengelernt hab, ist also vorhersehbar gewesen für mich.
    Aber, was ist mit seiner Verwandschaft? Muß ich die nun alle einladen? Oder müßte er das tun? Ich hab zu denen mittlerweile keinen Kontakt mehr, auch Mini sieht die höchstens einmal im Jahr wenns hoch kommt und auch nur, wenn der Papa mal gerade keinen Krach mit denen hat.
    Für mich würde das so aussehn:
    - Ich lade die ein und da die Einladung von mir kommt, bleib ich auf allen Kosten sitzen (ich lasse nach der Feier in der Kirche zu Hause Essen kommen)
    - Ich beauftrage Ex die einzuladen, der wirds aber nur tun, wenn er beschließt, selbst auch zu kommen, ob er sich an den Kosten beteiligt, weiß ich nicht, er ist chronisch pleite
    - Ich mache gar nichts in Bezug auf Exens Familie (keine Ahnung ob das irgendein böses Nachspiel haben wird) und reagiere gar nicht, Exens Einladung bleibt weiter bestehn, er muß selbst entscheiden, die andern laß ich außen vor
    Ich gebe zu, mir gehts hauptsächlich um die Kosten, weil ich alles allein berappen muß und das mit Hartz4 und da kann ich Exens Sippschaft nicht auch noch mitverpflegen.
    Da Ex bisher keine Meinung zu alledem hatte, hatte ich beschlossen, daß meine Verwandschaft ( 4 Leute) plus die beiden Patentanten anschließend nach der Kirche zu uns kommen und wir uns was zu essen kommen lassen (ich muß das diese Woche noch ordern, sonst wirds nichts mehr, weil die viele Aufträge haben). Exens Sippschaft käme nur komplett (die sind ein geballtes Ganzes, wenn einer nicht eingeladen wird, kommt keiner) und besteht aus 17 Leuten plus Ex und Next.
    Ex vermeidet das Gespräch über die Kommunion und ich häng in der Luft.
    Bis vor 4 Wochen hatte Ex noch Streit mit seiner Verwandschaft, ich hab erst am Wochenende erfahren, daß die sich wieder vertragen haben, sonst würde sich das Thema Ex-Verwandschaft für mich gar nicht stellen.
    Ich hatte erst überlegt, die zur Kirche einzuladen und dann in der Woche mal zu Kaffe und Kuchen, aber dann wären die sauer, weil die nicht zum Essen nach der Kirche eingeladen sind, dann besser gar nicht oder?

    SGB2 §10
    1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
    ....
    3.
    die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
    ......

    Die Haushaltshilfe würde nur genehmigt werden, wenn es niemanden anderen im Haushalt gibt, der sich um das Kind kümmern kann. Für die KK zählt da eine Maßnahme nicht unbedingt (kommt drauf an, was das für eine ist- wenn es eine ist, die in eine direkte Arbeit führt ok, aber nicht wenns irgendein Firlefanz vom Amt ist sozusagen zur Beschäftigung um die Arbeitslosenquote zu beschönigen), so daß sie argumentieren könnte, daß da noch jemand ist im Haushalt, der sich um das Kind kümmern könnte, weil derjenige nicht arbeitet oder einer Umschulung etc. nachgeht.
    Gibts vom Arzt ein Attest für das Amt, wo drauf steht, daß sich Mann um das Kind kümmern muß, da du gesundheitlich dazu nicht in der Lage bist? Falls ja, gibt es dazu eine schriftliche Ablehnung seitens des Amtes mit ausreichender, nachvolllziehbarer Begründung? Wenn ja, dann damit Haushaltshilfe beantragen bei der KK.

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    Wieso spielt das Geschlecht so eine wichtige Rolle?
    Die Meinungen sollten sich nicht aufgrund des Geschlechts ändern.


    Wenn man bei einem bleiben würde - ja. Aber bei dauernden Änderungen fühlt man sich auf Dauer verarscht. Mit etwas Grips hätteste einfach ET1 und ET2 geschrieben, ohne männlich oder weiblich......aber so?

    Ich denke, das Gericht wird schon danach gehn, ob in der Vergangenheit eine Ausbildung möglich gewesen wäre oder nicht (und wenn nicht, welche Begründung vorliegt, alleine am Hauptschulabschluß kann es nicht liegen, damit ist durchaus eine Berufsausbildung möglich), so daß erst jetzt eine begonnen werden kann und nicht schon eher und wie lange das überhaupt noch so gehn soll (also weiterhin kein Unterhalt gezahlt werden kann - irgendwann ist das Kind selber in Ausbildung). Und ich denke, die werden sicher andere Maßstäbe dafür ansetzen als DUS. Wie es ausgeht, wird wohl am Richter liegen.

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    Eben doch, weil es zwischen den Eltern keine Unverhältnismäßigkeit geben soll.


    Ja, wenn beide arbeiten gehn und jeder ein Arbeitseinkommen hat und das Arbeitseinkommen des einen das Arbeitseinkommen des anderen bei Weitem übersteigt (ich meine 2,5mal so hohe Arebitseinkommen? So wars zumindest mal vor ein paar Jahren).

    Naja, du hättest es machen können wir andere auch....abgeschlossene Ausbildung nach dem Hauptschulabschluß, viele erreichen während dessen auch ihren Realschulabschluß aufgrund des Berufsschulzeugnisses, dann hättest du dir nen Job gesucht, der deiner abgeschlossenen Ausbidlung entspricht, hättest zeitgleich Abendgymnasium gemacht und anschließend ein Fernstudium, was auch während eines normalen Jobs möglich wäre. So machen andere das auch - und zahlen je nach Einkommen den Unterhalt für ihr Kinder.

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    Das Recht ist blind :) es sollte doch keinen Unterschied machen


    Darum gehts mir überhaupt nicht, sondern darum, daß ich nicht durchblicke, wer du nun überhaupt bist - aufs Kind bezogen. Tante, Onkel, Mutter, Vater, Oma, Opa ???? Ich dachte erst, du wärst der Vater, weil du woanders von KM schriebst, aber das paßt ja irgendwie nicht, wenn du von dir selber schreibst, ohne Studium würdest du zur Hartz4-Empfängerin, also geh ich davon aus, daß du weiblich bist und in gleichgeschlehctlicher Ehe gelebt hast mit der KM? Nur so interessehalber....

    Meine Älteste ist in der letzten Kur 15 geworden, war aber ne Sondersituation und auch erst nach Widerspruch und allem. Eigentlich ist bei meiner KK auch mit 12 Jahren Schluß, aber wie gesagt, war ne Sondersituation, Einzelfallentscheidung (wir haben allerdings Monate dazu gebraucht bis wir die Bewilligung hatten).

    Um welche Krankenkasse handelt es sich denn? Es gibt u.a. einige AOKs, die die Altersgrenze auf 14 Jahre hochgesetzt haben und einige weitere andere, die man bei ausreichender Argumentation durchaus umstimmen kann, leider aber auch die, wo gar nichts geht.

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    Dass du daneben gestanden hast, hat die Spannung mit Sicherheit noch verstärkt. Das nächste Mal -wenn es das so nochmal geben sollte- ist es bestimmt besser, wenn du in ein anderes Zimmer gehst


    Das würde ich davon abhängig machen, wie der Vater allgemein so drauf ist. Wenn zu befürchten ist, daß er das Kind mit Gewalt da raus holt und evtl. noch ne Steigerung dessen zu befürchten ist, würd ich da stehn bleiben. Zumindest in unserm Fall wäre es möglich, daß Vater da nochmal schnell ordentlich hinten drauf hauen würde nach dem Herausziehen des Kindes -deshalb würde ich den Raum auch definitiv nicht verlassen. Aber vielleicht ist der KV der Betroffenen ja nicht so.