ja in 2 Monaten hätte das Jobcenter sie anschreiben können und eine eheähnl. Gemeinschaft vermuten können, dazu hätten sie dann Stellung nehmen können, ob sie eine sind oder nicht. Vom Gesetz her kann er bei ihr keinen Unterhalt einklagen, solange sie sich weigert, ihn mit durchzufüttern, sind sie keine eheähnl. Gemeinschaft.
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Man informiert sich doch zumindest ein bisschen, oder? Man bekommt doch Broschüren überall, Merkblätter etc...
Ich habe in 5 Jahren Hartz4-Bezug nicht eine einzige Broschüre oder Merkblatt bekommen, außer die Ausfüllhilfen bei den Anträgen. Die Handlungsweisen werden ständig ergänzt oder geändert, das was letzten Monat war, kann diesen Monat schon wieder anders oder ergänzt worden sein. Um das ganze SGB2 zu kennen, damit man überhaupt irgendwie im Bilde ist was da Behördenschikane oder doch gesetzlich ist, brauchts ein wenig mehr, als ne Broschüre, die im nächsten Jahr eh wieder geändert ist. Ein Jobcenter hat eine Beratungspflicht, nur leider kommen viele der SB dem nicht nach, weil es ihnen selbst oft an Schulungen mangelt, nicht allen, aber vielen.
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aber den Staat zu hintergehen, dass wäre die letzte Option für mich
Eigene Wohnung suchen = Staat hintergehen? Finde die Logik.....