Hm,
also bisher war es so, dass ich oft ab dem Umgangsfreitag früh bis Sonntag gearbeitet habe (bin selbständig und oft Aufträge am Wochenende).
Das wäre ab und zu auch noch so geplant von mir, da es sich um lukrative Aufträge am WE handelt.
Wenn ich meinen Sohn dann am Umgangsfreitag um 13 Uhr von der Schule holen müsste, könnte ich jeweils den Auftrag nicht annehmen.
Hausaufgaben sind nicht das Problem, der Kleine geht zur Montessori-Schule, bei der wenig bis keine HA aufsind.
KV arbeitet zwar bis 13.30 Uhr, sagt er, es gibt aber durchaus die Möglichkeit an der Schule der Mittagsbetreuung. So lange, wie es eben nötig ist. Beim Kindergarten wurde dies ebenso gehandhabt, Kind wurde von ihm um 14 Uhr geholt.
Im Grunde genommen bist Du aufgrund Deiner Rolle als betreuendes Elternteil lediglich verplichtet, für die Heimkehr des Kindes zu Dir (!) zu sorgen
Ist das so?
Unser Gerichtsbeschluss vom 1.8.13 besagt, dass der Umgang beim KV : "ab Schulende" beginnt.
Aber es ist nicht geklärt, wo.
Tja, das werden wir ja Donnerstag noch klären müssen.
Ferner wird auch die GA-Entscheidung durch die Richterin abgesegnet (Schulentscheidung und weitere Teile vom SR).
die blumenelfe :blume