Beiträge von Blumenelfe

    Hallo miteinander,


    ich weiß, dass schon einige Threads hier eingestellt wurden, doch ist es bei mir etwas anders.


    Mein Sohn wurde immer wieder, d.h. seit ca 5 Jahren, vom KV bei den Großeltern (seinen Eltern) "geparkt", wenn KV selbst arbeitete oder mit seiner Freundin wegfuhr. Ich bekam dies nur sporadisch über meinen Sohn oder über die Exfrau und deren Kinder mit.
    Ich habe nie etwas dagegen gesagt oder unternommen - es scheinte ihm nichts auszumachen, dort zu sein.
    Ferner sehe ich die Großeltern schon als Familienmitglieder, sofern sie nicht hinter meinem Rücken vor dem Kind über mich schimpfen. Doch das kann ich nicht mit Gewißheit sagen, da ja KV seit 5 Jahren mit mir vor Gericht streitet und auch ständig Beschimpfungen und Beleidigungen und Forderungen kommen.


    Nun hatten wir im Januar 2015 einen OLG-Termin, bei dem der Richter ungehalten war, weil KV Kind zu Oma bringen will, da er in Urlaub ist. Der Umgang ist nicht dazu da, das Kind abzugeben, sondern um die Bindung zu stärken. Er solle das verinnerlichen und sich mit mir, KM, absprechen, weil das Gericht nicht alles bis ins kleinste Detail festlegen kann. Zur Kommunikation sollten wir beide Elternteile fähig sein.
    Sofort lenkte KV ein und versicherte dies zu tun.


    Tja, Pustekuchen!
    Ein paar Wochen später kommt ein Anwaltsschreiben mit den Forderungen, die er und Großeltern haben. Er will Zeiten festgelegt haben, unwiderruflich und bindend! Noch dazu jetzt eine Osterwoche, weil KV arbeitet. Das wußte er aber schon vorher, hat aber vor Gericht nichts erwähnt.


    Ich habe dann die Oma angerufen, um einen JA-Beratungs-Termin zu vereinbaren. Sie war einverstanden (da war sie grad frisch operiert- Augen-Op, und wimmelte mich ab), sie möchte sich da nicht in die Streiterei einmischen, nur das Kind haben. Allerdings hat sie seit jeher über mich geschimpft und wollte nie Kontakt.


    So war der JA-TErmin letzten Donnerstag. KV war auch dabei, voller Wut und Hass auf mich und beleidigte mich sofort, klagte alles mögliche wieder an, was vor ein paar Jahren gewesen wäre...
    Dann wurde schnell klar, dass die beiden eine feste Regelung haben wollen, die Oma werde für den Aufenthalt des Enkelkindes kämpfen, sagte sie, und nicht bitte und danke sagen wollen.


    Inzwischen sind 2 Wochen Ferien und alle 6 Wochen die Wochenenden gefordert, wobei die WE dann auch abwechselnd zu Lasten der ET gehen sollen.


    Damit bin ich gar nicht einverstanden. Grundsätzlich habe ich nichts gegen einen Aufenthalt bei den Großeltern. Aber so heftige Forderungen, noch dazu ohne Bereitschaft der Absprache, machen mich richtig wütend. :motz:


    Dann möchte meine Mutter das Kind auch mal irgendwann noch sehen, und dann bleiben mir als Mutter höchstens 1 WE pro Monat. :nanana


    Ich habe im Netz gelesen, dass die Großeltern vielleicht 1 x /Monat bis 1 x pro Quartal den Enkel "haben" dürfen. Aber nur ein paar Stunden und Übernachtung ist gar nicht mit drin. Stimmt das so?


    Hier die Großeltern wohnen 80km weiter weg, sind 73 (Oma) und 80 (Opa) Jahre alt, hatten schon mehrere Autounfälle, der Opa fällt aufgrund Gleichgewichtsstrg. öfter mal um, ist also nicht arg beweglich, die Oma fährt noch Auto, hatte aber letztes Jahr eine Herz- und eine Augen-Op. Sie schnauft zwar wie ne Dampflok, aber sonst ist sie fit.


    Ich will den Großeltern ihren Enkel nicht "wegnehmen", hatte ich nicht vor und habe ich nicht vor.
    Aber diese Forderungen will ich auch nicht bedienen. Was könnte ich denn argumentieren in dem Gerichtsschreiben?


    Achja, mein Sohn hat schon eine Vorladung zur Anhörung vor Gericht (alleine) bekommen. Er ist 6 Jahre und musste letztes Jahr bereits mit der Richterin sprechen, wegen Antrag und Gutachten von KV.


    Jetzt ist es lang geworden, aber ich hoffe auf eure Unterstützung.


    Danke
    die blumenelfe :blume

    Hallo Anonymus,



    Wie heißt es so schön in dem Lied der Toten Hosen oder waren es die Ärzte (verwechsel ich immer :rotwerd )? "Laß die Leute reden,...."
    Aber wenn schon ein Brief bei dir im Briefkasten liegt, hilft ignorieren nichts mehr...


    ja, ich bin auch als "Stoderer" aufs Land gezogen, hab ein altes Haus gekauft und renoviert, habe nun ein Kind, bin alleinerziehend, habe Hunde und eine Hundepension und bin selbständig.


    Alles, was nicht "normal" ist. Von Neid mag ich da gar nicht sprechen, sondern die Lebensumstände passen bei vielen nicht ins Schema rein.


    Meine direkten Nachbarn mögen keine Hunde und auch nichts, was außergewöhnlich ist. Deshalb wurde immer über Sachen geschimpft, die bei mir stattfanden: Renovierung - die Handwerkerautos stehen überall rum, Kundenautos und deren Hunde dürfen nicht die Grenze überschreiten, das seltene Bellen der Hunde wird als störend empfunden, die Katze darf nicht in deren Garten (!), weil dort Eidechsen leben, etc....


    Versteh ich alles und ich kann mich daran halten, wenn ich ins Gespräch miteinbezogen werde. Was nicht immer der Fall war. Zumindest kam die Nachbarin ab und zu mal rüber und ließ sich keifend bei mir aus.


    Dann war es an mir, erstmal zu fragen, was denn so störend sei. Ich muss vorausschicken, dass sie von grundauf ärgerlich ist, nie zufrieden, was das ganze Dorf und die nächsten Dörfer auch wissen, besonders die Handwerker vor Ort :rolleyes2:
    Ihre gesamte Art macht einen ganz kirre, sobald sie den Mund aufmacht, dann versuch ich, den Grund zu hinterfragen, Empathie und Verständnis zu zeigen und einen Lösungsvorschlag zu machen. Das ist nicht so einfach für mich, ich übe mich vorher und während dem Gespräch in ruhigem Atmen und den roten Faden zu behalten.


    Ich schließe mich den Vorschreibern an in ihren Meinungen. Wenn die Nachbarn keinen Kontakt suchen, solltest du es machen und fragen, ob es eine Möglichkeit der Klärung der Mißverständnisse gibt. Ich habe mich z. B. auch mal mit einer Kleinigkeit und Karte dazu bei allen ringsrum bedankt, dass sie die ständig schmutzige Strasse oder die Handwerkerautos ertragen haben. Trotzdem kommen manchmal noch so Seitenhiebe, wie z. B. dass die Hecke wiedermal geschnitten werden sollte oder die Strasse von den Bewohnern saubergehalten werden muss, etc. Ich nicke dann immer ganz pflichtbewußt - jedoch habe ich meinen eigenen Zeitplan...


    Alles Gute,
    die blumenelfe :blume

    Wenn ich den Spieß mal umdrehe, was soll denn ein UET denken, bzw. machen, wenn z.B., wie hier, einige Wochen nach der Trennung ein neuer Partner (noch dazu heimlich, ggü. dem UET) in den Haushalt des BET einzieht... :hae: Da werden ja sicher auch Situationen auftreten (sind auch ;-) ), wo BET nicht in dem selben Raum / überhaupt nicht in der Wohnung sein wird, während Kind da ist, das wird ja BET dem UET auch nicht auf die Nase binden dann.


    BET hat laut OLG auch nicht zu beweisen, wo Kind wann mit wem ist. Denn BET dürfe "alles", weil dort lebt Kind ja...
    Nur UET darf eben laut OLG nicht "alles". UET soll zur Förderung der gemeinsamen Zeit den Umgang dementsprechend nutzen...


    Es gibt ja lt. §1684 Abs. 2 BGB auch eine Loyalitätspflicht der Elternteile.
    Also hat das andere ET erst mal davon auszugehen, daß dort alles ok ist.


    Genau, davon ist auszugehen, wenn nicht UET einfach macht, was er will - Loyalitätspflicht hin oder her...

    Also der UET, kann zu seiner Umgangszeit entscheiden, wer das Kind betreut, warum ist es dann sinnvoll,


    KV bekam letzten Donnerstag erst von den 3 Richtern vorm OLG Nürnberg gesagt, dass der Umgang nicht dazu da ist, das Kind bei Oma zu lassen, weil KV mit Next in Urlaub fährt.
    Dann kommt Kind zur Mutter.
    Da hat KV aber schnell mit Next telefoniert und was geändert...


    Wenn Kind zur Oma soll/darf, muss/müsste KV dabei sein. Das gleiche ist mit Next. Was dann heimlich gemacht wird, weiß ich ja nicht.


    Wie das mit der "nur Abholung" ist, weiß ich auch nicht.


    Grüße
    die blumenelfe :blume

    Hallo,


    klar kann ein Selbständiger noch im nachhinein faken, solange vom Finanzamt noch nichts festgesetzt wurde.
    Leider war dieser Fall auch bei uns - ein selbst. KV, der nicht zahlen will. Hat sich leider fast ein Jahr hingezogen, weil er alle Unterlagen nach und nach anmahnen ließ, verlängern ließ - und die Richterin hat ihn nie festgenagelt.
    Dann hat er vor Gericht immer wieder etwas anderes erzählt wegen Rentenabsicherung und Hausschulden, sodass er auf den Mindestunterhalt festgelegt wurde (220,- ), obwohl er mindestens das doppelte zahlen hätte müssen.
    Aber dazu wäre ein Finanzgutachten vonnöten gewesen, das ich hätte zahlen müssen, wenn ich die genaue Überprüfung wollte.


    Klar gibts dann eine Nachzahlung - die habe ich dann komplett meiner Anwältin gegeben...


    Ich hoffe für dich, dass dein Ex nicht so ein Fall ist wie meiner...


    Grüße
    die blumenelfe :blume

    Hallo ihr Lieben,


    danke für eure Daumen, sie haben mir gut getan und wir hatten Erfolg (ich bekam mein Wochenende wieder).
    DAnk der tollen 3 Richter, die im OLG Nürnberg sitzen. Im Gegensatz zu der Richterin am Amtsgericht sind diese vorbereitet, haben alle Schriftsätze sorgfältig gelesen und haben schon Vorschläge vorbereitet, die sie uns unterbreitet haben.


    Sie wollen, dass beide ET kompromissbereit sind und wenn sie merken, dass einer das eben nicht ist, dann gibts Vollgas.
    Vollgas war für den KV bestimmt, der nach mehreren lauten Ermahnungen von zwei Richtern beschloss, seine "ja, aber...." und "das geht nicht..." endlich einzustellen und nichts mehr zu sagen... :D


    KV wurde auch darauf hingewiesen, dass er nicht ständig wieder was ändern darf, sondern dieser Vergleich darf nur wieder geändert werden, wenn es zum Vorteil von Sohni ist, also besser werden muss als bisher. Nun muss/bzw will KV ihn zur Schule fahren bzw abholen, und nur, wenn das alles pünktlich, regelmäßig und zuverlässig abläuft (was bisher nie war), laufen die erweiterten Umgangstage (4 Tage alle 14 Tage) weiter.
    Sonst bin ich schneller wieder beim JA, Anwalt, was weiss ich wo, als er papp sagen kann... :pfeif


    Wir waren 2 1/2 h drin, war aber gute Stimmung (bei uns...) und wenn es von Erfolg gekrönt wird, freut es einen doch.
    Allerdings muss ich trotzalledem die Hälfte dieser ganzen Ka... und dem Gutachten zahlen... :kotz
    Da werde ich monatlich ziemlich lange zahlen...


    Viele Grüße
    die blumenelfe :blume

    Hallo bitte alle für uns die Daumen drücken - wir sind am Donnerstag vorm OLG, da gehts nochmal ums UMgangsrecht, weil mir doch mein Wochenende gesplittet wurde und es meinem Sohn gar nicht gut geht damit - er ist nur unruhig und am Taschen packen - hin und hergerissen...


    13.30 Uhr gehts los - denkt bitte ganz fest an mich!


    Danke
    die blumenelfe :blume
    :daumen:daumen:daumen

    Hallo Coffetogo,


    leider habe ich vor etlichen Jahren die gleichen Erfahrungen machen müssen wie du.
    Ich hatte eine Anwältin, die mir wegen der gleichen Situation (Kind irgendwann holen oder bringen) empfahl, den Umgang auszusetzen.
    Dann wäre er in der Situation, um den Umgang fürs Kind "kämpfen" zu müssen und er müsste eben mal in die Gänge kommen.


    Und hier gehts aber nicht ums Geld, um den Unterhalt. Das ist ein anderer Stiefel.


    Hier gehts nur um Regelung des Umgangs. Und wenn KV nicht human mit JA und dir klären will, muss er einfach einen Hammerstoss bekommen.


    Nur um deine Ängste zu beschwichtigen - du bist tatsächlich berechtigt, den Umgang einzustellen bzw. auszusetzen, wenn sich unzumutbare Situationen auftun.
    Auch wenn der Umgang gerichtlich geregelt wäre, ist es möglich, wegen triftigem Grund den Umgang auszusetzen.


    Und eine Ordnungsstrafe würdest du nur bekommen, wenn diese gerichtlich in einem Verfahren beschlossen wurde (und auch nur, falls vorher schon eine Umgangsaussetzung erfolgt wäre). Und da du noch vor keinem Gericht warst, bekommst du auch keine Ordnungsstrafe! Keine Angst.


    Leider haben sich in den letzten vier Jahren des Getrenntseins "die Spielchen", wie Shielover sie niedlich nennt, nicht gelegt.
    Hier gehts vermutlich bei solchen Herren der Schöpfung um alte Familienprobleme (bei uns) und darum, dann eben doch keinen Unterhalt zahlen zu wollen (mein KV zahlte auch lange nicht - alles gerichtlich eingeklagt, dann zahlte er 220,- weil er selbständig ist und "so wenig verdient" hust hust...).


    Meinen Rat an dich: Bleibe beim JA in Beratung, und mache das, was die dir empfehlen. Das ist ok, solange es schriftlich festgehalten wird.


    Allerdings würde ich das Kind auch fragen, was sie will. Wenn sie zum Papa will, dann macht vielleicht freie Termine aus, an denen er sie holen kann. Vielleicht muss auch Kind merken, wie unzuverlässig Papa ist - so traurig es ist. Nicht, dass du nur die "böse" Mama bist, die das Kind nicht zum Papa lässt.


    liebe Grüße
    die blumenelfe :blume

    Ich lese meinem Sohn aus einem Buch vor: "... die Katze zog dem Hund eins mit der Pfote über die Schnauze. Der heult auf, denn damit hat er nicht gerechnet..."


    Mein Sohn ganz wach und laut: "Ha - das ist ein Fehler! Der Hund kann ja eh nicht rechnen!"



    ... stimmt - wo er Recht hat, hat er Recht... :lach

    Hallo,


    ich habe gerade bei unserem Amtsgericht und beimOLG Nürnberg angerufen.


    Leider ist es so,wie ihr sagt. Das OLG kann auch unseren Aussetzungsantrag ablehnen, deshalb muss er gut begründet sein, damit er es nicht tut.


    Heute mittags gibts noch einen Anwaltsanruf, dann muss der in die Gänge kommen.


    Ob das Ganze bis zum Wochenende (fällt ja wieder der Umgang andersrum an...) durch ist, kann ich nur hoffen.


    Danke erstmal,
    die blumenelfe :blume

    So, das war nochmal ein Telefonat mit meinem Anwalt.


    Er beruft sich auf §45 (wie bereits oben von Aimee geschrieben).


    Aussetzung müsste nur beantragt werden, wenn Gefahr im Verzug wäre oder der Beschluss mit sofortigem Vollzug gewesen wäre.
    Ansonsten reicht ein Rechtsmittel (hier Beschwerde), um den neuen Beschluss erstmal außer Kraft zu setzen.


    Ich habe auch einen Thread über ein ähnliches Thema gefunden von Maikeirish von 2009:
    Beschluss vom Familiengericht sofort wirksam trotz Beschwerde?


    Da wurde anscheinend genau wie bei mir vorgegangen.


    Um mich nicht weiter durcheinanderzubringen, geh ich für heute aus diesem Forum raus.


    Danke und schönen Abend,
    blumenelfe :blume

    in meinem Beschluss steht:


    "Gegen diesen Beschluss findet das REchtsmittel der Beschwerde statt.
    Die Beschwerde ist binnen einer Frist von 1 Monat bei dem Amtsgericht REgensburg einzulegen."


    Wir haben eine Beschwerde an unserem Familiengericht eingereicht. Mein Anwalt sagt, unsere Richterin könnte den Beschluss ändern, was jedoch nicht üblich ist, ihren eigenen Beschluss wieder zu ändern.
    Somit wird sie die Sache ans OLG geben (Nürnberg).
    Das OLG wird dann den Sachverhalt nochmal prüfen.


    Was ist anders, wenn es gleich ans OLG geht?

    Ich werd noch ganz verrückt hier!


    Das kann doch nicht sein - mein Anwalt hält mich für verrückt, wenn ich ihn schon wieder anrufe und ihm nicht glaube...


    Kann es sein, dass es in Bayern anders ist ... ? :-D


    Ich ruf meinen Anwalt nochmal an, das kann ja nicht sein, dass ich SEINE Arbeit mache... und er mein Geld bekommt dafür...


    :ohnmacht::ohnmacht::ohnmacht:

    Hallo Ihr Lieben,


    so, jetzt habe ich endlich meinen Anwalt erreicht (ich sitz seit Freitag nur noch auf Kohlen, und wußte nicht mehr, was richtig ist).


    § 40
    Wirksamwerden


    (1) Der Beschluss wird wirksam mit Bekanntgabe an den Beteiligten, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist.


    Ja, er war sofort wirksam, sagt mein Anwalt.
    Jedoch wird er mit einer Beschwerde wieder unwirksam. Der Beschluss wird "aufgeschoben". Wir brauchen keine kurzfristigen Rechtsmittel.


    D.h., der alte Beschluss ist noch rechtskräftig. :daumen


    Zudem habe ich eine andere Familienanwältin angerufen, die mir das bestätigt hat.


    danke an alle
    die blumenelfe :blume , die jetzt noch den 3seitigen Beschwerdebrief weiter ausführen muss... :S

    Vermutlich habt ihr Recht...gutmütigkeit wird ausgenutzt...traurig eigentlich...


    ja, das ist so.
    Bei mir ist es im umgekehrten Fall - ich war immer viel zu gutmütig und jetzt hetzt mir KV seit 4 Jahren mit Drohungen, Gericht und nun Gutachter hinterher.
    Ich konnte mich lange nicht abgrenzen... aber die Grenzen sind bei solchen Menschen sehr notwendig!


    Grüße
    die blumenelfe :blume

    Hallo miteinander,


    nun musste ich bzw. mein Anwalt eine Beschwerde gegen den richterlichen Beschluss einreichen.


    Aktueller Stand ist:
    Gutachter hat im Umgang etwas vorgeschlagen, was für das Kind nicht gut ist (meine Meinung - und auch richterliche Meinung vorher). Wir konnten uns aber im Gericht nicht einigen, somit hat die Richterin unterbrochen und gemeint, sie würde dann einen Beschluss rausgeben.


    Leider korreliert ihr Beschluss wegen Abholung Kind von Schule (ich oder KV) komplett mit meinen Arbeitszeiten (das hat Richterin auch nicht interessiert), aber eben dermaßen, dass ich (selbständig) die Hälfte meiner Aufträge pro Jahr nicht annehmen könnte.


    Zudem soll Kind nun auch außerhalb des 14tägigen Umgangs noch dazwischen zum Papa, weil GA dies vorgeschlagen hat. Richterin hat sich daran orientiert (ist auch die einfachste Variante für sie gewesen). Kind will gar nicht hin und zudem wird von KV weiter aufgehetzt und manipuliert.


    Meine konkrete Frage wäre: Welcher Beschluss gilt nun? Der letzte von 2013?
    Oder doch der aktuelle Beschluss, obwohl ich fristgerecht Beschwerde eingereicht habe?


    Danke
    die blumenelfe :blume

    Heute mein 6jähriger im Auto zu seinem besten Freund, als ich die beiden von der Schule abholte:


    "Meine Mami kann am besten von allen anderen Autofahren - die kann sogar die Kurve kratzen!"


    :thumbsup::thumbsup::klimper

    Hallo,


    tja, was konnten wir aushandeln? Nichts. 8|


    KV bleibt auf dem Standpunkt, dass er Sohni keinesfalls holen oder bringen will - egal von wo. (Letztes WE hat er ihn mir doch gebracht - ausnahmsweise - sonst hätte er ihn noch zur Schule fahren müssen, was er ja auch nicht will... :ohnmacht:


    KV will nun Sohni auch jedes WE haben, was wieder eine Riesendiskussion verursachte (äh hallo, jetzt dürfte ich schon kein WE mehr mit meinem Sohn verbringen, bin also nur zur "bösen" früh weckenden Schulchauffeurin mutiert....)


    Da wir zu keiner Einigung kamen, wird die Richterin nun selbst entscheiden. Beschluss darüber bekommen wir am 23.10.14.


    Kommendes WE werde ich komplett arbeiten, d.h. KV muss Sohn abholen, wenn er ihn zum Umgang haben will - er kann ihn doch nicht einfach vor der Schule stehen lassen! Oder? Ich wills mir lieber nicht vorstellen...


    The never ending story... :scared


    die blumenelfe :blume