Beiträge von Monsterkrümel

    Sonnenschein: Nun, aber das ist GENAU DAS, was Richter und Jugendamt sagen werden. Wenn sie weiter mit ihm zusammen ist, obwohl da "angeblich" ( extra in Anführungszeichen, wenn nämlich keine Beweise vorhanden sind, dann bleibt es beim angeblich! ) eine Kindswohlgefährdung vorliegt, dann ist es entweder so, daß es keine Gefährdung gab, ODER der TS war die Gefährdung egal und die Beziehung wichtiger.


    Beides wirft kein gutes Licht auf sie.


    Dann noch die Aussage, er kommt vorbei, wann es ihm passt, aber dann doch nicht, ohne es mit der TS abzusprechen, denn diese hat scheinbar noch genug Zeit, das andere Kind vorher wegzuschaffen.


    Das sind einfach eklatante Widersprüchem die mir auffallen. Und glaub mir, die werden auch JA und Richter auffallen.


    Man kann natürlich sagen: Ihr seid alle doof und gegen mich, lasst mich in Ruhe....kein Problem, machen wir...ODER drüber nachdenken und sagen: Hey, irgendwas ist da schon dran, ich kläre jetzt mal für mich selber, wie genau es war und wie ich es verpacke. Oder man läuft halt ins offene Messer und wiederholt das, was sie hier geschrieben hat, bei den offiziellen Stellen. Da wird sich dann aber die ein oder andere Augenbraue heben...

    Ich hab in der Tat ihn allein mit dem kleinen Kind getroffen und das große Kind rausgehalten. So wurde es empfohlen. Ich bin quasi getrennt. Er wuerde sagen, Wir sind in einer schlechten Beziehung. Ich habe die Trennung nicht ausgesprochen, weil mir dazu dringend geraten wurde aus o. G. Gründen.

    Meinst du, dass mir das ein Bein stellt? (unabhängig aller anderen Widrigkeiten)

    Tut mir leid, aber das passt nicht zusammen, Du sagst, er kommt vorbei, wann es ihm gefällt, aber dann sagst Du, das große Kind ist nicht da, wenn er kommt. Was denn nun???


    Ihr werdet doch wohl wissen, ob ihr in einer Beziehung seid. Gibt es Zärtlichkeiten? Küsst ihr Euch, umarmt Euch? Nach mehr will ich garnicht fragen!

    Gibt es denn jetzt Termine, wann er vorbeikommt? Sieht er das Kind alleine? Was ist denn nun mit der Oma, da fahrt ihr dann gemeinsam zum Besuch hin?


    Arbeitet er denn? Geregelte Arbeitszeiten, oder Schichtdienst?


    Ich würde damit anfangen, regelmäßige Termine zu vereinbaren, das kann man ja gut mit dem Tagesablauf des Kindes begründen.


    Pass auf, wir brauchen feste Termine, da Celine ja immer von 2-3 Uhr Mittagsschlaf hält, Du kannst doch Mo.Mi. und Fr von 4-6 Uhr kommen, dann ist die frisch gestillt und mit Windel versorgt und ich kann meinen Tagesablauf darauf abstimmen. Und dann würde ichihn mit ihr um den Block laufen lassen.

    So spontan ist er nicht gekommen. Ich konnte immer agieren.

    Siehst Du, mit solchen Aussagen machst Du Dich unglaubwürdig. Es ist alles so schwammig, mal so mal so, wie Du es gerade gebrauchen kannst.

    Also manche Antworten hier finde auch ich etwas zu daneben. Wir alle hier kennen die Situation nicht, in der sie gerade steckt. Wir kennen lediglich nur das, was sie uns bis dato erzählt hat. Mit Urteilen wäre ich eher vorsichtig.

    Wo ( ver ) urteilen wir denn? Weil wir nicht alle sbeklatschen, was sie schreibt? War das der Auftrag? Dann muß man mir das sagen!


    Es ist ein Unterschied, ob man sagt: Du bist ein Ätzbold und solltest ind en Wald gehen zum sterben, Du bist eine ganz ganz schlechte Mutter ( und das macht hier niemand!!!)


    Oder ob man sagt: Pass auf, wir haben den Eindruck, Du hörst nicht zu, Deine Geschichte erweckt den Eindruck, daß da etwas nicht zusammenpasst.


    Der TS ist nicht geholfen, wenn man ihr sagt, daß das alles prima ist, was sie macht, denn das was da momentan abläuft ist eine sehr belastende Situation für ALLE Beteiligten.


    Wenn sie nur hören möchte, daß der KV ein Saftsack ist und sie eine tolle Mutter, dann muß sie anders fragen.

    Wenn sie wissen möchte, wie sie verhindern kann, daß ein gewalttätiger KV das Kind sieht, dann auch: Anders fragen. Da wäre mein Rat: Den weißen Ring anrufen, Frauenhaus.

    Du kannst natürlich machen, was Du willst, vielleicht stimmt das ja auch nicht, was Du uns erzählst, sondern Du bist ein 70 Jähringer Kerl, der in Thailand vor dem Rechner sitzt. Wie das so im Internet ist...


    ABER, Du hast hier um Rat gebeten, wir versuchen, Dir Ratschläge zu geben, mit den Informationen, die Du uns gibst.

    Es entsteht aber der Eindruck, daß Du nicht liest, was wir schreiben, oder in einem Satz sagst, daß Du A machst, aber im nächsten post schreibst, daß Du B wählst als Weg.


    Viele Dinge sind einfach nicht stimmig. Es muß nicht stimmig sein, wir sind wildfremde Menschen, es ist völlig egal, was wir sagen oder denken.


    Aber aus Erfahrung kann ich Dir sagen, das Jugendamt, Richter und Anwälte machen sich genauso ein Bild aus dem, was Du sagst.

    Und wenn das nicht zusammenpasst, dann bist Du in einer ganz blöden Position, denn dann wird man Dir nicht glauben.


    Mal als Argumentationskette: Du sagst, daß der der Großen gegenüber gewalttätig war ( oder was auch imemr Du unter Kindswohlgefährdung zusammenfasst ), da wird die Frage kommen, warum Du Kontakt zugelassen hast. Du sagts, hast Du ja garnicht. Da kommt die Frage: Du hast also jedes Mal, wenn er spontan ( ? ) vorbei gekommen ist, die Große weggeschickt? Wie soll man sioch das praktisch vorstellen, hast Du die Große zur Tür rausgeschoben? Oder kam er DOCH NICHT unangemeldet?


    Und vor allem: Warum war die die Beziehung wichtiger als das große Kind?


    Das sind Fragen, die kommen werden! UNS musst Du die nicht beantworten, dem Richter / Jugendamt aber schon. Weil irgendwo stimmt da etwas nicht in Deiner Argumentation.

    Du musst die Trennung ja nicht aussprechen, um sie zu vollziehen, wäre zwar erwachsen, aber es gibt ja keinen Zwang.


    Aber allein schon für Dich selber müssen doch klare Verhältnisse herrschen.


    Zumindest würde ich überlegen, was möchte ich? Wie oft und wann soll er Kind besuchen? Möchtest Du feste Termine, oder ist es ok für Dich, wenn er einfach so vorbeikommt, wenn er Lust dazu hat?


    Dann noch, warum soll er das Kind nicht alleine sehen? Also, daß er Kind sieht, während Du dabei bist ist ok, alleine nicht?


    Dafür müsstest Du wirklich gute Gründe haben, nachweisbar, ansonsten ist der Wunsch utopisch.

    Ich wuerde ihm mitteilen, dass ich die Beziehung beende und umziehe und mich bemühen eine Einigung bezüglich des Umgangs zu finden. Ab da wuerde er aber ausrasten und wir über Anwälte kommunizieren.

    Nun, dann würde ich erst den Umzug klar machen, bevor ich ihn informiere, daß ich es vorhabe. Wobei, das Kind hat ja noch keine Kita oder Schule, da wird es kaum Argumente geben, daß er nicht zustimmen kann. Das Kind lebt ja zweifelsfrei bei Dir und Du kannst jederzeit umziehen, er kann zwar theoretisch klagen, daß das Kind da wohnen bleiben soll, aber er hätte kein Argument, wie zum Beispiel, daß das Kind in der gewohnten Umgebung bleiben soll, die hat es ja in dem Sinne noch nicht. Und ein Umzug zu ihm wäre extrem unwahrscheinlich.

    Also ganz ehrlich, wie willst Du denn erklären, daß Du Dein kleines Kind vor ihm schützen willst, wenn Du das Große jahrelang nicht vor ihm geschützt hast?


    Wer soll Dir das denn glauben? So schlimm kann es ja nicht gewesen sein, denn immerhin bist Du ja imme rnoch mit ihm zusammen und lässt ihn das Kind sehen. Du willst Dich ja noch nicht mal wirklich trennen, somndern es "so laufen lassen".


    Du machst Dich damit unglaubwürdig. Es klingt eher nach Vater entsorgen. Bis zur Trennung war das alles ok für Dich und jetzt, wo Du Dich trennst, soll er keinen Kontakt mehr haben? Warum?

    1) kein Problem, Umgang wird für ihn schwieriger, ein Umzug des Kindes zum Vater später extrem unwahrscheinlich, es sei denn, Kind will und ist über 12

    2) Er sieht Kind regelmäßig, Kind hat einen anwesenden Papa

    3) wird auf Dauer NICHT funktionieren, großer psychischer Schaden für Mutter und Kind ( warum Du der Meinung bist, er "hat dann Kind" verstehe ich nciht )

    4) Kind wird aus der gewohnten Umgebung gerissen, nur weil Du nicht loslassen kannst

    5) Illegal, großer Schaden fürs Kind, groß werden ohne Vater


    Hast Du einen guten nachweisbaren Grund, warum Du nicht willst, daß der KV das Kind sieht? Oder willst Du nur nicht, daß die Oma das Kind sieht?

    Monsterkrümel ich hab im Sommer die Aussage vom Gesundheitsamt bekommen, dass der Umgang nicht stattfinden darf. Mein EX hat dann auch nochmal bei dem für ihn zuständigen Gesundheitsamt und dem JA nachgefragt und ebenfalls diese Antwort bekommen.

    Das halte ich nicht für juristisch haltbar. Meine Richterin hat den KV sehr deutlich darauf hingewiesen, daß Corona KEIN Grund ist, das Kind nicht nach dem Umgang nach Hause zu bringen, selbst, wenn es in Quarantäne ist. Sowas in der Art steht auch im Beschluß, wenn ich mich recht erinnere, gleich mit 25.000€ Strafe bei Nichteinhaltung.


    Dazu gibts auch einen OLG Beschluß, den habe ich aber selber nicht gelesen.


    Da ich BEIDE Elternhäuser als Wohnort / Familie sehe, ist das auch logisch. Man darf ja auch die Tante dazu holen zur Kinderbetreuung, wenn Kind in Quarantäne ist und man ein Betreuungsproblem hat.


    Der Transport wäre dann wohl das größte Problem. Geht nur zu Fuß / Fahrrad oder mit PKW.


    Wobei der Transport von Coronapositiven Patienten NICHT geregelt ist. Wir schicken aus dem Krankenhaus regelmäßig positive ambulante Patienten nach Hause. Die müssen selber sehen, wie sie nach Hause kommen, genauso, wie sie selber sehen müssen, wie sie zum Arzt kommen oder an Lebensmittel kommen. Klingt trivial, ist es in den meisten Fällen auch, aber ein Problem, daß nicht gelöst ist.

    Wenn mir als Mann eine Verurteilung wegen falscher an Eides Statt gegebener Versicherung egal ist, kann so ziemlich jeder versuchen die Vaterschaft an zu fechten.

    Nein, dem ist nicht so, es gibt genügend Menschen, die versuchen REichen / Berühmten Menschen ein Kind anzuhängen, so schnell gibts da keinen Vaterschaftstest, wenn jemand behauptet, der ist der Vater.


    Und wenn der KV behauptet, der Vater zu sein, die Mutter aber behauptet, nie mit ihm geschlafen zu haben, dann gibts dennoch nicht automatisch einen Vaterschaftstest.


    Als ich auf Anerkennung geklagt habe, hat der KV ja behauptet, er sei nicht der Vater, es hätte KEINEN Test gegeben, hätte er nicht auf EXPLIZITE NAchfrage der Richterin nicht noch eingeräumt, daß es möglich sei. Und der KV war ja nicht nur mit mir zusammen, sondern hat ja auch bei mir gewohnt....alles rein platonisch natürlich :D UND er war letztendlich einverstanden mit dem Test.


    DAs ist nicht mal "einfach so", daß man Männer zwingt, sich testen zu lassen. Alleine hier im Forum schafft es ein KV schon seit fast 2 Jahrzehnten die Vaterschaftsanerkennung nicht zu unterschreiben, sich der Anerkennung zu entziehen. Ganz legal. Da gibt es viele legale Möglichkeiten, sich diesem zu entziehen. Zuständigkeitsbereiche durch Umzug wechseln zum Beispiel.


    Notfalls hätten wir dann nachgewiesen, daß die Mutter des KV die Oma ist. Das wäre eine Anerkennung über Umwege gewesen, geht aber auch.


    Aber es propagandiert hier ja niemand, ihm den Weg zum Kind zu verwehren, glaube ich.


    Aber ich würde es als wichtig empfinden, den Rücken gerade zu machen und Regeln aufzustellen. DAs ist für alle Seiten gut, da es dann verlässlichen Umgang gibt. Hoffentlich.

    Es läuft auf Übernachtung in 3-4 Jahren hinaus, wenn der Papa sich als brauchbar herausstellt, wo ist da das Problem?


    Und mit Herauszögern und verqehren schiesst Du Dir ins eigene Knie, denn vor Gericht wirst Du dann zu Recht als Umgangsverweigerin dastehen.


    Einen Grund, warum Du den Umgang verweigerst, hast Du bisher nicht angegeben. "Der Papa ist blöd" ist kein gerichtsverwertbarer Grund.


    Du solltest da schon bessere Argumente haben, warum Du nicht willst, dass er das Kind sieht. Und zwar nachweisbare und nicht gefühlte.

    Oh mann, liest Du eigentlich, was die Leute hier schreiben?


    Dir sind NICHT die Hände gebunden. Du entscheidest. Kein Umgang, Punkt.


    Ich würde aber an Deiner Stelle diplomatsicher sein.


    Gib die Regeln vor, bring der Oma bei: Wer vögeln will, muß freundlich sein. Isso.


    Soll heissen, reiche ihr die Hand, aber sage ihr deutlich, Du bist nur bereit mit ihr zu reden, wenn sie die Höflichkeitsformen einhält. Wenn Du sagst, daß da der Zug schon abgefahren ist, dann verweise sie and en Sohn, wenn sie Kind sehen möchte, soll sie sich an ihren Sohn wenden.


    Ich würde da aber gucken, daß ich die Wogen glätte, es ist fürs Kidn schöner, wenn man sich nicht streitet. Und Du bist nicht unschuldig am Streit, Du hast ja bisher so mit Dir umgehen lassen, das werden die nicht so schnell verstehen, warum Du plötzlich nicht mehr kuscht.


    Dem KV kannst Du natürlich Umgang verwehren und ihm sagen, er soll erstmal die Vaterschaft anerkennen und dann den Umgang mit Hilfe des Jugendamts klären.


    Du kannst auch einfach nen anderen MAnn als Vater eintragen und den KV nie wieder sehen, ob das das Richtige ist? Meins wäre es nicht. Aber es ist Deine Entscheidung. Wäre noch di eFrage, wer so dämlich ist, ein fremdes Kind anzuerkennen mit allen Verpflichtungen, derjenige darf dann nämlich Unterhalt zahlen, das Kind wird Erbe und theoretisch kann derjenige Umgang fordern.

    Zur Oma sagen, dass ich nicht komme?

    Nö, warum? Sie ist die Oma, es ist doch prima, daß sie das Enkelkind sehen möchte! Seh das doch nicht so negativ. Genau wie dem KV würde ich ihr einen Rahmen geben. Pass auf Oma, wie wäre es, wenn Du jeden Montag um 15 Uhr kommst und Kind besuchst?

    DAs setzt aber voraus, daß sie sich Dír gegenüber vernünftig verhält. Wenn sie frech wird oder unverschämt, dann würde ich ihr sagen: Pass auf, ich mag es nicht, wenn man so mit mir umgeht, ich bin auch ein Mensch. Entweder wir finden einen vernünftigen Umgang miteinander, oder Du musst mit Deinem Sohn regeln, wann und wie Du Kind siehst.


    Bei mir hat die Oma das Kind ab Geburt regelmäßig gesehen, während der KV noch behauptet hat, er sei nicht der Vater. Trotz positivem Vaterschaftstest hat er weiter behauptet, wir hätten seit 3 Jahren keinen Sex gehabt, das interessiert keinen, auch wenn es offensichtlich gelogen ist.

    Wobei, er hat ja behauptet, ich hätte sein Sperma geklaut.

    Morgen ist er beim RA. Das sind keine Zukunftsspinnereien meinerseits, das wird Fakt sein.

    Ja, und? Möchtest Du erpressbar sein? Gib mir Kind mit, sonst gehe ich zum Anwalt, schlagf mit mir, sonst gehe ich zum Anwalt, gib mir das Kind übers Wochenende mit, sonst gehe ich zum Anwalt!!! Möchtest Du das??? Wirklich??? In Angst leben und ja ruhig sein? DAs ist keine positive Umwelt für das Kind.

    Monsterkrümel Und dann werden aus diesen 3 Stunden mehr. Reichst du einen kleinen Finger.

    Ja klar, aber das ist doch auch gut so. im ersten Jahr wird das Kidn sicherlich nicht länger als ein paar Stunden am Tag Umgang haben, aber mit 2-3 Jahren kann man schonmal probieren, daß das Kind auch mal ne Nacht beim Papa schläft ( wenn alles gut läuft und ein guter Kontakt zum PApa besteht )...letztendlich wird es darauf hinauslaufen. daß spätestens in der Grundschulzeit das Kind jedes zweite Wochenende beim Papa ist.


    Also alles nur, wenn es keine großen Probleme gibt und Kind das problemlos mitmacht.


    Was spricht denn dagegen? Zum einen ist er der Vater, zum Anderen ist das auch etwas Schönes. Du hast ein Wochenende frei und Kind hat ihren Spaßpapa.


    Und damit Kind zu ihm möchte, muß er sich schon mit ihr beschäftigen und ihr Gutes tun. Ich würde ihm die Chance nicht verwehren ein guter Papa zu sein.

    bleiben also beide Kinder zu Hause bis die Quarantäne ändert, und ich würde sagen da ist auch kein Wechsel zur Mutter möglich.

    Doch, ist es, Der Haushalt des UET gilt auch als Wohnort für das Kind. Das Kind dürfte ja auch zum Arzt gefahren werden oder wenn man alleinerziehend ist und Medikamente holen muß, darf man das sicherlich auch mit Kind im Auto sitzend.


    Kind darf alerdings nicht in den Öffis fahren oder ein Taxi nehmen, aber mit Auto abgeholt werden, da spricht nichts dagegen.


    Ich könnte mir aber vorstellen, daß die KM mit Neugeborenem iund Kleinkind kein Risiko eingehen möchte und einverstanden ist, daß Kind beim Papa bleibt. Das würde ich einfach mit ihr besprechen.

    Das jüngste Kind hat ja die Quarantäneanordnung und dann geht die Mutter dazu stundenlang in die Bibliothek?

    DAs ist durchaus rechtskonform. Kontaktpersonen von Kontaktpersonen unterliegen keinerlei Regeln.

    zu rot:

    Er kann sich zwar nicht eintragen lassen ohne Zustimmung der Mutter, aber die Zustimmung durch ein Gericht ersetzen lassen.

    Nuja, rechtlich gesehen kann er ohne Mama garnix, denn sie kann behaupten, jemand Anderer sei der Vater und dann hat er NULL Chancen, vor allem, wenn sie jemand Anderen als Vater eingetragen hat. Un dÄrger? Von WEM solll sie denn bitte Ärger bekommen, wenn sie behauptet, sie hätte in der Zeugungszeit keinen Sex mit dem KV gehabt, sondern lediglich mit einem Fremnden in der Disko? Wer will ihr das Gegenteil beweisen? Und NEIN, auch bei einem positiven Vaterschaftstest passiert da garnix, außer, daß sie die Kosten einer Vaterschaftsfeststellungsklage zahlen darf. Die Klage wird aber NUR zugelassen, wenn es noch keinen Vater gibt und die Mutter einräumt, daß der KV der KV sein kann.


    MORALISCH ist das natürlich eine ganz andere Nummer. Ich glaube, die Mehrheit hier befürwortet, den Vater auch als Vater eintragen zu lassen, mit allen Konsequenzen. Er ist nunmal der Vater.


    Dennoch gibt es nicht wirklich viele Konsequenzen, selbst, WENN er als KV eingetragen ist. Die Chancen, daß das Kind zu ihm zieht, ist nahe Null in der derzeitigen Situation. Wenn Kind mal in der Pupertät ist udn das Gras auf der anderen Seite grüner ist, dann vielleicht, aber jetzt? Aus welchem Grudn denn? Vermöbelst Du das Kind, oder verkaufst es an pädophile Männer? Nein, dann mußt Du keine Sorgen haben.


    Ein Umgangsrecht kann ein eingetragener KV allerdings einklagen, aber auch der wird sich am Kind orientieren, ein gestilltes Kind wird höchstens 2-3 Stunden Umgang haben. Allerdings auch ohne Mama, denn das sollte man einem Vater zutrauen, ein Kind kann 2-3 Stunden ohne Mama sein, wenn es frisch gestillt ist und die Windel neu ist, wobei zumindest die Windel auch der Papa wechseln kann.


    Man muß ja auch bedenken, der muß sich ja auch erstmal in seine Rolel einfinden und dazu gehört, das Kind alleine händeln zu können, da muß er durch und das verträgt auch ein Kind. Ganz ehrlich, wer von uns hat denn bittenach der Geburt gedacht: Oh, das ist ja alles einfach, das mach ich mit links und Fragen hab ich keine!??? Also ICH nicht! Für mcih war das eine ganz schöne Umstellung und ich hab mir das Mamasein nicht so schwer vorgestellt.


    Man muß sich da erst einfinden und das muß man dem Papa auch zugestehen. Und irgendwann wirst Du es geniessen, wenn der Papa mit dem Kind 3 Stunden unterwegs ist, diese Freiheit!

    Ich würde ihm sagen, dass er, so lange er die Vaterschaft nicht anerkennt, nicht der rechtliche Vater ist und die gleichen Rechte hat, woe der Postbote.


    Aber da Ich die Bindung zum Kind zum Papa stärken möchte, bin ich damit einverstanden, dass er Kontakt zum Kind haben darf.


    Fertig.


    Er kann natürlich das Geld einstellen und nix mehr zahlen, aber ich qürde mich nicht durch Geld erpressbar machen, man kann jederzeit UHV beantragen.


    Man kann übrigens auch dafür sorgen, dass der KV als Vater in der Geburtsurkunde steht, das macht das Jugendamt umsonst ubd das schafft klare Verhältnisse.


    Auch den Unterhalt kann man umsonst vom Jugendamt klären lassen



    Ich würde mir den gabzenStress garnicht machen und die Vaterschaftsanerkennung nicht als Damoklesschwert sehen.


    Wenn Du nicht willst, dass er der Vater ist, dann lass halt den Vater als unbekannt stehen. Er hat keine Möglichkeit, sich ohne Dein Einverständnis als Vater eibtragen zu lassen.

    Desperate möchte das Kind nicht alleine mitgeben


    und die Vaterschaft hat sie indirekt anerkannt indem sie Unterhaltszahlungen angenommen hat

    Das ist Unsinn. Ich kann von jeder Person der Welt Geld annehmen, ohne, dass derjenige dadurch Rechte an meinem Kind erwirbt. Das wäre Sittenwidrig.


    Er ist rechtlich nicht der Vater. Punkt.


    Möchte er es werden, muss er sich drum kümmern.


    Als Mutter kann man natürlich dem biologischen Vater Umgang gewähren, so wie man auch dem Postboten oder der Frau des Metzgers Umgang mit dem Kind gewähren kann. Aber auch hier ergeben sich keine Rechte.


    Sinnvoll ist es natürlich, dem Kind den Kontakt zum Vater zu ermöglichen.


    Aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Die legt aber nunmal die TS fest, es sei denn, sie möchte, dass andere Menschen das für sie tun, dann darf sie sich aber nicht beschweren.


    Nimm endlich die Zügel in die Hand und sei Mutter und hör auf, Dienerin für den KV zu sein.

    Natürlich legst DU alles fest, wer den sonst? Es gibt derzeit keinen rechtlichen Vater, was bedeutet, dass Du alles, was Dein Kind betrifft, alleine entscheiden kannst.


    Wer soll Dir denn was wollen?


    Was will der KV denn machen? Die Polizei rufen, weil Du ihm Dein Kind nicht mitgibst, dessen Vater er nicht offiziell ist?


    Da könnte auch ich kommen und sagen, gib mir Dein Kind mit. Ich hab nämlich juristisch gesegen die gleichen Rechte wie Dein KV. Auch habe ich die gleichen Rechte, Deine Wohnung zu betreten, wie der KV.


    Hast Du Angst, daß ich morgen vorbei komme und Dein Kind mitnehme? Nein? Warum nicht? Beim KV hast Du ja auch Angst!


    DU bestimmst. Mach einen Umgangsplan, schreib ihm ne Nachricht:


    Hallo KV, unsere Trennung ist ja nun schon offensichtlich vollzogen, ich möchte klare Verhältnisse. Ab sofort gibt es keine spontanen Besuche mehr, ich möchte eine klare Regelung, wann Du Kind siehst, damit hier eine Regelmäßigkeit herrscht.


    Ich würde vorschlagen, Du holst Kind Montags Donnerstags und Sonntags von 15 bis 17 Uhr.


    MfG


    Fertig aus. Nicht vergessen, Schlösser auszutauschen, damit er nicht plötzlich im Wohnzimmer steht.

    Aber der Umgang ist doch kaum verhandelbar?

    Du verstehst es immer noch nicht: Du musst nicht verhandeln.


    Momentan ist er nichtmal Vater, da kannst Du bestimmen, fertig aus.WENN er sich dann als Vater eintragen lässt ( was ich für absolut notwendig erachte ), dann hat er zwar Anrecht auf Umgang, aber in welcher Form, sorry, das gibt nicht ER vor. Dann kannst immer noch DU den Umgang bestimmen.


    Natürlich SOLL man sich einigen, das setzt aber voraus, daß man ein konstruktives Gespräch führen kann und gemeinsam bespricht, wie der Umgang läuft.


    Wenn das nicht geht, bestimmst DU, dann kann man versuchen, beim Jugendamt ein gemeinsames Gespräch zu führen, wo man sich einigt, ansonsten muß der Papa klagen.


    Und wie viel Umgang er bekommt, hängt vor alem davon ab, wie sehr er bisher mit dem Kind unterwegs war. Wenn er nur mal so spontan zum Besuch vorbeikommt, wird er das Kind sicherlich nicht für Wochen mitbekommen.


    Es hängt ja auch viel vom Alter ab...das Kind wird noch gestillt? Dann kann er das Kind vielleicht 3x die Woche für eine Stunde abholen, später dann auch mal mehrere Stunden. Die Zeiten werden dann im Verlauf ausgeweitet, bis Kind alt genug und die Bindung fest genug ist, daß es auch mal über Nacht zum Papa kann.


    Aber dafür muß der normale Umgang erstmal klappen.


    Und es ist unbestritten, daß das Kind bei Dir lebt, da kann der Papa machen, was er will.


    Hätte er es anders gewollt, hätte er sofort die Vaterschaft anerkennen müssen, bei Euch wohnen und Elternzeit nehmen müssen, dann könnte man VIELLEICHT!!! denken, daß er gleichwertiger Elternteil ist.


    So hat er sich zum Spaßpapa / Umgangselternteil erkoren...bzw. so lange er nicht als Vater eingetragen ist, ist er nicht mehr als der lustige Onkel, der ab und an vorbeikommt. Er hat die gleoichen Rechte, wie eine Freundin von Dir, wobei die eine engere Bindung zum Kind haben dürfte, denn Deine Beziehung zu der ist nicht angespannt.