Beiträge von Susa79

    Unsere Elternbeziehung beschränkt sich derzeit darauf, dass ich brav informiere und sehr sachlich über alles berichte, was ich für wichtig erachte... Und im Gegenzug werde ich beleidigt, beschuldigt und mit den immer gleichen Drohungen bedacht.
    Die für uns zuständige Mitarbeiterin vom ASD fragte mich kürzlich sehr klar und freundlich, welche Diagnose denn eigentlich der Kindesvater habe. ;)


    Aktuell habe ich die Kontakte zwischen Vater und Tochter - nach Absprache mit dem Jugendamt - ausgesetzt, bis eine gerichtliche Regelung getroffen wurde. Einen Antrag auf Regelung des Umgangs hatte der Vater angeblich (mir liegt leider noch keiner vor) bereits gestellt.
    Unsere Ideen davon, wie der Umgang derzeit zu gestalten wäre, um der gemeinsamen Tochter gut zu tun, gehen extrem weit auseinander. Vermutlich muss da ein psychologisches Sachverständigengutachten erstellt werden. :(


    Da es sich bei der von mir angestrebten Behandlung aber um extreme Trennungsangstsymptomatiken und eine Störung des Sozialverhaltens handelt, gehe ich grundsätzlich davon aus, dass auch der Kindesvater hinsichtlich seiner Möglichkeiten bei der Umgangsgestaltung sehr von einem Behandlungserfolg profitieren würde.

    Guten Morgen und herzlichen Dank schon 'mal für Eure Bemühungen. :strahlen


    Die Begründung hatte ich hier absichtlich nicht thematisiert. Aber es zeugt natürlich von ernstem Engagement, dass deshalb sogar meine älteren Beiträge durchforstet werden. :love:


    Uns wird seit inzwischen fast einem Jahr zu einer stationären psychotherapeutischen Behandlung des Kindes (zusammen mit der Mutter) geraten. Ich wollte allerdings diesen großen Schritt noch nicht gehen, weil ich gehofft hatte, dass wir eventuell mit ambulanter Therapie und zusätzlicher Unterstützung durch die Integrationshilfe im Kindergarten auch gute Erfolge erzielen könnten. Nun hat eine Verlaufskontrolle in der KJP ergeben, dass sich zwar bestimmte Dinge gebessert haben, aber aufgrund der "Komplexität der Symptomatik und der deutlichen Beeinträchtigung des Familienalltags" eine stationäre Behandlung für notwendig erachtet werde, da den Probleme durch ambulante Maßnahmen nicht hinreichend beizukommen sei.
    Die Reaktion des Kindesvaters darauf ist eine vollständige Ablehnung jeglicher therapeutischer Maßnahmen für das Kind. Seine Tochter sei gesund. Die Probleme lägen allein bei der Kindesmutter, die das Kind krank mache. Auch ein Einzel-Elterngespräch mit der Psychologin hat ihn nicht vom Gegenteil überzeugen können.


    Erfreulicherweise konnte ich gestern sogar noch mit unserer Rechtsanwältin telefonieren, die gerade aus dem Urlaub zurückgekehrt war. Sie hat mir empfohlen, direkt den Antrag auf die alleinige Übertragung der Gesundheitssorge zu stellen und nur hilfsweise die alleinige Entscheidung bezüglich der psychotherapeutischen Behandlung, da eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Kindesvater leider auch an vielen anderen Stellen nicht möglich ist. :(
    Ich bringe das ganze Pamphlet dann nachher zur Rechtsantragstelle und reiche es dort persönlich ein.


    Vielen lieben Dank!

    Hallo zusammen,


    leider muss ich beim Familiengericht einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des anderen Elternteils zu psychotherapeutischen Maßnahmen für das gemeinsame Kind stellen. Hat von euch vielleicht jemand eine Formulierungshilfe für mich? Oder hilfreiche Erfahrungen? Oder Hinweise, worauf ich unbedingt achten sollte?


    Herzlichen Dank für eure Unterstützung. :)

    Liebe Kopf-Salat,


    leider bin ich auch nur so 'ne Verkopfte, sonst hätte ich dir jetzt einen dieser niedlichen Kuschelsmileys geschickt. Aber den kann ich nicht authentisch einsetzen. Weil ich einfach auch im wahren Leben zu verkopft, zu distanziert, zu kühl, bin, um großartig andere Menschen in die Arme zu nehmen und zu trösten.
    Ich hoffe dennoch, dass ich dir vermitteln kann, dass ich mit dir fühle und dass du mit deinen Gefühlen nicht alleine bist.


    Mir geht es ähnlich... und ich habe verstanden, dass es an mir selbst liegt, dass mich niemand tröstend in die Arme nehmen wird, wenn ich deprimiert daherkomme. Und mir melden vor allem Freunde zurück, dass sie das gerne täten, aber sich "nicht trauen". Ich strahle diese Unnahbarkeit aus.
    Vielleicht ist es bei dir auch so, dass du einfach zu stark oder zu unnahbar oder zu ...weiß ich nicht... wirkst?!?


    Ich habe mich dafür entschieden, dass ich ganz gerne Tiefgang habe. ;)

    Ich selbst wurde mal von einer kompetenten Beraterin ermahnt, als es um den Umgang mit Baby ging. Das empfand ich als äußerst hilfreich. Vielleicht hilft es dir auch weiter. ;)


    Du machst Angebote, die du AM BABY ORIENTIERST. Dessen Bedürfnisse stehen im Vordergrund. Was der Kindesvater daraus für sich macht, liegt nicht mehr in deiner Verantwortung! (Wenn er es also vorzieht, sich von seiner Freundin vorschreiben zu lassen, was er darf, ist das sein Problem.)


    Was mich allerdings nachdenklich macht: Du schriebst, dass sie euer beider "beste Freundin" war. Damit würde ich unterstellen, dass sie sooooo eine große Katastrophe ja jetzt eigentlich nicht sein kann. Mal unabhängig davon, dass sie dir den Mann "ausgespannt" hat (aber auch dazu gehören zwei).
    Ist sie tatsächlich so intrigant und boshaft, wie du sie jetzt darstellst?

    @NorthernSoul78
    Hut ab, vor diesem großen Schritt! Darf ich fragen, wie alt dein Kind ist?



    Bei uns verhält es sich gerade so, dass ich mehrfach über eine Einweisung nachgedacht habe und zwischenzeitlich auch mal zur Reha in einer Psychoklinik war, diese jedoch abbrechen musste, weil meine kleine Tochter (4) massive Trennungsprobleme hat. Ich bin dann nach Hause gefahren (obwohl ich wusste, dass eigentlich ICH mal dran wäre) und versuche nun hier, zuerst einmal dem Kind zu helfen. Und ich strampel mich ab und kämpfe, ich tue alles, was irgendwie in meiner Macht steht, um es für die Kinder so gut wie möglich zu regeln.... mit dem Resultat, dass der Vater der Kleinen nun das ASR beantragen will, weil ich dem Kind nicht gut täte.

    Diese "Affärenfrau" scheint ihm ja doch sehr am Herzen zu liegen und er verfolgt ernste Absichten?!? Insofern - und das hast du sicherlich richtig für dich erkannt - wirst du dich mit ihr arrangieren müssen.


    Ich wünsche dir ganz viel Kraft dafür. An deiner Stelle würde ich versuchen, mir für die Situation professionelle Unterstützung zu holen. Du hast sicherlich noch viel mehr zu verarbeiten in deiner Situation.
    Mir hat es immer sehr geholfen, mich auf das Positive zu fokussieren. (Wenn sie umgezogen sind, seid ihr euch räumlich nicht mehr so nah und lauft euch seltener über den Weg. Die großen Kinder sind in der Lage, sich ein eigenes Bild zu machen. Du hast Unterstützung durch den Kindesvater und stehst nicht allein mit den vier Kindern da....)


    Viel Erfolg und alles Gute! ;)

    Bei gemeinsamem Sorgerecht kann nur gemeinsam entschieden werden, dass Bilder veröffentlicht werden. Ein Sorgeberechtigter alleine darf das nicht entscheiden.


    Allerdings... und da wird's dann etwas schwierig... Ein Sorgeberechtigter alleine kann auch nicht die Klage gegen die Veröffentlichung einreichen. Bzw. kann er sie einreichen, das Gericht darf sie aber nicht "für voll nehmen". Die Ansprüche des gemeinsamen Kindes können nämlich nur durch den (gesetzlichen) Vertreter des minderjährigen Kindes gerichtlich verfolgt werden. Es besteht eine Möglichkeit über eine Ergänzungspflegschaft.


    Bei uns war es seinerzeit so, dass sich die Familienrichterin (bei der ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt hatte) dafür entschieden hat, meinen Antrag aus oben genanntem Grund abzulehnen. Sie hat jedoch gleichzeitig "von Amts wegen" ein Eilverfahren eröffnet, mit dem die Erziehungseignung des Kindesvaters angezweifelt wurde. Hier spielte sicherlich eine Rolle, in welcher Art die Kinderfotos dargestellt wurden.

    Jetzt muss ich doch mal ganz dumm fragen...


    Ich selbst habe mit facebook nichts am Hut und kenne mich nur begrenzt dort aus. Auf dem Screenshot, der mir vorliegt, ist neben dem Bild eine Art Weltkugel und daneben steht "öffentlich". Und der User, von dem ich den Screenshot habe, ist definitiv nicht mit dem Kindesvater befreundet oder sonstwie in "seinen Kreisen".
    Deshalb hatte ich jetzt geschlussfolgert, dass dieses Bild für jeden x-beliebigen User sichtbar und vor allem auch weiterverwendbar ist. Ist das falsch?

    Guten Morgen,


    kann mir bitte jemand von euch weiterhelfen, wie ich mich jetzt korrekt verhalte? :(


    Vor etwa anderthalb Jahren trafen wir uns bereits vor'm hiesigen Familiengericht, weil der Kindesvater ein Foto unserer Tochter (in ziemlich unpassendem Kontext) im Internet veröffentlicht hatte. Die Richterin fand das offenbar bedenklich genug, um von Amts wegen ein EASO-Verfahren einzuleiten, betreffend die Erziehungseignung des Kindesvaters. Letztlich ist nicht viel passiert. Es erging ein Beschluss, in dem zu lesen steht, dass "...er Kinderfotos nicht gemeinsam mit der bisherigen Art der Darstellung von sich selbst veröffentlichen darf, schon gar nicht ohne Einwilligung der Kindesmutter..." :nanana


    Und nun ist es mal wieder so weit... Es befinden sich erneut Bilder unserer Tochter für alle Nutzer dieser großen Internetplattform öffentlich sichtbar in seinem Profil.
    Meine schriftliche Bitte, sämtliche Bilder zu entfernen, wurde seinerseits abgelehnt. Er habe keine Bilder veröffentlicht.


    Nun ist es ja so, dass wir das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben. Ich kann also ohne seine Zustimmung gar keinen Antrag bei Gericht für das Kind stellen.


    Wie verhalte ich mich rechtlich korrekt?


    Herzlichen Dank für eure Hilfe. ;)