Beiträge von Igrainne

    Bella,


    nur mal so ne Frage: Du hast erst gestern mitgeteilt, dass die Kleine da ist ?


    Und wieso bekommst du noch Geld von deinem Arbeitgeber wenn du im Mutterschutz bist ?


    Was ist mit Elterngeld, Kindergeld und Unterhalt für die Kleine? Weiss dein JC das alles ?


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,
    grundsätzlich kann dich niemand daran hindern von M nach B zu ziehen und in B Alg II zu beziehen. Nur die Berliner werden bezüglich der Übernahme einer Kaution die Zustimmung von M zum Umzug haben wollen. Und die wirst du nicht bekommen, denn dazu muss der Umzug erforderlich und die neue Wohnung angemessen sein. Punkt 2 könntest du hin bekommen, wenn du dich schlau machst was in B angemessen ist, gibts im Internet.
    Aber Punkt 1 eben nicht, also keine Umzugskosten und keine Kaution...Und erst diese Woche habe ich gehört, dass die JCs in B seehr lange Bearbeitungszeiten bei Neuanträgen haben.....


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    1. da minderjährige Kinder ( auch nicht Gemeinsame) im Haushalt leben, kann von Anfang an eine Bedarfsgemeinschaft vermutet werden. Die Beweislast, das es keine ist, liegt nicht beim Jobcenter sondern bei der Antragstellerin.


    2. Man muss keinen Hausbesuch dulden, egal ob angemeldet oder unangemeldet.


    3. Ja es kann verlangt werden, sich auf andere Stellen zu bewerben und den Mini Job zu kündigen. Immerhin sind beide Kinder im schulpflichtigen Alter und der Mini Job wird ja auch teilweise nachmittags ausgeführt und somit ist die Betreuung gesichert. Also warum keine 30 Stunden Stelle z.B.


    Gruß
    Igrainne

    @AlltagsDings : Keine Sorhe, es ist immer das Jugendamt deines Wohnortes zuständig ;)


    Nein nicht bei der Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ( die Negativbescheinigung) , das ist immer das Geburtsjugendamt. Wenn jemals später das gemeinsame Sorgerecht beurkundet wird, dann schickt z.B. Jugendamt Hamburg eine Durchschrift der Sorgeerklärung an Jugendamt München als Geburtsortjugendamt und dieses gemeinsame Sorgerecht wird dann in das Register eingetragen.


    Und diese Negativbescheinigung kann man immer schriftlich anfordern muss man nicht persönlich machen.


    Gruß
    Igrainne

    Wenn ein Kind nicht ehelich geboren wird, liegt das alleinige Sorgerecht grundsätzlich bei der Mutter (so nicht ein besonderer Antrag gestellt wurde).
    Die sog. Negativbescheinigung stellt das Jugendamt anhand der Daten des Einwohnermeldeamtes/Standesamtes aus. Sie muss von Dir extra beantragt werden.


    Zuständig ist immer das Jugendamt am Geburtsort des Kindes, denn dort wird das sogenannte Sorgeregister geführt.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo Sunnyday,


    1. wenn du nicht heiratest bleibt Großtochter bei dir familienversichert.


    2. wenn du heiratest wirds schwieriger: Großtochter kann bei deinem Mann/ihrem Stiefvater in die Familienversicherung mit rein, wenn er sie überwiegend unterhält. Kommt also drauf an, wieviel Unterhalt sie bekommt.
    Das prüft dann die Krankenkasse aufgrund deines Antrages ob es passt.


    Unterhält er sie nicht überwiegend, dann kann sie nur über den Vater familienversichert werden.


    Gruß
    Igrainne

    Also..


    wenn ihr euch einig seid, dass das Kind mit dir ziehen kann, ist Folgende Reihenfolge sinnvoll.


    1. Klär die Höhe des Kindesunterhaltes mit ihm
    2. Du wirst ALG II als Aufstockerin benötigen. Daher erkundige dich bei dem Jobcenter wo du hin ziehst, nach den Kosten einer angemessenen Wohnung.
    3. Wohnung entsprechend suchen
    4. ALG II Antrag stellen.


    Gruß
    Igrainne

    marymoon


    Du kannst durchaus auch bei ALG II Bezug dein vorhandenes Auto gegen ein anderes Auto austauschen. Nur wenn dir jemand Geld leiht, ist es taktisch klug es nicht übers Konto laufen zu lassen, denn wenn du deine Kontoauszüge vorlegen musst, dürfte das zu Rückfragen führen. Jede erwerbsfähige Person in einer BG darf ein Auto bis zum Wert von 7.500 Euro haben, steht irgendwo in § 12 SGB II.


    Und mal so realistisch betrachtet...Woher soll dein Jobcenter mitbekommen, dass du statt mit einem VW Polo jetzt mit einem Opel Corsa z.B. fährst ?


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    also du kannst ergänzend ALG II beantragen für die Zeit ab der Trennung. Aber............bevor du eine Wohnung suchst und anmietest, erkundige dich bei deinem Jobcenter was von Größe und Preis her angemessen ist. Dann such erst. Sobald dein Einzugstermin feststeht, stellst du den ALGII Antrag.


    Regel die Unterhaltshöhe für das Kind, kannst du auch im Rahmen einer kostenlosen Unterhaltsbeistandschaft übers Jugendamt machen.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    in der Regel ist es so, dass Ehegattenunterhalt nach der Scheidung entfällt. Und in 99 % der Fälle die ich kenne, gibts auch höchstens minimalen Trennungsunterhalt da aufgrund des Vorranges von Kindern gar nicht genug Masse übrig ist.


    Krankheitsbedingter Ehegattenunterhalt nach Scheidung ist mir gerade aus einem Fall bekannt, da ist die Ex psychisch erkrankt, immer wieder stationär untergebracht, beide Kinder leben bei keinem Elternteil sondern sind untergebracht und da sind es sensationelle 164 Euro Ehegattenunterhalt.


    Aber vielleicht ist hier auch die nicht die Gegend für die gut betuchten im Geld schwimmenden Unterhaltszahler :frag


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    wenn du Anfang Oktober noch keinen Weiterbewilligungsantrag mit der Post bekommen hast, dann besorg dir bei deinem Jobcenter einen. Kontoauszüge würde ich nur auf Anforderung vorlegen.


    Ansonsten musst du ausser Unterhaltsvorschuss und Kindergeld noch Elterngeld beantragen. Nach der Geburt machst du eine Veränderungsmitteilung mit der Geburtsurkunde und reichst Nachweise ein, dass du die 3 vorgenannten Sachen beantragt hast.


    Gruß
    Igrainne