Beiträge von Igrainne

    Hallo,


    also du bist jetzt in Ettlingen und willst nach Karlsruhe, richtig ?


    Für die Zustimmung ist Ettlingen zuständig, wenn der Umzug erforderlich ist ( ist er, du hast ja die Kostensenkungsaufforderung bekommen) und die neue Wohnung angemessen ist. Ob sie es ist, muss Karlsruhe sagen. Und die müssen deinem Umzug nicht zustimmen ^^.


    Also hol dir die Bestätigung von Karlsruhe, dann beantragst du schriftlich die Übernahme der Umzugskosten in Ettlingen. Und wenn du es selbst nicht machen kannst, dann reich es mit entsprechenden Nachweisen ( Attest Arzt etc) beim Jobcenter ein, damit du einen Bescheid bekommst, gegen den du ggfls. Widerspruch einlegen kannst.


    Gruß
    Igrainne

    Kaj


    stimmt nicht, es findet kein routinemässiger Wechsel statt. Bei dem JC hier sind die Meisten seit 2005 dabei, einige Neue sind dazu gekommen aber nur weil Andere freiwillig woanders hingegangen sind.


    Gruß
    Igrainne

    Nur mal so zur Klarstellung bezüglich der Übernahme von Versicherungen wie Haftpflicht.....Es gibt eine monatliche 30 Euro Pauschale für Versicherungen für Volljährige. Die wird aber nicht ausgezahlt sondern von Erwerbseinkommen, das höher ist als 400 Euro, in Abzug gebracht. Bei geringerem Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist es in den 100 Euro Freibetrag drin. Bei sonstigem Einkommen, z.B. ALGI oder Elterngeld würden die Pauschale und ggfls. PKW Haftpflicht auch in Abzug gebracht.


    Gruß
    Igrainne

    Das Jobcenter bessert durch nicht ausgezahltes Schulgeld mit Sicherheit nicht sein Budget aus, weil das Schulgeld aus dem Budget der Kommunen geht, hier z.B. dem Kreis.


    Bei Kindern, die z.B. Wohngeld bekommen, ist gar nicht das Jobcenter fürs Schulgeld zuständig, sondern die Wohngeldstelle, nur mal so als Beispiel.


    Und mit Sicherheit bekommt kein einziger SB ne Prämie für eingesparte Leistungen, also willkürlich falsch berechnete Leistungen. :kopf


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    wenn du ALG II beziehst, dann reichst du den Einstellungsbescheid dem Jobcenter ein und dann wird von dort der entsprechende Betrag nicht mehr als Einkommen angerechnet und du bekommst mehr ALG II.


    Ansonsten lass doch eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, die finden den Aufenthaltsort des Vaters heraus und überprüfen seine Zahlungsfähigkeit.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    es lohnt sich erst Hartz 4 zu beantragen als Aufstocker wenn deine Noch-Nicht-Ex ausgezogen ist.


    Dann hättest du Anspruch auf Mehrbedarf Alleinerziehend, ggfls. Unterhaltsvorschuß wenn sie nichts zahlen kann.


    Nur dann dürfte die Wohnung nicht mehr angemessen sein, weil ihr ja nur noch 2 Personen seid.


    Das heisst: Maximal ein halbes Jahr werden die tatsächlichen Mietkosten übernommen, danach nur noch die angemessenen. Ob du die Differenz tragen kannst: Keine Ahnung, kenn die Obergrenzen von HH nicht.


    Du musst also nicht umziehen, bekommst nur eben NICHT alles bezahlt.


    Im Moment wäre vielleicht eine Alternative für dich, bei der Familienkasse Kinderzuschlag zu beantragen.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    es kann sein, dass deine "Bildungsdinger" gar nicht vor Ort bearbeitet werden...Hier werden nur Klassenfahrten in den lokalen JCs bearbeitet, alles Andere wird zentral an einer Stelle gemacht. Und manchmal sind auch noch Rückfragen bei den jeweiligen Trägern erforderlich, da ja an die direkt die Leistung ausgezahlt wird.


    Gruß
    Igrainne

    Beim BAB spielt das Einkommen deiner Eltern schon eine Rolle, wenn es deine Erstausbildung ist, denn die müssen sie dir finanzieren, egal ob du Kind hast oder nicht und wenn sie können.


    Wenn du seit Anfang 2012 kein Kindergeld mehr bekommst und es beim ALG II angerechnet wurde, dann reich den Einstellungsbescheid ein, den deine Eltern bekommen haben und stell einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB x.


    Stell einen Antrag beim Jobcenter nach § 22 Abs. 7 SGB II zu den Kosten der Unterkunft, dafür wird allerdings der BAB Bescheid gebraucht...


    Der Kindesvater ist dir gegenüber schon unterhaltspflichtig, egal ob ihr zusammen gelebt habt oder ob er eine 1 Nacht Nummer war......bis dein Kleiner 3 ist....


    Gruß
    Igrainne

    Antworten:


    Wenn dein Bewilligungszeitraum zum 31.01.2013 ausläuft, musst du nichts melden, du reichst nur einfach in M keinen Weiterbewilligungsantrag ein.


    Wenn du in B Leistungen benötigst, musst du dort einen kompletten Neuantrag stellen.


    Wenn du in eine WG mit jemandem ziehst, der im im ALG II Bezug ist, muss der diese Änderung melden. So sinngemäß: Ab 01.02.2013 leben 2 weitere Personen mit in meiner Wohnung. Dann gibts für denjenigen, wenn er zu zweit ist, nur noch die halbe Miete. Die andere Hälfte musst du dann zahlen.


    Gruß
    Igrainne