Hallo,
ich versuch euch das mit dem Kinderwohngeld mal zu erklären. Es muss nicht beantragt werden, aber wenn es gezahlt wird, dann hat Mutter oder Vater im Endeffekt 30 Euro mehr.
Beispiel Regelsatz 219 Euro, anteilige Miete 300 Euro = Gesamtbedarf Kind 519 Euro
Einkommen Kind 184 Euro KG, 225 Euro Unterhalt, Wohngeld 130 Euro = Gesamteinkommen Kind 539,00 Euro. Da Einkommen höher als Bedarf ist, wird der Anteil vom Kindergeld, den Kind nicht braucht, bei Mutter angerechnet. also hier 20 Euro. Dabei wird die Versicherungspauschale von 30 Euro berücksichtigt und somit ergibt sich kein anzurechnendes Einkommen aus dem Kindergeld bei Mutter...Meistens ist der Einkommensüberschuß höher und somit kommen auch die vollen 30 Euro zum Einsatz. Lohnt sich immer dann, wenn bei Mutter oder Vater kein Einkommen vorhanden ist.
Gruß
Igrainne
NemesisLady
auf die sonstigen Dinge hat das weniger Einfluss, die bleiben. Nur die Leistungen nach dem BuT müssen dann bei der Wohngeldstelle fürs Kind beantragt werden und nicht beim JC