Beiträge von Igrainne

    Bei Ebaysachen spielt auch immer die Menge und die Regelmässigkeit eine Rolle. Wenn jeden Monat z.b. 50 Aktionen laufen und das über ne längere Zeit ist es schwer zu glauben, dass es sich nur um Privatverkäufe von den eigenen Sachen handelt, denn dann müsste der Haushalt schnell leer sein ;)


    Und ansonsten mal zur Klarstellung : Jobcenter können nicht auf die Konten und die Buchungen gucken


    Gruß
    Igrainne

    Mal ehrlich...wenn man von ALGII lebt, dann spielen bevorzugte Wohnviertel keine Rolle....es geht um angemessene Kosten der Unterkunft und nich darum wo man gerne wohnen möchte.....also muss man ne Lösung finden..Entweder man bezahlt die zusätzlichen Kosten selber oder man sucht sich was Angemessenes.....andere Lösungen gibts da nicht...


    Gruß
    Igrainne

    Hallo


    wenn du 312 Euro Elterngeld bekommst, dann sind beim ALG II 300 Euro frei, der Rest wird angerechnet abzüglich 30 Euro Versicherungspauschale.


    Kindergeld wird auch angerechnet.


    Ich würde dir mal dringend empfehlen, die Unterhaltsfrage per Anwalt klären zu lassen. Bei 2300 Netto und selbst wenn die Belastung für das Haus voll anerkannt wird, ist immer noch was für den Kindesunterhalt drin.


    Ich glaube kaum, dass du problemlos ALG II bekommen wirst, wenn in keinster Weise die Unterhaltssache vorab geklärt ist.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    generell gilt für alle Anträge die 6 Monatsfrist zur Bearbeitung ab dem Zeitpunkt wo alle erforderlichen Unterlagen da sind.


    Ansonsten hängt die Bearbeitungszeit auch viel mit dem jeweiligen Jobcenter zusammen...In Großstädten dauerts länger als in Kleinstädten...


    Da du wissen willst ob du überhaupt was bekommst, muss ja schon die komplette Prüfung erfolgen. Ich gehe mal davon aus, dass du nicht ganz ohne irgendwelches Einkommen bist, denn sonst würde sich die Frage nicht stellen.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    angemessene Wohnungsgröße für 4 Personen liegt bei 90 qm.


    Ansonsten kannst du für die Kinder unter 12 Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn die Mutter keinen Unterhalt zahlen kann. Kinderzuschlag geht nur, wenn kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird.


    Gruß
    Igrainne

    @Allegra


    1. zur Agentur für Arbeit ( Hinweis für Alle: ARGEN gibts seit 2011 nicht mehr...) und dich arbeitssuchend melden
    2. Wenn du mehr als 1 Jahr da beschäftigt warst, hast du Anspruch auf ALG I, das wird auch bei der Agentur für Arbeit beantragt
    3. Je nach Höhe des ALG I evt. aufstockend ALG II beantragen
    4. Hast du keinen ALG I Anspruch, dann Anfang Dezember zu deinem Jobcenter gehen und ALG II beantragen.
    5. Bei der Wohnung kommt es nicht nur auf die Größe an, sondern auch auf die Kaltmiete und Nebenkosten und Heizkosten. Ob deine angemessen ist, kann dir dein Jobcenter sagen.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    das könnte knapp werden...


    1. Du kannst jederzeit mitteilen, ich verzichte ab dem 01.xx auf Leistungen.


    2. Du hast im Moment eine Lücke von 230 Euro, bekommst aber schon 140 Euro Wohngeld.


    KIZ sind 140 Euro und zwar nur für den Großen, weil der Kleine ja UVG bekommt. Du müsstest dann schon für euch Drei 230 Euro Wohngeld bekommen, damit durch Wohngeld und KIZ die Hilfebedürftigkeit wegfällt. Ansonsten wird KIZ abgelehnt, weil die Lücke nicht gestopft wird.


    Also erkundige dich bei der Wohngeldstelle als Erstes wie hoch das Wohngeld für euch alle wäre.


    Gruß
    Igrainne

    Kama,


    wer sich ein bisschen auskennt im www kann eh feststellen, wenn dein PI Verfahren eröffnet ist. Das wird nämlich vom Insolvenzgericht öffentlich bekannt gemacht und zwar mit deinem realen Namen und Wohnort. Es gibt da eine Internetseite Insolvenzbekanntmachungen, da werden die bundesweit veröffentlicht, also mach dir um den Brief mit Absender keinen Kopp.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    irgendwie ärgert es mich gerade...Da wird mokiert was man alles so beibringen muss, wenn man was beantragt wenn doch die Behörden sich locker untereinander austauschen könnten. Nur tun sie das mal wirklich, wird andererseits sehr oft geschrieen: Wo bleibt hier der Datenschutz ? :nanana


    Dann kann man in einschlägigen Foren von Klagen, Dienstaufsichtsbeschwerden etc lesen. Also egal was ne Behörde macht, es ist immer falsch..


    Gruß
    Igrainne

    Bezieht das Kind Wohngeld, gäbe es dann aber nicht die Möglichkeit noch den Kinderzuschlag zu beantragen?!


    Jein....das Kind bekommt ja nur Wohngeld weil es soviel eigenes Einkommen hat, dass es aus dem ALG II Bezug raus ist. Und Kinderzuschlag bekommt man nur wenn das Einkommen des Kindes geringer als 140 Euro ist....


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    ich versuch euch das mit dem Kinderwohngeld mal zu erklären. Es muss nicht beantragt werden, aber wenn es gezahlt wird, dann hat Mutter oder Vater im Endeffekt 30 Euro mehr.


    Beispiel Regelsatz 219 Euro, anteilige Miete 300 Euro = Gesamtbedarf Kind 519 Euro
    Einkommen Kind 184 Euro KG, 225 Euro Unterhalt, Wohngeld 130 Euro = Gesamteinkommen Kind 539,00 Euro. Da Einkommen höher als Bedarf ist, wird der Anteil vom Kindergeld, den Kind nicht braucht, bei Mutter angerechnet. also hier 20 Euro. Dabei wird die Versicherungspauschale von 30 Euro berücksichtigt und somit ergibt sich kein anzurechnendes Einkommen aus dem Kindergeld bei Mutter...Meistens ist der Einkommensüberschuß höher und somit kommen auch die vollen 30 Euro zum Einsatz. Lohnt sich immer dann, wenn bei Mutter oder Vater kein Einkommen vorhanden ist.


    Gruß
    Igrainne


    NemesisLady


    auf die sonstigen Dinge hat das weniger Einfluss, die bleiben. Nur die Leistungen nach dem BuT müssen dann bei der Wohngeldstelle fürs Kind beantragt werden und nicht beim JC

    Alsoooooooo


    ich kenn es so: Ich pfände Unterhalt für MEIN Kind per Pfändungs-. und Überweisungsbeschluss, weiss aber dass der KV noch 2 weitere unterhaltsberechtigte Kinder hat. Dann kommt in den Antrag rein, dass er 2 weitere Unterhaltsberechtigte hat.


    Das Gericht setzt dann den Freibetrag in dem Beschluss wie folgt fest: z.B. 800 Euro + 2/3 der Mehrbetrages. Sind dann z.B. 1400 Euro Lohn da, würde ich nach dem Beschluss 200 Euro bekommen und ihm bleiben 800 + 400 Euro, je 200 Euro für die beiden anderen Kinder.


    Gruß
    Igrainne

    Hallo,


    die Freundin hätte das mit dem Einkommen mal besser angegeben beim Elterngeld. Kann ja sein, dass es von der Höhe her auch danach berechnet würde und dann hätte sie beim ALG II den Grundbetrag von 300 Euro frei.


    Bezüglich Berücksichtigung von Miete: Wenn sie mietfrei bei den Eltern in einer Wohnung wohnen kann, warum sollte dann beim ALG II Miete gezahlt werden, die gar nicht anfällt ?


    Alessandria...Beim ALG II zählt nicht das Datum der Antragstellung sondern die Antragstellung wirkt auf den Monatsersten zurück, dh. selbst wenn erst am 31. der Antrag gestellt wird, geht er auf den ersten Januar zurück. Wird dann Urlaubsabgeltung bezahlt, ist das einmaliges Einkommen in dem Monat.


    Gruß
    Igrainne