Beiträge von Anni83

    Guten Morgen,


    ich arbeite in einer Wohngeldstelle in NRW.


    Es ist tatsächlich so, dass Unterhalt als Einkommen des Kindes angerechnet wird. Kindergeld allerdings, bis auf einige Ausnahmen, nicht.


    Zinsen sind bis 100,00€ anrechenfrei. Ab 100,00€ wird der übersteigende Betrag als Einkommen angerechnet. Wichtig!! nicht das Guthaben auf dem Sparbuch sondern die Zinsen. Es muss auch das angesparte Guthaben nicht erst aufgebraucht werden. Es sei den man hätte mehr als 60000€ Guthaben, dann würde wegen erheblichen Vermögens abgelehnt werden.




    lg Anni