Hallo......
ich bräuchte mal ein paar Fragen beantwortet.....
Ich bekam heute einen Anruf vom JA , nach über 5 monatiger Sendepause, die Dame wollte mir nur schnell mitteilen, dass ich einen Wisch bei der Arge besorgen muss, weil sie den KV jetzt vor Gericht holen. Es sei alles soweit fertig, sie haben wohl irgendwie über Umwege rausgefunden wo er arbeitet und vom Arbeitgeber einen Lohnzettel erhalten und somit festgestellt, dass er zahlungfähig ist......Nun haben sie auch durchbekommen , dass sie sein schweizer Konto pfänden dürfen( er arbeitet in CH) ....also nun von mir bitte schnell den Wisch von der Arge und dann hop hop den Titel einklagen........ :wow:wow:wow:wow und wieso weiss ich von dem allen nichts??????? Ich habe zwar eine Beistandschaft eingerichtet gleich nach der Geburt, aber heisst das, dass ich über gar nichts in Kenntnis gesetzt werde?????
Nun ist es ja so, dass in der Zwischenzeit, seit kurzen wieder Kontakt zum KV besteht und er seinen Sohn jedes bis jedes 2. WE besucht. Ich habe mir so sehr gewünscht, dass unser Sohn nun doch "mit" Papa aufwachsen kann und bin auch echt erstaunt, wie "normal" wir beide mit einander umgehen können.......
Nun ist es so, auch wenn viele mich da vllt nicht verstehen können werden, dass ich es gerne verhindern würde, dass sie ihm seinen Lohn pfänden und er nun vor Gericht muss( die Dame am Tel. sprach von Strafgeldern usw).....ich weiss, dass er selber Schuld ist, weil er bisher einfach nicht auf die Aufforderungen des JA reagiert hat, das ist ja auch alles richtig, aber ich möchte einfach nicht, dass jetzt durch das ganze wieder alles aufgerollt wird und am Ende es wieder zu Streit kommt.
Ich habe ihm heute gesagt, was los ist und ihm vorgeschlagen, dass wir uns nun schnell einigen, bevor die Klage eingereicht wird. Wir haben am Samstag einen Termin zum besprechen......
Nun habe ich gelesen, dass so ein Titel nicht erklagt werden kann, wenn Unterhaltzahlungen geleistet werden. Wie ist das nun, kann man das noch "retten" indem er nun ab sofort von sich aus Unterhalt bezahlt??????? Wie viel Mitspracherecht habe ich denn überhaupt noch???? Mir ist klar, dass Unterhaltsvorschuss und Alg beides Staatsgelder sind und dass das JA deswegen gezwungen ist, sich das Geld beim KV wieder zu holen........nur würde ich es gerne für ihn , jetzt da er sich etwas gefangen hat, so schadensgering wie möglich halten.....also wenns geht ohne Pfändung und Anklage......
Also am meisten interessiert mich, ob ,wenn wir uns jetzt am WE einigen und er von sich aus ab sofort bezahlt, ist es dann möglich, dass der Titel nicht erklagt wird, oder kann man den auch erklagen und trotzdem eine gütliche Einigung ohne Pfändung abmachen.....
Ich habe ein bisschen im Internet gestöbert und eben gelesen, dass dieser Titel und dessen Auswirkungen den meisten Vätern kaum erklärt wird und mehr böses Blut als Nutzen bringt??????
Vielleicht kann mich ja mal jemand aufklären, der das schon hinter sich hat.......
Ich bin grad einfach mächtig verwirrt, vielleicht habe ich mich vom JA damals auch einfach nicht genügend aufklären lassen :Hm
:thanks: schon mal....eine :hm... verspulte Mama.....