Beiträge von rainbowfish

    Hallo,


    [qute]weiss mir keinen Rat mehr.[/quote]


    Stell dich dich mal nen Meter neben dich und stell dir vor, dass dir eine Freundin diese Geschichte erzählt. Was würdest du ihr raten?


    Oder anders gefragt, willst du ein Leben lang (oder auchnur die nächsten Jahre) für alles was bei ihm schiefläuft, die Verantwortung zugeschustert bekommen? Willst du evtl. deine eigene Ausbildung und einen Beruf der dir Spaß macht aufgeben, um dich von einem anderen Menschen abhängig machen? Was, wenn er dich dann "austauscht" oder einfach findet, dass du, aus seiner Sicht, sein Leben genug "versaut" hast und sich trennt?


    Und zu guter letzt.Möchtest du mit einem Mann zusammensein, der nicht selbstbewusst genug ist, um zu den eigenen Verantwortungen zu stehen und sie deshalb auf dich abwälzt? Du bist weder für sein Glück, noch für das Gelingen eures Urlaubs, noch für seine Karriere verantwortlich.


    Tina

    Hi,


    mal unabhängig von dem war war. Versuche esgetrennt zu sehen. Es gibt Auflagen, die der KV zu erfüllen hat und welche, die du erfüllen sollst.


    Wenn ein JA-MA das Wort Bindungstoleranz in den Mund nimmt und seine Zweifle dir ggü ausdrückt, wie bindungstlerant DU bist, solltest du mal kurzinnehalten.


    Fehlende Bindungstoeranz kann die Folge haben, dass das JA per Gericht dir das SR für die Zeiten des Umgangs entzieht und auf einen Umgangspfleger überträgt. Dann ebstimmt dieser Art und Umfang. Fehlende Bindungstleranz kann aber auch zum SR-Entzug führen und auch dazu das das Kind bei dem Elternteil leben wird der die höhere Bindungstoleranz besitzt und wo zu erwarten ist, dass das Kind den ungetrübteren Umgang mit dem anderen Elternteil wahrnehmen kann.


    Das du dich anders verhalten solslt, hat ja nichts damit zu tun ,dass der KV evtl. seine Auflagen nicht erfüllt und deshalb letztendlich der Umgang deswegen ausgesetzt wird. Ich an deinder Stelle würde die Warnung ernst nehmen und mein Verhalten überdenken und wo es geht auch ändern. Sonst könnte das JA durchaus mit anderen Mitteln einschreiten


    Tina

    Ich halte es für richtig dem wahrscheinlich lebenslangen Besitzer und Vermieter dieser betreffenden Dachgeschosswohnung den Einbau einer Klimaanlage zuzumuten, von der dann dieser Mieter und alle nachfolgenden Nachmieter profitieren können, als dem Mieter, der wahrscheinlich eher nicht bis zum Lebensende dort wohnen wird.

    Mag sein ,dass es dem Vermeiter zumutbar ist. Gut. Und wer trägt die Kosten die durch die Nutzung der Klimaanlage entstehen? Wenn dort Menschen leben, die so schon sehr mit dem Einkommen knapsen müssen, dürfte so eine Klimanlage zu unerwünschten Nebenwirkungen bei der nächsten Stromabrechnung führen. Und dann gibt es die nächste Klage ;-)

    Zitat

    Ich krieg auch so schon Panik. wenn in der Kita Läuse rumgehen.. für mich ist das Ekel pur. Sollte Kind solches Viechzeugs nur einmal mit heimbringen hat Herr Ex nen Problem. Für mich ist das ein No go. Ich bin selbst auf nem Bauernhof aufgewachsen und es gab sowas einfach nicht bei uns.


    Und was machst du mit dem Kiga oder später der Schule? Verklagst du diese oder wechselst du jedesmal?


    Und ich hoffe du gibst nicht dem Vater die Schuld, wenn esmal im Kiga Läuse gibt.


    Ja, die Tierchen sind lästig und eklig. Ich hab keine Ahnung wie oft ich bei meinen Kindern dasass undgekämmt und gewaschen hab. Kaum war man die Viecher los, kam ein Elternbrief aus der anderen Klasse oder dem Kiga und es ging von vorme los. Und nicht nur im Winter, auch besonders nach den Sommerferien, weil irgendein Kind diese Untermieter aus dem Urlaub mitgebracht hat.


    Besonders nett ein Umgangs-WE meiner Stiefkinder, an deren Ende wir dann erfahren haben, dass die Kinder evtl. ein paar Läuse hätten. Aber leider gehört das zum Kindesalter wie aufgeschüfte Knie, blaue Flecken. Windpocken u.ä.


    Bevor du dem KV jedesmal die Hölle heiss machst, solltest du dir überlegen, ob dir das nicht irgendwann als mangelnde Bindungstoleranz ausgelegt wird.


    Unsere Katzen hatten sicher auch mal Flöhe, die sich dann leider auch an den Kindern verbissen hatte. Aber i.A. nehmen sie ihre Wirte und nur, wenn nix besseres da ist den Menschen. Ach ja und vielleicht achtest du gleich nochmal bei dir und deinem Ex auf Bettwanzen, die sollen hier wieder auf dem VOrmarscha sein ;-)


    Gruß Tina

    Naja, für die Tagesmutti ists halt bequem. Bei mehreren Kindern hat sie keine Sauerei, wenn mal ein Becher umkippt ;-)


    Ich würde mit ihr ein ernstes Wort reden und wenn es nicht hilft nach einer anderen Ausschau halten bzw. mal mit der entsprechende Vermittlungsbehörde insGespräch kommen.


    Zum Essen mit Löffel etc.: Bei meinen ists schon ewig her. Aber ich hatte schon schnell entsprechende Besteck einfach locker dabeiliegen. Es gab/gibt auch Löffel, deren Stiel ein wenig geborgen ist. Damit kommen die Kinder zum einen besser in den Mund (sie müssen die Hand noch nicht verdrehen) und sie könnten sie beim füttern gut mitanfassen.


    Wir haben z.B. auch Fütterspiele gemacht. Erst bekam ich nen Löffel Apfelmus vom Kind und erst dann bekam sie/er einen von mir. Später dann durfte das Kind mich und sichselsbt füttern. Versuch einfach das Besteck spielerisch mit einzubeziehen. Man kann ja auch mal Knete oder so mit Messer und Gabel behandeln ;-) (gibt schöne Löchter oder Streifen)


    Gruß Tina

    Hm,


    nur mal so als Zwischenfrage zum Thema Klimaanlage.


    Ist ja schön und gut, wenn der Vermieter dann evtl. eine einbaut, damit es nicht so heiß wird. Aber wer trägt denn dann die Betriebskosten? Grade bei Menschen die auf Sozialleistungen angewiesen sind dürfte dass dann ja auch wieder zum Problem werden. Und es kann ja wohl kaum verlangt werden, dass der Vermieter die Kosten trägt (dann müsste er ja folgerichtig auch die Heizkosten tragen ;-) )


    Klar gibt es Temperaturen, da wird es von unangenehm bis unerträglich. Aber das muss/kann ich mir doch dann vorher überlegen, ob mir so eineWohnung zusagt oder nicht.


    Gruß Tina

    Die Kinder meines Mannes waren bis ca. 13/14 regelmäßig am WE bei uns. Danach wollten sie nicht mehr so häufig. Klar da werden Freunde, teilweise Schule und "einfach mal rumhängen" wichtiger und interessanter. Also in einem Alter in dem auch im intakten Elternhaus die Eltern langsam in den Hintergrund treten und es langweilig wird mit den "Alten" was zu machen


    Irgenwann kamen sie nur noch zu den Feiertagen mal kurz vorbei. Aber sie haben sich immer mal wieder zwischendurch auf ein Eis, nen Kaffee o.ä. getroffen. Ebenso hält zumindest die Jüngere (die Ältere ist 21) über whatsapp Kontakt ;-)


    Gruß Tina

    Hi Frauausteiger

    Zitat

    den Ball kann man aber zurück geben.


    Wenn die Jugendlichen Hormonschübe haben und patzig werden, müssen Erwachsene nicht zwingend kindisch werden.


    Hm,
    wie definiert man kindisch? Also gut, er sagt dann einfach "nein, denn
    dein Urlaub ist im Unterhalt den deineMUtter für dich erhält enthalten".
    Warum soll er denn keine Alternative bieten? So bekommt die Jugendliche
    eine Ablehnung. In meinen Augen ist es aber auch gut, wenn sie die
    Alternative kennt "bei einer freundlichen Bitte würe ich mir überlegen,
    ob ich mich beteilige", warum soll sie nicht verstehen, dass "wenn nicht
    freiwillig, dann klage ich halt" keine besonders gute Lösung ist?


    Wenn
    eines meiner Kinder, so auf mich zugekommen wäre in dem Alter hätten
    sie von mri die Antwort bekommen "wenn du mich bittest versuche ich es
    zu ermöglichen, wenn du es verlangst, werde ich es nicht tun und wenn du
    mit dem Anwalt oder Gericht drohst tue ich das Gegenteil ;-)


    Ehrlich
    gesagt, möchte ich nicht imemr alles (und dazu gehört auch unhöfliches
    Verhalten) auf Hormonschübe und Baustelle Gehirn von Pubis schieben.
    Ihren Freunden ggü treten sie in der Regal ja auch anders auf.


    Zitat

    Du schreibst, sie sollten den Unterschied zwischen Verlangen und Drohung lernen.
    Vielleicht
    lebt der Vater vor, wie eine Auskunft gegeben wird ohne zu Verlangen
    ("wenn du nett wärst") oder Vorwürfe ("wenn wir ein normales Verhältnis
    hätten") zu formulieren?


    Und wie soll die
    Formulierung aussehen (ich empfinde es nicht als Vorwurf, aber bin mir
    bewusst, dass die Botschaft ja beim Empfänger und nicht beim Sender
    entsteht).


    Gruß Tina

    @FrauRausssteiger:


    Du hast sicher recht, dass es zuviel ist und im Hormonhaushalt untergeht.


    Trotzdem könnte ich mit den Hinweis auf eine durchaus wohlwollende Behandlung des Themas bei vernünftiger Kommunikation nicht verkneifen ;-)


    Wir hatten das meiner Stieftochter durch (die allerdings schon ein paar Jahre älter war). Auf das Angebot 300 € KU zu bekommen + KG und den Rest eben bei Mama einzufordern oder jobben zu gehen, hatte sie auch patzig reagiert. Ich will ja nur was mit zusteht und das kann das das JA/Anwalt/Gericht regeln. GUt, inzwischen bekommt sie was ihr zusteht... 173€ im Monat ;-)


    Das meinte ich damit, dass Jugendliche in diesem Alter den Unterscheid zwischen einer Bitte, einem Verlangen und der Drohung mit RA und Gericht lernen sollten, sonst fallen sie später auch noch auf die Nase.


    Gruß Tina

    Hallo Engel,


    nein der Vater muss keinen Urlaub finanzieren. Weder zu 100 %,noch zu 50% oder sonstwas.


    Er zahlt Unterhalt und von diesem können auch die Kosten eines Urlaubs angespart werden oder eben nicht. Es gibt im Gesetz kein Recht auf Urlaubsreisen ;-)


    Wenn die Nachricht tatsächlich von einer 15-jährigen kommt, würe ich sinngemäß antworten: "Liebes Kind, deine Mutter nekommt von mir Unterhalt. Dieser ist für alle deine Belange, also auch für eine Urlaubsreise. Wenn es nicht reicht,dann kansnt du deine Urlaubkasse sicher auch durch einen kleiner Nebenjob aufbessern. Wenn wir ein normales Verhältnis hätten und du mich nett gebeten hättest, hätte ich mich sicher auch gerne beteiligt. Da ich abernur noch als Geldesel dienen soll, zahle ich auch nur noch das, was ich muss. Du kannst dir da natürlich gerne auch noch von einem Anwalt erklären lassen"

    Sollten aber beide Elternteile den Betreuungsvertrag des KiGa unterschrieben haben, dann kann nicht ein Elternteil einseitig bestimmen, dass der andere Unterzeichner nichtmehr abholen darf.


    Genausowenig dürfte es untersagt werden, wenn z.B. in einem Gerichtsurteil explizit die Übergabe über den KiGa festgelegt wurde.


    Zudem wäre es ja wenigsinnvoll, wenn man mit dem KV sowenigwie möglichzu tun haben möchte, sich dieser Möglichkeit selsbt zu berauben.


    Gruß Tina

    Da irrt deine Freundin. Es ist kein Automatismus, dass ein Elternteil nicht zahlen muss, wenn der andere mehr als das 2-3 fache des Unterhaltspflichtigen verdient. Das kann der Fall sein, wenn dadurch der Unterhaltspflichtige eine unbillige Härte erleben würde. z.B. der Unterhaltpflichtige hätte ein ber. Nettoeinkommen von 1200 € währnd der betreueunde ET ein ber. Netto von 4.000 oder mehr € hätte. Dann kann der Unterhaltspflichtige von der Pflicht entbunden werden.


    Allerdings, wenn ihr euch verständigen könnt, kann der andere ET dich auch von der Unterhaltspflicht freistellen (sofern er dann keine Sozialleistungen benötigt). Wenn man mit einander reden kann, kann man jede beliebige Variante wählen. Z.B:auch, dass du Klassenfahrten ab und an Klamotten, Taschengeld etc. finanzierst und dafür nicht monatlich KU überweist

    Dein SB beträgt dann 1000 €.


    Als Freiberufler bist du ja nicht nichtselbständig tätig. Daher gelten die bis zu 20 % für private Altersvorsorge. Für die Bereinigung des Bruttoeinkommens werden die tatsächlichen Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 20 % abgezogen werden, abernur in der Höhe in der sie nachweisbar sind.


    Solltest du damit allerdingsden Mindestunterhalt nicht aufbringen können, wird weniger anerkannt, damit möglichst der Mindestunterhalt gezahlt werden kann

    Hi,


    ich gehe mal davon aus, dass dein Kind dann volljährig ist.


    Damit wäre der SB ggü. diesem Kind bei 1200 €, wenn es nicht mehr zu Schule geht oder nicht mehr bei einem Elternteil lebt, 1000 E, wenn es sich noch in der allg. Schulausbildung befindet.


    Zusätzliche Aufwendungen für die Altersvorsorge darfst du, wenn du nicht selbständig bist, bis zu einer Höhe von 4 % ansetzen, aber nur in der tatsächlichen Höhe (wenn du die 4% nicht erreichst). Bei Selbständigen gelten die 20%. Natürlich müssen die Kosten auch nachgewiesen werden.


    Desweiteren kannst du berufsbedingte Aufwendungen abziehen. Je nach zuständigem OLG als Pauschale oder mit genauem Nachweis bis zu einer Höchstgrenze.


    Gruß Tina

    Hi,


    ich denke man sollte unterscheiden zwischen einem verantwortungsbewußten Mann, der sich mit den Eltern gemeinsam um den beeinträchtigten Bruder kümmert undder auch bereit ist diese Verantwortung später auch ohne die Eltern zu tragen und dem Bedürfnis auch ein eigenes Leben zu führen und Freiräume ohne Bruder und Eltern zu haben.


    Klar, ist verständlich, dass er den Bruder immer mal wieder zu gemeisamen Unternehmungen mitnimmt, aber es darf nicht darauf hinauslaufen, dass er immer und ständig dabei ist. Grade als Paar, das noch nicht lange zusammen ist braucht man Zeiten und Erlebnise zu zweit. Wenn diese sich auch die eigenen 4 Wände und das Bett beschränken ist das áuf Dauer eindeutig zu wenig.


    Du wirst um ein klärendes Gespräch nicht umhinkommen. Dabei solltest du für dich erstmal klar sein ,was du möchtest und was du bereit bist mitzutragen. Wenn dein Wunsch ist Zeit mit ihm zu verbringen ohne das seine Familie §reinfunkt" dann sag ihm das deutlich. Erklär ihm, dass du eben auch Paarzeiten brauchst, wenn er eine längere feste Beziehung mit dir möchte. Geht abernur, wenn du dir grundsätzlich vorstellen kannst mit ihm zu leben, auch wenn er später für seinen Brundersorgen muss/möchte.


    Hellhörig würde ich aber (auch wenn Familien mit diesem Hintergrund eh einen anderen Zusammenhalt haben), wenn der Mann Ü30 ist und sich immer noch so sehr in die Abhängigkeit der Mutter (Eltern) begibt. Da hat wohl dann kein Abnabelungsprozeß stattgefunden und wird es sicher nur noch schwer. Ob man mit einem "Muttersöhnchen" leben will und den Begleitumständen ,wie die "liebe Schwiegie,die es doch nurgutmeint" muss man selbst wissen ;-)


    Gruß Tina

    Hi,


    ich hätte da noch eine rechtliche Anmerkung zum Mietvertrag. Solange du noch mit drinstehst haftest du auch gesamtschuldnerisch gemeinsam mitdeinem Ex. Sollte dieser aufdie Idee kommen und keine Miete mehr zahlen oder die Nebenkostennachzahlung ist ihm zu hoch kann und darf der Vermieter sich an dich wenden und das Geld von dir verlangen. Da hilft es dann nicht zu sagen, dass man da seit 3 Jahren nicht mehr wohnt. Von daher da einen sauberen Schnitt machen und das Mietverhältnis in den Griff kriegen.


    Und auch den Rest angehen. Es tut weder dir, noch auf lange Sicht eurem Kindgut, wenn ihr ihm, in seinen Augen, eine etwas unkonventionelle, aber funktioniernde Familie vorspielt.


    Gruß Tina

    Etwas schicker wäre es, wenn Du dem KV jedes mal während der Umgangszeiten z.B. eine Mail schreibst: „ Hallo XY, denk bitte daran den Anorak wieder mit zu bringen, wenn Du den Kleinen nachher wiederbringst.“, Hallo XY, habe ich dran gedacht, Euch die Socke mit zu geben?“ So in dem Stil. Wenn Du diese Mails vorlegst, bist Du schon auf der sicheren Seite. :winken:

    Und wenn der Vater dann antwortet:


    Warum, xy war doch gar nicht bei mir, deshalb kann ich auch seinen Anorak nicht haben? Oder: Du hast mir Socken ebensowenig mitgegeben, wie du mir xy zum Umgang mitgegeben hast.


    Gruß Tina

    Mit der Begründung das ist nicht der Vater, sondern der Stiefvater und muß im Aufsatz korrigeirt werden, müßte auch in jedem Aufsatz das Wort Katze durch Hauskatze ersetzt werden. Genaugenommen ist Katze nämlich der Begriff für weibliche Tiere der Hauskatze, des Luches, der Wildkate und des Murmeltiers. Von dem abgesehen das Katze auch noch einige andere Bedeutungen hat.


    Aber da würde wohl niemand auf die Idee kommen udn ein Kind korrigieren und ihm zu sagen, das ist falsch, das ist nämlich keien Katze, sondern eine Hauskatze...


    Tina

    Das Thema hieß doch, Meine Familie und ich.


    Ich nehme mal an, dass die Kinder vorab über Familie gesprochen haben. Interessant wäre zu erfahren, was und wie die Schule lehrplankonform, gesellschaftskonform.... Familie definiert....

    Hi,


    das ist ne gute Frage. Da bei uns zum Lehrplan der 4. Klasse im Rahmen der Sexualkundeunterrichts auch gleichgeschlechtliche Beziehungen und Partnerschaften gehören, dürfte es dann auch dazugehöhren, das alle möglichen Familienformen von den Lehrkräften "anerkannt" werden müssen


    Gruß Tina

    Oder auch nicht, wir wissen es nicht und werden es nie wissen, ich könnte mit dem gleichen Recht das Gegenteil behaupten.


    Fakt ist da baut sich jemand als Vater auf, der es nicht ist und der, da kann er rudern, kopfstehen, mit den Ohren wackeln oder auch nicht, bestenfalls ein guter Stiefvater wird. Das ist doch auch nix schlimmes oder?

    Ja, das wissen wir in der Tat nicht. Ist aber für das Gefühl und Empfinden des Kidnes völlig irrelavant.


    Das Kind bezeichnet und akzeptiert diesen Mann als Vater PUNKT


    Das ist das was so ein kleiner Kerl in diesem Momant fühlt und ausdrückt. Auch wenn es sich nicht an den biologischen Realitäten orientiert.


    Müßten nach deiner Sichtweise auch Adoptivkinder immer und grundsätzlich die beiden Menschen, die sie aufziehen als Adoptivmama- und papa bezeichnen?


    Wenn es einen Vater gibt, der wenigstens potentiell greif- und erlebbar ist, würde ich auch die Unterscheidung machen und bin dafür, das das Kind dann zum LG oder Ehemann nicht Papa sagt. Ich bin der Meinung man muß das differenzieren.


    Ich glaube du hast noch nie ein Kind bitterlich weinen sehen, weil es sich mit dem Tod zu einem Zeitpunkt beschäftigen mußte, zu dem es nicht dazu bereit war. Bei uns gibt es immer Zeiten, wo sich mien Sohn damit von selbst beschäftigt und nachfragt, Dinge wissen will. Die bekommt er beantwortet, aber nur das was er dann grade wissen will. Wird er zu nem anderen Zeitpunkt damit konfrontiert, wie z.B. bei der Stammbaumgeschichte, dann ist er über Wochen völlig aus dem Gleichgewicht, dünnhäutig, wüten traurig.


    Von daher bleibe ich dabei, das Lehrer sensibel mit diesen Themen umgehen sollen und müssen. Sie müssen nämlich die seelischen Verletzungen nicht heilen. Und wenn das Kind diesem Mann als Vater sieht, dann ist das so, egal was wir als Erwachsene dazu meinen und es ist erstmal zu akzeptieren.


    Gruß Tina