Beiträge von rainbowfish

    http://www.t-online.de/eltern/…ausstattung-faellig-.html


    Zitat

    Die Richter ließen jedoch zugleich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob eine solche Pauschalierung zulässig ist, die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu.


    Eine Entscheidung des BGH habe ich dazu nicht gefunden. Von daher gehe ich davon aus, dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist, in welcher Höhe die Erstlingsausstattung angemessen ist. Im übrigen zählt nicht alles dazu. Z.B. würde Spielzeug nicht als Sonderbedarf zählen, ein Babybett dagegen schon

    Bevor man hier behauptet, dass der zukünftigen Mutter pauschal 1000 € Erstlingsausstattung zustehen, sollte man sich die Mühe machen, das entsprechende Urteil zu lesen.


    Gefordert wurde in etwas das doppelte. Die Höhe wurde auf 1000 € begrenzt. Die Leistungsfähigkeit des Vaters vorausgesetzt und auch, dass die Mutter selbst unter dem SB liegt. Grundsätzlich können aber bei Sonder- und Mehrbedarf nur die tatsächlich anfallenden Kosten verlangt werden und nicht mehr. Argumentation zur Begrenzung war u.a., dass Aussattung günstig auf Basaren erworben werden kann und es beretis das dritte Kind der Mutter war


    Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen den Vater bei einem 2jährigen Kind an den Kosten für eine Nachhilfe zu beteiligen ,die evtl. vielleicht in 10 Jahren nötig werden könnte.


    Tina

    Und wer will sicher sein, dass das Kind nicht nach 6 Monaten doch lieber wieder zurück will?Weil es sich alles ganz anders vorgestellt hat.


    Deswegen der Vorschlag eine 6 monatige Probezeit und dann erst entgültig entscheiden. Wäre es evtl. möglich so lange auch in der bisherigen Schule zu bleiben?

    Warum vereinbart ihr nicht 6 Monate Probezeit bei Mama und entscheidet dann gemeinsam, ob er bei ihr bleibt oder zurückkommt.


    Mit dem harten "wenn du jetzt zu Mama gehst, darfst du nicht wieder kommen" schlägst du ihm diew Tür vor der nase zu und vermittelst ihm, dass er sich zwischen euch entscheiden muss und dass du seine Entscheidung nicht respektierst. Wenn Not am Mann ist sollte man sein Kind immer mit offenen Armen auffangen/empfangen (von wenigen Ausnahmen, wie massiven Drogenmißbrauch mal abgesehen)


    Tina

    Dann anworte einfach nicht. Und wenn er morgen nicht auftaucht, dann schreisbt du ihm ne Erinnerungs-SMS, dass ab 15 Uhr Umgang ist und dass du, falls Umgang nicht stattfinden kann ,ihm rechtzeitig Bescheid gibst. Keiner zwingt dich dazu schon heute auf diese dämliche Handy zu gucken und auf ihn zu reagieren. Lass ihn einfach lernen, dass nicht er den Kontakt zu dir bestimmt, sondern du bestimmst, wann er Kontakt zu dir aufnehmen kann


    LG Tina

    Hallo Frau Reinsteiger,


    ich denke auch, dass es sich eher auf den Unterhalt bezieht.


    Wenn ein KV bereits Mangefall ist oder durch die Adoption nicht mehr in der Lage sein würde den Mindestunterhalt zu zahlen, dürfte das eher als Grund gegen eine Adoption sein. Bei "normalen" Adoptionen wird ja auch geprüft ob die Annehmenden in der Lage sind für das Adoptivkind finanziell zu sorgen.


    Wahrscheinlich war ich unpräzise. Wen nes durch die Adoption um eine Stufe in der DDT runtergeht wäre wohl kein Grund, würde der KV dadurch aber keinen oder nur noch weniger als Mindestunterhalt zahlen können, würde das wohl u.U. schon ins Gewicht fallen.


    Interessant wäre, ob es wirklich Gründe auf Seiten des leiblichen Kindes gibt, die eine Adoption verhindern.


    Gruß Tina

    Das Adoptivkind ist Unterhaltstechnisch und erbtechnisch eurem Sohn gleichgestellt. Es wir den gleichen Nachnamen tragen.


    Das JA und das Familiengericht wird sich an euch wenden und euch dazu befragen. Dabei geht es vor allem darum, ob es Gründe gibt, die aus der Sicht eures Sohnes (nicht deiner) gegen eine Adoption sprechen.


    Unterhaltsreduktion ist dabei kein Grund.


    Tina

    Wenn das Kind also 50/50 betreut wird, dann würde der Bedarf des Kindes anhand des summierten Einkommens beider Elternteile errechnet.


    Ist die KM nicht leistungsfähig kann das bedeuten, dass der KV weiterhin alleine für den Barunterhalt zuständig ist. Er müsste dann der Mutter im schlimmsten Fall den bisherigen KU, im besten Fall nur noch den hälftigen KU zahlen.


    Wobei das Problem ebe ndie HartzIV-abhängig sein dürfte. Die rechnen dann nämlich das Kind nur noch für die Tage, die es bei der KM lebt in deren Bedarfsgemmeinschaft

    Ich glaube ich hätte dem MA des JA mal provokant die These um die Ohren geschmissen, dass er/sie wohl Zweifel daran hat, dass der KV einen 3 stündigen Umgang mit dem Kind geregelt bekommt. Denn nur somit könne ich mir erklären, warum ich ständig erreichbat sein soll. Und dann müsste man nochmal darüber reden, ob der Umgang nicht besser vom JA begleitet werden sollte :schiel


    Viel Spaß in der Sauna

    Achja... mittleweile sind wir oft ziemlich schnell zerstritten wegen dem schönsten Thema des Jahres. :-(


    Oder wenn ich ihm den Spiegel vorhalte und ihm sage "Hey... nicht jammern dass du sowenig Zeit mit deiner Tochter hast sondern tue was dagegen" dann will er ziemlich schnell nicht mehr drüber reden sondern lässt die anderen einfach machen mit Argumenten wie dass die Großeltern nicht mehr lange in den Urlaub fahren können, der Urlaub mit der Mutter sicher toll wird, etc. etc.
    Aber konstruktiv kommt nicht wirklich was.



    Aber genau den Schuh musst du dir nicht anziehen. Es ist sein Problem. Wenn er bereit ist immer zurückstzustecken, dann ist das so. Noch ein paar jahre und die Prinzessin will nicht mehr mit ihm Urlaub machen, weil Urlaub und Ferien mit Freunden viel spannender ist und dann wird er merken ,dass man verpasste Zeit nicht zurückholen kann. Egal ob Op dann noch in Urlaub fahren kann oder nicht.


    Ich glaube das Problem ist wohl eher auf seiner Seite, dass er seine Wünsche ggü. seiner Ex und seinen Eltern nicht klar verteidigt. Dein part ist es, dass du dann um den Frieden zu erhalten halt auch verzichtest. Nur das tut weder dir, noch deinem Zwerg auf Dauer gut

    Bei Patchworkfamilien gibt es nie eine "Gerechtigkeit". Man kann auch nie alle Kinder gleich behandeln.


    Spiegle ihm doch mal sein Verhalten. Lass ihn mal überlegen, wie es wäre, wenn seine Tochter nicht mit Opa in den Urlaub darf, weil dein Sohn ja auch nicht mit Opa in den Urlaub fliegt. Vielleicht versteht er es dann.


    Ich an deiner Stelle würde ihm sehr deutlich sagen ,dass ich nicht, weil alle Welt die Planung umwirft, darauf verzichten werde mit dem eigenen Kind in den Urlaub zu fahren bzw. größere Tagesauflüge zu machen. Er kann sich anschließen, mit seinen Eltern und Tochter wegfahren oder eben daheim sitzen bleiben. DU und DEIN Kind haben auch das Recht auf Ferien und Unternehmungen abseits seines Kindes (das ja in dieser Zeit auch seinen Spaß hat).


    Wir haben es immer so gehalten ,dass wir bei größeren Utnernehmungen versucht haben seine Kinder mitzunehmen, aber eben nicht immer. Wir sind auch nur mit meinen Kindern mal wegefahren oder er ist mal mit seinen alleine Eis essen, gegangen, Kino oder sonstwas. Eigentlich alles, was man auch in normalen Familien nicht immer im Rudel macht.

    Ja,


    das ist korrekt. Seine Eherau den Steuerfreibetrag auf ihn übertragen. Sie können sogar den KG-Anspruch auf ihn übertragen und somit den Zählkindervorteil für das Kind seiner Frau nutzen. Dazu muss das Kind nur im gemeinsamen Haushalt leben, eine Adoption ist nicht notwendig

    "Mama, mit der rede ich nie wieder!"... "Mama, kansnt du meiner blöden Schwester austichten, dass sie mich in Ruhe lassen soll?"


    Ok, die beiden Babydrachen schweigen sich tagelang an und Mama macht sich Gedanken, wie sie den Streit schlichten soll (worüber die sich gestritten haben :frag )


    Kinder kommen nach unten "*** machst du mir später Locken"" "Ja, klar, wenn du mir dafür die Nägel machst"


    Mama :wow "Häh, ihr habt soch bis vor ner Stunde nicht mehr miteinander geredet" "Och Mama, war was? Nö, wir vertragen uns doch schon lange wieder" :radab


    Ne, ich habs aufgegeben.Ich wundere mich ab und an nur noch.


    Jetzt wollen sie gerne Ringe mit der Gravur "best sisters" :lgh

    Wieso bekommst du weniger? Und wieviel?


    Die DDT hat sich nicht geändert. Lediglich der SB wurde um 80 € erhöht. Das kommt aber nur zum tragen ,wenn der KV dadurch zum Mangefall wird, d.h. bei vollem KU unter diese 1080 e rutscht.


    Allerdings muss ein bestehender Titel weiterhin bedient werden und kann nicht eigenmächtig gekürzt werden. Außerdem ist davon auszugehen ,dss die Bedarfsbeträge derDDT im Laufe des Jahres noch angepasst werden, da ja das steuerliche Exitenzminimum oder wie sich das blöde Zeug schimpft noch erhöht werden soll.


    Nicht ägern, dem KV mal auf die Füße tappen ;-)


    Tina