http://www.t-online.de/eltern/…ausstattung-faellig-.html
ZitatDie Richter ließen jedoch zugleich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob eine solche Pauschalierung zulässig ist, die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu.
Eine Entscheidung des BGH habe ich dazu nicht gefunden. Von daher gehe ich davon aus, dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist, in welcher Höhe die Erstlingsausstattung angemessen ist. Im übrigen zählt nicht alles dazu. Z.B. würde Spielzeug nicht als Sonderbedarf zählen, ein Babybett dagegen schon