Beiträge von rainbowfish

    Darüber kann man sich trefflich streiten. Eigentlich müsstet ihr euch gemeinsam einigen.


    Aber mal ehrlich. Ich würde nicht jedem Hinz und Kunz durch ein Foto (auch auf 1/4 sicht kann man in etwa das Alter der Kinder erkennen) erkenntlich machen wollen, dass in Wohnung xy, Staße t diese Kinder wohnen. Wozu auch? Am Briefkasten reicht doch der Name. Der Psotbote wirft doch nach Namen und nicht nach (sympatischen) Bildern ein

    Richtig,


    aber wenn ein Mann in einer Beziehung lebt, dann vertraut er ja erstmal und geht nicht davon aus, dass die Frau noch fremdschläft. Er hat darüber nur eine Kontrolle. Nämlich immer und ständig Kondome zu benutzen oder sich einer Vasektomie zu unterziehen (und voher genügend Sperma einfrieren). Eine tatsächliche Kontrolle hat nunmal nur die Frau.


    Nicht umsonst ist ein Kind nur dann Jude, wenn es von einer jüdischen Mutter geboren wurde.

    Ja und nein.


    Derzeit ist die Gesetzeslage eben so wie sie ist. Slange eben nur die Ansprüche des Kindes und der Mutter betroffen sind. Nur, wenn es um die Regressansprüche eines anderen geht, dann wird der leibliche Vater geschützt. Sobald aber die Mutter auf die Idee kommt nun doch weiteren Unterhalt für das Kind vom tatsächlichen Vater zu fordern, dann kan nsie ihn natürlich dazu auffordern. Dann bekommt das Kidn weiter Unterhalt, eben von einem anderen Mann, aber der bisherige Zahldepp darf dann den Namen immer noch nicht wissen. Das sit eifnach absurd.


    Ja, ich wäre adfür, dass die Privatsphären von Vater und Mutter gleichermaßen geschützt werden dürfen. Dann aber bitte nur mit eine Regelung, dass eine Mutter die eben ein Kind unterschiebt für den entstandenen Schaden ggü. dem Kuckucksvater gerade steht. Ob sie dann dieses Geld dann von tatsächlich Vater zurückbekäme wäre dann ihr Problem, aber nicht mehr das des Kuckucksvaters.

    Lele,


    du hast mich falscg verstanden.


    Eine Frau zeigt mit dem Finger auf einen Mann und sagt :"der wars, der ist der Vater meines Kindes" und schwupps muss der Mann zum Vaterschaftstest und kann nicht ablehnen. Eine Frau übrigens darf in umgekehrter Situation durchaussagen :"nö, der kann nicht der Vater sein". Und hat mann dann keine handfesten Beweise kommt es zu keinem Test und der Frau wird geglaubt, wenn sie versichert der Mann kann nicht Vater sein.


    Nur wenn die vaterschaft schon festgestellt wurde kann der Mann ein Abstammungsgutachten verlangen


    Sind wir uns darüber einig, dass man rechtlich erstmal niemand Auskunft über sein Sexualleben angeht?


    Ja, das ist sicher auch gut so. Aber wenn es darum geht einen vater festzustellen muss dieser durchaus Auskunft über sein Sexualleben geben. Er darf den Test nämlich nicht verweigern und muss sich damit gefallen lassen, dass eine Frau behauptet mit ihm im Bett gewesen zu sein. Ob das in allen Fällen tatsächlich so war oder nicht spielt dann keine Rolle. Warum darf ein Mann seine Privatsphöre in diesem Fall nicht auch schützen?


    Er müsste dann ja auch das Recht haben zu sagen, dass er das Bett nicht mit der Frau geteilt hat und das müsste dann ebenfalls so akzeptiert werden. Es sei denn die Frau kann nachweisen, nicht nur behaupten, dass es anders war


    Es ist höchste Zeit einige Gesetze zu ändern. Das gehört dazu, ebenso wie GSR automatisch bei Anerkennung der Vaterschaft

    Malina,


    das ganze setzt voraus, dass der Vater auch ein Verhältnis zum Kind hat und gerne gezahlt hat.


    Ich weiss nicht warum es so eine ngroßen Unterschied macht an wem der Betrug begangen wurde. Wurde er ggü einer Behörde gegangen ist es selbstverständlich, das der Schaden ersetzt werden muss. Kassiert die Mutter z.b. doppelt muss sie UVS oder Sozialeistungen zurückzahlen. Und den Staat interessiert es dann herzlich wenig, ob das Kind dadurch über Monate hinweg zu weniger zum leben hat. Aber das ist ja was anderes. Da zahlen ja alle Steuerzahler und nicht nur ein armer Tropf, der betrogen wurde
    Nur wenn es einen vermeintlichen Vater trifft ,dann wird die Moralkeule rausgeholt und argumentiert, das man das weder dem Kind, noch der Mutter oder dem leiblichen Vater zumuten darf.


    Sagt mal zahlt ihr auch gerne für etwas mit dem ihr nichts zu tun habt? Ich glaube nicht, dass du freiwillig die Heizkosten deine Nachbarn übernehmen willst, oder weil es damit deinen Kind gut geht die Kosten für Auto deine Ex übernimmst. Schließlich nimmt er das Kind ja auch in diesem Auto mit...


    Ich kann es drehen und wenden wie ich will. Es ist ein Betrug der ganz bewusst von der Mutter ausgeht. Und dann sollte sie auch finanziell dafür gerade stehen. Irgendwann ist jedes Kind aus dem Haus. Dann kann sie ja, ohne das Kindeswohl zu gefährden, die erschlichenen Leistunen zurückzahlen.

    summerjam *melde mich mal*


    Ich finde es unmöglich. Möchte weder eine Quote (wozu auch. Entweder reicht die Leistung oder frau ist an der Stelle eh falsch), noch möchte ich weiterhin, dass Väter nicht automatisch das GSR bekommen, nur weil die Mutter das Kind im Bauch getragen hat.


    Ich finde die derzeitige Gesetzgebung und die aktuelle Rechtssprechung hat einen einzigen nutzen. Sie dient gut als Brechmittel , wenn man sich übergeben möchte ;-)


    Gleichberechtigung sieht für mich jedenfalls anders aus


    LG Tina

    Lele,


    ich denke das es dem vermeintlichen Vatertatsächlich egal ist wer der leibliche Vater ist. Ja, er braucht es nicht zu wissen.


    Allerdings hat er rechtlich (und aus meiner Sicht auch moralisch) das Recht zu entscheiden die Zahlungen, die er ungerechtfertigt geleistet hat zurückzufordern. Ob er das tut oder nicht bleibt ihm ja überlassen und wird mit Sicherheit eben auch von seinem Verhältnis zu dem Kind abhängen.


    Wenn die Mutter nun den Namen nicht nennen muss, dann ist es auch ihr Recht. Aber dann sollte sie eben gezwungen sein den Schaden, den sie dem vereintlichen Vater zugefügt hat zu ersetzen.


    Und gleich noch zum Thema Schaden. Ja die Justiz bezeichnet übrigens im Rahmen des BU es auch als Schaden, dass die Mutter durch das Kind gehindert ist ihr bisherigens Einkommen weiterzu erzielen und verlangt vom Vater dafür einen Ausgleich in € ;-)


    Natürlich ist ein Kind kein Schaden, wenn man es emotional betrachtet. Für die Justiz sieht es eben anders aus


    An dieser Stelle möchte ich mal meine Anerkennung für de sozialen Väter (inklusive meinem Großvater) aussprechen, die einfach für ihre Kinder da sind, ?


    Von diesen Vätern gibt es sicher viele und diese tun das auch gerne.
    Aber ich glaube es macht einen großen Unterschied ob man die Entscheidung hat für ein nicht leibliches Kind als sozialer Vater Veratnwortung zu übernehmen und das dann ganz bewusst tut oder ob man im Glauben gelassen wird, dass man leiblicher Vater ist und es sich später herausstellt, das es eine Lüge war. In diesem Fall hat man die Wahl eben nicht. Vielleicht hätten sich viele Kuckucksväter, bei Ehrlichkeit der Mutter, trotzdem dafür entschieden sozialer Vater zu sein

    Hm seltsam,


    wenn es um Vaterschaft geht, dann wird beklagt, dass man Frauen mit einem Test unter Generalverdacht stellt. Geht es um KU werden Väter unter den Genralverdacht gestellt keinen Unterhalt zu zahlen. Von daher muss jeder Vater einen Titel unterschreiben, egal wie pünktlich und zuverlässig er bisher KU gezahlt hat.


    Ja manchmal sind Menschen gleicher als gleich.


    @ dunkelbunt:


    Stimmt vor 100 Jahren war das anders. Da war es aber auch so, dass ein Kind grundsätzlich im väterlichen Haushalt bleiben musste, wenn die Frau sich getrennt hat oder rausgeworfen wurde. Da gab es keine Möglichkeit für Frauen Männer von ihren Kindern fernzuhalten und nur Unterhalt zu kassieren. Und ja, es gibt nicht nur Väter die sich nicht kümmern wollen ,sondern es gibt auch genügend Mütter, die den Umgang mti dem Vater verhindern.
    Und ich finde es absolut ugnerecht, wenn z.B. ein Vater, der sich nie um sein Kind kümmern durfte, sondern nur zahlen sollte, im Falle eines Kuckuckskindes nichtmal dafür einen Ausgleich bekommt.
    Und ich denke, dass jeder Vater, der eine wirliche Beziehung zu dem Kuckuckskind hat, eben kein Geld zurückfordern würde, sondern das es vor allem diejenigen betrifft, die eben keine Beziehung haben durften und ganz bewusst belogen wurden. Und mit erzählt keiner, dass es einer Frau nicht bewusst ist, wenn es mehrere Männer gab, dass sie nicht sicher sein kann wer der Vater ist. Und für mich hat sie dann auch die Pflicht den evtl. Vätern reinen Wein einzuschenken. Alles andere ist für mich ein bewusster Betrug. Und warum soll der nicht genauso strafbar sein ,wie andere Betrugsfälle. Leistungserschleichungen aller Art werden bestraft. Egal ob Verkehrsbetriebe oder staatliche Leistungen.


    Menschlich ist es eine Katastrophe. Es gibt dabei ein betrogenes Kind, das ein Leben lang unter der bewussten Lüge der Mutter zu leiden hat. Es gobt 2 betrogene Männer, einer durfte nie Vater sein, durfte nie eine Beziehung zu seinem Kind aufbauen und den anderen, der im Glauben es sei sein Kind dieses auch so geliebt hat. Beide Väter hätten, wenn sie es gewusst hätten frei entscheiden können, ob sie trotzdem die ihnen aufgezwungenen Rollen angenommen hätten oder eben nicht. So hatten sie keine Wahl.


    Warum sollte ich Mitleid mit der Frau haben? Sie ist die einzige die Bescheid wusste und hat all dieses Leid billigend in Kauf genommen (denn sie kann nicht steuern, dass das mal zufällig rauskommt)


    Tina

    Hi Lena,


    warum?


    Wenn im Beschluß/Vergleich nicht steht, dass er die hohen Feiertage be ider Mutter verbringt, dann geht die Regelung "alle 14 Tage von Fr-So" vor. Normalerweise wird definiert ,dass diese Regelung durch Ferien unterbrochen wird und meist wird der Verbleib an den hohen Feiertagen geregelt.


    Steht eben tatsächlich nur "alle 14 Tage Fr- So" und zusätzlich "Ostermontag etc" drin (und nichts anderes) Dann ist das Kind eben am Osterwochenende beim Vater und eigentlich zusätzlich am Ostermontag. Dann müssen sich die Eltern eben gemeinsam einigen.


    Am besten wäre ja eine Regelung, dass bei dieses Feiertagen abgewechselt wird

    Tja Lele, da gibt es wohl unterschiediche Ansichten.


    Manchmal kommt es erst nach vielen Jahren raus und der Kuckucksvater ficht die Vaterschaft erfolgreich an.


    Wenn man nun z.B. mal annimmt das 6 Jahre lang der Mindestunterhalt gezahlt wurde, dann wären das schon mal 16.200 €, evtl noch für 3 Jahre BU für die KM. Klar ist ja nur Geld (evtl. durfte der Kuckucksvatr das Kind nich nichtmal sehen, aber was solls)


    Du zahlst sicher auch gerne soviel Geld für nix.


    Stell dir mal vor dein Stromanbieter rechent einen zweiten Zähler über dich ab. Da du keinen Zugang zu den Zählern hast fällt dir das nicht auf (vielleicht wunderst du dich ja über die hohen Kosten). Nach 6 Jahren fällt es auf und wird korrigiert. In Zukunft zahlst du nur noch den korrekten Beitrag für deinen Zähler. Nun hättest du ja doch gerne das zu Unrecht geforderte Geld zurück. Der Stromanbieter teilt dir mit, ja gerne, aber nicht von uns, sondern von dem der zu dem Zähler gehört. Leider lebst du in einem großen Hochhaus und weisst nicht wem der Zähler gehört. Dem Stromanbieter istes nun furchtbat peinlich und nennt dir deshalb nicht denjenigen, der dir die Summe erstatten müsste. Ich glaube du verzichtest dann auch gerne auf das Geld. Schließlich hatte es ja dafür ein anderer jahre lang Strom ;-)


    Ja der Vergleich hinkt. Aber für mich hat das nichts mit Rache zu tun, sondern damit, dass mann ungerechtfertig ne menge Geld zahlen musste und dafür vielleicht sogar auf eine weitere Familie verzichtet hat. Und ja, inzwischen wäre ich dafür, dass bei jeder Geburt vater- und mutterschaft per Test festgestellt werden und automatisch das GSR gilt (außer in wenigen begründeten Ausnahmesituationen) Wo kein Vater, da auch kein Geld vom Staat


    Tina

    Hi Lele,


    der Scheinvater hat einen Regressanspruch ggü dem tatsächlichen Vater. Wenn die Mutter ein Kind unterschiebt, vom Kuckucksvater Unterhalt kassiert und das später rauskommt, dann darf dieser Mann den, von ihm geleisteten Unterhalt im Prinzip vom richtigen Vater zurückfordern.


    Warum auch immer hat er genau diesen Anspruch nicht ggü. der Frau, die ihn bewusst belogen hat.


    Nun ist es aber laut diesem Urteil der Mutter nicht zumutbar dem Geschädigten den Namen des tatsächlichen Vater zu nennen, damit der Geschädigte seinen Anspruc hauch durchsetzen kann.


    Sprich der Dumme ist jener Vater der jahrelang für ein Kind zahlen musste, das nicht seines ist. Er kann weder von der Mutter den gezahlten Unterhalt zurückfordern, noch verlangen ,dass sie den richtigen Vater offenbart. Mit anderen Worten, er kann sein Geld abschreiben.


    Ja und das ist mehr als unfair. In solch einem Fall sollte es wenigstens möglich sein, dass die Km das Geld zurückzahlen muss oder eben im schlimmsten Fall das Kind, das ja zu Unrecht diese Gelder bezogen hat.


    Dem ggü. steht der Anspruch eines Kindes, das in jedem Fall das Recht hat, auch gegen den Willen der KM den Namen des Vaters zu erfahren.


    Ich frage mich nur wo der Unterschied ist. Auf der einen Seite muss die Intimsphäre ggü. dem Scheinvater gewahrt werden, auf der anderen Seite ist genau diese Intimsphäre völlig egal, wenn das Kind Auslunft möchte. Und um es noch absurder zu machen. Möchte die KM UVS und verweigert die Nennung des Namen des Vaters bekommt sie kein Geld.... (Also "ich sage den Namen nicht" und nicht etwa "war ein ONS, ich kenne den Namne gar nicht")


    Tina

    Hi Lele,


    natürlich sind alle leiblichen Kinder gleichrangig. Sie kommen im Rang allerdings vor der neuen Ehefrau. Und mit dem Kind der Ehefrau, das eben nicht sein leibliches ist, hat er nunmal nix zu tun. Da unterliegt ein anderer Mann und die KM der Unterhaltspflicht. Von daher stimmt seine Ausssage, dass seine neue Familie vor den zurückgelassenen Kindern geht schlicht und einfach nicht :tuschel

    Bei uns gibt es die AGAS. Das ist eine Arbeitsgemeischaft der Polizei gegen Gewalt an Schulen. An die können sicher Lehrer, Schüler und Eltern wenden. Diese bieten dann Hilfe an. Auf Einladung der Schule gehen sich auch in Klassen und klären auf, zeigen Folgen und Lösungen. Vielleicht gibt es das auch in eurer Gegend. Dann würde ich dort anrufen und mich mal beraten lassen.

    http://www.t-online.de/eltern/…ausstattung-faellig-.html


    Zitat

    Die Richter ließen jedoch zugleich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob eine solche Pauschalierung zulässig ist, die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu.


    Eine Entscheidung des BGH habe ich dazu nicht gefunden. Von daher gehe ich davon aus, dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist, in welcher Höhe die Erstlingsausstattung angemessen ist. Im übrigen zählt nicht alles dazu. Z.B. würde Spielzeug nicht als Sonderbedarf zählen, ein Babybett dagegen schon

    Bevor man hier behauptet, dass der zukünftigen Mutter pauschal 1000 € Erstlingsausstattung zustehen, sollte man sich die Mühe machen, das entsprechende Urteil zu lesen.


    Gefordert wurde in etwas das doppelte. Die Höhe wurde auf 1000 € begrenzt. Die Leistungsfähigkeit des Vaters vorausgesetzt und auch, dass die Mutter selbst unter dem SB liegt. Grundsätzlich können aber bei Sonder- und Mehrbedarf nur die tatsächlich anfallenden Kosten verlangt werden und nicht mehr. Argumentation zur Begrenzung war u.a., dass Aussattung günstig auf Basaren erworben werden kann und es beretis das dritte Kind der Mutter war


    Es würde ja auch niemand auf die Idee kommen den Vater bei einem 2jährigen Kind an den Kosten für eine Nachhilfe zu beteiligen ,die evtl. vielleicht in 10 Jahren nötig werden könnte.


    Tina