Wir haben derzeit ein ähnliches Problem. Ex hat per "kreativer Mathematik", wie ein User so passend formulierte , ein angebliches Wechselmodell errechnet und den Unterhalt für ein Kind vollständig gestrichen. Soweit ich es jetzt verstanden habe, sind in der Düsseldorfer Tabelle bereits Ferienzeiten und Umgangswochenenden berückssichtigt. Demnach dürfte dein Ex gar nichts kürzen.
Das hier habe ich gerade noch gefunden, vielleicht hilft das:
ZitatEinseitig sind keine Kürzungen des Barunterhalts möglich. Der Vater kann also beispielsweise nicht den Unterhalt kürzen, weil er Kleidung für das Kind gekauft hat oder weil das Kind in den Ferien oder an den Wochenenden bei ihm ist. Gerade die Ferienaufenthalte und Besuchswochenenden sind bereits in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt worden.
von hier: http://www.familienrecht-heute…uesseldorfer-tabelle.html
Wünsche dir Energie und Durchhaltevermögen.