Beiträge von Lommerjonn

    Wir haben derzeit ein ähnliches Problem. Ex hat per "kreativer Mathematik", wie ein User so passend formulierte ;-) , ein angebliches Wechselmodell errechnet und den Unterhalt für ein Kind vollständig gestrichen. Soweit ich es jetzt verstanden habe, sind in der Düsseldorfer Tabelle bereits Ferienzeiten und Umgangswochenenden berückssichtigt. Demnach dürfte dein Ex gar nichts kürzen.


    Das hier habe ich gerade noch gefunden, vielleicht hilft das:


    Zitat

    Einseitig sind keine Kürzungen des Barunterhalts möglich. Der Vater kann also beispielsweise nicht den Unterhalt kürzen, weil er Kleidung für das Kind gekauft hat oder weil das Kind in den Ferien oder an den Wochenenden bei ihm ist. Gerade die Ferienaufenthalte und Besuchswochenenden sind bereits in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt worden.


    von hier: http://www.familienrecht-heute…uesseldorfer-tabelle.html


    Wünsche dir Energie und Durchhaltevermögen.

    Guten Morgen allerseits,



    Aber einem ET zu "verbieten" zu betreuen, um die Berechnung nicht zu eigenen Ungunsten ändern zu lassen, wird sicherlich keiner ernsthaft wollen. Denn es geht ja um die Kinder und nicht primär ums Geld, oder?


    Nunja, die Frage nach den primären Beweggründen würde ich persönlich bei manchen Elternteilen nicht stellen wollen. Ich bin mir sicher, man bekäme einige Antworten, die das eigene Weltbild arg ins Wanken brächten. Nicht etwa, weil man sich ihnen anpassen möchte, sondern weil manche Antwort schlichtweg umwerfend wäre.


    Mein Ex-Mann hat übrigens keine Zusatzkosten zu tragen. Die Zimmer für unsere Kids waren bereits vorhanden und wurden vorher (unentgeltlich) anderweitig genutzt. Der zusätzliche Tag für eines unserer Kids ist auch nicht auf seinen Wunsch hin entstanden, sondern auf den Wunsch des Kindes hin. Dem hat er mehr zähneknirschend als freudig zugestimmt. Offenbar hat er gleich angefangen zu rechnen, denn das ist nicht der erste Vorstoß in Richtung vollständige Zahlungseinstellung. Bisher hatte er es allerdings bei verbalen Äußerungen seiner Wunschvorstellungen belassen.


    Mal sehen was sich in der nächsten Woche bewegt - und ob sich etwas bewegt. Dank Eurer Unterstützung bin ich jedoch schon beruhigt, dass er damit nicht durchkommen wird.


    Danke nochmal an alle :thanks:

    Guten Morgen mannallein,


    vielen Dank für die Beipielrechnung :blume


    Gestern war hier zu viel los, so dass ich kaum an den Rechner kam. Ich möchte nicht, dass die Kinder zu viel von dem mitbekommen, was da im Hintergrund abläuft. Es soll schließlich nicht ihre Baustelle sein.


    Heute morgen hatte ich endlich die Gelegenheit, den Link mit der Rechnung zu verfolgen und für unseren Fall analog zu berechnen. Das Ergebnis hat mich ziemlich erstaunt. Weil ich selbst mit Wohnvorteilberechnung unterhalb des Selbstbedarfs liege, läge die gesamte Belastung bei ihm (wenn ich bei der Berechnung keinen Fehler gemacht habe). Selbst wenn ich - was ich doch inständig hoffe - im nächsten Jahr etwas mehr verdiene, schneidet er sich bei dieser Berechnung immer noch gewaltig ins eigene Fleisch.


    Ich vermute nicht, dass er die rechtlichen Vorgaben kennt. Noch weniger nehme ich an, dass sie ihn interessieren. Den Begriff "Fairness" hat er schon immer recht "dynamisch" benutzt. Fairness ist für ihn, was für ihn von Vorteil ist - oder was er für seinen Vorteil hält. Mal sehen, was draus wird. Den Brief von der Beistandschaft wird er vermutlich in der nächsten Woche haben. Vielleicht bewegt das ja etwas.


    :thanks: nochmals an alle.

    Zitat

    1: 6,5 :wow da staune ich mal neidlos...


    und da will er Unterhalt kürzen :hae:



    Er hat nicht gekürzt, er hat die Zahlung eingestellt, weil er meint, das sei wegen des zusätzlichen Besuchtstags fair (seine Worte)



    Zitat

    Wahrscheinlich gerade da... :D
    Wo viel ist, kann man theoretisch auch viel kürzen. ;)


    Wenn das mal so wäre. Ich habe vor der Unterhaltsberechnung etliche Abzüge gelten lassen, um endlich Ruhe in der Sache zu haben. Du darfst mir glauben, er zahlt garantiert nicht zuviel.



    Zitat

    Das ist aber mal ein Unterschied!


    Ist er Aufsichtsrat oder so?


    (p.s. nur aus Interesse, weil mehr Geld könnte ich auch brauchen)


    Nein, ist er nicht. Er verdient zwar sehr viel, aber der eklatante Unterschied liegt auch an meinem sehr geringen Einkommen. Trotz Wohnvorteil liege ich immer noch unter dem Selbstbehalt. Ist nicht lustig. Umso unerfreulicher, wenn jemand seine eigene Definition von Fairness anwendet und uns damit ernsthaft in Schwierigkeiten bringt. Ich vermute, dass Letzteres auch Ziel der Aktion ist. Wie auch immer, ich hoffe auf die Beistandschaft.


    Euch allen danke ich für Eure Unterstützung :thanks:

    Zitat


    Zitat von »Segelpapa«
    Rechtlich wird der Unterhalt erst bei einer genau paritätischen Betreuung gegeneinander verrechnet (50/50)



    Ups, gleich nochmal besten Dank :thanks: Ich wusste nicht, das das EK in diesem Fall relevant ist. Das Einkommensverhältnis zwischen meinem Ex-Mann und mir liegt bei etwa 1:6,5. Wenn das Verhältnis 1:2 schon einen Unterschied macht, brauche ich mir vermutlich nicht so viele Sorgen machen - hoffe ich zumindest.

    Zitat

    Viele handhaben es deshalb so, dass im gegenseitigen privaten Einvernehmen eine längere Betreuungszeit des anderen Elternteils nach Augenmaß zu geringeren Unterhaltszahlungen führt.


    Das wäre ja auch kein Problem gewesen, wenn man darüber hätte sprechen können. Dann hätte man sicher einen sinnvollen Weg gefunden. Das war aber nicht der Fall. Er hat einfach die Zahlungen eingestellt.


    Er verkürzt übrigens weder seine Arbeitszeit noch hat er sonst irgendwelche Einbußen durch die zusätzliche Betreuung. Diese zusätzliche Betreuung gleicht sich übringens locker aus, wenn ich die Zeit gegenrechne, in der er sich weigert/e, eines oder alle Kids zu betreuen. Er wird also in keiner Weise übervorteilt.

    Danke für Eure beruhigenden Antworten. Kreative Mathematik ist recht treffend ausgedrückt. In diesem Bereich hat er bereits öfter ausgeprägte Stärken bewiesen, besonders, wenn er für sich selbst finanzielle Vorteile erzwingen will.


    Nun bin ich aber schon mal beruhigt, dass er uns hier nicht ganz das Wasser abgraben kann und hoffe auf die Beistandschaft und auf seine Einsicht. Das würde uns allen viel Aufwand und Energie ersparen, die ich wesentlich lieber in die Kinder und in meine Arbeit stecke.


    :thanks: nochmals :winken:

    Hallo liebe Foris,


    ich hoffe, dass mir eine/r von Euch einen Tipp geben kann, wie man folgendes Problem lösen kann:


    Eines von drei Kindern wollte bei der Umstellung des Umgangs (ein Tag pro Woche auf zweiwöchentlichen Wochenendumgang) nicht so lange auf den Papa verzichten müssen. Deshalb haben mein Ex und ich uns im Beratungsgespräch nach langem Hin und Her darauf einigen können, dass dieses Kind einen Zusatztag pro Woche bekommt. Dies nimmt mein Ex-Mann nun zum Anlass, seine Betreuungszeit - wie auch immer - hochzurechnen und die Unterhaltszahlungen für dieses Kind einzustellen.


    Unabhängig davon, dass die Beistandsschaft bereits eingeschaltet ist, wollte ich bei Euch anfragen, ob hier jemand Erfahrung mit solchen Situationen hat. Wenn dieser zusätzliche Besuchtstag tatsächlich ein Grund ist, den Unterhalt zu ändern / kürzen, würde ich mich dem nicht grundsätzlich entgegenstellen. Aber meine Frage ist: Wie viel ist angemessen, angesichts der Tatsache, dass es sich lediglich um einen weiteren Besuchstag handelt?


    Weiß hier eine/r von Euch Bescheid und kann mir einen Rat geben? Vorab schon mal Danke an alle, die sich die Mühe machen, zu helfen :thanks:


    Hoffnungsvolle Grüße

    Auch von mir ein herzliches Willkommen :welcome


    Ich wünsche dir hier einen guten Austausch. Das ist eigentlich ein angenehmes Forum hier, auch wenn manch einer vielleicht einen auf Anhieb merkwürdig anmutenden Humor hat.

    Haare regelmäßig dünn mit Wasser benetzen, hat mir mal ein Spanier aus Malaga geraten. Die machen das in ihrem Land immer, wenn es so brüllend heiß ist, damit die Kids es besser wegstecken. Im Zweifelsfall kann man das auch mit der Kleidung machen. Und eben: Trinken, trinken, trinken.


    Als ich eine Wohnung im Dachgeschoss bewohnt habe, habe ich bei solchem Wetter immer die Fenster mit Pappe zugeklebt, weil ich keine andere Möglichkeit hatte, die Sonne auszusperren. In meiner damaligen Wohnung hat das einen erheblichen Temperaturunterschied gebracht. Ich weiß ja nicht, wie bei Euch gedämmt ist, aber vielleicht bringts ja was.

    Wasserpistolenschlacht auf der nächsten Wiese in den frühen Abendstunden oder kurz vor der totalen Mittagshitze. Pflanzen-/Wäschesprühflaschen tun's auch, wenn keine Wasserpistolen zur Hand sind. Ansonsten Gesellschaftsspiele, Puzzles, Basteln, Lego usw.

    Ich kann verstehen, dass so etwas ein mulmiges Gefühl im Magen hinterlässt. Aber solche und ähnliche Situationen hat man auch in der dunklen Seitenstraße, in der man nach dem Theater-/Konzert-/Restaurantbesuch ins Auto steigt, um nach Hause zu fahren. Manchmal sogar beim Einparken, wenn ein unnachgiebiger Mitmensch meint, er habe zuerst geblinkt und dies sei nun sein Parkplatz. Gewaltbereite Menschen gibt es immer und überall. Zugegebermaßen fühlt man sich in einer nicht übermäßig besetzten Bahn oder Bahnstation mit solchen Leuten sicher nicht wohl. Eine kleine Flasche CS-Gas in der Tasche verleiht einem da durchaus mehr Sicherheitsgefühl, das man dann auch ausstrahlt. Von jemandem, der Sicherheit ausstrahlt, lassen solche Leute nach meiner Erfahrung in der Regel die Finger.


    Für mich wäre das jedenfalls kein Grund, wieder auf ein Auto umzusteigen.

    Habe darauf geachtet, mit den Zwergen möglichst jeden Tag etwas Kreatives, Handarbeiten oder Handwerkliches gemeinsam zu machen. Oft fällt es den Kindern leichter, über etwas zu sprechen, was sie bedrückt, wenn sie dabei etwas mit ihren Händen tun. Sie können sich übrigens dann auch schnell auf genau dieses Thema zurückziehen ("Mensch, schon wieder der Faden gerissen", u.ä.) Auch diese Rückzugsmöglichkeit fand ich wichtig. Diese Stunden haben den Kids sehr gut getan - und mir als Mama auch. So wusste ich, was sie bewegt und konnte mich bemühen, ihnen zu dort zu helfen, wo sie Hilfe brauchten.

    Das Verdienstverhältis kommt bei meinem Ex und mir schon ungefähr hin. Das Miteinander-Reden ist eine schwierige Sache mit jemandem, der seine Meinung und Verhaltensweisen gegenüber der Ex-Partnerin fast so oft ändert, wie er die Unterwäsche wechselt. Trotzdem gebe ich mir Mühe und mit Mediation klappt auch schon mal das Eine oder Andere - allerdings leider nicht, wenn's um's Geld geht.
    Er hat mich sogar auf Unterhalt verklagt, als das Verdienstverhältnis noch 1:11 betrug. Ich möchte nach Möglichkeit jeder gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Wege gehen. Nicht, weil ich mir Sorgen wegen der abschließenden Entscheidung mache, sondern weil so ein Verfahren Energien frisst, die ich lieber in meine Kinder und meine Arbeit investiere.


    Deshalb noch einmal vielen Dank an alle, die mir auf die Sprünge geholfen haben :thanks:

    Danke rainbowfish,


    nun bin ich schon mal etwas schlauer. Die 20% gelten also auch dann, wenn ich bereits rentenversichert bin? Versteh' zwar die Logik nicht, aber wenn das so ist, dann mach' ich das so. Hauptsache, es ist nachher richtig.


    Habe gerade mit einer Freundin telefoniert, die mich gefragt hat, warum ich mir überhaupt einen Kopf mache. Ich sei doch ohnehin nicht unterhaltspflichtig, weil mein Ex auch in der neuen Verdienstsituation etwa das Vierfache von mir verdient. Ist das immer noch richtig? Gab es da nicht eine Änderung?

    Danke für die Antwort, Summerjam. Goldbarren waren auch eher nicht mein Gedanke. :lach


    Eigentlich geht es mir darum, die Berechnung richtig zu machen. Auf diese Weise wird niemand übervorteilt und ich kann die Dinge am Anfang des kommenden Jahres zeitnah in die Wege leiten. Mir geht es um Fairness, nicht um Goldbarren ;-)


    Wenn also jemand des Rätsels Lösung kennt und sie mir verrät, wäre ich sehr dankbar :anbet

    Erst Mal danke für die Antwort. Da hatte ich einige wichtige Daten wohl verschnarcht, sorry.


    Also: Kind ist dreizehn. Ist der Selbstbehalt dann der Gleiche?


    Bin Freiberuflerin (trotzdem Rentenpflichtversichert) und steuerlich ab 2015 (hoffentlich) im Kleinunternehmerbereich (davor war ich steuerlich schlichtweg nicht vorhanden, wie die Frau beim Finanzamt amüsiert meinte). Was gilt denn da ab 2015 hinsichtlich der Altersvorsorge, 4% oder 20%?

    Zitat

    Und das ist meine Schuld.


    Sag' ich ja: Willkommen im Club ;-) Da muss man dann eben durch :frag Hilft nur: Durchhalten, Durchhalten, Durchhalten.


    Zitat

    Das mit dem Festhalten der Vereinbarung ist ne gute Idee. Macht er aber im Leben nicht.


    ... muss er auch nicht - musst Du machen. Einfach eine kurze Nachricht im freundlichen Tenor, in dem die Einigung, Abholzeit, Dauer und Rückbringung des Krümels festgehalten sind.


    Das Ganze im freundlichen Kontext. Reicht völlig, solange glaubhaft zu machen ist, dass er seine Mails auch liest (Wenn er darauf antwortet, hat er sie gelesen :brille )


    Wenn er behauptet, er bekäme die Mails nicht, kann man die Nachrichten auch auf parallelen Wegen laufen lassen. Da muss man im Einzelfall sehen, was sinnvoll ist, ohne gleich ein großes Fass aufzumachen.

    Hallo liebe Foris,


    nun setze ich mich schon seit einiger Zeit mit der Unterhaltsberechnung für eines meiner Kinder auseinander, da ich unter Umständen ab 2015 unterhaltspflichtig werde.


    Soweit dachte ich, ich hätte alles verstanden. Aber jedes Mal, wenn ich die Berechnungsgrundlagen wieder durchlese, um zu sehen, ob ich es wirklich richtig gemacht habe, entsteht gemischter Salat in meinem Kopf. (Ist halt nicht gerade meine Stärke, sowas)


    Unsicher bin ich bei folgenden Punkten:


    1. Wie hoch ist der Selbstbehalt gegenüber meinem Kind?
    2. In welcher Höhe darf ich zusätzliche Aufwendungen für Altersvorsorge ansetzen, wenn ich gesetzlich rentenversichert bin? Gibt es eine Pauschale oder muss ich die tatsächlichen Aufwendungen belegen, oder wie funktioniert das? Ich habe da etwas von 20% und 4% gelesen, weiß aber nicht, was nun zutrifft.


    Ist jemand von Euch im Bilde und kann mir helfen?


    Liebe Grüße
    Lommer