Beiträge von Tani

    Wow Tani
    Ich kenne dich ja garnicht aber anscheinend fühlst du dich wirklich angegriffen.
    Das wollte ich so nicht.


    Persönlich fühle ich mich nicht angegriffen, aber ich empfinde so manche (nicht nur Deine!) Äußerungen schon nahe an der Menschenverachtung.


    Wenn Du über lange Zeit Gewerkschaftsarbeit machst bekommst Du Dinge mit, die schon an Sklaverei erinnern.


    Ich denke einfach, kein Chef, der von meiner Arbeit lebt muss dafür auch noch mein Mitleid ernten.


    L.G. Tani


    Für Facharbeiter Im Handwerk gibt es Tarifverträge


    ZB:
    Maurer IG Bau und jeder Maurer muss sehen er nach Tarifvertrag bezahlt wird.


    Klar, deshalb haben ja Zeitarbeitsfirmen entweder Haustarife oder gehören nicht dem Tarifverbund an.


    An Tarifverträge müssen sich aber nur Arbeitgeber halten, die dem Tarifverbund angehören.



    L.G. Tani

    Da ich immer noch nicht richtig zitieren kann versuche ich es mal so.


    Und jetzt hätte ich von Dir doch gerne mal eine Definition für Mittelstand.


    Für mich ist ein Mittelständiges Unternehmen schon ein bisschen mehr als jemand der sich lediglich Selbstständig gemacht hat.




    L.G. Tani


    Definiere höherwertig? Gerüstbauer? Maurer?



    Naja, höherwertig ist schon irgendwie ein blöder Begriff.


    Facharbeiter (wie von Dir angeführt) fallen da auf jeden Fall drunter. Leider finden aber auch viele Facharbeiter einen Job nur über Zeitarbeitsfirmen und wie da der Lohn meist aussieht.........


    Grundsätzlich meine ich persönlich mit höherwertiger Ausbildung Berufe für die Vielfalt, Verantwortung, Eigenständiges Arbeiten u.ä. erforderlich sind. (z.B. auch grade Pflegeberufe) oder für die eine Fachschule, Fachhochschule oder gar Vollstudium erforderlich sind.


    In diesen Berufen verdient man in der Regel erheblich mehr als 8,50 €.




    Vielleicht ein bischen mager diese Antwort, aber dazu könnte man Seitenlang schreiben.




    L.G. Tani

    Da mir das zitieren echt zu anstrengend ist mal ohne.


    @ Antje,


    Du wirst ja wohl große Zeitungsverlage nicht in den Mittelstand einsortieren, oder????


    Bei den Zeitungen, die "eingegangen" sind waren wohl kaum die Zusteller die Ursache sondern meist hat man einfach den Wandel in der Zeit verschlafen.




    Deinen letzten Satz, den mit dem "wer was drauf hat....." Empfinde ich als Beleidigung für die meisten arbeitslosen oder Geringverdiener.


    Um in einer Stadt wie Dortmund mehr als 8,50 € verdienen zu können brauchst Du schon ein höherwertige Ausbildung.


    Ich denke, selbst viele gelernte Verkäuferinnen liegen drunter.


    Und was das selbstständig machen angeht, da braucht man schon ein gutes Konzept und Finanzielle Rücklagen, alles andere ist doch für den Popo. Außerdem muss man auch faire Löhne einplanen, ansonsten ist auch das Ausbeutung.


    L.G. Tani

    Meines Wissens ist ein Nebenjob (neben Schule oder Studium) überobligatorisch.


    D.h. Einkünfte aus z.B. Ferien-oder Gelegenheitsjobs werden auf den Unterhalt nicht angerechnet.


    Handelt es sich um regelmäßige monatliche Einkünfte können aus Billigkeitsgründen ca. 50% des Einkommens auf den Unterhalt angerechnet werden.


    Alles andere wäre ja auch unsinnig, wer geht schon nebenbei arbeiten wenn er /sie nichts davon hat.......


    Sofern die Eltern einen Teil des Einkommens auf den Unterhalt anrechnen, müssen sie u.U. im Fall einer Überschreitung der Regelstudienzeit auch weiterhin Unterhalt zahlen, da davon ausgegangen werden kann, daß die Nebentätigkeit Ursächlich für die Überschreitung sein könnte.


    L.G. Tani, die nie auf die Idee gekommen wäre so etwas zu machen. Mein Ex wollte übrigens das Nebeneinkommen unserer Tochter (während des Studiums) angerechnet haben. Den Zahn hat ihm meine RÄ schnell gezogen.

    Und Ehegattenunterhalt fiele dann weg, weil eben die neue Beziehung nachweislich vorhanden ist? Habe ich das richtig verstanden?


    Ehegatten und Kindesunterhalt fallen erst weg wenn die Vaterschaft geklärt ist. Solange er noch nicht geschieden ist gilt das Kind als ehelich und er muss die Vaterschaft anfechten.


    Ob er bis zur Klärung Unterhalt zahlen muss weiß ich nicht, aber es wäre vermutlich schwierig das Geld später zurückzufordern. Deshalb unbedingt Anwalt!!!!!


    Wenn die Vaterschaft geklärt und das Kind geboren ist, muss er meines Wissens keinen Unterhalt an die Ex zahlen, da egal wie gefestigt die Beziehung ist, der neue LG grundsätzlich zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet wäre.


    L.G. Tani

    Seine Zimmertür hat seitdem keine Füllung mehr.


    Wenn so etwas nochmal passiert sofort die Polizei anrufen und in deren Beisein ein Hausverbot aussprechen. Die nehmen ihn dann mit. Bei meinem Sohn spielten (zu meinem zweifelhaften Glück) auch noch Drogen eine Rolle. Er bekam deshalb von der Polizei gleichzeitig einen Platzverweis, d.h. er durfte unsere Straße nicht mehr betreten.


    Es wird nicht besser, glaub's mir, ich hab das Jahrelang durch und bin immer wieder "rückfällig"geworden, heißt hab ihn wieder reingelassen......... selbst schuld!!


    L.G. Tani



    Edit.: manchmal denke ich, er würde heute noch leben, wenn ich konsequenter gewesen wäre und er selbst hätte sich um alles kümmern müssen.

    Damit ein Gericht auf Antrag einem Elternteil das Sorgerecht entzieht, muss schon massive und nachweisbare akute Kindeswohlgefährdung vorgefallen sein.


    Oder der Vater , wie in diesem Fall, im Ausland lebt und wie ebenfalls schon geschrieben zeitweise nicht erreichbar ist. Das mit dem Umgang ist eine andere Sache.


    L.G. Tani

    Ich denke nicht Tani, denn technisch betrachtet kann ich kein Zusammenhang zwischen diesen beiden Themen erkennen.


    technisch vielleicht nicht, aber wie Mela schrieb organisatorisch.


    z.B. Bereinigung oder Umstrukturierung von Themenbereichen = verschieben von Beiträgen.


    L.G. Tani

    Ich hab mal etwas gegoogelt, wobei Link einstellen schwierig ist, genau wie das Thema.


    Bei einem Rechtsanwalt war eingestellt, dass dem motorradfahrenden Elternteil im Rahmen einer Umgangsvereinbarung die Pflicht auferlegt werden kann, das Kind nur mit Schutzkleidung mitzunehmen.


    Des weiteren ist auch erwähnenswert, dass einem Motorradfahrer, der ohne Schutzkleidung einen nicht selbstverschuldeten Unfall hat, automatisch eine Mitschuld eingeräumt werden kann, wenn es darum geht von der gegnerischen Versicherung Geld für Körperschäden zu bekommen.


    Das kann grade bei Kindern einen riesen Batzen ausmachen, wenn es um Spätfolgen geht.


    Ich würd mich da an Deiner Stelle beim RA schlau machen und ggf. doch noch mal versuchen den Vater bei der Vernunft zu packen.


    L.G. Tani

    Natürlich hält sie sich gut fest, hat einen Helm auf und die Füße kommen runter bis auf die Fußrasten.


    Keine Kombi?????


    Das wäre für mich verantwortungslos. Ich habe lange Zeit in einer Motorrad-WG gelebt. Die sind selbst im Hochsommer in die volle Montur gestiegen. Damals trug man meist noch Leder. Leider habe ich vergessen wie viele Meter es bei einem Sturz bis zur Haut und wie viele bis zum Knochen braucht , es waren aber nicht viele.


    Darüber würde ich mit dem KV auf jeden Fall sprechen.


    Ich denke, Motorradkleidung für Kinder gibt's bestimmt auch gebraucht.


    L.G. Tani