wäre für deine tochter denn eigentlich ein anderes gericht zuständig?
wir haben die erfahrungen damals auch gemacht, als wir über beratungshilfe abrechnen wollten und einen nachträglichen antrag dafür gestellt haben. wurde von 2 von 3 rechtspflegern immer abgelehnt, während die gleiche angelegentheit für andere mandanten im voraus bewilligt worden ist.
nach zahlreichen nicht bezahlten rechnungen haben wir die mandanten, auch wenn es eigentlich so nicht richtig ist, zuerst zum gericht geschickt wegen dem schein und dann erst beraten.
irgendwann haben wir da meine ich auch mal eine beschwerde o.ä. eingelegt und bei der stellungnahme der rechtspfleger kam dann raus, dass ihr weihnachtsgeld gekürzt worden ist oder wird wenn zu viel berH ausgezahlt wird und deswegen muss irgendwo gespart werden :hae:
ich weiß nicht was da wirklich dran ist, aber die leute aus einigen behördenstellen sollten vielleicht ein zwangspraktikum in einem dienstleistungszweig machen müssen
zu deinem eigentlichen anliegen kann ich dir auch nicht wirklich helfen. ich seh das ähnlich wie die 2. sachbearbeiterin mit der du gesprochen hast.