Oh je, das sind ja dolle Geschichten. Ich könnte mir gar nicht vorstellen, selbst so zu arbeiten. Aber das scheint ja dann die Regel zu sein. Ich hab sie gestern nochmal per Mail gefragt, wann Sie das erledigen würde. Mal sehen, ob und wann Sie mir antwortet. Wenn ich bis nächste Woche nichts höre, werde ich zu jemand anderen gehen.
Mit der Sachpfändung das hat schon 3 Monate gedauert. Ich bezweifle sowieso, dass ich die Altschulden wieder bekomme, daher ist es mir wichtig, dass ich wenigstens den laufenden Unterhalt schnell in voller Höhe wieder bekomme.
Wenn Du Dir das zutraust: die Formulare für einen Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss findest Du auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz. Allerdings benötigst Du dafür den Titel sowie die Zwangsvollstreckungsunterlagen, aus denen sich die bisher verauslagten Kosten ergeben. Diese kannst Du auch im Pfändungsantrag geltend machen. Die Gerichtskosten betragen 15,00 €. Hinzu kämen dann noch die Zustellungskosten des Gerichtsvollziehers. So ein Antrag ist für einen Laien knifflig aber machbar .