Kommuniziert ihr nur über SMS? Ich würde solche Fragen nicht über SMS klären, ansonsten wäre es doch gut das ganze für eine Weile so zu machen, damit Ruhe einkehrt und sich in ein paar Monaten wieder zusammen setzen. Ich würde den Termin dann allerdings gleich fix machen.
Beiträge von Traumtaenzerin
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Ich habe jetzt nicht alles gelesen, aber warum lässt du dir das Leben deiner Kinder lieber von deinen Eltern finanzieren als von deinem Ex. Er wollte doch die Kinder und nicht deine Eltern.
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Was ich nicht ganz verstehe ist, warum ihr den Mittwoch nicht einfach jede Woche mit Übernachtung macht, egal ob Umgangswochenende ist, oder nicht. Das wäre doch in diesem Fall eventuell besser für das Kind.
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Was willst du denn für die Käsebettwäsche inkl. Porto?
Ansonsten sind die Sachen wunderschön aber leider zu klein
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Heute lachst Du drüber....wenn die Kinder aber mal so alt sind, selber nebenbei arbeiten wollen (Taschengeldaufbesserung o.ä.), oder in die Ausbildung kommen, und Du evtl. aus diversen Gründen immer noch im ALG 2 hängst.....dann werden Deine eigenen Kinder in Lohn und Brot Dein "Lotterleben" weiterfinanzieren müssen.
Bedarfsgemeinschaft ist Bedarfsgemeinschaft....einstehen mit allen Mitteln....vermute aber, das wird Dir weniger Schadenfreude bereiten dann, wenn die Kinder bluten müssen, als wie wenn der Ex es muß
Wenn man Bedenkt wie alt meine Kinder sind, finde ich diesen Beitrag unverschämt hoch zehn
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Ohje mein "Armer" Ex
Eine Runde Mitleid, dann finanziert er ja doch mein "Lotterleben"
Sorry, das musste kurz raus :nawarte:
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Meine Kinder bekommen mehr Unterhalt+Kindergeld als sie ALG2 Leistung beziehen, das heisst das überschüssige wird bei mir angerechnet.
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Beistandschaft übers Jugendamt reicht leider nicht, da ich ja auch Unterhalt bekomme, und das somit nicht abgedeckt wäre, also müsste ich es über die Arge machen.
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Bisher habe ich immer ALG2+Kindergeld+Unterhaltsvorschuss bekommen.
Nun habe ich aber aktuell einen Unterhaltstitel gegen den Vater. Der wäre die Summe Unterhaltsvorschuss+ALG2 minus ca.150€
Wenn nun aber der Vater Krank sein sollte, was er angekündigt hat, bekommen wir ja weniger Unterhalt, wobei da die Summe noch nicht feststeht.
Die Arge hat mir nun Angeboten, ich solle auf dem Wohngeldamt einen Antrag stellen, wobei das wahrscheinlich nicht ganz reichen wird, und ich dann ein Großes Problem habe, falls der Unterhalt doch nicht kommt.
Die Wahrscheinlichkeit das wir Regelmäßig Unterhalt bekommen ist nämlich gleich Null. Es wird wohl immer auf eine Pfändung rauslaufen.
Die Arge meinte nun auch, es gäbe die Möglichkeit einer Unterhaltskasse. Ich bekäme jeden Monat die Volle Summe von der Arge. Mein Ex müsste den Unterhalt direkt an die Arge überweisen, wenn er es nicht macht pfänden die. Allerdings müsste ich hierfür einen Antrag bei der Arge stellen, damit sie mich da mit aufnehmen.
Das würde mir viel Ärger ersparen und meinem Anwalt viel Arbeit. Wobei mein Anwalt meinte ich solle mich da nochmal richtig beraten lassen, da die Ämter dann gerne das Geld nehmen, auch wenn es über der Summe des ALG2 liegt.Ich brauche nun jemanden der sich damit richtig gut auskennt. :ohnmacht:
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Hast du eigentlich eine Familienbetreuerin? Das würde dir eventuell helfen. Wenn dir mal jemand Rückendeckung gibt und sagt das du es richtig machst.
Vielleicht wäre ja das was für dich?
Ansonsten würde ich versuchen immer um die gleiche Zeit rauszugehen, immer die gleichen Abläufe. Vielleicht ist es ja wirklich eine Reizüberflutung.
Was hast du denn für eine Trage? Eventuell kannst du sie ja ganz darin verstecken, so das sie so wenig wie möglich sieht.Kannst du deine Einkäufe nicht bei dir um die Ecke erledigen und dann mit ihr noch durch den Park oder Ruhigere Straßen laufen?
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Bei uns läuft das über die Diakonie. Eventuell mal auf der Seite des Landratsamtes schauen, da steht es bei uns drin, mit der Kontaktadresse.
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Suche dir doch eine Alleinerziehenden Gruppe. Bei uns im Landkreis gibt es das, wir treffen uns zweimal im Monat, zwanglos. Ist super zum neue Kontakte knüpfen.
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Ich war der Meinung das man einen Wohnberechtigungsschein beim Örtlichen Rathaus bekommt. Frag doch mal direkt dort nach.
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Du kannst zur Arge gehen, die können dir ein Formular ausdrucken, wo alles ganz genau drauf steht.
Die maximale Größe der Wohnung und die maximale Kaltmiete und die maximalen Nebenkosten.
Ein Kind zählt bei meiner Arge ab Geburt voll dazu. Das heisst du bekommst für zwei Personen mindestens eine Zweizimmerwohnung bezahlt. -
Ist es nicht möglich sowas mit Hilfe des Jugendamtes zu regeln. Vielleicht können die dir da weiterhelfen und unter Umständen sogar das ganze beglaubigen. Ich denke so lange da kein Amtlicher Stempel drunter sein wird, werden das die Ärzte nicht anerkennen. Aber wirklich Ahnung habe ich leider keine.
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Das müsste bei der Überweisung dabei stehen. Steht da keine Zahl wie zb LM1
LM1= Lebensmonat 1 -
Ich kann den Antrag leider nicht anschauen, aber falls du noch kein Kindergeld oder sonstige beantragte Gelder bekommst, dann darfst du das nicht als Einkommen angeben, sondern unter dem Punkt, das du es Beantragt hast.
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Rückenschmerzen zu dieser Zeit sind oft unerkannte Wehen. Ich drücke dir die Daumen das du bald dein :schnuller in den Händen halten kannst
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Ich würde einfach bei meinem Anwalt nachfragen, dann bist du auf der sicheren Seite.