Ich habe jetzt lange überlegt zu schreiben....
Zum einen, wenn du da auch so flapsig bist wie du hier schreibst, wundert es mich nicht das sich keiner bemüht dir präzise Auskünfte zu geben auf schwammige Fragen und auch keiner nen Rückruf durch den Fachbereich anbietet anbietet zwecks Leistungsberatung...
Dann weiter, AV und Leistungen sind 2 völlig verschiedene paar Schuhe, hat nix miteinander zu tun...
Wiederbewilligungsantrag stellen ist normal, Unterbrechungen von bis zu 6 Wochen sind nur möglich bei Kur oder Reha ohne Anspruch auf Übergangsgeld bzw bei Ausübung freiberuflicher Tätigkeiten aufgrund von Selbstständigkeit.
Nächster Punkt, dein alter Antrag war vollständig abgegeben? Hauptantrag, Arbeitsbedingung/en, weitere Zusatzblätter? Eingereicht persönlich oder zugeschickt?
Wann war Anspruchsbeginn und wann wurde er vollständig eingereicht?
Termine zur persönlichen Antragsabgabe musst du schon selbst ausmachen...
Weiter zu ob überhaupt Leistungsberechtigt, wie lange bist du innerhalb der letzten 24 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen?