Beiträge von Legal

    So sieht es bspw. das OLG Thüringen:


    Vorläufige Anordnungen sind nach dem Thüringer Oberlandesgericht (2 UF 257/05) in Familiensachen unter der Voraussetzung zulässig, dass ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, welches ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil diese zu spät kommen, die Interessen nicht mehr genügend wahrnehmen würde und eine Entscheidung im Sinne der zunächst vorläufigen Maßregel wahrscheinlich ist. Für einen vorläufigen Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts gelten gemäß § 1666 BGB besonders hohe Anforderungen. Eine solche vorläufige Maßnahme kommt folglich nur in Betracht, wenn sie zum Wohle des Kindes unumgänglich ist und die Sache derart eilbedürftig ist, dass sie bereits im Wege der vorläufigen Anordnung getroffen werden muss. Vorläufige Ermittlungsergebnisse müssen die Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr zwingend gebieten.

    Ok...also gab es bereits ein Schreiben der RAin vor der mündlichen Verhandlung. (Unsere Beiträge haben sich überschnitten)


    Der KV hat seine "Lügen" also nur mit einer Versicherung an Eidesstatt glaubhaft gemacht. Hat er zudem Beweise, dass du mit dem Kind überfordert bist ?

    DAs Gericht hat die zur Glaubhaftmachung erforderlichen Tatsachen von Amts wegen zu ermitteln (bei Sorgerechts- und Umgangssachen), wobei sich das Gericht -je nach Eilbedürftigkeit - mit einer vorläufigen Klärung des Sachverhalts begnügen darf. --> Meiner Ansicht nach mangelt es hier schon an der Eilbedürftigleit bzgl der Übertragung des ABR (vor dem Hintergrund, dass du das ASR inne hast und eine Verienbarung vorm JA getroffen wurde: der Staat als Wächteramt hat sich in diesem Zusammenhang nicht über private Vereinbarungen im Wege der eAO hinwegzusetzen, wenn keine Gefährdung nach § 1666 BGB gegeben ist. Das ist im Übrigen nicht nur meine Ansicht, sondern auch die des Bundesverfassungsgerichts.

    Dass es jetzt kleine Unstimmigkeiten bzgl eurer Einigkeit gibt, im Protokoll, sehe ich nicht soo tragisch. Vielmehr fehlt mir in dem Protokoll die Begründung deiner RAin, weshalb sie/ ihr Ablehnung des Antrages begehrt. _Hat deine RAin vor der Verhandlung zur Klage auf Erlass einer eAO bereits schriftlich Stellung bezogen ? Wenn ja, gut -so könnte man der Richterin vorwerfen, dass sie eurer Vorbringen nicht gewürdigt hat, auch wenn eurer Vortrag in der mündlichen verhandlung nicht en detail protokolliert wurde bzw. die Abweisung der Klage nicht mehr en detail begründet.

    Îch hab' den Thread mal grob überflogen:


    Unabhängig erstmal davon, ob DER Next dem Jungen oder DIE Next das Mädchen im Intimbereich wäscht: Wie kommt eine außenstehende Person auf die Idee, einem 5 - jährigen Kind die Genitalien zu waschen. Also ich habe dies in diesem Alter selbst getan und selbst würde ich nichtmal auf die Idee kommen, ein 5-jähriges Kind dort zuwaschen und schon gar nicht, wenn es nicht meines wäre.


    Ich hatte auch schon die Tochter (6 Jahre) einer sehr guten Freundin bei mir zur Betreuung. Als sie baden wollte, habe ich sie da weitestgehend mit sich allein gelassen. Im Traum wäre ich nicht auf die Idee gekommen, sie zu waschen (in dem Alter !) oder gar mit ihr gemeinsam zu duschen oder zu baden. Viell. hätte ich ihr die Haare gewaschen, wenn sie es noch nicht kann, aber sie am ganzen Körper waschen inkl Intimpflege ? Niemals!, es sei denn sie wäre derart behindert oder eingeschränkt, dass sie sich nicht allein waschen kann. Dann würde ich aber einen Waschlappen zur Hilfe nehmen. Also ein 5-jähriges Kind bedarf ja auch noch nicht so einer peniblen Intimpflege, davon mal abgeshen.


    Wenn nun aber der Next beim 5-jährigen Jungen die Intimpflege vornimmt, würde ich ganz hellhörig werden.

    Deine RAin scheint alle fachlichen Voraussetzung für einen Familienrechtsstreit zu haben. Ich spekuliere mal, dass sie auch überrascht wurde, von den Anträgen des KV.


    Was hat deine RAin für Anträge gestellt? -Klageabweisung ? -Dies müsste im Verhandlungsprotokoll bzw. Beschluss stehen. Hast du das Verhandlungsprotokoll bzw. den Beschluss schon ? Steht die Stellungnahme des JA und Verfahrenspfleger im Protokoll oder Beschluss?


    Welche Anträge stellt der KV in seiner Klageschrift ?


    Wurde dir oder deiner RAin schon die Stellungnahme des Verfahrenpflegers zugestellt. Was sagt dieser ?


    Hat die Richterin ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben?


    Wie genau hat die Richterin im Beschluss den vorübergehenden Entzug des ABR formuliert bzw. begründet (Paragraphen ???).


    Die Richterin kann/darf dir nicht ohne weiteres das ABR entziehen, zumal du das ASR hast und eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 BGB scheint hier überhaupt nicht ersichtlich. Auch nicht in puncto Bindung u. Kontinuität. Aber so blöd wie es klingt: Sie ist halt "nur" Richterin beim Amtsgericht, ohne ihre "Fehler" wären die Richter beim OLG und BGH arbeitslos.


    Schreib dir alle Fragen auf, die du an deine RAin hast. Und besprich sie am Freitag nochmal mit dieser. Verfasse nochmal eine Art Stellungnahme zum Geschehen, ähnlich wie hier im Forum und maile sie der RAin vor eurem Termin zu. So kann sie nochmal drüber lesen und ggf. nachsehen, wenn sie etwas aus eurem Gespräch "vergessen" hat.


    Die Angelegenheit mit der Kita müsstest du auch nochmal mit der RAin besprechen. Oder steht in der Vollmacht, dass der KV alle Entscheidungen das Kind betreffend allein und ohne deine Zustimmung treffen kann, wenn er das Kind betreut ? Für mich auch nicht nachvollziehbar: DAs Kind war bereits bei euch wieder in seiner alten Kita und die Richterin reißt es da jetzt auch wieder raus durch den Entzug des ABR? -Oder war diese TAtsache zum Zeitpunkt der Verhandlung noch nicht gegeben udn erst anschließend ist der Kleine wieder dorthin gegegangen?


    Du sagst das Kind war seit 6 Wochen wieder bei dir, bis der Beschluss erging. Wie oft hat der KV sein Kind in dieser Zeit gesehen? Hast du das Kind nach einem UmgangsWE "einfach" bei dir behalten, nachdem du die Vollmacht widerrufen hast?

    Und was ist mit der Kita bei seinem Vater? Wer hat denn nun zu bestimmen ob das Kind in den Kindergarten darf oder nicht? Hat das jetzt auch der Vater? Oder kann ich auch bei der Kita anrufen und sagen ich möchte nicht das der Kleine dort in den Kindergarten geht und das das zu beachten ist da ich ja noch das ASR habe? Oder kann das der Vater jetzt auch allein entscheiden? Er möcte ja nicht das der Kleine dort nun wieder in den Kindergarten geht. Es soll da ja auch nichts gefestigt werden solange nicht alles klar ist.


    Das ist es ja, was mir so quer im Magen liegt: ASR --> Entzug ABR ?? Wer entscheidet nun ? Irgendwie passt das alles nicht so richtig zusammen. Nun gut, er ist ja nun schon dort im Kindergarten, du hast dies quasi stillschweigend genehmigt. Beim GSR müsstest du solch eine Entscheidung (Kita) ggf, vom Gericht "ersetzen" lassen, aber beim ASR ?? -Kannst du ja eigentlich entscheiden, wie du möchtest ?? Hhmm...es ist schon spät.. Ich denk drüber nach...


    Gute Nacht....

    @ TS


    Die Anträge hätte deine RAin in der Verhandlung stellen müssen, wenn sie vorher nicht weiter beantragt hat (schriftlich).


    Ist sie denn Fachanwältin für Familienrecht ?


    Befangenheitsantrag ist aussichtlos. Ihr könnt aber Verfahrensmängel rügen ua.

    @ janiund...


    Doch sie hat Recht auf Umgang und praktziert das "Wechselmodel" notfalls gegen seinen Willen weiter. Das nenne ich dann (gerechtfertigte) Selbsthilfe. -Ok, es wäre viell. in der jetzigen Situation keine gute Lösung bzw. kein kluges Vorgehen. -Aber ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich dann tun würde.


    Wenn sie sich aber nicht einigen können, bleibt ihr nur der Gang zum Gericht auf Regelung des Umgangs per Eilverfahren (längstens 4 Wochen bis zum ersten Gerichtstermin).


    Das fänd ich aber krass: Mutter hat ASR und kämpft um ihr Recht auf Umgang, weil ihr das ABR per eAO-Beschluss vorrübergehend entzogen wurde und der KV anschließend Umgang vereitel/verweigert.


    Oh man...

    Was ??? Die Richterin wisse nicht wie man da vorgehen solle und trifft lieber so eine Knock-out-Entscheidung: Entzug des ABR trotz ASR ?? :ohnmacht::ohnmacht::ohnmacht:


    Ok...junge Richterin auf Probe... Ich hoffe deine RAin stellt sich bei der Beschwerde etwas taffer an !

    Ich habe mir die Sache noch einmal durch den Kopf gehen lassen: KM und KV hatten eine klare Absprache. Die KM hat diese Absprache so verstanden, dass sie diese (allein) jederzeit widerrufen könne, nachdem sie ihre Probleme mit dem anderen Kind geregelt hat. Während dieser Zeit hat sie ihren Jüngsten quasi im Wechselmodell (mit-)betreut.
    Nun widerruft sie, der Kv stimmt zu und reicht wenige Tage nach dem Widerruf ohne Kenntnis der KM Klage ein, sozusagen als Überrraschungsangriff. Zudem basiert die eidesstattliche Versicherung des KV größtenteils auf Halbwahrheiten bzw. Lügen (er habe das Kind seit dem 6. Lbj. im Wechselmodell betreut etc.) Soviel zum Thema elterliche Solidarität.


    Man mag nur erahnen, was das für einen Schock/Trauma bei der TS auslöst. Er hat ihr Vertrauen missbraucht und hat es wahrscheinlich durch diese Aktion für immer oder sehr lange Zeit verloren. -Das sind auch Tatsachen, die er geschaffen hat: Rums, Post vom Gericht,Eilverfahren ohne vorher anzufragen: 'Du, liebe TS, ich möchte, dass unser Kind bei mir überwiegend aufwächst.' -Nein!, Täuschungsmanöver: 'Ja, klar. Kindchen kommt wieder zu dir.' (-schon mit einem Schritt ins Anwaltsbüro, bevor dieser Satz beendet war).


    Jedenfalls habe ich bedenken, ob es in dem Fall notwendig war, per eAO der TS das ABR vorübergehend zu entziehen. Gerade in Eilverfahren ist der Grundsatz der VErhältnismäßigkeit und das Gebot des mildesten Eingriffs zu beachten, da Eingriffe in elterliche Grundrechte Tatsachen schaffen können, die -gerade in Bezug auf die lange Dauer des Hauptsacherverfahrens- später gar nicht oder sehr schwer rückgängig zumachen sind. - An dieser Stelle sei zudem noch erwähnt, dass die TS das ASR innehat. Demnach käme ein Entzug des Sorgerechts oder Teilen davon nur nach § 1666 BGB in Betracht. Dies scheint mir überzogen, denn auch zum Thema Bindung und Kontinutät ist nicht zu verachten, dass das Kind in den ersten lebensjahren überwiegend bei der TS aufwuchs und auch während der letzten Monate zu einem großen Teil von ihr betreut wurde, obwohl sie noch 2 weitere Kinder betreut, eines davon sogar zeitintensiv therapiert wird. Deshalb kann die Bindung des Kindes zur KM auch nicht so stark abgeflacht oder die Kontinuität des Kindes erheblich gefährdet sein.


    Im Übrigen: Ja es kommt vor, dass Richter die Akten nicht groß studieren, vor der ersten Verhandlung. Beschwerde beim OLG 1-3 Monate.




    Mir bleibt allerdings ein Rätzel, warum du (TS) dem Kindergartenbesuch in der Stadt des KV zugestimmt hast, obwohl er kurze Zeit später wieder zu dir sollte und du dort für ihn einen Kitaplatz freigehalten hast. Besprich das nochmal mit deiner Anwältin. Immerhin hast du (noch) das ASR. Und wenn er dich dein Kind nicht bald sehen lässt, dann mach von deinem Recht gebrauch: Fahr zur Kita deines Kindes hin und nimm es übers (verlängerte) Wochenende mit (am besten nocht mit einem Negativattest über die Bescheinigung, dass du die alleinige Sorge inne hast. Musst du beim JA beantragen.geht recht schnell.) Am besten du kannst dann auch noch beweisen, dass er dir das Kind nicht geben wollte. -Also gewöhne dir bitte ab, mit dieser Falscheit zu telefonieren, sondern kommuniziere per Mail,Sms. Schriftliches eignet sich immer besser zum Beweis.


    Ich denke dein Sohn wird wieder bei dir wohnen können, wenn du mit deinem RA hand in Hand arbeitest.



    Die Situation des KV ist auch nicht gerade optimal: 6 Leute + 2 Hunde in einer 80 qm Wohnung, Kind hat kein eigenes Zimmer, aber einen Schlafplatz, 3 neue Stiefgeschwister udn eine neue Stiefmama, die sich um den Kleinen kümmern soll, wenn er arbeiten ist (vollzeit) bzw. sonstwie verhindert. Ich nehme an, bei dir hat er sein eigenes Zimmer, muss sich nicht mit fremden menschen (neu-) arrangieren, da der kleine seine Geschwister kennt, liebt usw und Oma wohnt vis-a-vis und Schwester gleich nebenan. Ich denke das bekommt du und ein RA schon hin.



    Jedenfalls musst DU jetzt Tatsachen schaffen, mit deinem RA im Gepäck. Ich meine die hast du ja eigentlich schon geschaffen: Zeitaufwändige Therapie deines zweiten Kindes zeigt Erfolge, du hast einen Kita-Platz, gute Wohnverhältnisse, Geschwister des Kleinen, an denen er wahnsinnig hängt UND die WAHNSINNIG an ihm hängen (Geschwisterbindung, geringer Altersabstand), und du hast Zeit (arbeitest nicht etwa im 4-Schichtsystem oä).


    Klar, dass du dein Kind zunächst zum KV "gegeben" hast, macht auf den ersten Eindruch nicht gerade Laune, aber wenn man die Hintergründe sieht, wird deine Entscheidung nachvollziehbar und sogar verständlich und zeigt Verantwortungsbewusstsein. Immerhin musstest du zum Zeitpunkt dieser Entscheidung für drei Kinder denken und sorgen und eines davon war/ist ein "Problemfall", welches dich anscheinend so sehr beanspruchte, dass du zunächst dem Kleineren nicht mehr all deine Aufmerksamkeit widmen konntest. Die Vollmacht ist ja auch auf ein Jahr begrenzt und zeigt deshalb, dass du die Sorge für dein kleines Kind nun auch offiziell dem KV zu einem großen teil für den Kleinen überlässt, bis sich die Wogen geglättet haben. Ich finde dies auch eine mutige Entscheidung. Denn nicht jede Mutter würde sich da Hilfe vom KV holen, sondern lieber gen Nervenzusammenbruch steuern. -Leider nutzt der KV deine Bitte um Hilfe und Unterstüzung jetzt aus.


    Gut das du seine Aussagen widerlegen kannst, denn Lügen ist nicht nur anstrengend, sondern auf viele Details achtet der Lügner oft nicht.

    Ich schreibe später noch etwas dazu.


    Vorerst: Einen "externen" Protokollführer gibt es idR beim familiengericht nicht. Die Richterin führt quasi protokoll und spricht dies aufs Band, spielt es euch ab und ihr müsst genehmigen.


    Eins liegt mir quer im Magen: dass sie dir gleich, wenn auch nur befristet, das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen, obwohl du die alleinige Sorge inne hast.

    Ich habe aber die "Handfesten" Beweise wie die Wahrheit tatsächlich ist!


    Von Kind wegreißen war überhaupt keine Rede. Habe mit dem Vater am 24.09.2010 darüber geredet das der Kleine ab dem 01.11.2010 zurück nach Hause kann und er war damit einverstanden!


    Nein, er war nicht damit einverstanden: Er brauchte nur noch etwas Zeit, um das Kind nocht schnell in deren "Kontinuität" zu festigen, indem er es noch schnell in eine umliegende Kita schickte und ganz nebenbei noch schnell die Klage (einstweilige Anordnung) vorzubereiten. -mich wunderts nicht ! -Denn: Der KV ist sicherlich hinterlistig, was sich schon in seiner Äußerung ggü. der TS zeigt: " Sage dem JA, du weißt nicht, wer der Vater ist, dann kannst du Unterhaltsvorschuss kassieren und ich steck dir noch was zu." --> Da hätten schon die Alarmglocken (Trau dem nicht übern Weg) läuten sollen. Das geht schon in Richtung (versuchte) Anstiftung zum (Sozial-) Betrug.


    Vorsicht, vorsicht ! Mir kommt da einiges spanisch vor.


    Du sagtest: Der KV weiß noch nicht genau, ob du den Kleinen in 2 Wochen sehen kannst/darfst ?


    Wie verhät es sich mit dem Austausch zu deiner Anwältin ? Was sagt diese ?


    Mich würde auch die Begründung des Gerichts interessieren....


    Was genau hat der KV im Wege der einstweiligen Anordnung/Verfügung beantragt und was in der Hauptsache ?

    @ MarlenE


    Ich wollte (vorerst) minimal- invasiv vorgehen (brand-wundsalbe --> starke Zugsalbe--> Arzt)... Aber was wäre ich hier ohne dich :knuddel:thanks:


    @ studimami


    Meinste es liegt nur am Wetter ??? Aber das mit der meersalzlauge habe ich heute auch schon ausprobiert nach 2 Kernseifenlaugen (alias Gallseife), weil ich's im I_net als Alternative zu Seifenlauge gelesen habe. teebaumöl habe ich leider nicht da. Aber das Pflaster habe ich jetzt abgemacht, weil du das Lufttrocknen empfohlen hast (was ja auch bei "leichteren" Wunden empfohlen wird.


    :thanks::thanks::thanks:

    Ich hatte schon häufig Nagelbettentzündungen, die ich immer erfolgreich selber bekämpft habe.


    Bad in Kernseifenlauge (mit Gallseife habe ich das noch nie gehört) ist schonmal sehr gut und die hier schon viel erwähnte Ichtolan-Salbe...die ist echt klasse. Schmier sie großzügig auf die betroffene STelle und mach einen Verband drum...am besten über Nacht....Du wirst sehen, das hilft.


    Jaa.. genau.. Kernseife ! -Die habe ich benutzt... -Wie komm' ich jetzt eigentlich auf Gallseife ??? -peinlich !!


    OK...Plan geändert: ich kaufe mir morgen ertsmal nur die Zugsalbe... ich sag' euch dann, ob's geholfen hat...


    Momentan ist der Finger (Ringfinger der rechten Hand) immer noch "geschwollen" an der Seite des Nagels...und tut weh... hhmmm


    Mal schaun, ob Oma's Glühwein betäubt ... :D

    Also Zeit könnte und würde ich mir nehmen, wenn ich mich endlich mal wieder so richtig verknallen würde. Aber ich muss auch offen sagen, dass ich im Moment auch gar keine Lust auf einen Partner habe. Das liegt viell. auch daran, dass ich in absehbarer Zeit (wieder) weiter weg ziehen werde (800 km). Also selbst wenn ich jemanden kennenlernen würde, der für uns in Frage käme, schwingt diese Tatsache immer mit. Klar, wo ein Wille oder wahre Liebe gibts einen Weg.


    Aber ich habe mich erstmal damit arrangiert. Ich kann auch nichtmal sagen, dass ich wirklich einen Partner vermisse. Dazu muss ich viell sagen, ich war die Jahre zuvor immer in längeren beziehungen und eigentlich nie single. Bin viel herumgekommen, viel ausgegangen usw. So ein bisschen Ruhe und Zeit für mich/uns ist auch mal ganz nett. -aber wie gesagt, wenn es bei mir funken würde, dann wäre auch Zeit da. Alles eine Frage des (Zeit-) Managements und die Frage: "Berührt er mich im Herzen?".

    Ok. Vielen Dank. Wenn euch nochwas einfällt: Bitte, gern. -Sonst hole ich mir morgen diese Brand-und Wundgel (kann man ja wie es aussieht für alles benutzen und daher immer brauchen) und diese Zugsalbe.


    Hilft das Brand-und Wundgel am samstag nicht, gehts dann am Sonntag mit der Zugsalbe los. Hilft nichts, gehts zum Arzt.


    Dank :thanks: eurer Hilfe bin ich schon etwas erleichtert. -Hab schon den Arzt mit dem Skapell in Gedanken vor mir gesehen. :wow

    ;) Keine Sorge, da ist kein Urin drin... Eher umgekehrt: Im Urin ist u.a. Harnstoff drin :-)


    Wobei ich Harnstoff eher als Mittel kenne, um der Haut zu ermöglichen, Feuchtigkeit aufzunehmen und zu speichern :hae:


    Ich wollte es nicht ganz so deutlich sagen: Was ich meinte, ich werde meinen Finger zwecks Hausmittelchen Harnstoff, jetzt nicht noch in meinem Urin baden...


    @ all


    Ist diese Bella sowieso Creme eine Zugsalbe ?


    Und zieht die Zugsalbe dann das Eiter raus ?

    Ja, das hört sich wirklich nach einer Nagelbettentzündung an. Mir hat damals der Arzt das frei verkäufliche Brand- und Wundgel "Medice N" empfohlen - und zwar nur weil in diesem Gel als Wirkstoff "Harnstoff" enthalten ist :D . Es hat mir super geholfen. Aber natürlich sind alle Angaben ohne Gewähr und im Zweifel fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.


    Ist die Schwellung bei dir mit diesem Gel dann von selbst weggegangen oder das Eiter bei dir dadurch quasi von allein abgeflossen.


    hhmmm...Harnstoff.. ich werd meinen Finger jetzt aber nicht auch noch darin baden :schwitz

    Hallo ihr Lieben,


    seit einigen Tagen habe ich am seitlichen Fingernagelrand eine schmerzende Schwellung.


    Das hatte ich vor einigen Jahren schon einmal und dann auf Anraten meiner Mum den Finger in Gallseifenlauge ca 10 Minuten gebadet und dann etwas an der Beule gedrückt und es kam Eiter raus. -Die Sache war damit erledigt.


    Nun habe ich heute den betroffenen Finger wieder in dieser Lauge gebadet ---vorsichtig ekelig !!!--- und es kam auch wieder Eiter raus. Nun ist die Schwellung wie damals aber noch nicht abgeklungen, sondern tut noch mehr weh und die Stelle muckert ein wenig, ist warm und tut bei jeder kleinen Berührung so weh, als hätte ich mir mit dem Hammer auf den Finger gehauen. :flenn


    Nun habe ich im Internet schon ein wenig recherchiert: Es handelt sich wohl um eine kleine, unbedachte Verletzung an der Nagelhaut, in die Bakterien eingedrungen sind: OK ! -Ich schneide nie wieder mit der Schere die Nagelhaut !


    Jedenfalls soll so eine Schwellung nicht auf die leichte Schulter genommen werden, was ich so im Internet gelesen habe. Nun gut. -Hat jemand von euch auch schon Erfahrungen damit gemacht bzw. welche Haustmittelchen können helfen oder was muss ich mir morgen aus der Apotheke besorgen, bevor ich evtl. einen Arzt aufsuche ? :hilfe


    Jetzt habe ich erstmal Zinksalbe draufgetan und ein Pflaster rumgewickelt.


    Vielen Dank vorab...