Ich habe mir die Sache noch einmal durch den Kopf gehen lassen: KM und KV hatten eine klare Absprache. Die KM hat diese Absprache so verstanden, dass sie diese (allein) jederzeit widerrufen könne, nachdem sie ihre Probleme mit dem anderen Kind geregelt hat. Während dieser Zeit hat sie ihren Jüngsten quasi im Wechselmodell (mit-)betreut.
Nun widerruft sie, der Kv stimmt zu und reicht wenige Tage nach dem Widerruf ohne Kenntnis der KM Klage ein, sozusagen als Überrraschungsangriff. Zudem basiert die eidesstattliche Versicherung des KV größtenteils auf Halbwahrheiten bzw. Lügen (er habe das Kind seit dem 6. Lbj. im Wechselmodell betreut etc.) Soviel zum Thema elterliche Solidarität.
Man mag nur erahnen, was das für einen Schock/Trauma bei der TS auslöst. Er hat ihr Vertrauen missbraucht und hat es wahrscheinlich durch diese Aktion für immer oder sehr lange Zeit verloren. -Das sind auch Tatsachen, die er geschaffen hat: Rums, Post vom Gericht,Eilverfahren ohne vorher anzufragen: 'Du, liebe TS, ich möchte, dass unser Kind bei mir überwiegend aufwächst.' -Nein!, Täuschungsmanöver: 'Ja, klar. Kindchen kommt wieder zu dir.' (-schon mit einem Schritt ins Anwaltsbüro, bevor dieser Satz beendet war).
Jedenfalls habe ich bedenken, ob es in dem Fall notwendig war, per eAO der TS das ABR vorübergehend zu entziehen. Gerade in Eilverfahren ist der Grundsatz der VErhältnismäßigkeit und das Gebot des mildesten Eingriffs zu beachten, da Eingriffe in elterliche Grundrechte Tatsachen schaffen können, die -gerade in Bezug auf die lange Dauer des Hauptsacherverfahrens- später gar nicht oder sehr schwer rückgängig zumachen sind. - An dieser Stelle sei zudem noch erwähnt, dass die TS das ASR innehat. Demnach käme ein Entzug des Sorgerechts oder Teilen davon nur nach § 1666 BGB in Betracht. Dies scheint mir überzogen, denn auch zum Thema Bindung und Kontinutät ist nicht zu verachten, dass das Kind in den ersten lebensjahren überwiegend bei der TS aufwuchs und auch während der letzten Monate zu einem großen Teil von ihr betreut wurde, obwohl sie noch 2 weitere Kinder betreut, eines davon sogar zeitintensiv therapiert wird. Deshalb kann die Bindung des Kindes zur KM auch nicht so stark abgeflacht oder die Kontinuität des Kindes erheblich gefährdet sein.
Im Übrigen: Ja es kommt vor, dass Richter die Akten nicht groß studieren, vor der ersten Verhandlung. Beschwerde beim OLG 1-3 Monate.
Mir bleibt allerdings ein Rätzel, warum du (TS) dem Kindergartenbesuch in der Stadt des KV zugestimmt hast, obwohl er kurze Zeit später wieder zu dir sollte und du dort für ihn einen Kitaplatz freigehalten hast. Besprich das nochmal mit deiner Anwältin. Immerhin hast du (noch) das ASR. Und wenn er dich dein Kind nicht bald sehen lässt, dann mach von deinem Recht gebrauch: Fahr zur Kita deines Kindes hin und nimm es übers (verlängerte) Wochenende mit (am besten nocht mit einem Negativattest über die Bescheinigung, dass du die alleinige Sorge inne hast. Musst du beim JA beantragen.geht recht schnell.) Am besten du kannst dann auch noch beweisen, dass er dir das Kind nicht geben wollte. -Also gewöhne dir bitte ab, mit dieser Falscheit zu telefonieren, sondern kommuniziere per Mail,Sms. Schriftliches eignet sich immer besser zum Beweis.
Ich denke dein Sohn wird wieder bei dir wohnen können, wenn du mit deinem RA hand in Hand arbeitest.
Die Situation des KV ist auch nicht gerade optimal: 6 Leute + 2 Hunde in einer 80 qm Wohnung, Kind hat kein eigenes Zimmer, aber einen Schlafplatz, 3 neue Stiefgeschwister udn eine neue Stiefmama, die sich um den Kleinen kümmern soll, wenn er arbeiten ist (vollzeit) bzw. sonstwie verhindert. Ich nehme an, bei dir hat er sein eigenes Zimmer, muss sich nicht mit fremden menschen (neu-) arrangieren, da der kleine seine Geschwister kennt, liebt usw und Oma wohnt vis-a-vis und Schwester gleich nebenan. Ich denke das bekommt du und ein RA schon hin.
Jedenfalls musst DU jetzt Tatsachen schaffen, mit deinem RA im Gepäck. Ich meine die hast du ja eigentlich schon geschaffen: Zeitaufwändige Therapie deines zweiten Kindes zeigt Erfolge, du hast einen Kita-Platz, gute Wohnverhältnisse, Geschwister des Kleinen, an denen er wahnsinnig hängt UND die WAHNSINNIG an ihm hängen (Geschwisterbindung, geringer Altersabstand), und du hast Zeit (arbeitest nicht etwa im 4-Schichtsystem oä).
Klar, dass du dein Kind zunächst zum KV "gegeben" hast, macht auf den ersten Eindruch nicht gerade Laune, aber wenn man die Hintergründe sieht, wird deine Entscheidung nachvollziehbar und sogar verständlich und zeigt Verantwortungsbewusstsein. Immerhin musstest du zum Zeitpunkt dieser Entscheidung für drei Kinder denken und sorgen und eines davon war/ist ein "Problemfall", welches dich anscheinend so sehr beanspruchte, dass du zunächst dem Kleineren nicht mehr all deine Aufmerksamkeit widmen konntest. Die Vollmacht ist ja auch auf ein Jahr begrenzt und zeigt deshalb, dass du die Sorge für dein kleines Kind nun auch offiziell dem KV zu einem großen teil für den Kleinen überlässt, bis sich die Wogen geglättet haben. Ich finde dies auch eine mutige Entscheidung. Denn nicht jede Mutter würde sich da Hilfe vom KV holen, sondern lieber gen Nervenzusammenbruch steuern. -Leider nutzt der KV deine Bitte um Hilfe und Unterstüzung jetzt aus.
Gut das du seine Aussagen widerlegen kannst, denn Lügen ist nicht nur anstrengend, sondern auf viele Details achtet der Lügner oft nicht.