Ein Geheimnis hätte ich gern noch gelüftet: Wie kann man sich von dem Hartz 4 - Satz ein I-Phone leisten? -Zumal der KV nicht erst seit gestern Hartz-4 bezieht, sondern bereits über einen längeren Zeitraum.
Beiträge von Legal
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Keinen Unterhalt für die beiden zu bekommen ist schwierig genug, darüber hinaus noch viel in den Umgang zu investieren, bringt mich selbst in eine Notlage.
--> DAs ist der springende Punkt! -Bei allem Respekt für deine Unterstützung des Umagngs, aber sich selbst dadurch in eine Notlage zu manövrieren ist weder selbstlos oder sonst förderlich, sondern verantwortungslos. -Notlage bedeutet für mich, die eigenen (notwendigen) Kosten nicht mehr decken zu können. Ich weiß nicht wie du Notlage definierst.
Zitat
Es macht mich dennoch allmählich fuchsteufelswild, dass er sich offenbar immer wieder blind darauf verlässt, dass ich im Interesse der Kinder schon die Geldbörse zücken werde. Bin ich denn so schief gewickelt, wenn ich finde, dass auch die finanzielle Absicherung (Zumindest solange wir gesundheitlich und organisatorisch dazu in der Lage sind) zu unseren Elternpflichten gehört??Mit dieser Ansicht bist du nicht schief gewickelt. Er hat sich um Arbeit zu bemühen (siehe auch euer Urteil bzgl. Bewerbungspflicht).
ZitatDen Rat, die Umgangskosten mal bei der zuständigen Arge zu beantragen, habe ich ihm schon vor Jahren gegeben aber er sagte, das sei ihm zu viel Papierkram.
Spätestens mit dieser Aussage (zuviel Papierkram) :kopf hätte ich den Geldhahn zugedreht. UND liegt ihm was an den Kindern, wird er auch den Papierkram erledigen.
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@ jennylee
Nein...sie hatte eine einfache (rechtliche) Frage und einige Aussagen mancher Mitglieder gingen zu weit...selbst die Moderatoren haben sich öffentlich distanziert von solchen Aussagen...
Edit: Hab' jetzt selbst nochmal in diesem Thread nachgelesen UND wer sich da so für diverse Aussagen bedankt hat :kopf (hätte ich nicht gedacht)...
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pah, (aber schicke Jungs hamse, muss man lassen )
Achsoo...da muss ich doch wohl mal vorbeischauen ...
Eigentlich hätte ich mich nie in so einem Forum angemeldet, wenn hier nicht so eine junge Mutter gewesen wäre, die Hilfe suchte und hier ganz schön gemein behandelt worden ist. Auf ihren Thread bin ich zufällig im Netz gestoßen, als ich nach einem Urteil gesucht habe. -Nun empfinde ich diese Seite auch als gewisse Bereicherung...
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Warum willst du von heute auf morgen die Wohnung mit deinen Kindern verlassen.
Man könnte dir hier lang und breit Ratschläge geben, aber der beste im Moment ist der: Geh' zu einem Anwalt und diskutiere mit ihm einen eventuellen Antrag auf Wohnungszuweisung bei Gericht und wie es überhaupt mit euch im Falle der Scheidung weitergehen soll bzw. kann.
Viel Erfolg...
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Ich weiß jetzt gar nicht ob ich nun einen Antrag auf Umgang stellen soll? Ich denke ich werde jetzt erst einmal keinen Antrag stellen und schaue wie es weiter geht.
Wenn du den Kleinen jetzt vom 23.12. bis Neujahr bei dir hast, würde ich auch keinen Antrag stellen, sondern wie bereits erwähnt, abwarten, wie sich die Situation entwickelt.
ZitatSo, nachdem der Kleine sich also seinem Spiel wieder gewidmet hat kam sein Vater nochmal ans Telefon und sagte mir das er den Kleinen am Donnerstag 23.12.2010 bringen wird und er den Kleinen dann vorraussichtlich am 02.01.2011 wieder abholen wird. Keine Ahnung wie die Wandlung nun kam, aber mir soll es Recht sein. ... Es war ja bis jetzt immer so wenn irgendwelche feiern beim Vater waren das der Kleine dann zu mir kam.
Schön, dass du den Kleinen nun ohne "Probleme" über Weihnachten und Neujahr bei dir hast. :daumen
Ich finde es zwar ungewöhnlich :hm... , dass der KV nicht mal einen der Weihnachtstage mit dem Kleinen verbringen möchte, aber das sollte nicht dein Problem sein. Viell. ist er einfach sooo selbstlos, vielleicht. Andere Vermutungen erspare ich mir an dieser Stelle .
Dh. heißt nun für dich, dass du jetzt den Geschenkesack noch vollzupacken hast und die schönen funkelnden Augen deines Kleinen sehen darfst, wenn er die Geschenke auspackt. Ich freue mich so für dich/euch.
Dem KV ggü. würde ich mich äußerst dankbar zeigen, auch wenn dir ehr zum Heulen ist. Mach ihm doch auch ein kleines Geschenk, wenn es in deiner Situation nicht übertrieben wirkt. das kannst du am besten einschätzen. -Das Gesicht :wow würd ich gern sehen!
Mich würde allerdings interessieren, ob er dir von sich aus angeboten hat, dass du den Kleinen bereits am 23.12. holen darfst.
Ansonsten wünsche ich eine schöne Zeit.
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JEDES Kind liebt seine MutterJa, es ist für die TS beruhigend zu wissen, dass der Kleine NICHT fühlt, was er zu ihr gesagt hat, denn er hat diese Aussage wahrscheinlich schlichtweg verbal (nicht emotional) übernommen.
Ich frage mich nur, weshalb der KV so voller Bitterkeit ist, dass er dem Kleinen dies "einredet", anstatt zu sagen: 'Die TS ist deine Mama und das ist Gerda.' Zumal er mit der KV mit seiner Gerda gerade einmal drei Monate zusammenlebt. Was will er dem Kind sagen, wenn es mit seiner Gerda ein Beziehungsende gibt ? -nur by the way.
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Ich habe noch ein wenig darüber nachgedacht, wie man bzgl. des Eilantrages auf Regelung des Umgangs nun, so kurz vor Weihnachten, taktisch am besten vorgehen könnte.
Zunächst würde ich den Brief am Montag (vor 12.. Uhr, zwecks Zustellung) an den Vater senden und bis spätestens 24.12. um Bestätigung per Anruf oder Sms bitten bzw Email. Kommt bis spätestens 23.12. keine Rückmeldung, würde ich nochmal per sms anfragen, ob er den Brief erhalten hat u. wie es mit dem Umgang über Weihnachten aussieht.
Achte dann darauf, dass dein Handy die ausgehenden sms auch speichert, um diese evtl. für die Glaubhaftmachung im eAO-Antrag zu verwenden via Inaugenscheinnahme deiner RAin.Denn du musst/ solltest die Notwendigkeit auf vorläufige Regelung des Umgangs im Eilverfahren möglichst glaubhaft machen (sog. erforderliche Regelungsbedürfnis für den Erlass einer Umgangs-eAO). Ein Regelungsbedürfnis besteht zwar idR wenn sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen können, aber nach Ansicht einiger Gerichte nicht unbedingt dann, wenn Umgang gewährt wird und es schlichtweg zu ein paar Unstimmigkeiten kommt. Deshalb empfiehlt sich eine Glaubhaftmachung -und es gäbe kaum eine Bessere als: 'Ich durfte mein Kind Weihnachten nicht sehen bzw. der Vater macht die zukünftig vom Willen des Kindes abhängig...'
Auch wenn die Emotionen jetzt kochen, achte darauf, dass du im Schriftverkehr mit dem KV nie: 'Ich will, du sollst, du bist verpflichtet, ansonsten werde ich...' ...verwendest, sondern möglichst: 'Ich bitte dich, ich würde gern, bitte, danke und beste Grüße und eine schöne besinnliche Weihnachtszeit.'
Dann würde ich kommende Woche zum JA gehen, falls die keine Zeit haben sollten. Formuliere vorab einen Brief, in dem du deine Situtaion schilderst, dein Anliegen deine Bitten. Sei möglichst ehrlich und sage/schreibe denen, dass der KV meint, jetzt bestimmen zu können, das Wechselmodell nicht praktizieren will und den Umgang davon abhängig macht, ob das Kind dies möchte. Teile dem JA auch mit, was dein Kind dir am Telefon gesagt hat ('Du bist jetzt nicht mehr meine Mama, sondern Gerda), allerdings absolut wertungsfrei. -Die Denken sich beim JA dann selbst ihren Teil. Sag' also nicht: Mein Kind wird vom KV manipuliert etc.' Sondern viell.: 'Am Tag xy habe ich meinen Sohn angerufen. In dem Gesräch erzählte er mir, dass ich nicht mehr seine Mama sei, sonder jetzt Gerda, die neue Lebensgefährtin des KV. Daher habe ich Grund zur Annahme, dass sich der Kleine von mir entfremdet und bitte deshalb um schnelle Vermittlung." -oder so ähnlich. --> Den Breif kannst du der Sachbearbeiterin geben, falls sie keine Zeit hat und diese kann dein Anliegen ggf. an das andere JA (in der Stadt des KV) weiterleiten, falls sie der Auffassung ist nicht zuständig zu sein. (Bitte in dem Brief auch gleich um Weiterleitung der Angelegenheit, falls sie nicht (mehr) zuständig sein sollten.)
Kommt über die Weihnachtsfeiertage keine Einigung zustande, dass mit dem JA würde ich parallel laufen lassen, bist du nach Weihnachten bzw. Neujahr bei deiner Anwältin und stellst einen Antrag auf Erlass einer EAO. --> Du kannst diesen Antrag natürlich auch sofort stellen. Berate dich da am besten nochmal mit deiner Anwältin.
Da du ja fleißig am Recherchieren bist, kann ich dir ja mal so ein Muster einer Umgangs-EAO per PN zukommen lassen.
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Er schrieb doch in der Email den Satz: "Sag mir was ich tun soll, um es dir zu beweisen. Und ich werde es tun" --> Der Satz blieb noch in Erinnerung :lgh
Wie wärs mit einigen Vorschlägen:
1. Tätowierung auf die linke Brust über seinem Herzen: I love Schneckerl forever :love
2. Oder: Heirate mich ! :bigkiss
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Dann werde ich Montag nochmal zu meinem Anwalt gehen.
Ich weiß ja auch nicht wo ich dann den Antrag stellen muss?!
Meinsrt du den Antrag auf Regelung des Umgangs ? Vermutlich wird en deine RAin beim Gericht stellen, wo die Sache bereits anhängig ist, es sei denn, sie hat ernstahfte Zweifel an der Zuständigkeit des Gerichts, die den Fall jetzt bearbeitet.
ZitatWenn ich den Antrag jetzt nur bei Vaters Gericht stellen kann habe ich jetzt schon Angst das die es dann extra langsam bearbeiten nach den Erfahrungen die ich bei dem Gericht gemacht habe oder die sagen ich darf kein Umgang haben.
Mach' dir keine Sorgen: DAs Gericht wird und darf dir den Umgang mit deinem Kind nicht versagen. Ein weiterer Vorteil, dass du den Antrag auf Regelung des Umgangs direkt bei diesem Gericht stellst, welches dir gerade "übel" mitspielt, kann der sein, dass es erkennt, dass die dem Vater erteilte "MAcht" (=ABR) von diesem benutzt/ ausgenutzt wird, um dir den Umgang zu erschweren. Dies könnten dem Gericht erste Indizien dafür liefern, dass es ihm an der für ein endgültiges ABR notwendigen Bindungstoleranz fehlt. --> Kontinuitätsprinzip hast du ja schon gegoogelt, nun google mal nach Urteilen über Sorgerechtsnagelgenheiten, bei denen es um mangelnde Bindungstoöeranz geht.
ZitatMeinen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe musste ich ja nun auch bei Vaters Gericht beantragen. Der Antrag ist mittlerweile seit dem 05.11.2010 bei Gericht und immernoch nicht bearbeitet. Letzte Woche rief mein Anwalt bei dem Gericht an und fragte wann denn der Antrag durch ist,darauf die Antwort: Kann noch nicht gesagt werden, vielleicht in den nächsten drei Wochen. Dauert so ein Antrag immer solange?
--> Dauert nicht immer so lange, ist aber auch nicht ungewöhnlich.
Thema Weihnachten: Ist ja nun schon bald! Schreib dem KV einfach einen Brief, dass du dein Kind am 25.12. oder 26.12. abholen wirst und ihn aufgrund des bisher praktizieretn Wechselmodels über Silvester behalten möchtest und bitte um Bestätigung. Alles ganz sachlich ohne Vorwürfe oder dergleichen. MAch eine Kopie von diesem Brief und versende ihn per Einwurfeinschreiben.
--> Und überhaupt: Führe ab jetzt Tagebuch, was sich da jetzt alles ereignet. Bspw. Wann hast du wie lange angerufen. Wann hat er dir aus welchem Grund abgesagt etc. pp.Mit dem JA wirst du nämlich jetzt so kurz vor Weihanchten nicht mehr viel erreichen. Hingehen würde ich trotzdem und die Probleme schildern und um Vermittlung bitten. Wie deine RAin schon sagte, hast du so ggf. Zeugen, die bestätigen können, dass er den Umgang nicht fördert. Dies kann dir vor Gericht nur von Nutzen sein.
Der Verfahrenspfleger wird vom gericht bestellt. Du kannst selbst keinen weiteren bestellen.
Hat das Gericht oder deine Anwältin angeordnet/beantragt, ein Gutachten einzuholen?
Edit: Wenn du am Montag mit deiner RAin einen Eilantrag (EAO) auf vorläufige Regelung des Umgangs stellst, dann verlange ganz viel Umgang in Anlehnung das bereits praktizierten Wechselmodels der vergangenen Monate.
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Ich nehme dich einfach erstmal in den Arm.... :troest
Rufe den KV an und frage ihn, wie der Kleine zu dieser Äußerung kommt. Stell' ihn zur Rede !
Ich kann es nicht glauben, dass ist ja wie im schlechten Film. Er wird ganz offensichtlich beeinflusst undzwar nicht im positiven Sinn.
Kläre gleich im Telefonat die nächsten Umgangstermine, sonst sitzt du nächste Woche beim JA bzw. deine RAin schreibt ihn diesbezüglich an.
Der KV fängt jetzt an sich seine eigene Grube zu schaufeln.
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Boahhh :wow ....mir fehlen die Worte. Ich muss erstmal Luftholen gehen... :rauchen
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tannenbaum kauf ohne auto udn aufen dorf wo es keine gibt. alternative ein dorf weiter mit wirklich sehr netten kleinen weihnachtsmarkt und die bringen dir die bäume auch nach hause. blöde nur die verkaufen erst ab nächstes we da hab ich dann spätdienste also klappt das da dies jahr nicht! zweites problem ich bin sturr. :rotwerd
Ich dachte schon jetzt kommt von dir: 'Also bin ich selbst mit der Axt in den Wald'
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Ich denke auch nicht, dass es zum Hörschaden kommt, wenn man mit eine Pfeiffe in den Hörer trällert Allenfalls wird es unangenehm. Aber der Spaß vergeht dem bestimmt.
Aber mit so einer Vuvuzela, oder wie sich die Dinger schimpfen, wirds bestimmt lustig.
Oder ggf. Nummer wechseln.
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Also ich hatte letztens auch so einen Anruf bei mir auf dem Handy, mit Gestöhne. Unbekannte Nummer. Habe gleich aufgelegt.
Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wer das gewesen sein soll. Allerdings würde es mich interessieren. An die Nummer kommt man ja wohl nur, wenn man Anzeige erstattet, mit dem Vorwand: "Er hat mich bedroht" oder so...
Hhhmmm...
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Hat er denn gesagt, dass er dir das Kind "wegnehmen" möchte ? Aus deinem Eingangsthread kann ich nur entnehmen, dass er das JA von deiner Situation in Kenntnis setzen möchte.
Dass du im Moment des Trennungsschmerzes auch Zeit für dich brauchst, ist verständlich und wenn sich euer Kind nun öfters bei den Großeltern aufhält, ist dies doch auch ok. Diese haben doch auch ein Recht auf und ihre Freude mit ihrem Enkelchen. Wie vielen Großeltern ist dies vergönnt, ihr Enkel regelmäßig mitzubetreuen (in anderen Ländern, ist dies normal). -Der KV hat leicht reden: Er steht im Moment nicht vor der Situation erstmal alleinerziehend zu sein, denn soweit ich es in Erinnerung habe, aus deinen andren Postings, vergnügt er sich gerade anderweitig und genießt sein Leben in vollen Zügen und hat dich vor vollendete Tatsachen gestellt. -Da erwartet er von heute auf morgen ein absolut sachliches und abgeklärtes Verhalten ihm gegenbüber von dir? Seine Erwartungen und Äußerung sind absolut vermessen.
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Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1672 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht dem Vater auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge überträgt, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.
--> So ist § 1672 BGB nun ersteinmal anzuwenden. Die "alte" Fassung sah vor, dass das Gericht einer alleinsorgeberechtigten Mutter das ASR oder Teile davon nur mit ZUSTIMMUNG der Mutter und auf Antrag des KV bzw. des nicht sorgeberechtigten Elternteils übertragen kann. Dh noch vor einiger Zeit war eine Entziehung der elterlichen Sorge oder Teile davon ohne Zustimmung der Mutter nur über § 1666 BGB möglich.Ich hatte immer noch die alte Fassung vor mir im Kopf. -Allerdings bleibt zweifelhaft, ob dies dem Wohle des Kindes AM BESTEN entspricht und deshalb im Zuge eines Eilverfahrens das ABR vorläufig entzogen werden musste, sprich ein für den Erlass einer eAO erforderliches Regelungsbedürfnis bestand.
Ein Regelungsbedürfnis beim Eilverfahren in Sorgerechtsangelegenheiten ist dann gegeben, wenn das Kindeswohl den Aufschub bis zu einer (wirksamen) Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht gestatten (Gießler/Soyka, 4. Auflage Vorläufiger Rechtsschutz in Familiensachen, Rn 1042).Dem Gericht kommt bei seiner Entscheidung allerdings ein gewisser Ermessenspielraum zu, daher wird es sicherlich nicht einfach werden im Wege einer Beschwerde beim OLG die eAO des Amtsgericht zum Kippen zu bringen.
Aber, wie gesagt, der Beschluss des Gerichts ist vorlaüfig und nicht endgültig und wie du jetzt schon recherchiert hast, wird das Gericht in der HAuptsache, also im der erstinstantzlichen Enturteil sehr genau abwägen müssen, was dem Wohl des Kindes auf LÄNGERER Sicht am besten entspricht, sog. Prognoseentscheidung. Hierbei wird es auch die Geschwisterbindung etc miteinbeziehen müssen, kann dies also keinesfalls unberücksicht lassen, denn die hächstrichterliche Rechtsprechung sieht dies, als ein gewichtiges Kriterium für die eine Entscheidung darüber an, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben sollte.Ich nehme stark an, dass die Richterin den Eindruck hatte, du möchtest das Kind von heut auf morgen vom Vater "wegreißen", obwohl es derzeit dort seinen Lebensmittelpunkt hat, in die KIGA geht usw. -Weshalb sie deiner Darstellung, dass ihr ein Wechselmodell praktiziert habt, welches allerdings im beidserseitigen Einverständnis nur für einen bestimmten Zeitraum gelten sollte und das Kind bei dir bereits wieder in den KIGA gegangen ist udn auch der Lebensmittelpunkt bereits wieder in deinen Haushalt mit dem Einverständinis des Vaters verlagert wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Deshalb gebietet sich eine Eilentscheidung m.A. nach in der konkreten Situation nicht.
Du solltest jetzt alles daran setzen, dass du dein Kind so oft es geht siehst und betreust, bis es zur Entscheidung in der Hauptache kommt. Schreibe den Vater an, dass du den Umagng wie gehabt gestalten möchtest und er dir bitte bestätigen soll. Kommt nicht oder er sperrt sich wie von dir dargestellt, dann geh' sofort zum JA und bitte um Vermittlung. Warte nicht zu lang damit, du musst jetzt agieren, nicht nur reagieren! Nimm' am besten auch gleich sein Geschwisterchen mit, denn dieser hat auch ein Recht auf Umgang mit seinem Bruder.
Wie sind die Weihnachtsfeiertage bei euch geregelt. Wirst du dein Kind Weihnachten sehen ?
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Ich kann die TS absolut verstehen. Ich weiß zwar nicht, ob ihr das Gefühl kennt, wenn ihr euch vor Gericht gegen Lügen und Intrigen erwähren müsst und eurer Ar*** auf Grundeis läuft, weil das Gericht die Schriftsätze scheinbar nicht gelesen hat usw. -Es ist bei mir zwar schon einige Zeit her, aber ich habe auch "gekämpft", als gäbe es keinen morgen. -Und es hat sich gelohnt. Nicht nur weil ich meine/unsere Interessen verfolgt habe, sondern dem KV sein intrigantes Verhalten nicht durchgehen lassen habe. Zudem ist die Situation heute zwischen dem KV und mir viel enstpannter und er hat sich sogar entschuldigt!
Und ich sehe die Sache keinesfalls als so eindeutig, dass das Kind beim Vater bleiben wird: Denn, es hat sowohl eine sehr enge Bindung zur Mutter und zu den Geschwistern und Darüber hinaus gab es eine Vereinbarung, die man nicht einfach vom Tisch wischen kann, nach dem Motto: 'Das war mal, die Meinungen haben sich halt geändert' und zudem ist das Umfeld des Kindes beim Vater auch nicht so rosig, mit seinen 3 neuen Stiefgeschwistern, ohne eigenes Kinderzimmer, den 2 Hunden auf 80 qm.
Und wenn der KV nun meint, nachdem er das vorläufige ABR hat, sich viell. an eine 14-tägige Umgangsregelung halten zu müssen und es davon abhängig macht, ob das Kind dies auch will und nicht mehr das Wechselmodell praktiziert, zeigt dies ein Auspielen seiner scheinbaren Macht und mangelnde Bindungtoleranz. Er sagt nicht etwa: 'Ok, wir handhaben es mit dem Umgang wie gehabt.' -dieses Verhalten ist nicht in Ordnung, vorallem im Interesse des Kindes und zu guterletzt keine Form des Respekts ggü. der Mutter.
Jetzt muss die TS sich erstmal auf das Gespräch mit der RAin konzentrieren und abwarten, was diese dazu sagt. Sie kennt die Schiftsätze etc.
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Das sehe ich wie dies TS @ malikaa...
Und nachdem der KV ihre Vereinbarung ins Gegenteil verkehrt hat, wird sich die TS in Zukunft (leider, aber verständlich) sehr genau überlegen, ob sie ihn nochmal um derartige Hilfe und Unterstützung bittet.
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Das sehe ich ja genau wie du TS. Die Voraussetzung für einen vorläufigen Entzug des ABR waren/sind nicht vorhanden. Aber die Entscheidung der Richterin ist aufgrund des Kindeswohls ergangen, muss ergangen sein, denn sonst kann sie dem KV nicht einfach das ABR (vorläufig) übertragen, wenn dieser noch nichtmal die gemeinsame Sorge inne hat. -Auch wenn der KV das GSR beantragt hat, SO HAT er es noch NICHT. Daraus folgt, dass die Richterin das ABR unter Einbeziehung des § 1666 BGB übertragen/entziehen kann.