Die Einladung zur Schuleinganguntersuchung geht an den Erst-Wohnsitz des Kindes - ebenso ist in vielen Bundesländern der Wohnort/Straße/Hausnummer für die Grundschulzuordnung entscheidend.
Dazu geht das Kind jetzt auch an diesem 1. Wohnort in den Kindergarten.
Da würde ich gar keine Diskussion aufkommen lassen -warum sollte das was bisher mit dem Kiga ging - nicht auch dann gehen ?
Gehen tut viel, sabotiert werden kann noch mehr. KiGa und Grundschule in Entfernung von 20 km ist im Alltag unpraktisch und erschöpfend. Schlimmer noch bei Schulpflicht. Ein Wechselmodell mit 20 km Abstand ist was Freundschaften/Besuche von kleinen Kindern betrifft auch unpraktisch. Da muss man Besuche in der zweiten eigenen Woche ja auf 3 Wochen im voraus planen (und umgekehrt). Wöchentlicher Wechsel war bei mir da schon sehr hinderlich. Das bedarf dann viel Elterntaxiarbeit, wo normal das die Kinder das fast unter sich ausmachen und mit Füßen und Fahrrad lösen würden.