Beiträge von Bobbi

    Is ja ne gemeine Situation. Ich kann zwar die Verwandten verstehen das sie den Kleinen mal sehen wollen aber wenns dem Kind nicht gut tut. :Hm


    Hast du mal versucht mit dem KV darüber zu reden?


    Wenn der KV nicht einsehen will das das nicht gut für den Kleinen ist, würd ich mal zum JA gehen und um Unterstützung bitten.


    Lg Bobbi

    Guten Morgen


    Oh ähm...du warst ja n bissel schneller...doof nur das ich auch son Thread geschrieben hab :batsch


    Wünsch euch aber auch nen schönen Tag.


    Lg Bobbi

    :muede Guten Morgen


    So mach dann mal Frühstück. Brötchen sind im Ofen, Kaffee ist auf dem Tisch *Milch dazu stell*


    Marmelade, Butter Wurst sind da...


    :Hm noch was vergessen?


    Na denn, lasst es euch schmecken.


    Einen schönen Montagmorgen euch allen!


    Lg Bobbi

    Sie hat jetzt schon fast ein Jahr bei mir gelebt. (seit 26.08.2006)
    Mit Einverständnis meiner Ex, sie hat sie ja fast an mich abgeschoben.


    Hmmm... dann find ichs aber extrem seltsam das niemand zu wissen scheind wie man, ich sag jetz mal mein Recht durch setzen muss.


    Dann hätte ich ja theoretisch nicht zum Anwalt gehen brauchen und keinen Eilantrag stellen müssen.


    Da hätte ja die Polizei gleich sagen müssen: Ok, wir fahren jetz nach Berlin und holen ihre Tochter zurück, weil ihre Ex kein recht auf solch eine Aktion hat.


    Ach ja, die Theorie is so schön...bleibt wohl ein Wunschgedanke.


    Hab da noch son komisches bedenken und zwar haben die von der Einwohnermeldebehörde mir gesagt das sie meine Tochter einfach so in Berlin ummelden kann. Und das ohne mein Einverständnis.
    Gibt da wohl auch ne Richterliche Grundsatzendscheidung zu.


    Find ich echt verwirrend den ganzen Quatsch.


    Oh man, :tuedelue das leben könnt so schön sein...

    Hallo Grinsekatze


    Es ist wirklich so...glaub mir. Deshalb haben die Polizisten ja keine Anzeige wegen Kindesentziehung sondern lediglich eine Vermisstmeldung aufgenommen.


    Ja das mit dem Richter ist ganz einfach zu erklären:


    Meine Ex hat sie an einem Freitag "Entführt" Sonntag die Anzeige bei der Polizei und am Montag ist sie selbst zum Gericht in Berlin gegangen und hat einen Antrag aufs ABR gestellt.


    Da gabs ja noch keinen Richter der für mich zuständig war und in dem Antrag wird sie bestimmt nicht rein geschrieben haben, das sie meine Tochter einfach behalten hat.


    Mein Anwalt konnte ja erst Am Mittwoch danach den Antrag stellen weil wir da erst die richtige Adresse von ihr in Berlin hatten.


    Und ich glaub nich das mein Anwalt, der Richter hier in Schwedt, das Jugendamt und die Polizei alle falsch liegen was das widerrechtliche angeht. Denn die haben alle gesagt das, das zwar ne riesen Sauerei ist aber durch das gemeinsame Sorgerecht halt nichts widerrechtliches ist.
    Oder hast du irgendwo eine Gesetzlich niederschrift dazu, mit der man eindeutig belegen kann das es widerrechtlich ist?


    Ich mein ich könnt jetz nach Berlin fahren, meine kleine holen und wieder her fahren, währ auch nicht widerrechtlich. Aber dann wär ich nicht besser als meine Ex und ich glaub auch nicht das das für meine Kleine so gut ist wenn sie so rabiat hin und her gerissen wird.


    Den Vorschlag mit dem Anruf beim Richter, werd ich mir zu Herzen nehmen, muss aber erstmal bis Montag warten.


    Lg Bobbi

    Sie ist seit dem 07.09.07 weg.


    Wir haben gemeinsames Sorgerecht und das heißt, sie kann sie solange behalten wie sie will.
    Is zwar nicht die feine Englische von ihr aber da hab ich leider keine rechtliche Handhabe gegen.


    Und mit meiner Ex reden...is so sinnvoll wie gegen eine Wand reden. Obwohl die Wand, wohl noch mehr Verständnis und Mitgefühl hat als meine Ex.


    Danke für den Tip. Ich bin sicher du hast es gut gemeint aber leider ist das nicht sehr aussichtsreich.


    Lg Bobbi

    Danke für eure Tipps.


    Also bei Gericht hab ich ja bis jetz nur zwei mal angerufen, einmal in der Zentrale, wo ich das Aktenzeichen bekommen habe und einmal in der Geschäftsstelle. Die anderen male ist ja keiner ran gegangen...


    Das mit dem Anwalt in Berlin hört sich gar nicht schlecht an, mal mit meinem Anwalt drüber reden.


    Und den Richter direkt zu erreichen, hab ich auch noch nicht Probiert...


    In der Kita hab ich schon bescheid gegeben, wenn ich irgendwann diese Einstweilige Verfügung bekomme, hat sie eh kein recht mehr sie aus der Kita zuholen.


    Also danke nochmal und ich schreib dann wieder, wenn was passiert.


    Lg Bobbi

    Das war ja nicht so gemeint, das man gleich zum Schulamt rennen muss.(das währe ja nur im Extremfall)
    Du hast es so beschrieben, das die Lehrer ihre Schuld nicht zugeben.
    Ich meine damit lediglich das, wenn die Lehrer und Schulleitung bei häufigerem auftreten solcher Situationen nichts unternehmen, man sich halt an die nächste Instanz wenden sollte.

    An wen sollte man sich sonst wenden, wenn der Fall eintritt und sich die Schulleitung nicht darum kümmert?


    Lg Bobbi

    Hallo kid,


    kenne solche Geschichten noch aus meiner Schulzeit.


    Damals wollt uns nur keiner glauben.


    Ich denke wenn es die anderen Kinder aus der Klasse bestätigen können, dann solltest du dich eventuell mal, mit den Eltern der Kinder zusammen setzen und gemeinsam eine Beschwerde bei der Schulleitung einlegen.


    Und immer wenn so etwas in der Klasse vorkommt, wieder eine Beschwerde einlegen. Irgendwann muss die Schulleitung reagieren, wenn nicht dann muss halt eine Beschwerde beim zuständigen Schulamt erfolgen.


    Das hört sich zwar an wie ich sag jetzt mal "Lappalien" aber jeh öfter das passiert, desto mehr werden die Kinder eingeschüchtert. Und das darf nun wirklich nicht sein.


    Ich mein ich kenn mich damit nicht aus, da meine Kleine noch zu klein für die Schule ist aber ich würde es so machen.


    Lg Bobbi

    So hab gestern nochmal in Berlin angerufen,


    Nach etwa 20 Versuchen, hatte plötzlich jemand lust ans Telefon zu gehen, das fand ich ja schon mal toll.


    Das Telefonat lief so ab:


    Ich: Hallo ich bin der und der aus Schwedt und würde gern über das Aktenzeichen xxx BF xxx xx / 07 etwas wissen.
    Sie: Moment bitte...Ja hab ich hier.
    Ich: Können sie mir bitte sagen wieweit das bearbeitet wurde?
    Sie: Noch gar nicht ich lege es heute erst dem Richter vor.
    Ich: Aber sie haben die Akte doch schon seit Montag. Und da ist noch nichts passiert?
    Sie: Und?
    Ich: Das ist ein Eilantrag...
    Sie: Und?
    Ich: Hören Sie es geht hier um meine Tochter, ich sitze hier seit fast zwei Wochen wie auf heißen Kohlen und Sie sagen einfach nur Und?
    Sie: Sie bekommen dann Post.
    Ich: Wann?
    Sie: ...
    Ich: Hallo?
    Sie: ...
    Ich: noch jemand da?
    Sie: *tut, tut, tut...*


    Was soll man davon halten? Ich mein, ich bin zu keinem Zeitpunkt unhöflich geworden.
    Und Heute hab ich probiert, da nochmal anzurufen aber es ist keiner ran gegangen...

    Hallo,


    ich hab das mit dem ALG II Rechner auch mal probiert, und mir ist aufgefallen das: Der ALG II Rechner nicht alles mit berechnet!
    Und zwar müsst ihr noch eure Renten- und Sozialversicherung mit vom Betrag abziehen.


    Also nich gleich empört zum Amt rennen und sagen mein Geld stimmt nicht. ;)


    Lg Bobbi

    Also ich würde die Klage erstmal bestehen lassen.


    Wenn du dann nämlich einen gerichtlichen Beschluss hast, das er Unterhalt Zahlen soll hast du das hinter dir, falls er sich irgendwann mal querstellt und nichts mehr zahlt.
    Wenn es vorher eine Außergerichtliche Einigung gibt, dann kann man das bei Gericht immer noch abblasen.
    Oder einfach nochmal mit der Klage nachdruck verleihen und trotz der Einigung, Gerichtlich die Sache festlegen lassen.
    Dann kann er sich nicht mehr so leicht rausreden, wenn er mal nicht mehr zahlt.