also ich werde im Juni mein Kind bekommen, und für mich steht es ohne Frage fest, das ich das GSR anstrebe. Und das, obwohl der KV nicht mal in der gleichen Stadt lebt und auch zumindest vorläufig nicht hier leben wird. Aus einem ganz einfachen Grund, den du bereits selbst angesprochen hast: was ist, wenn mir etwas passiert...
Meine Eltern waren mein Leben lang zusammen, aber nicht verheiratet, und meine Mutter hatte das ASG. Als sie starb, bekam ich daraufhin sofort einen Vormund vom Jugendamt, der die nächsten 3 wochen 2mal die Woche bei uns aufschlug. Wäre ich jünger gewesen, hätte er mich sofort erstmal von meinem Vater weggeholt ( das hat er zumindest jedesmal wieder betont), und mein Erbe wollte er auch ausschlagen, weil auf dem kleinen Häusschen im Norden, das auch meiner Mutter alleine gehörte, noch eine Resthypothek drauf war. klar hätte ich die mit meinen damals 16 nicht selbst zahlen können, doch mein Vater wollte sich ja direkt schriftlich dazu verpflichten, dafür aufzukommen, was er später auch getan hat.Der SB vom Jugendamt hatte auch von einigen Dingen keine Ahnung, so war er z.b. der Auffassung, das mein Vater mich adoptieren müße, wenn er mich behalten wolle. (und ja, er ist auch in meiner Geburtsurkunde als KV eingetragen.) Mein Vater und ich lebten in diesen drei Wochen durch ständige Bemerkungen des SB´s immer in der Angst, das er doch noch auf die Idee kommt, mich woanders unter zu bringen, warum auch immer.
Gott sei dank war er nur eine Urlaubsvertretung, und meine eigentliche SB hat die gesamte Sachlage innerhalb von 3 Fragen geklärt. Unser vorteil war da ganz klar, das wir immer zusammen gelebt hatten. Vermutlich hätte das JA trotzdem einen SB zu uns geschickt, der die gesamte Lage kontrolliert hätte, selbst wenn mein Vater mit sorgeberechtigt gewesen wäre. Aber gewisse Sachen wären einfacher geworden. Z.B. der erbrechtliche Kram. Mein Vater wollte auch kurz nach dem Tod meiner Mutter mit mir ein Wochenende wegfahren, das durften wir dann nicht, mein Vormund hat es nicht gestattet. Es gab in der Zeit Zeugnisse, mein Vater durfte es aber natürlich nicht unterschreiben. Es war auch nicht gerade ein super Zeugniss ( meine Mutter war schon länger krank), und der SB vom Jugendamt war daraufhin der Meinung, dass er einen Schulwechsel vom Gymnasium weg befürworten würde. (Mein Abi hab ich dann ein paar Jahre später mit einem Schnitt von 2,4 gemacht, an genau dieser Schule. Soviel dazu.) Tatsache ist, das mein Vater in dieser Zeit im Grunde überhaupt keine Rechte hatte. Und das ist für mich ein sehr guter Grund, um dem KV das GSR zuzugestehen. Es geht nicht um die paar Unterschriften wegen Kiga, Auslandsurlaub, Schule oder OPs. Es geht darum, das im Notfall jemand da ist, der das RECHT hat, zu entscheiden, wenn mir etwas passiert. Da ist der KV doch die logische Wahl, wenn alles passt. (Wenn er zu der Sorte gehört, denen alles am A.. vorbei geht natürlich nicht, dann macht das keinen Sinn, aber dazu scheint dein Ex ja nicht zu gehören.). Ansonsten kann ich auch 20 Schreiben dahinlegen mit "wenn mir etwas passiert möchte ich, das xy sich um mein Kind kümmert. Erstmal wird das Jugendamt die Vormundschaft übernehmen, und DANN schauen die weiter.
Das sind jetzt natürlich meine persönlichen Erfahrungen, aber für mich durchaus Grund genug, um trotz Papierkram und hin und wieder mal Unterschrift einsammeln bei uns auf das GSR zu entscheiden.
Was übrigens die 14 Monate Elterngeld für AE angeht... es geht aus deinem Text leider nicht hervor, ob du auch die dritte Bedingung erfüllst. AE und alleiniges ABR reichen nämlich nicht aus, du mußt auch entsprechend Erwerbstätig gewesen sein, und das jetzt eben wegen dem Kind dann nicht mehr sein. Diese Bedingung gilt nur für die 2 Zusatzmonate. Ich wollte nur drauf hinweisen, weil das hier bisher noch nicht genannt wurde, und in der heutigen Zeit ist es ja nunmal leider nicht selbstverständlich, das jemand unbefristete Arbeit hat.