Huhu
Ich hab hier ein Problem, vielleicht hat jemand von euch noch eine kreative Idee, was man tun kann:
Ich wohne relativ nah an der Innenstadt (komplett bebautes Wohngebiet) muss nur knapp 5 Minuten durch ein Wohngebiet, bis ich da bin.
Ich könnte dies über 2 Wegen tun:
Entweder über eine Straße (die aber momentan wg Bauarbeiten gesperrt und somit mit Kinderwagen unpassierbar ist) oder über einen Fußgängerweg, der den Anwohnern teilweise auch als Garagenzufahrt dient. Eine dritte Möglichkeit wäre ein Umweg von 15 Minuten.
Da ich ein kleines Kind habe, nutze ich als Ausweichmöglichkeit den Fußgänger und Radfahrweg
Nun habe ich auf dieser Ausweichstrecke bereits mehrfach die unangenehme Bekanntschaft eines Mannes und seines Schäferhundes machen müssen.
Der Hund läuft grundsätzlich unangeleint und rennt laut bellend auf den erstbesten Menschen zu, den er sieht nachdem er aus dem Haus kommt.
Beim ersten Mal habe ich dem Besitzer noch nichts gesagt, schließlich ist es möglich, dass der Hund einmal wegläuft, bevor der Besitzer ihn anleinen kann, zudem war ich zu dem Zeitpunkt auch alleine unterwegs und weiß, wie ich mich einem Hund gegenüber zu verhalten habe. Nachdem ich mucksmäuschenstill gestanden habe ist der Besitzer auch irgendwann angekommen und hat den Hund abgerufen.
Das darauf folgende Mal war ich jedoch mich meinem 1,5 jährigen Sohn im Kinderwagen unterwegs, als der Hund wieder lauthals bellend unangeleint auf uns zugerannt kam.
Ich habe mich sofort zwischen Hund und Kinderwagen gestellt und so den Hund daran gehindert meinem Kind zu nahe zu kommen.
Mein Kind hat sich allerdings dermaßen erschreckt, dass er auf der Stelle anfing zu weinen und kaum zu beruhigen war.
Auf meine Bitte hin, den Hund doch anzuleinen, teilte der Besitzer auf dem Fahrrad mir auf vulägre und agressive Art und Weise mit, ich solle doch einen anderen Weg benutzen wenn mich sein Hund stört er würde ihn jedenfalls nicht anleinen.
An weiteren Tagen habe ich diesen Mann sowie eine Frau mit demselben unangeleinten Hund auf derselben Strecke gesehen, diese aber tunlichst gemieden, um keine Vorfälle zu provozieren, was aber kein Dauerzustand sein kann.
Ich habe mich danach telefonisch beim Ordnungsamt erkundigt, was in so einem Fall zu tun wäre und die rieten mir, den Sachverhalt schriftlich einzureichen, Name und Adresse des Betroffenen Halters eingeschlossen.Nun kann ich doch natürlich nicht wissen, in welchem Haus der Typ genau wohnt, ich kann nur mitteilen, aus welcher Einfahrt er immer kommt (gehört zu 4 Häusern). Hab ich dem Ordnungsamt auch so mitgeteilt und die schreiben mir zurück, dass ohne Namen oder Anschrift nix zu machen wäre.
Hab ich da echt keine andere Handhabe?
Müssten die das nicht anhand der groben Adressdaten und der Tatsache, dass der Hund aufgrund seiner Größe mit Angabe von Rasse angemeldet sein muss ermitteln können?