Beiträge von DerAndi

    FALSCH SORRY


    JEDE aber auch jede AHB MUSS und wird einen bestehenden Haftbefehl vollziehen lassen.


    Die Deutsche Justiz WIRD UND MUSS ihn Abschieben,egal ob er 1 oder 5 Kinder hier hat.BASTA er kann dann von "Afrika"(du weist nicht woher er kommt?nach 2 Jahren zusammen sein?)versuchen seine "Rechte" einzuklagen.


    Wenn dann noch Passfälschungen,Drogendelikte ec im Spiel sind?
    NIEMALS!


    PM mir die zuständige AHB


    Ansonsten,,, Tränendrüse nützt nichts bei mir.... wie ich schon am Anfang schrieb....ziehmlich "wilde" Story


    Sorry


    Andi


    Andi, :Hm und kann der Vater in diesem Fall dies nicht erzwingen (per Anwalt/Gericht), wenn sie nicht einwilligen sollte?
    Sorry, wenn ich das so direkt hinterfrage und hoffe, ich mache hier niemanden "scheu" :rolleyes2::-)


    versuchen kann er viel,erreichen wird er NICHTS!
    Nein Sorry der wird NICHT mehr "legal" in den Schengenraum kommen,egal ob er ein Kind hier hat oder nicht.


    Es gibt ja auch einige(die ich kenne) DIE sich LIEBEN und ein Kind haben..ABER der KV WURDE abgeschoben... und muss nun


    SPERRE abwarten


    danach: Behörden "Überzeugen" OBWOHL die KM einwilligt!


    Ausländerrecht ist nicht so einfach!


    Andi ;)


    Moment mal wenn ich dir jetzt wiederspreche:


    1:Er hat einen gefälschten Pass abgegeben?
    + Die AHB hat den bestehenden Haftbefehl nicht vollzogen?


    2: D KANN und WIRD Abschieben,entweder nach Guinea(das hat er angegeben) oder nach Senegal.


    3 völlig egal


    4: DANN WIRD ER GARANTIERT in U-Haft>Abschiebehaft genommen,BIS die Identität geklärt ist,NIX mit Sozialstunden.(gefälschte PÄSSE?nicht nur 1 er?)


    5: bei der Vaterschaftsanerkennung wurde der bestehende Haftbefehl NICHT vollzogen?(obwohl er bei dir Untergetaucht war)?


    falls Du das wiederlegen kannst,darfst du mir gerne per PM die zuständige AHB nennen,auch wenn es WE ist..... :thanks:



    Andi


    Wie gesagt, ich kenn mich diesbezüglich nicht sooo gut aus.. aber wenn dem so ist wie Du es beschreibst Andi, dann
    könnte er, wenn er wieder einreisen sollte, wieder sich beim Ju-Amt und co vorstellen. Ich glaube kaum, zumindest nach meiner Erfahrung,
    dass hierbei er (der Vater) keine Unterstützung erfahren würde, weil er trotz alledem, ein Recht auf Umgang hat. So kurios das auch sich anhören mag...
    :Hm


    tja,da wird er aber lange warten müssen.


    er ist Illegal in D,er ist Staffällig geworden,er hat sich einem Haftbefehl entzogen> ERGO er wird abgeschoben,ohne wenn und aber,basta.... und bekommt eine Einreisesperre in den Schengenraum...


    DANACH könnte er ein VISUM zur Familenzusammenführung (FZF)stellen,geht aber nicht da die KM "wahrscheinlich" nicht einwilligt...


    ALSO bleibt er in Afrika,sorry ist so...


    Andi


    Susa,


    Du hast mit allem recht was du schreibst,


    ABER der KV ist ILLEGAL in D! DAS bedeutet er WIRD abgeschoben!Haftbefhl liegt vor
    und könnte danach mit einem Visa FZF eventuell wieder einreisen,wenn die Einreisesperre abgelaufen ist)


    Andi


    Soweit so gut,ich versuche nur die "Fakten" herrauszu suchen ;)


    1:Als Ihr "Heiraten" wolltet seid ihr bei der zuständigen AHB gewesen?(Du schreibst das der Behördenkram zu viel war)


    2:er hatte "Duldung" weil ein Asylantrag vorstellig war?


    3:Mit welchem Visa ist er in D eigereist?


    4:Der Haftbefehl war nur auf die Abschiebung begründet?


    5: WANN hast du die Vaterschaft anerkannt?


    Mach dir mal keine Gedanken ob DU dich strafbar gemacht hast,im Sinne des Gesetzes.
    Andi

    Hi Reahnnaya,


    Ziehmlich "wilde "Geschichte,aber ok... Vorwürfe machen hilft nicht,machst du dir ja selbst schon.


    Nun gut:


    1 Wie alt ist deine Tochter jetzt?


    2 Welchen Aufenthaltstitel hat der KV?(KEINEN Aufenthaltstitel GIBT es nicht!entweder er hat Asyl beantragt/abgelehnt oder er ist Illegal in D)

    3 Wurde die Vaterschaft annerkannt?


    4 Seit wann und mit welchem status ist der KV in Deutschland?


    du sprichst das er "Illegal" bei dir Untergetaucht war?


    DerAndi

    heistdor


    Wenn ich mir deine Post hier und so manch andere im Forum anschaue und lese,bin ich echt froh wenn dieses Gesetz GANZ schnell umgesetzt wird.


    Es ist wohl dringend nötig.


    Deinem KV(der ja SOOO schlecht nicht sein kann,er zahlt KU/BU,versucht den Kontakt zum Kind) wünsche ich weiterhin viel Kraft. :respekt


    Wenn du nur halb so schlimm bist wie hier im Forum,dann hat er viel Kraft und Liebe zu dem Kind nötig.


    Dir wünsche ich ein wenig Einsicht,Ruhe und GANZ viel weniger Hass in deinem Leben.


    Das wars dann für mich,ich bitte dich noch darum mir KEINE PM zu schicken. :thanks:


    DerAndi

    sag mal könnt ihr alle nicht lesen? allen sicher nicht, nur denen, die sich ihrer pflicht nicht bewusst sind.


    ich und auch sicher andere haben keine angst, nur keine lust auf irgendwelche streitigkeiten, die dadurch entstehen...weil
    die paarebene in der praxis oft nicht getrennt werden KANN..


    ein vater, der sich kümmern will, der kann es in der regel auch, was soll das gsr denn daran ändern? ändert dass gesetz zur umgangspflicht etwas,
    wenn ein vater sich nicht kümmern will?


    Aha,ok...



    für dich bedeutet die "Pflicht" einzig über den KU zu definieren?


    und dann?


    "Wenn du nicht bezahlst,kannst du DEIN Kind nicht sehen"?


    GENAU deshalb ist das Gesetz GUT und richtig!


    Komm das kann nicht dein Ernst sein..... :kopf



    Andi