Also bei uns gab es keinen Weihnachtsspeck, sondern etwas anderes.
Zugenommen keine Ahnung.
Beiträge von RobertK
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Ich glaube ich brauche einen Pickup. Wieso nehme ich 2 Grills mit? :tuedelue
Damit es leckeres gegrilltes gibt für uns :winken:
:tanz -
Mal eine Frage zur Überschrift?
wurden die Jungs nicht gefilmt?
:hae:
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Klar darf sie das. Wenn das ganze einer besseren Beurteilung der Leistungen dient, ist es doch i. O. Wenn das Material für schulische Zwecke genutzt wird, sehe ich überhaupt kein Problem darin. Anders wäre es, wenn das Filmmaterial auf der Schulehomepage auftaucht, dann hätte die Lehrerin ohne einer Einwilligung der Eltern ein gewaltiges Problem.
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Achtung !
Die Kofferpackliste für Silvester ist nicht richtig. Das Wchtigste fehlt!
Leute denkt an :
rote Unterwäsche
Habe aber keine und nun :frag
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Du weißt aber schon das der Durchschnittsdeutsche ein Mittelständler ist.
Nur 6% der in Deutschland lebenden verdient mehr als 4500 Brutto.
Die wenigsten davon mehr als 6000.
Damit gilt man bei den Grünen schon als Reich.
Von 5500 Brutto bleiben einem in StKl. 2 aber nur ca. 3200 Netto übrig.
Damit verdient man gut aber man ist nicht reich.
Und nicht zu vergessen. Die 6% verdienen es zum Großteil auch denn sie haben ihre Jugend geopfert diesen Bildungstand zu haben.Reden wir doch mal lieber von den Superreichen, welche sich jeglicher sozialer Verantwortung dank eines Dumpingsteuersatzes von 25 % auf leistungsloses Einkommen wie Zinsen entziehen. Würde man dieses leistungsloses Einkommen genau so besteuern wie Einkommen aus Erwerbstätigkeit, bräuchten wir nicht solche Debatten.
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Frag mich echt, was das gesollt hat...., ist ja eigentlich auch Sache eines Familiengerichtes
Unterhaltsüberprüfungen führen die JC´s mittlerweile auch durch...
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Also für normale Menschen das, was Zinsen, Dividenden, Pacht und Mieten für die Millionäre sind. Finde ich toll, hätte ich auch gerne (wer nicht, bitte melden!)
... und das leistungslose Einkommen der faulen Superreichen wird auch lediglich mit höchstens 25 % besteuert, während jeder Arbeiter oder Angestellter ausgebeutet wird vom Staat.
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Sanktionen der JC werden sehr schnell voreilig gestellt. Bei mir im Kreis gibt es Sanktionen, obwohl die Sachlage die sanktioniert werden soll dem JC bekannt ist.
Beispiel: Es gab in der Vergangenheit eine Überzahlung vom JC an den Leistungsbezieher. Der Leistungsbezieher teilte das dem JC mit, aber es geschah nichts, trotz mehrmaliger Erinnerung des Beziehers an das JC. Monate später folgt dann eine Anhörung mit der Androhung von Sanktionen bzgl. eines möglichen Leistungsbetruges.Noch besser: Aufstocker werden aufgefordert sich um einen Job zu bemühen.... mit Sanktionsandrohung.
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:thanks:
Wir brauchen so 20 - 30 leere Klorollen
Dann fange ich schon mal mit dem Abwickeln an....
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Hierzu benötigen wir folgendes :
Klorollen
Cool! Wenn die Kinder die Klorollen im Feriendorf abwickeln und das ganze Feriendorf damit umspannen. Das macht bestimmt Spaß :lgh
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Das Ding ist nach dem Telefongespräch so gut wie vom Tisch. Letzte Abrechnung und Titel der Geschwisterkinder reichen dem SB.
Das ganze geht morgen per Einschreiben-Rückschein.
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Dann kann sich also in Zukunft jeder Leistungsbezieher es sich bequem machen, ohne sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern!
Sehr schöne Rechtslage....Einfacher wäre es doch den Bezieher von Leistungen dazu zu verdonnern sich um die Belange ordnungsgemäß zu kümmern, anstatt sich bequem nach hinten zu legen.
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Dann ist das auch rechtens das bereits ein Vordruck beiliegt, wo die rückständige Summe für die erbrachten Leistungen von mir in Raten bezahlt werden sollen?
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ch frage mich allerdings, warum Du hier nachfragst, wenn Du doch das Gegenteil von dem machst, was Dir von den Leuten, die beruflich mit der Materie zu tun haben, geraten wird?
Wer da arbeitet weiß ja wie man ohne Rechtsgrundlage die Leute verarscht. Wird ja dort gelernt.... Obwohl es ja auch wenige Ausnahmen gibt unter den SB´s
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Ein Titel ist auch nicht erforderlich! Das Jobcenter kann sich für die übergegangenen Unterhaltsansprüche einen Vollstreckungsbescheid besorgen und damit pfänden, denn dem Grunde nach besteht sehr wohl ein Unterhaltsanspruch!
Wie kann das JC ohne Titel pfänden?
Das volljährige Kind muss doch selbst erstmal tätig werden, um den Unterhalt geltend zu machen und das bei beiden Elternteilen.
Dem JC geht es einen feuchten Dreck an, wieviel ich verdiene und wo ich arbeite. Dann wollen die noch meine Krankenversicherung wissen, meinen Arbeitgeber, Einkommensteuerbescheid und Vermögensaufstellung.Die bekommen ein Schreiben zurück. KEINE RECHTSGRUNDLAGE.
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Ja, ist korrekt.
Denn der Anspruch besteht, auch ohne Titel.
Wenn ist sie aber nur im 2. Rang, da nicht mehr lebend bei einem Elternteil. Die anderen Kinder bekommen KU bis zur SB-Grenze. Also kein Anspruch für den 2. Rang.
Warum geht das JC überhaupt an den Pflichtigen und fordert nicht die Volljährige auf den Anspruch erstmal geltend zu machen?
Habe gerade einen Link gefunden
http://hartz.info/index.php?topic=66312.35;wap2
edit: link eingefügt
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Es besteht ja weder ein Titel noch ein Anspruch.
Für ein volljähriges Kind besteht ein Unterhaltsanspruch im 1. Rang besteht nur, wenn es in der Ausbildung ist und bei einem Elternteil gemeldet ist.
Im ersten Rang werden aber die minderjährigen Kinder bereits bedient bis zur Selbstbehaltsgrenze.Ich sehe da keinerlei Verpflichtung und wo steht das bitte im SGBII.
Das Familiengericht ist doch zuständig und nicht das Jobcenter.
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Ist es rechtlich vom JC korrekt, ohne das ein Titel besteht von einem evtl. Unterhaltspflichtigen Einkommensunterlagen einzufordern?
Wörtlich heißt es
2. Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gem. § 33 SGB II in Verbindung mit § 1605 BGB
Es handelt sich um ein volljähriges Kind, welches bei keinem Elternteil wohnt und noch zur Schule geht. Unterhalt wird für die minderjährigen Geschwister bereits bezahlt.
Rückwirkend Oktober wird in dem Schreiben Unterhalt bis zu dem SGBII-Anspruch eingefordert!