Beiträge von energy

    einige sind vielleicht emotional schon so abgestumpft, dass ihnen egal ist ob sie am geburtstag des eigenen kindes mit diesem zusammen sind oder nicht und anscheinend müssen die kinder auch entsprechend einfach damit leben, dass an ihrem geburtstag nicht beide elternteile mit ihnen feiern... :kopf:kopf:kopf


    die TS bietet hier einen Kompromiss und der KV blockt ab, das ist doch offensichtlich!!!


    okay sie hat sich nicht so toll ausgedrückt und es war auch keine gute idee von ihr, beim KV mit dem lebensmittelpunkt des kindes zu argumentieren, wenn dies eh schon streitthema ist, doch alles weitere was dann hier in diesem tread von ihr geschrieben wurde sind rechtfertigungen zu den anderen postings, welche dann tlw wieder gegen sie verwendet werden :kopf:nanana:nanana


    da ist eine mutter einfach traurig, weil sie sorge hat den geburtstag nicht mit ihrem kind verbringen zu können und dann wird sie auch noch in die ecke gedrängt :wand gehts noch?

    guten morgen fluselchen,


    wenn du es nicht schaffst dich gegenüber dem vater durchzusetzen, dann nimm dir einen anwalt,
    der wird dann auch die unterhaltsfrage klären und du musst nicht mehr diskutieren.
    am geburtstag hätte ich mein kind auch gerne bei mir...
    also hole ihn nachmittags ab und feiere wie geplant :winken:


    Dem kann ich mich nur anschließen!


    Ich frage mich grad warum denn das Kind an seinem Geburtstag komplett auf seine Mutter (in diesem Fall) verzichten soll? :nanana
    Ich finde den Kompromiss gut morgens ´KV dann Kiga dann KM und abends wieder zum KV. So hat das Kind alle seine Lieben an seinem Geburtstag um sich und darum geht es doch ? :frag Oder etwa nicht? :hae:


    Laß dich vom KV nicht beirren (und auch von sonst wem)! Du machst das schon richtig! :troest

    Einen Rat hab ich leider auch nicht, aber ich werde gespannt mitlesen, denn meine "Großen" (5&7) verhalten sich auch grad so - da gibts kein durchkommen. Ich weiß nicht weiter :kopf:flenn:wand


    Auch ich bin dankbar für jeden Tip


    Gruß energy

    Ich war schon alleinerziehend von zwei kleinen Kids als ich wieder schwanger wurde - wußte also was auf mich zu kommt... dennoch habe ich mich für das Kind entschieden und gegen den KV!!!


    Was soll ich sagen: Es war die beste Entscheidung meines Lebens :strahlen


    Die Frage ob du das Kind bekommst oder nicht mußt du ganz allein beantworten, hör auf dein Herz und lass den KV dabei außen vor! Denn egal wie deine Antwort aus sieht, du wirst damit leben müssen


    Alles Gute für dich
    Energy

    :frag Ich konnt leider nix anklicken.


    Bei uns teilt sich der Kleine das Zimmer mit Mama :D



    und manchmal kommt die große Schwester Nachts noch zum kuscheln :D

    Hallo stella


    ich war damals auch noch verheiratet als ich wieder schwanger wurde. Kann mich noch gut dran erinnern, dass wirklich jeder anders erzählt hat, ob JA, Anwalt, Standesamt, noch ein Anwalt usw. :laber:frag:hä


    Wir haben dann noch in der Schwangerschaft die Vaterschaft anerkennen lassen. Der KV ist zum Standesamt (geht schneller als beim JA) gegangen und hat die Vaterschaft des Ungeborenen anerkannt, ich hab das dann mit meiner Unterschrift bestätigt und mein damals Nochmann hat die Vaterschaft aberkannt indem er auch unterschrieben hat. Diese Vaterschaftsanerkennung wird aber erst mit der Scheidung wirksam... :hae::motz::radab


    Somit stand dann mein Ex als Vater in der Geburtsturkunde und ist somit Sorgeberechtigt und Zahlungspflichtig :wand:wand:nudelholz


    Erst mit der Scheidung - etwa ein Jahr nach der Geburt des Kindes - wurde die Anerkennung Rechtskräftig und die Geburtsurkunde wurde geändert, ich bin allein Sorgeberechtigt und der KV ist Zahlungspflichtig und zwar rückwirkend :daumen Somit hatte die Vaterschaftsanerkennung in der Schwangerschaft doch noch einen positiven Sinn, denn ohne wäre der KV erst ab Scheidung zahlungspflichtig gewesen.


    Die ganze Sache hat mich damals viel Nerven gekostet :ohnmacht::tot:crazy


    Geh mit deinem Partner zum Standesamt und lass die Vaterschaft jetzt anerkennen. Wenn du dich gut mit deinem Nochmann verstehst geht ihr am besten gleich alle zusammen, das spart Zeit :brille


    Dann entspann dich und bekomme in Ruhe dein Baby :strahlen :schnuller
    Der Rest ist Männersache, will dein Ex nicht für das Kind aufkommen, muß er zusehen, dass ihr geschieden werdet.
    Du bekommst UVG für das Baby und auch Elterngeld, da mach dir mal erstmal keine Sorgen, sonst gibts auch noch Wohngeld und Hartz 4.


    Ihr könnt natürlich auch einen Vaterschaftstest machen , dann ist der leibliche Vater schneller auch der rechtliche Vater. Ist halt auch ne Kostenfrage, vielleicht aber nicht so nervernaufreibend :frag


    Ich wünsche dir sehr viel Kraft und eine schöne Geburt :knuddel
    Besinne dich auf dich und deine Kinder - die wichtigsen Menschen in deinem Leben


    LG energy



    Achja und trenn dich von deinem Partner, der geht gar nicht :nanana

    Aber es ist schon nervtötend und eine Verhohnepiepelung, wenn der Unterhaltspflichtige nicht sein Einkommen offen legt. Da weiß man: Hier will einer lügen und betrügen und sich ums Zahlen drücken.
    (Und ausgenommen sind jetzt nur die, die aus Persönlichkeitsstrukturgründen so schlecht organisiert sind, dass sie das Sammeln der Unterlagen nicht gebacken bekommen, sagen wir mal: 0,01% aller Fälle ...)


    Ich hab so ein seltenes Exemplar, bei dem trifft beides zu :ohnmacht:


    Hab vor Gericht klar gemacht, dass ich in den letzten 1 1/2 Jahren gelernt habe mit wenig Geld klar zu kommen, sodass ich nun auch noch weiter warten kann, bis alle Unterlagen vorgelegt sind :dribbel

    Wir sind eigentlich erst in der Auskunftsphase, die Richterin hätte die Sache aber gern vom Tisch und deshalb schon der Termin!


    Ein Vergleich wurde angestrebt, kam aber nicht zu stande. Jetzt muß er doch erstmal Auskunft geben...


    Ich bin bis jetzt ohne BU ausgekommen und werde auch weiter klar kommen


    dennoch werden wir versuchen für den Kleinen das Beste raus zu holen - das was ihm zusteht


    Abwarten

    warum sollten dem bet nachteile entstehen? :hä


    es sollen dem BET keine Nachteile entstehen, dadurch das es das Kind selbst betreut und deshalb nicht arbeiten geht/gehen kann


    theoretisch soll doch das BU das Netto ausgleichen, welches vorher verdient wurde - welches UE kann das schon?



    Ein Anwalt sagte mal zu mir, ich hätt mir mal lieber jemanden suchen sollen, der besser verdient :wow:crazy - und mein EX verdient nicht schlecht


    Doch irgendwie scheint er ja doch recht gehabt zu haben :ohnmacht::nixwieweg



    Bei uns ist heut die Verhandlung u.a. auch wegen BU - ich erhoffe mir mal nix ... bin aber gespannt was draus wird

    Entweder man baut ein Haus oder man bekommt Kinder


    :hae::kopf


    Wo ein Wille da auch ein Weg


    Ich finde es gut, wenn du (TS) für dein Haus "kämpfst" und auch für dein Kind! Es geht auch beides. Dein Plan hört sich doch gut an. Und wer weiß was in 2 Jahren ist :frag


    Ich hatte auch total Sorge, dass ich mein Häuschen nicht halten kann und jetzt finanziere ich schon seit 2,5 Jahren alleine. :D Ohne ALG II


    Geh ruhig jetzt schon zum Wohngeldamt und lass dich beraten oder stell schon mal einen Antrag, vielleicht steht dir ja jetzt schon ein Lastenzuschuss zu. Und fang am besten jetzt schon an zu sparen, für schlechte Zeiten und zur Gewöhnung ans "Arm-sein-wie-ne-Kirchenmaus" und glücklich :sonne

    Da sag ich auch mal Hallo!


    :welcome:welcome


    LG aus dem Bremer Umland


    und noch eine schöne :schwanger

    Gibt es denn einen wirklichen Grund anzunehmen das dein Exmann überhaupt was zahlen muss? Bzw. sich an den Prozesskosten beteiligen?


    Die Gegenseite sagt natütlich, dass vor der Scheidung der Ehemann rechtilch als Vater gilt und deswegen der Leibliche KV erst ab Scheidung zahlen müsse. Das ist wohl auch so, doch da der KV schon in der Schwangerschaft die Vaterschaft anerkannt hat, und dies somit ab Scheidung Rückwirkend gültig ist, ist es einfach unklar, weil wohl noch nicht vorgekommen (gibt kein passendes Urteil unseres wissens). Es bleibt also spannend :brille
    Mein Ex hat so jetzt erstmal nix mit dem Prozess zu tun und somit ja auch nichts mit den Kosten

    Hab grad mal dies "alte Ding" von mir ausgegraben:


    Ich bin seit Nov. 2010 geschieden und allein Sorgeberechtigt und habe 14 Monate Elterngeld erhalten.
    UVG habe ich bekommen und der leibliche KV hats gleich ans JA zurück gezahlt, seit Januar zahlt er KU in Höhe des UVG direkt an mich.
    Die Dame vom Standesamt wollte die Geburtsurkunde erst nicht ändern, doch da hat sich meine Anwältin drum gekümmert und jetzt steht der leibliche Vater drin.


    Die Verhandlung wg KU steht jetzt an und dort wird dann hoffendlich auch geklärt, welcher "Vater" welche Summe für welchen Zeitraum zu zahlen hat/hatte.
    :ohnmacht: