Beiträge von juwi

    Kinder sollen bei der Oma wohnen. Das möchte mein Freund nicht.


    Also, da pflegt eine Oma ihre schwerst krebskranke Tochter und betreut ihre Enkelkinder?


    Und ihr wartet darauf, dass die Tochter stirbt, um nach ihrem Tod der Oma auch noch die Enkel zu nehmen?



    Super, dann sind endlich alle glücklich! :radab




    Die Kinder haben nicht nur ihre Mama verloren, sondern dann auch noch ihre Oma, die sich gekümmert hat und vermutlich auch noch ihr Umfeld (Schule, Kindergarten)

    Hatte auch beiläufig mal was wegen Schulden gelesen - irgendwie was mit 400€ pro Monat oder so....


    Ja, es gibt eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht
    und wenn jemand nicht arbeitet und auch keine Leistungen vom Jobcenter erhält, muss er sich selber krankenversichern.


    Die Möglichkeit sich ohne Krankenversicherung durchs Leben zu schlagen gibt es nicht mehr, zumindest nicht ohne Schulden bei der Krankenkasse, die monatlich wachsen.


    Wie hoch die monatlichen Beiträge sind weiß ich nicht, hängt aber sicher von den Einnahmen ab und wenn man sich nicht meldet wird man hoch eingestuft...

    Würde der Verlust des Aufenthaltsbestimmungsrechts bedeuten, dass ich dann automatisch UET werde?


    Naja, nicht automatisch.
    Wenn der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht hätte, dann könnte er auch bestimmen, dass die Kinder sich bei dir aufhalten/leben...


    Scheint er aber nicht zu wollen?

    Ich habe nochmal nachgelesen, du hast ja bisher keine Leistungen zum Lebensunterhalt bekommen, sondern nur den Mehrbedarf für Alleinerziehende?
    Und Leistungen für die Kinder...


    Berichte doch mal was die Krankenkasse sagt...

    Also es ist nichts passiert, bis ein überprüfungsantrag der KK kam, den ich gar nicht weiter ausfüllen konnte, da es ja diese neue Regelung gab


    Welche neue Regelung meinst du?


    Wie auch immer, ich würde da gleich mal anrufen bei der Krankenkasse und dich und die Kinder versichern.

    Also ich war bis jetzt über meine Mutter Krankenversichert... Es hätte sich schon Anfang des Jahres ändern müssen. Nur ich dachte man bekommt eine Info dass man sich darum kümmern muss vom JC?


    Nein, nicht das Jobcenter ist dafür zuständig.
    Bzw. die haben dir ja geschrieben, dass du die KK-Mitgliedschaft nachweisen sollst.


    Nachdem du aus der Familienversicherung gefallen bist, hat dir doch sicher die Krankenkasse das mitgeteilt und du musstest einen Fragebogen ausfüllen?
    Hast du der Krankenkasse nur die ergänzenden Leistungen des Jobcenters mitgeteilt? Oder auch, dass du die Ausbildung machst und BAföG bekommst?
    Wenn du über das Jobcenter krankenversichert wärest, dann hätten sie das der Krankenkasse von sich aus gemeldet und es wäre im Bescheid nachzulesen und das Jobcenter hätte dich nicht gebeten eine Krankenversicherung vorzulegen.
    Die Krankenkasse hätte sich auch nicht gemeldet, wenn das Jobcenter dich versichert hätte. Beim "normalen" Leistungsbezug wäre das Jobcenter verpflichtet dich zu versichern und automatisch bei der Krankenkasse anzumelden...
    Weiß jetzt nicht, wo der Fehler liegt, vielleicht hat die Krankenkasse übersehen, dass du studierst und nicht im vollen Leistungsbezug des Jobcenters bist?


    Schlimmstenfalls musst du die Beiträge rückwirkend zahlen :-(


    Wie sind deine Kinder versichert?
    Nicht, dass da auch noch Schulden bei der Krankenkasse auflaufen!
    Du musst dich selber versichern und die Kinder familienversichern bei dir!

    Aber ich habe bis jetzt durchgehend Leistungen bezogen.


    Du hast ergänzende Leistungen zum BAföG bekommen?
    Was steht in den Bescheiden des Jobcenters?
    Haben die deine Krankenversicherung bezahlt bisher, bzw. nachdem du nicht mehr familienversichert bist bei deiner Mutter?


    Das Jobcenter will ja offenbar, dass du dich versicherst und denen die Mitgliedsbescheinigung schickst, das heißt du und deine Kinder sind nicht über das Jobcenter krankenversichert/ nicht bei der Krankenkasse gemeldet.


    Du musst das dringend klären, schick der Krankenkasse den Bescheid des Jobcenters und dem Jobcenter den Bescheid der Krankenkasse...


    Aber mach der Krankenkasse klar, dass du die Ausbildung machst und BAföG bekommst!
    Meiner Meinung nach musst du dich als Studierende selber versichern und das Jobcenter zahlt evtl. die Rechnung!
    Sie wollen ja auch deine Mitgliedsbescheinigung haben...


    Und denk dran die Kinder auch zu versichern....

    . Muss ich dann nicht übers JC versichert werden?


    Naja, offenbar nicht, wenn die Krankenkasse dir das mitteilt. Das Jobcenter zahlt ja nur ergänzend...
    Ich würde die KK ansprechen, ob du dich selber versichern musst.
    Du machst die Ausbildung zur Erzieherin?

    Hallo Celin,
    machst du nicht eine Ausbildung/Studium und bekommst BAföG?
    Soweit ich weiß, musst du dich als Studierende (und nicht als Alg2-Bezieherin) selber versichern,
    ob dann das Jobcenter die Kosten übernimmt, weiß ich leider nicht...


    So ist wohl auch der Satz der KK zu verstehen, dass du aufgrund des Leistungsbezugs nicht versicherungspflichtig bist.
    Weiß die Krankenkasse von deiner Ausbildung?

    Die barunterhaltspflichtigen Eltern saufen als Mindestlöhner in den auflaufenden Rückständen ab. Insbesondere dann, wenn der UV auch noch bis zum 18 Lebensjahr gezahlt wird. Das ist ja eine Verdreifachung der bisherigen Leistungsdauer. Dann wird es erst richtig spannend. Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil verstirbt, erbt das Kind die Rückstände bei der Unterhaltsvorschußkasse. Diese Schulden müssen aus der Erbmasse bezahlt werden.


    Aber es laufen doch keine Rückstände auf, wenn der Vater nicht leistungsfähig ist?!?