Das seh ich nicht so, Härtefallscheidung nur bei: körperlicher Gewalt, es ist ein Kind von einem anderen Mann unterwegs (kenn ich aus dem Bekanntenkreis) Terror in der Wohnung/Haus.
Nun weiß ich nicht, was so bei Dir vorgefallen ist, aber so einfach geht es nicht, schon garnicht mit dem Argument dass man leidet. Das ist wohl ein ziemlich dehnbarer Begriff.
Zur Erklärung, mein Exmann hat von Schlüsseldienst um ins Haus zu kommen, bis zum Aufdribbeln der Polizei vor meiner Haustür alles von A-Z durchgezogen. Ich hätte im Dreieck springen können, deswegen wurde die Scheidung aber nicht vorgezogen.
Beiträge von trix
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Hallo Finchen,,
also mit dem Zeitpunkt des Auszuges Deines Baldexmannes seit ihr offiziell getrennt bzw. beginnt das Trennungsjahr. Ist ja nachweisbar z. B das er nun woanders wohnt.
Geht aber auch so wie bei mir: Innerhalb meines Hauses bekam jeder sein "Zimmer", hab eine Trennungsvereinbarung schriftlich vom Anwalt vorforumlieren lassen, beide haben unterschrieben, so ist man auch getrennt von Tisch und Bett, wie es so schön heißt.
Scheidung jetzt einreichen, also einer von Euch beiden müsste zum Anwalt gehen und die Sache beantragen, nicht erst das Trennungsjahr abwarten, dauert eh alles länger als man so denkt und man will ja auch mal nen Schlußstrich ziehen.
Weitere Möglichkeit (hab ich so mit Exgatte gemacht), wir haben das Trennungsjahr einfach rückdatiert auf den 01.01.2004. So hatten wie uns doch glatt eine Menge Zeit erspart, gut die ganze Scheidung hat bei mir trotzdem 2 1/2 Jahre gedauert.Viel Glück und so schnell es geht zum Anwalt
Gruß -
crazy chicken
FALSCH!!
Vorrausgesetzt Du meinst das Kind mit dem was sie mitnimmt:
Wenn Du schon von Besitzdenken sprichst, dann GEHÖRT das Kind beiden Elternteilen. Was sie mitnimmt, ob gut oder schlecht sind, Gedanken, Gefühle, Hass, Trauer usw., das gehört ihr ganz allein. -
Hallo Kiana,
also Kindern einen Doppelnamen zu verpassen ist definitiv nicht möglich. Das wird Dir aber schon beim Bestellen des Aufgebotes gesagt.
Mein Sohn hat den Namen von meinem Ex bei der Heirat bekommen, wie auch ich. Während die Scheidung von ihm lief, konnte ich den Namen meines Sohnes wieder ändern, er trägt nun den Namen seines Vaters( Vater vor 11 Jahren verstorben, einzig übriggebliebner Nachfahre meiner Ex- Schwiegereltern). Hatte damit kein Problem, wir habe sehr guten Kontakt usw. Das kostete aber auf dem Standesamt 200 Teuronen, man muss schon gut begründen, warum das Kind wieder eine Namensänderung bekommt.
Ich konnte meinen Namen erst nach der Scheidung ändern, bin auf`s Standesamt gegangen, die Beamtin hat ein Formular vorgelegt und ausgefüllt, ich habe unterschrieben, es hat nur 17 Euro gekostet. Das war es mir wert.
Nun heiße ich wieder wie vor der Heirat. Sehr schön!
Gruß -
Hallo Tanja,
also ich gebe allen drei Vorrednerinnen recht. Hier wird Deinerseits ziemlich am Kind gezerrt. Es ist nun mal so, dass es zwei zu Hause hat, vielleicht fühlt es sich ja in beiden wohl und zieht für sich eben das Beste raus.
Mich würde brennend interessieren ob der Vater sich auch bei bestimmten Dingen des Lebens in Deine Vorgehensweise einmischt/einmischen kann?
Das wirst Du Dir wahrscheinlich schön vom Tisch wischen!
Wie schon tausendmal gesagt, bitte im Sinne Eurer Kinder die Elterebene von der Paarebene trennen, ist ganz bestimmt nicht immer leicht, aber zum Wohle des Kindes definitiv das Allerbeste.
Übrigends: Kinder soll man gehen lassen, damit sie wieder kommen können!
Und was den Tippfehler betrifft, meine Güte, kann jedem passieren.
Gruß -
Hallo Ansu,
ich kann Deine Wut sehr gut verstehen. Wenn Termine abgesprochen sind, dann sollten sie auch eingehalten werden, selbstverständlich von beiden Seiten.
Wir haben es auch dieses Jahr wieder so gemacht, dass die Tochter meines LG ihren Geburtstag zu Hause gefeiert hat (er hat natürlich angerufen und gratuliert) und wir am nächstem Umgangswe noch einmal gefeiert haben. Ich habe mit ihr Kuchen gebacken (was KM nicht hingekriegt hat), wir haben gegrillt, meine Eltern eingeladen und so war es auch schön.
Was die Ferienzeit dieses Jahr betraf, hatte seine Ex natürlich den Termin "vergessen", der war aber schon Anfang des Jahres mit ihr abgestimmt. So durfte er seine Tochter dann 4 Tage später holen, was natürlich dann gefehlt hat. Schließlich hatte er sich seinen Urlaub so ausgerichtet. Am besten alles schriftlich fixieren, sonst springt man nur im Dreieck.Gruß
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Liebe Kiana,
bitte nicht falsch verstehen, ich trag das Herz nun mal auf der Zunge.
Meine Ehrlichkeit kam für Dich etwas krass rüber? Tschuldigung.
Aber ich hab in meinem 38jährigen Leben schon so manche Schlacht geschlagen, mit Erfolg, weiß das es mürbe machen und auslaugen kann. Hab streckenweise die Wände meines Hauses angeheult, weil ich es nicht verlieren wollte, der Ex war mir wurscht. Wenn Du weitere Hilfe brauchst, schreib mir per Mail, vorrausgesetzt Du möchtest.
Liebe Grüße
Trix -
Auweia, na so hab ich mir das gedacht.
Ich würde den Anwalt wechseln, das ist ja ein dickes Ei. Also, wenn ich das meinem (sehr guten) Rechtsverdreher mal erzähle, der knallt mir immer so schön das BGB auf den Tisch und zeigt welches Gesetz grad für meine Frage wichtig ist, das ist echt klasse, der würde guicken. Ich glaub, Du hast Dir von Deiner Anwälten Hörner aufsetzen lassen, da kann man sich ja einen ganzen Kronleuchter drauß flechten.
Dann hat sie das also als eigenständiges Ding gemacht und Dich fein abkassiert.
Also ohne übers Ziele hinaus zu schießen ( bin ja kein Jurist) das ist ein schöner Scheiß und meiner Meinung nach hat sie Dich gelinkt.
Trotzdem Kopf hoch!
Gruß -
Hallo Kiana,
versteh`ich nicht so richtig. Ich hatte auch ne Trennungsvereinbarung. Da stand fast dasselbe drin, bei mir ist nur anders, dass wir Gott sei es gelobt und gespfiffen kein Kind miteinander haben und mir Haus und Hof gehört.
Die Vereinbarung war von meinem Anwalt vorformuliert und ich habs in den Pc gehackt, Ex hat unterschrieben. Vor allem hat mich das nichts gekostet, krieg ich nicht auf die Reihe, dass Du so viel Geld dafür ausgeben musstest.
Normalerweise gehört sowas zum laufenden Scheidungsverfahren dazu. War das vorher?
Hast Du Dich vielleicht über den Tisch ziehen lassen? Ist nicht böse gemeint. Hab mir auch schon bei vielen Dingen die Nase gewischt.
Gruß -
Hallo Kiana,
keine Panik, ist alles nicht schlimm.
Wie sieht Deine Trennungsvereinbarung aus, muss mal neugierig sein?
Warum zahlst Du nächstes Jahr immer noch? -
Das hängt nicht vom Einkommen ab sondern von den Ausgaben die man monatlich hat. Mein Anwalt hat es mir mal ganz banal erklärt.
Ich hab z. B. 10.000 Teuronen im Monat an Einkommen aber 9.800 an Ausgaben (dazu gehören Strom, Versicherungen, Wasser, in meinem Fall Grundstückssteuern, Kreditrate ect.pp) dann bekomme ich ebenso PKH.
Habe ich aber zum Beispiel 700 Euro im Monat und keine Ausgaben (ist vielleicht selten der Fall) dann bekommt man keine PKH.
Also, es gibt keine Obergrenze, außer ganz viel Geld auf irgendeinen Konto.
Alle zwei Jahre bekommt man dann eine Aufforderung des Amtsgerichtes mit Formular und muss sein Einkommen darlegen, denn PKH geht zu Lasten von Vater Staat, -
Hallo Kohlpudding,
das Grundstück plus Bebauung wird getaxt, da Du ja hälftig im Grundbuch eingetragen bist müsste Dir im Ernstfall auch die Hälfte zustehen.
Leider bringt man diese Lösung, einer bleibt der andere geht, nicht ohne Probleme in jeglicher Weise über die Bühne. Du und Ex sollten sich da schon sehr einig sein und die Kommunikation untereinander sollte einigermaßen stimmen. Nunja, ist ja selten der Fall.Gruß
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Hallo Moni,
mit dem Auszug aus dem Haus hat er ja quasi sein Wohnrecht-anspruch verwirkt. Auch bei mir war es so, als er aber nach einigen Wochen mit der Polizei aufgedribbelt ist war ich schon vorher schlauer und bin zum Einwohnermeldeamt gegangen und hab ihn abgemeldet. Das ging aber nur, weil ich alleine im Grundbuch eingetragen war, danach wurde im Amt gefragt. Auch die lieben Beamten der Polizei haben schief geguckt, dass das möglich war, nunja.
Ich kann mich aber erinnern, das mein Anwalt am Anfang auch gesagt hat, wenn er die Hälfte des Kredites zahlt (oder die ganze Summe) hätte er sogenanntes Wohnrecht. Nun ist es aber so, derjenige der im Grundbuch steht, dem gehören alle auf dem Grundstück befindlichen Gebäude. Hieß für mich, das Haus ist meine und ich kann bestimmen ob er auszieht oder nicht.
Hoffe ich hab das jetzt einigermaßen zusammen gekriegt, mein Scheidungsk(r)ampf liegt ja schon 3 Jahre zurück.
Was die Bank angeht, so schnell wie möglich in Kontakt treten. Und am besten direkt bei der zuständigen Abteilung und nicht vor Ort. Hab damit keine guten Erfahrungen gemacht.
Ich weiß, dieser Weg wird steinig und tut manchmal weh, das ist aber definitv das Beste. Bloß nicht abwarten bis die Bank Terror macht. -
Ich nochmal.
Du musst leider auch daran denken, wenn Ihr beide im Grundbuch steht dann wohl auch im Kreditvertrag, nehm ich jetzt einfach mal an. Und wenn Du ausgezogen sein solltest hängst Du da immer noch mit drin, finanziell gesehen.
Natürlich nur bis das Haus verkauft bzw. einer von Euch beiden alles übernommen hat.
Das lassen viele außer acht und denken, bin ich ausgezogen dann hab ich mit dem nichts mehr zu tun. Die Banken sehen das leider ganz anders. -
Sorry, konnte leider nicht herauslesen, dass Ihr beide NICHT mehr unter einem Dach wohnt.
Tja, dann muss ich wohl meiner Vorschreiberin Recht geben, dann ausziehen und sich etwas suchen.
Das mit dem Ausbezahlen ist so ne Sache. Mein Ex hatte auch eine Forderung von 20.000 Euro an mich. Hängt viel davon ab, wie lange Ihr schon in dem Haus gewohnt hab. Bei mir gab es eine entsprechendes Gerichtsurteil mit dem Inhalt, dass die Summe abgewohnt wäre.
Aber wie gesagt, ist nur mein Beispiel und kann und wird wohl immer wieder anders gehandhabt.
Trotzdem auch von mir viel Glück! -
Hallo Kohlpudding!
Ich kann Deine Sorgen sehr gut nachvollziehen. Ich bin eine von denen, die ein Haus haben halten können.
Bei mir war es so: Tennung im August 2004, gemeinsames Bewohnen des Hauses in verschiedenen Zimmern (stand so in einer Trennungsvereinbarung drin, die mein Anwalt verfasst hatte, damit man einen Anfang bekommt). Ab diesem Zeitpunkt kam mein Ex nur noch zum Wohnen, Duschen usw. Alle Kosten habe ich getragen bis zu seinem Auszug Ende des Jahres. Er hat auch keinen Finger mehr krumm gemacht. Nun muss ich gestehen, dass ich alleine im Grundbuch stehe und ich das Grundstück mit in die Ehe gebracht habe.
Nun gut, den Kredites trug er noch 2-3 Monate, dann war auch das gegessen.
Danach folgte eine 1-jähriger Krieg mit der zuständigen Bank, da ich die Höhe des Kredites (766,- Teuronen) alleine nicht tragen konnte und wollte. Erst mit dem April 2006 wurde er aus dem Kreditvertrag entlassen, die Summe auf eine zahlbare gesenkt.
Ich weiß nun nicht, ob Dir dies schon etwas weiterhilft. Meine Frage: Warum will er das Haus halten, wenn er nix mehr daran macht? Steht Ihr beide im Grundbuch? Möchtest Du im Ernstfall dasselbe? Eine große Ewigkeit werdet Ihr beide wohl nicht unter einem Dach wohnen können.