Beiträge von jenpa

    Hallo Jule


    Mein Töchterlein (10) hat mehrere Allergien. Sie darf keinen Fisch essen.


    Dann hat sie eine Allergie gegen Wiesenkräuter und Pollen. Dazu,durch die Allergien bedingt,Asthma bronchiale.


    In der Grippezeit kommt dann immer Neurodermitis dazu,ein Glück nicht sehr schlimm.


    Dies alles habe ich gut im Griff.Gegen die Allergie (ausser Fisch) wird sie regelmäßig behandelt. Hyposensilibierung.
    Gegen Neurodermitis Creme.




    jenpa

    Hallo Sandy


    Generell kann niemand deine Tochter zum UG mit dem Vater zwingen.


    Aber du hast die Pflicht,dies zu fördern. Dazu gehört auch das du
    deine schlechte Meinung über den KV,nicht so deiner Tochter vermitteln
    darfst. Du bist das Vorbild für dein Töchterlein. Und wenn du mit dem
    KV auf Paarebene noch nicht abgeschlossen hast ist das dein Problem
    und geht deiner Tochter nichts an.


    Ihr Eltern seid geschieden für jeden von euch fängt jetzt ein neuer Lebensabschnitt
    an. Was da wer wie macht sollte jeder von euch beiden akzeptieren.
    Für dich bedeutet das ,halte dich aus den Sachen deines EX raus.
    Versuche mit ihm auf Elternebene zu kommunizieren und findet eine Lösung
    das Tochter und KV regelmäßigen UG haben.


    Auch meine Tochter (11) hat nicht immer Lust ihre Mutti zu besuchen. Aber ich
    leiste als KV Überzeugungsarbeit und verzichte auch schon mal auf "mein" WE
    zugunsten meiner EX.


    jenpa

    Hallo Benninosmama


    Da du noch nicht volljährig bist sind deine Eltern für deinen Sohn als Vormund eingesetzt.


    Mit 18 geht das Sorgerecht automatisch auf dich über.


    jenpa

    Das sagt doch schon der Name.es wird geprüft in wie weit bei einem Elternteil oder
    bei allen beiden in der Erziehung des Kindes Defizite vorhanden sind.


    Auch gehört dazu die Bindungstoleranz,Kontinuitätsgrungsatz und das Förderprinzip


    Sollte ein Elternteil dort enorme Abweichungen besitzen dann kann es passieren
    das er/sie nicht Erziehungsfähig ist/sind.


    jenpa

    Hallo Cola


    Du erhälst Unterhaltsvorschuss ? Dann brauchst dir keine Sorgen machen. Das JA muß sich selber darum kümmern
    und sich das Geld zurückholen. Deine Adresse müssen die nicht angeben. Und wenn du eine Auskunftssperre ahst
    dann sowie so nicht.


    Und wenns doch schief läuft musst du eben entsprechenden Antrag bei Gericht stellen.


    jenpa

    Hallo Tinkabella


    Ich war damals bei der Geburt meiner Tochter dabei. Zieh den Hut in dieser Sache vor euch Müttern.


    Meine Ex hat sich noch 13 h gequält. Auch sie hat im Vorfeld immer Angst gehabt es könnte etwas peinliches
    passieren.


    Aber als es dann richtig losging und die Wehen kamen in einem kürzeren Abstand,war ihr alles egal.


    Hat mich sogar angeschrien,obwohl ich nichts gesagt habe.War schon ganz schön erschrocken gewesen.



    jenpa

    @ Waldläufer


    Die KM hat das alleinige Sorgerecht ! Richtig ! Dann solltest du mit der Tochter zum zuständigen JA
    gehen und dort soll sie denen sagen sie möchte zu dir ziehen. Weiß ja nicht ob die KM damit einverstanden ist.


    Wenn ja,kann sie mit zum JA und für dich das SR eintragen lassen,also ihr hättet dann gSR.


    Wenn nein,wird es schwieriger,das würde dann u.U. vor dem FamG landen.


    Aber,wenn deine Tochter dies wirklich will,soll sie regelmäßig,alleine,zum JA gehen und denen dort
    auf den Geist gehen. Mit Sicherheit werden die versuchen deine Tochter umzustimmen,wenn sie dem
    standhält und ihren Willen immer wider kund tut,dann könnte es klappen.


    Nicht das das nur mal so ne Phase deiner Tochter ist,weil sie sich über Mutti ärgert !!!!!!


    jenpa

    @ crasherin


    Den Umgang einklagen kannst du nicht.Niemand kann den KV zum UG zwingen.


    Ist halt nur traurig das er so wenig Interesse zeigt.


    Trotzdem würde ich,falls er doch mal zu Besinnung kommt,ihm weiterhin den UG
    anbieten. Am besten du schreibst ihm mal nen Brief.


    jenpa

    Hallo Emma


    du schreibst es wäre eine Rechnung von seinem RA ,aber der müsste doch Bescheid wissen,das er,dein
    EX UH zahlen muß ?! Verstehe ich nicht !!1


    Also soweit mir bekannt ist,hat nur dein EX die Möglichkeit einen Teil des Gepfändeten Geldes zurück
    zuholen. Aber wenn er sich nicht drum kümmert und nicht mal über seine Gehaltsabrechnungen
    Bescheid weiß,wird da vermutlich nicht viel passieren.


    Dir bzw.den Kindern steht der Unterhalt in voller Höhe zu. Dann mußt du eben auch pfänden.
    Irgendwann muß er ja mal aufwachen und seine Unterlagen in Ordnung bringen.


    Ich würde in schriftlich,5 Zeiler,auffordern,das er den fehlenden UH,mit Fristsetzung,zu zahlen hat. Ansonsten
    wirst du deinen Anspruch gerichtlich geltend machen.


    jenpa

    Hallo PaulaF


    Es kommt darauf an was genau ihr vereinbaren wollt. Besser finde ich schon ihr versucht erstmal eine einvernehmliche
    Lösung zu finden ohne RA. Unter Umständen kostet der nur sinnlos Geld.


    Also wenn es um Unterhalt für die Kinder geht,würde ich zum Jugendamt gehen,dort ist es kostenlos und die helfen
    dir dort mit Sicherheit.Oder geht zu einer Famileinberatungsstelle die helfen euch auch.



    Wichtige Sachen sind ;


    - Wohnung,wer bleibt wer zieht aus
    - Lebensmittelpunkt der Kinder
    - Umgangsvereinbarung
    - Möbiliar und Wertsachen etc. aufteilen


    Das sind so mit die wichtigsten Sachen die man klären sollte. Wenns nicht funktioniert,kann man immer noch
    den rechtlichen Weg beschreiten.


    Versucht alles erstmal ohne RA zu klären,ist besser für euch. Einmal den Rechtsweg beschritten,seid ihr "Feinde" .


    jenpa

    Hallo sonnenblümchen


    euere Trennung ist vermutlich noch ganz frisch. Du bist wütend,ärgerlich und bist vermutlich noch nicht drüber weg.


    Gut kann ich verstehen.Hat aber nichts mit UG zu tun. Ich kenne viele Väter die pflegen UG mit ihren Kids und
    haben sogar noch kleinere Wohnungen. Für die Kinder ist das kein Problem,für die ist das mal was anderes.
    Und es ist ja nur alle 2 Wochen oder später dann in den Ferien.


    Bitte denke dran,was dein EX wie in seinem neuen "Leben" händelt ist sein Problem,das geht dich nichts an.
    Und wenn seine neue auch da ist oder auch nicht,ist deren Problem.
    Deswegen kannst du den UG nicht boykottieren.


    Meine EX hat auch immer mal wieder neue LPs und unserer Tochter hats nie geschadet,im Gegenteil.


    jenpa

    @ kullerkeks


    Ganz so klein sind deine Kids ja nicht mehr. Rede mit ihnen,mache ihnen ihren Vati "schmackhaft".


    Aber ganz wichtig auch du musst 100% dahinter stehen und deine Kinder müssen spüren das du
    damit einverstanden bist. Ich weiß ja nicht wie das bei dir im Vorfeld so abgelaufen ist.


    jenpa

    Hallo mischa82


    Ganz ehrlich,abholen darf nur der Vater.


    Und was seine laufend wechselnden Freundinnen betrifft,glaube nicht das dich das was angeht.
    Das ist seine Sache sein Leben. Du möchtest auch nicht das er sich bei dir einmischt.


    jenpa

    Hallo stellina


    So eine Trennung/Scheidung,ob nun schon vollzogen oder nicht tut weh,aber ich würde mich da jetzt
    nicht so runterziehen lassen. Vorbei ist vorbei.


    Schau nach vorne und plane für deine Zukunft mit den Kindern.
    Und wenn es sein muß such dir eben eine neue Wohnung.
    Hilfe und Unterstützung bekommst du wenn nötig vom JA oder andere Sozialeinrichtungen.


    jenpa

    Hallo mone


    Was du dir Gedanken darüber machst.Geht dich doch garnichts mehr an,was dein EX macht.


    Er hat sein Leben und du deines. Wenn er sich bei dir immer so reinhängen würde,dann wärest du
    bestimmt nicht glücklich.


    Sorge lieber dafür das der regelmäßige UG der Kinder mit dem KV stattfinden und basta.
    klingt hart ist aber so.


    jenpa