Hallo aura77
Soweit hat die Arge Recht. Finde nur merkwürdig das sie mit dir alles am Telefon besprechen.
Da würde ich mich etwas zurückhalten.So etwas erledigt man schriftlich.
Nochmals zur Sache.Ich vermute du beziehst HartzIV von der Arge. Selbstverständlich müssen da die
Einkommensverhältnisse von dir und deinem LP/EX oder? geprüft werden.
Also entscheide dich,lebst du mit ihm zusammen zählt sein Einkommen mit und du erhälst u.U. keine
Leistung aus HartzIV. Seid ihr getrennt,ist der KV dazu verpflichtet,wenn Kinder da sind, Kindes-
unterhalt zu zahlen.Kann er nicht zahlen,mußt(solltest) du Unterhaltsvorschuss beantragen.
Dies ist eine vorrangige Leistung.
Denn dieser UVS wird dir komplett als Einkommen eingerechnet.
Also bewege dich,glaube nicht das du auf einige Hundert € verzichten kannst/willst.
Bei Kindern ab dem 6 -12 Lebensjahr sind das immer hin pro Kind 180.-€.
Dies hat nichts mit dem Kindergeld zu tun,das dir übrigens auch als EK angerechnet wird (bzw.Kinder)
Klingt alles sehr kompliziert ist aber so.
jp