Beiträge von jenpa

    Hallo zusammen


    Sehr gut,das Urteil/Beschluss.Kann ich nur begrüssen und hoffen das noch mehr solche folgen .


    Bin mir sicher,der KV lässt den UG zur KM zu und wird diesen wenn nötig auch fördern.
    Und alle ae Väter mich eingeschlossen ,die ich persönlich kenne,behindern den UG zur KM
    nicht im Gegenteil,die meisten UG_Mütter haben sogar noch mehr UG als sie jemals den
    Vätern zugestanden hätten.


    jp

    Hallo suscrofa


    Würde auch erstmal das Gespräch mit der KM suchen.


    Bist du dir ganz sicher das dein Sohn zu dir möchte ?


    Ist er auch seiner Mutter gewachsen,wenn es dann richtig
    losgeht ? Glaube nicht das sie sich das einfach so gefallen
    lässt.Am Ende hängt für sie auch das finanzielle dran.


    Eine Option wäre auch der Weg zum Jugendamt.


    Der letzte wäre der Gang zum Gericht.


    Check erstmal durch ob der Wunsch/Wille ddeines Sohnes
    wirklich ernst gemeint ist und nicht auf ein pupertierendes
    Verhalten zurück zuführen ist.


    jp

    Hallo aura77


    Soweit hat die Arge Recht. Finde nur merkwürdig das sie mit dir alles am Telefon besprechen.
    Da würde ich mich etwas zurückhalten.So etwas erledigt man schriftlich.


    Nochmals zur Sache.Ich vermute du beziehst HartzIV von der Arge. Selbstverständlich müssen da die
    Einkommensverhältnisse von dir und deinem LP/EX oder? geprüft werden.


    Also entscheide dich,lebst du mit ihm zusammen zählt sein Einkommen mit und du erhälst u.U. keine
    Leistung aus HartzIV. Seid ihr getrennt,ist der KV dazu verpflichtet,wenn Kinder da sind, Kindes-
    unterhalt zu zahlen.Kann er nicht zahlen,mußt(solltest) du Unterhaltsvorschuss beantragen.
    Dies ist eine vorrangige Leistung.
    Denn dieser UVS wird dir komplett als Einkommen eingerechnet.


    Also bewege dich,glaube nicht das du auf einige Hundert € verzichten kannst/willst.
    Bei Kindern ab dem 6 -12 Lebensjahr sind das immer hin pro Kind 180.-€.


    Dies hat nichts mit dem Kindergeld zu tun,das dir übrigens auch als EK angerechnet wird (bzw.Kinder)


    Klingt alles sehr kompliziert ist aber so.


    jp

    Hallo bella


    Musst du unbedingt die Kita wechseln ? Wenn möglich immer versuchen das gleiche soziale Umfeld
    den Kindern zu erhalten und den UG mit dem KV natürlich auch.


    Ihr Eltern solltet auf Elternebene einen gemeinsamen Konsens finden. Nicht streiten vor dem Kind
    dann klappt auch die Trennung gut.


    Und für mich auch wichtig,jeder Elternteil soll den anderen so akzeptieren wie er ist.


    jp

    Riesenzwerg


    Die KM hat unsere Tochter jedes 2 WE (Freitag bis Sonntag/Montag). Ferien hälftig.Bei einwöchigen Ferien lasse ich ihr den
    Vorrang.Feiertage immer im Wechsel und wenn sie auf ihr UG-WE fallen dann verzichte ich auch drauf.
    UG klappt soweit gut.Kommt auch mal vor das UG-WE ausfällt oder getauscht wird.Bei Ausfall gibt es Ersatz-WE.


    jp

    horseman


    Nachtrag


    Und zwecks UG musst du auf deine Kids einwirken/fördern. Bin mir ganz sicher,wenn
    du mit UG einverstanden bist auch die Kids gerne zur Mutti gehen.


    Ich schreibe hier aus eigener Erfahrung.Auch ich bin ae Vater.
    Für unsere Tochter war die Trennung auch sehr schwer und sie ist sogar in der Schule
    abgesackt. Heute 5 Jahre später,hat sie sich gefestigt.Schule ist okay.


    Sie weis das ich nicht traurig bin wenn sie zur Mutti geht. Auch wenn sie mal einen
    Tag länger bleiben will,was selten vorkommt,weis sie das ich nicht nein sage.


    so eine Trennung ist für alle schwer,aber das Leben muss weitergehen.


    jp

    Hallo Horsemann


    Kann den Ausführungen meiner Vorschreiber vollumfänglich zustimmen.


    Gehe sofort zum JA. Mache dir vorher Gedanken wie der UG ablaufen
    könnte. In der Regel ist UG alle 14 Tage am WE (Freitag bis Sonntag).


    Ausserdem biete der KM noch Zusatztage unter der Woche an. Ob sie es
    dann nutzt sei dahin gestellt. Aber so sehen alle,besonders das JA,das
    du Bindungstoleranz besitzt.


    Kommuniziere mit der KM nur noch auf Elternebene. Auf Paarenene,ist
    Schluss.Alles was sie macht und wie und warum ist ihre Sache.


    Desweiteren,informiere sie über alles was Schule,Gesundheit betrifft.
    Lade sie auch zu Elternabende ein oder zu Schulfeiern. Auch dies
    macht einen guten Eindruck.


    jp

    Hallo Sewing


    Das ABR musst du nicht beim JA beantragen sondern beim zuständigen FamG.


    Zum JA kannst du aber trotzdem gehen und die um hilfe bitten.
    Schildere dort dein Problem und auch das du Angst hast das der KV vielleicht eure
    Kinder ins Ausland verbringt.


    Wie alt sind den eure Kinder ? Ab einem gewissen Alter brauchen sie sowie so einen
    Reisepass,da reicht der Eintrag im Pass vom KV nicht mehr aus.


    jp

    Hallo Helixa


    Oh,hast du es gut !!!! Meine EX spricht mit mir seid Jahren (fast) kein Wort. SMS erhalte ich,wenn
    ich Glück habe,mal 2 - 3 im Jahr.


    Anfragen meinerseits wegen Ferien-UG-Termine,oder Schulangelegenheiten oder sonstige Sachen,
    kann ich ihr nur in Schriftform zusenden. Aber nicht mal das beantwortet sie und wenn dann alles
    über unsere Tochter.


    Was solls ich reg mich darüber nicht mehr auf.


    jenpa

    Hallo Jaquesmama


    Sehe das genauso wie meine Vorschreiber. Lass dich nicht verrückt machen.


    Mal so nebenbei,ihr habt gSR ist das richtig ?


    Versuche mit ihm vernünftig zu reden. Mache eine UG-Reglung am besten mit dem
    JA.Sollte der KV nicht bereit sein zu solchen Gesprächen,das JA wird dir schon helfen.


    Und so weit mir bekannt,hat der KV keine realistische Chance für euer Kind das SR
    zu bekommen. Bei verheirateten bleibt immer automatisch die gSR bestehen.


    Die Entscheidungskriterien für aSR sind sehr hoch.


    jp

    Hallo Franka


    Was ich schreibe ist meine Meinung die ich zu deinen Beiträgen habe.


    und wer hier nicht richtig tickt... sei dahingestellt.


    Du verträgst keine Widerworte.Alle sollen dich bemitleiden,was du
    doch für eine Arme bist.
    Du,hast auf Paarebene noch nicht abgeschlossen !!!!


    Mein Rat,rede mit dem KV. Versucht einen Konsens zu finden.



    @ maschenka


    Du bist wohl Frau Dr. allwissend ?


    jp

    Hallo maschenka


    Für mich ist das ein UG-Boykott. Sie behauptet hier der KV wäre Alkohol und Drogen abhängig,
    kann dies nicht beweisen.
    Also warum dann keinen UG auch mal mit Übernachtung ? Was spricht dagegen ?


    Ich vermute das franka selbst noch auf Paarebene mit dem KV nicht im Reinen ist und
    hier zu Lasten des Kindes,ihre Machtposition ausspielt.


    Ich hoffe der KV klagt,wenn sich die Haltung der KM nicht ändert.


    jenpa

    Hallo Franka


    Irgendwann ist euer Kind groß genug um beim KV zu übernachten.
    Gib ihm eine Chance,redet miteinander.Wenn nicht hoffe ich der KV
    zieht vor Gericht.


    Ich finde das was du hier schreibst oder abziehst unterste Schublade.
    Du behauptest hier irgendwas und kannst es nicht mal beweisen.
    Das finde ich widerlich !!!!!!!!!!


    Der KV hat ein Recht auf UG. Und du hast die Pflicht dies zu fördern.
    Schliesslich ist euer Kind nicht dein Privateigentum.


    Ich kann nur jeden UG-Berechtigten raten sich sowas nicht gefallen zu lassen.
    Sucht euch zuerst Hilfe beim JA wenn die nicht helfen sofort zum RA und klagen.


    jenpa

    fejada


    Macht eine schriftliche UG-Reglung. Wie ihr dies gestaltet ist eure Sache.


    Meistens ist es so das der UG alle 14Tage am WE stattfindet.
    Dann je nach Bedarf/Zeit von Freitag bis Sonntag/Montag.
    Ferien hälftig,Feiertage jeweils der Zweite oder abwechselnd.


    Wenn ihr zu keiner Einigung kommt,lass dir vom JA helfen.


    Und den Rücken frei halten,glaube die Zeit ist vorbei.


    jp

    Hallo


    Also grundsätzlich sollte am Anfang der Trennung der UG des nicht dauernd
    betreuenden Elternteils alleine stattfinden.


    Glaube das sich alle an die neuen Umstände gewöhnen müssen.
    Vermute der UG findet bei dir zu Hause statt,dann triffst du die richtige Entscheidung.



    Wenn deine Tochter dann grösser ist und beim KV auch übernachtet,kannst du sowieso
    nichts machen wenn seine neue mit anwesend ist.


    jp

    Hallo Muckelmama


    Was dein EX da fordert würde ich nicht ernst nehmen. Tue es als Spass ab.
    Und wie du schon selber schreibst,dein Sohnemann kann auch zu Hause bei
    dir noch einen Happen essen.


    Ärgere dich nicht drüber,lach drüber !!!!!


    jenpa