Hallo!
Ich bin auch beamtin und beihilfefähig. es kommt glaube ich auch an bei welcher beihilfe man ist. ob justiz oder lehrer.
ganz wichtig ist das sie rezepte für sich und das kind wenn es mit soll( private krankenkasse zahlt nicht für kind wenn es als begleitperson mit geht ) was ratsam ist. rezepte bei der beihilfe einreichen, danach bekommt sie ein schreiben wo sie alles zum amtsarzt schicken muß weil letztlich der entscheidet. bei der krankenkasse braucht man keine genehmigung, die wollen danach nur die rechnung.
wenn alles genehmigt ist bitte ein formloses schreiben an die beihilfe wenn sie einen festen kurort hat mit der bitte um vorschuss. man muß viel vorauskasse zahlen. ich bin seit 2,5 wochen aus der kur zurück, daher weiß ich das alles. wir mussten 1980,-€ bei ankunft zahlen.
was wichtig ist erkundigen was sie bei der krankenkasse alles abgeschlossen hat. eine bekannte von mir ist auch beamtin ( lehrerin), sie hat bei der krankenkasse sowas nicht mit abgeschlossen und darf viel aus eigener tasche zahlen.
ganz wichtig ist das sie einen pauschalpreis von der kur bekommt sonst bleibt sie auf vielen kosten selber hängen.
sie soll nicht nach borkum, da war ich. geile insel aber für die kur sind alle 3 häuser dort zum :kotz:kotz
wenn diesbezüglich noch fragen sind melde dich!!!!
lg