Beiträge von Susanne1970

    Boah, ich muss mich auch nochmal auskotzen... :motz::motz:


    Mein (gesichert diagnostizierter und seit mehreren Jahren in Behandlung seiender) Borderline-Exmann hat es jetzt seit eineinhalb Jahren geschafft, zumindest halbwegs Umgang mit seinen Kindern zu haben. Ich tu mich zugegebenermaßen sehr schwer damit, mit ihm in Kontakt zu gehen, denn - wie es auch Teil seiner Erkrankung ist - überschreitet er ständig Grenzen, kann keinen Abstand einhalten und versucht, mein Haus und meine Zeit immer mehr zu vereinnahmen, alles während der Umgangszeiten.
    Holte er z.B. anfangs die Kinder zum Umgang ab, findet dieser inzwischen häufiger bei uns zu Hause statt (die Kinder sind 13 und 15 Jahre alt) bzw. nachdem er etwas mit ihnen unternommen hat, kommt er wie selbstbverständlich hier rein, geht ohne zu fragen auf die Toilette, geht einfach durch das Haus, schaut sich alles an etc. Vor den Kindern will ich da kein Fass aufmachen, weil ich sie nicht in einen Loyalitätskonflikt bringen will.


    Heute rief er mich dann an und wollte absprechen, wie es mit Umgang auf Weihnachten aussieht.


    Hier nochmal zur Erklärung: Er kümmert sich nur stundenweise um die Kinder, wenn die Kids mal ein WE bei ihm sind, ist er schon total am Ende und absolut überfordert. Tochterkind will gar nicht bei ihm schlafen, so dass ich das nur im Notfall mache, also wenn ich z.B. arbeiten muss und Schulferien sind.
    Außerdem ist er absolut kein Weihnachtsfan, könnte daran liegen, dass er absolut einsam ist (Kontakt zu seiner ganzen Familie ist abgebrochen), stellt auch keinen Baum auf.


    Jetzt will er, dass er den Umgang am 2. Weihnachtstag hier bei uns zu Hause macht. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich das nicht möchte, und dass ich auch nicht möchte, dass er die anderen Umgangskontakte bei uns zu Hause macht.


    Er war daraufhin spürbar absolut eingeschnappt und hat das Gespräch sehr einsilbig beendet. Ich konnte mit Ach und Krach noch eine Uhrzeit für den 2. Weihnachtstag ausmachen (die er eh wieder nicht einhalten wird... das kenne ich ja schon).


    Ich versteh einfach nicht, dass ich all seine Besonderheiten, Macken, alles was mit seiner Krankheit zu tun hat, akzeptieren muss (z.B. auch, dass er einfach nicht verlässlich ist, wenn ich mal was vorhabe, dass er keine Absprachen einhält, dass er fast fünf Jahre gar nicht für die Kinder da war und ich alles alleine wuppen musste und er mir auch heute keinerlei Unterstützung ist, trotz Schwerbehinderung und Pflegestufe beider Kinder), aber wenn ich mal eine Erwartung habe, er das einfach nicht akzeptieren kann. Als ob ich etwas absolut unmögliches verlangen würde, wenn ich ihn bitte, den Umgang nicht bei uns zu Hause zu machen, weil ich das übergriffig finde.


    So, das musste jetzt mal raus! :nudelholz

    Hallo, LeLisMama.
    Im SGB II kannst Du ca. so rechnen (alle Zahlen ab 2016):


    Regelsatz für Dich 404 Euro
    Mehrbedarf AE (36% der RL) 145,44 Euro
    Regelsatz für die Kinder 237 + 270 Euro


    Macht einen Bedarf ohne Kosten der Unterkunft von 1056,44 Euro.
    Da kommt noch maximal die angemessene Brutto-Kaltmiete und die angemessenen Heizkosten für 80 m² (Bedarf für 3 Personen) in Eurer Gemeinde dazu. Die angemessene Miete kannst Du bei Deinem Jobcenter erfragen, eventuell auch auf der HP vom Jobcenter rausfinden.


    Da dürfte schon ein Bedarf von ca. 1.500 Euro bestehen.


    Da wird Dein Einkommen gegen gerechnet. Leider ist das nicht aufgeschlüsselt, so dass ich hier nur "im Nebel stochern" kann. Ich gehe mal von 2 x Kindergeld aus, also 380 Euro, Unterhalt von X Euro, sagen wir mal, um nur ein Beispiel zu rechnen, 400 Euro für beide Kinder. Das heißt, Du hättest ein Netto-Einkommen 720 Euro, also Brutto ca. 1000 Euro.
    Hier rechnest Du von den 1000 Euro als Freibeträge 100 Euro Grundfreibetrag und von den restlichen 900 Euro bis zum Brutto nochmal 20%, also 180 Euro. Dein Freibetrag ist also 280 Euro.
    Damit kommst Du auf ein anrechenbares Einkommen von 1500 Euro abzüglich 280 Euro = 1.220 Euro.
    Bei einem geschätzten Bedarf von 1500 Euro hättest Du dann also einen Restanspruch von 280 Euro monatlich (was aber auch heißt: Solange Du noch keine Miete zahlen musst, hast Du auch keinen Anspruch).


    Immer vorausgesetzt ist, dass Du keine großen Vermögenswerte hast, denn die werden im SGB II angerechnet. Da gibt es aber auch Freibeträge (z.B. Pkw im Wert von 7500 Euro, Vermögensgrundfreibetrag 750 Euro + 150 Euro je Lebensjahr; die Freibeträge gelten auch für die Kinder, für geschützte Altersvorsorge wie Riester-Rente, Rentenbasis-Lebensversicherung mit Verwertungsausschluss gelten andere Regeln).


    Je nach Miethöhe könntest Du auch Anspruch auf Wohngeld haben, das kommt auch auf Miethöhe und die Gemeinde an.


    Interessant ist, dass bei SGB II-Leistungsbezug der Rundfunkbeitrag wegfällt und Du Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket hast, sprich Klassenfahrten, Kindergartenausflüge, Schulbedarf, Vereinsbeiträge werden unterstützt bzw. übernommen. In manchen Gemeinden gibt es darüber hinaus auch Beitragsermäßigungen bei Kindergarten, OGS und kulturellen Einrichtungen wie Bücherei, Stadttheater und so weiter. Auch solltest Du Dich dann nach einem Sozialticket für den ÖPNV informieren.
    LG
    Susanne

    Romi, wenn Du von Primarstufe redest, dann ist das ja ein Bereich, wo es noch gar keinen Schulabschluss gibt. Ich rede von weiterführenden Schulen im Förderschulbereich.


    Ein 1 : 1 Wechsel auch aus dem Primarbereich der Förderschule in die gleiche Klasse einer Regelschule ist meist nur mit großem Aufwand möglich. Ich kenne sowohl Lehr- als auch Aufsichtspersonal an "unserer" Förderschule hier im Gebiet und es ist ganz klar: Ein großer Zeitanteil geht an anderen Themen drauf: Verhaltensweisen festigen, Strukturen schaffen etc. Die Kinder im Primarbereich der Förderschule waren am Ende des 4. Schuljahres mit viel Glück da, wo meine Beiden am Ende des 3. Schuljahres waren.


    An "unserer" Förderschule (hier gibt es Primarstufe und Sek 1 in einer Schule) haben dieses Jahr von 20 Kindern 18 Kinder den Förderschulabschluss gemacht und 2 Kinder den Hauptschulabschluss.


    Von diesen Kindern hatte ca. die Hälfe den Förderschwerpunkt "Lernen" und die andere Hälfte "sozial-emotional", ohne dass eine eingeschränkte Kognition vorlag. Und trotzdem hat ein Großteil noch nicht mal den HS-Abschluss gemacht.
    Sorry, aber ein guter Start ins (Berufs-)Leben sieht anders aus... Vor allem, wenn wir (hier in diesem Thread) halt von einem Kind mit überdurchschnittlichem IQ sprechen.

    Ich finde es schwierig, ein Kind mit überdurchschnittlichem IQ auf eine Förderschule umzuschulen.
    Ich habe keine Ahnung, wie es bei Euch ist, aber hier in NRW führen ALLE Förderschulen mit Förderschwerpunkt sozial-emotional MAXIMAL zum HS-Abschluss (bis auf eine glaube ich, was dann wohl eine Internatslösung wäre).


    Zu befürchten wäre eine Symptomverstärkung aufgrund von (kognitiver) Unterforderung. Hier wäre dringend die Beratung durch das Jugendamt erforderlich, die aber häufig aus Kostengründen die Familien abwimmeln.


    Die Bewilligung eines I-Helfers muss keine Monate dauern, wenn das JA mit Schule und Eltern zusammenarbeitet, dann kann das schnell gehen. Vor allem wäre auch ein entsprechender Stundenumfang wichtig, denn das problematische Verhalten tritt ja nicht unbedingt nur an den vier Stunden auf, die der I-Helfer eventuell nur da ist. Also wäre eine Begleitung während der gesamten Unterrichtszeit - und auch während der Pausen, denn diese Zeiten führen meist wegen der unstrukturierten Abläufe zu Stresssituationen für die Kinder, die dann eher zu problematischem Verhalten neigen als in den (vergleichsweise) ruhigen Unterrichtsstunden.


    Kurzfristig sollte eventuell trotzdem über eine Medikation nachgedacht werden, um den Druck herauszunehmen. Was sagt denn der KJP/das SPZ dazu, also war das schon Thema?

    Auch wenn das ggf. gleich wieder einen Sturm der Entrüstung auslöst bei bestimmten Usern...


    Warum sind derzeit alle Therapien ausgesetzt? Sie bräuchte z.B. weiterhin Ergo oder Konzentrationstraining, Verhaltenstherapie mit Schwerpunkt Sozialverhalten (Spucken geht halt nicht, und ja ich weiß, die anderen Kinder können durchaus provozieren, aber das hilft Deiner Maus ja auch nicht... sie braucht andere Handlungsalternativen), eventuell auch medikamentöse Therapien, wenn der Leidensdruck in der Schule zu groß ist. Natürlich nicht alle Therapien gleichzeitig. Es ging um eine Auswahl...


    Wenn ADHS diagnostiziert ist, dann sollte auch ein IQ-Test gemacht worden sein (z.B. HAWIK IV), denn das gehört zur Diagnostik dazu. Wie hat sie denn da abgeschnitten? Zur Not kann Dir das die diagnoseerstellende Stelle (KiArzt, Ki- und JuPsychiater) sagen, das wäre auch wichtig, um einzuschätzen, ob sie an der Schule richtig ist.


    Kann das Jugendamt nicht beraten? Oder das Schulamt? Die Schulpsychologin? Hier in NRW gibt es an die BezReg angegliedert eine ADHS-Beratungsstelle, die dann auch die Schulen berät hinsichtlich des richtigen Umgangs mit unseren speziellen Kindern.


    Welchen Schwerpunkt hat die Förderschule bei Euch? Wenn es eine Förderschule zur Lernförderung sein sollte, könnten zu den Verhaltensproblemen dann noch weitere Probleme wegen Unterforderung dazu kommen, das sollte auch nicht vernachlässigt werden bei der Entscheidungsfindung (zumindest wenn sie einen "normalen" IQ hat).


    Das war jetzt mal mein Brainstorming zu der Sache...

    Feli3, ich glaube nicht, dass der Untätigkeits-Zaunpfahl gewirkt hat, Untätigkeitsklage kann erst nach 3 Monaten erhoben werden, nicht nach 6 Wochen.
    Die Jobcenter haben halt sehr viel zu tun, und da gehen die WBA, die zum 31.10. auslaufen, halt vor denen, die am 30.11. auslaufen. Aus dem Grund wird Dein Antrag wohl einfach jetzt "dran" gewesen sein.


    Zeit hätte das JC rein theoretisch bis Ende November gehabt. Das Sozialticket, das Du im Moment hast, sollte doch bis Ende November auch Gültigkeit haben.


    Für eine Ersatzwaschmaschine, falls Du nicht dafür angespart hast, kannst Du beim JC ein Darlehen nach § 24 (1) SGB II beantragen.

    MinniMouse87, da warst Du aber ungeduldig...


    Deine Fragen solltest Du vor allem dem Schuldnerberater stellen. Der sollte Dir kompetent Auskunft geben können.


    Ein Entschuldungsprozess fängt allerdings nicht mit der Privatinsolvenz an, sondern endet damit. Vorher steht erstmal die Aufdröselung der gesamten finanziellen Situation, und dann wird überlegt, wie die Schulden beglichen werden können. Kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern, wird auch kein Insolvenzverfahren eingeleitet...

    Erstmal zur gesellschaftlichen Kritik von F4tH3R F16URE:


    Jipp, die steuerrechtliche und auch sozialrechtliche Schlechterbehandlung von AEs ist mir auch ein Dorn im Auge.
    Ich würde mir einen Familienfreibetrag je Kopf wünschen und keinen Verheiratetenfreibetrag (Steuerklasse 3). Weil die SKl 3 in meinen Augen auch nur falsche finanzielle Anreize bietet. Damit macht sich (i.d.R.) Frau noch immer abhängig vom (i.d.R. besser verdienenden) Mann und erwirtschaftet im Endeffekt noch nicht mal eigene Rentenansprüche. Bei Trennung sieht´s dann mau aus. Wenn der Mann stirbt, ist die Witwenrente auch nicht unbedingt geeignet, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Altersarmut vorprogrammiert.


    Warum der Staat nicht säumige Unterhaltszahler (geschlechtsneutral gemeint) nicht deutlich mehr in die Pflicht nimmt mit eindeutigen Urteilen, Pfändungen etc., kann ich auch nicht verstehen. Selbständige können sich arm rechnen, in manchen Fällen werden Verfahren verschleppt etc. Unmöglich und auf dem Rücken der AE und der Kinder.


    Warum der Staat den UHV auf 6 Jahre max. und ein Lebensalter von 12 Jahren begrenzt hat, erschließt sich mir auch nicht. Auch nicht, dass der UHV wegfällt, wenn man mit einem neuen Partner (wieder geschlechtsneutral gemeint) zusammenzieht. Der reguläre Unterhalt müsste vom UH-pflichtigen ja auch weiter gezahlt werden... Und ein Kind hört ja mit 12 Jahren nicht auf, zu essen, zu trinken etc.


    Auch hier würde ich den Gesetzgeber in der Pflicht sehen, regulierend einzugreifen und endlich Gesetze zu erlassen, die die AE in die Lage versetzen, besser und auskömmlicher wirtschaften zu können.



    Diese Kritik kann aber nicht dazu führen, dass ich als Privatperson vollkommen aus der Eigenverantwortung stehle. WENN ich mit einem Partner zusammenziehe, dann finde ich es selbstverständlich, dass man füreinander einsteht, im Guten wie im Schlechten (und wenn beide arbeiten und StKl 1 haben, stehen sie sich auch nicht schlechter als Ehepaare mit der Kombi IV/IV oder III/V, da hier auch zwei Freibeträge für Erwachsene gewährt werden, eben auf zwei Gehälter verteilt).
    WENN ich mit jemandem zusammenziehe, der dann krank wird, dann kümmere ich mich natürlich um denjenigen. Finanziell und auch sonst (Pflege, zum Arzt fahren, am Krankenbett sitzen etc.).


    Es kann mir doch keiner erzählen, dass hier zwei Partner zusammenziehen und dann getrennt wirtschaften. Jeder geht für sich einkaufen, der Partner beteiligt sich nicht am Geschenk für die Kinder des AE, Urlaub wird getrennt bezahlt, jeder zahlt seinen eigenen Mietanteil etc. :hae: Dann kann auch jeder in seiner eigenen Wohnung bleiben, wenn es eh nur ein nebenher-wohnen ist.


    WENN ich mit einem Partner zusammenziehe, dann ist das das Ergebnis einer reiflichen Entscheidung, einer vorherigen bereits bestehenden Beziehung, in der man sich "ausprobiert" hat. Nur weil heute die Gesellschaft toleranter geworden ist und unehelich zusammenlebende Paare nicht stigmatisiert und mit Steinen beworfen werden, kann doch nicht das finanzielle Risiko einer (selbst eben genau so gewählten) Lebensgemeinschaft auf die Allgemeinheit umgelegt werden.


    Und das "da oben wird ja auch betrogen, dann machen wir es hier unten halt auch" kann ich auch nicht zählen lassen. Das widersrpicht einfach meinem Rechtsgefühl. Nur weil andere sich nicht an die Regeln halten, heißt das nicht, dass das keiner mehr muss (ich leite ja auch aus den illegalen Autorennen in Köln mit Todesopfern nicht ab, dass ich jetzt auch so rasen darf, wenn es andere tun). Anarchie wäre die Folge und daraus folgt das Recht des Stärkeren. Was dann mit Alten, Kranken etc. passiert, darüber will ich gar nicht nachdenken.


    Zu Malina 1213:
    Also, wenn meine Partnerschaft auf so tönernen Füßen gebaut ist, dass mein Partner in Zeiten, in denen es mir schlecht geht (hier in Deinem Beispiel finanziell), mich "fallen lässt" bzw. nicht für mich einsteht, dann würde ich diese Art von Partnerschaft nicht wollen. Wenn sich zwei Menschen lieben, dann (und das mal unabhängig von Kirchenfloskeln) sind sie füreinander da, im Guten wie im Schlechten. Stirbt meine Mutter, erwarte ich, dass er bei mir ist, mich tröstet. Hat mein Kind Schulprobleme, erwarte ich, dass wir uns abends auf der Couch darüber unterhalten und er nicht darauf besteht, damit in Ruhe gelassen zu werden, weils ja nicht sein Kind ist. Habe ich einen wichtigen beruflichen Termin, und der Partner kann es einrichten, erwarte ich, dass er sich um die Kinder kümmert. DAS ist für mich PARTNERschaft. Und nicht, bei Sonnenschein eine schöne Zeit miteinander zu verbringen, und sobald Wolken aufziehen, den Partner im Regen stehen zu lassen.
    In Deinem Beispiel: Plane ich, mit meinem Partner zusammenzuziehen, und werde dann kurz vorher krank, falle ins Krankengeld und muss aufstocken, und DANN eröffnet mir mein Partner "Du, sorry, so hab ich mir das nicht vorgestellt, ich denke, jeder bleibt mal besser für sich wohnen, ich will Dir jetzt nicht helfen", dann wäre das ganz schnell mein EX-Partner.


    Andersherum: Es wäre mir (und ich verdiene nicht sooo schlecht, dass man dann insgesamt aufstocken müsste) PEINLICH und auch unsozial denen gegenüber, die es brauchen, dass mein Partner sich noch Geld vom Amt holen würde, um unsere Haushaltskasse aufzustocken.
    WENN mein Einkommen nicht für uns alle reichen würde, DANN klar. Alles in einen Topf und dann mit Hartz IV/KIZ/Wohngeld den Bedarf decken. Aber wenns reicht, halt eben nicht.

    Der hätte dann quasi die Freundin komplett aus eigenem Einkommen unterhalten.


    Naja, das ist wohl bei tausenden nicht-ehelichen Partnerschaften so, oder? Und bei den ehelichen bzw. eingetragenen Partnerschaften doch erst recht... Ich sehe da jetzt nicht, wo sich der "böse Staat" mal wieder so unverschämt raus tut... Wahrscheinlich hab ich einfach zu wenig "das-steht-mir-zu"-Veranlagung...


    Die Sachbearbeiterin der Antragstelle hat sich vor Vergnügen fast überschlagen.


    Weil sie ihren Job ernst nimmt? Wirtschaftliche Mittelverwendung und gesetzeskonformes Handeln? Oder unterstellst Du ihr Häme oder wie darf ich diesen Satz deuten?

    Feli3, Autisten fallen aber nicht automatisch unter den Förderschwerpunkt Sprache. Sie können auch unter emotional-sozial gefördert werden oder sogar aus dem sonderpädagogischen Förderbedarf herausgenommen werden und als "seelisch behinderte" Kinder im Rahmen von § 35a SGB VIII unterstützt werden. Hierüber laufen z.B. üblicherweise die "Integrationshelfer"/Schulbegleiter oder auch die Übernahme von Schulgeldern einer Privatschule.


    Gerade im schulischen Bereich muss man aber auch immer auf das Bundesland gucken, da Schulrecht ja Ländersache ist. Hier kann es große Unterschiede sowohl im Bezug auf die Umsetzung der Inklusion als auch auf die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und auch Rechtsansprüche auf Förderungen aus dem Schulrecht geben.


    Lady La Luna kommt aus Niedersachsen (hab ich zumindest mal aus dem hier angegebenen Wohnort geschlussfolgert :D ). Im dortigen Landesrecht ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bei sonderpädagogischer Förderung verankert. Also bleibt es bei meiner Einschätzung von gestern Abend. Ich gehe davon aus, dass der Förderbedarf weggefallen ist, damit die Eltern ihr Wahlrecht (also wahrscheinlich die Förderschule) nicht mehr ausüben können. Denn ohne Förderbedarf keine Förderschule, sondern Beschulung an der Regelschule. Hier ist das übrigens doppelt schlimm, denn für Lady La Lunas Kind steht dann noch nicht mal im Rahmen der Inklusion an der Regelschule stundenweise ein Sonderpädagoge zur Verfügung.


    Also wirklich allerhöchste Eisenbahn, um zu handeln... Ich bleibe bei meiner Strategie oben. :wink


    LG Susanne

    Mit ein bisschen mehr Zeit:


    Inklusion so wie sie derzeit in Deutschland versucht wird durchzusetzen, ist halbgarer Quatsch.


    Die Lehrer sind überfordert, weil in den regulären Lehramts-Studiengängen auf die Förderbedarfe der - in welcher Hinsicht auch immer - eingeschränkten und damit mit Förderbedarf versehenen Kinder nicht eingegangen wird.


    Die Förderschullehrer sind überfordert, weil sie für jedes Kind, welches an den Regelschulen inklusiv unterrichtet wird, nur noch eingeschränkt Zeit zur Verfügung haben. Die Kinder brauchten im Prinzip durchgehend Unterstützung, der Lehrer wird aber zwischen verschiedenen Kindern in verschiedenen Klassen wechseln müssen. "Optimalerweise" (ich hoffe, die Ironie wird klar) muss er dann auch Kinder mit unterschiedlichen Förderbedarfen betreuen, da auch Förderschullehrer in der Regel sich in einem Förderbereich besonders gut auskennen, ist das auch nochmal kontraproduktiv.


    Insbesondere gibt es für Förderkinder im Bereich körperlich-motorisch, Sinnesbeeinträchtigungen und Sprachförderbereich zudem an den Förderschulen auch flankierende Hilfen wie Ergotherapie, Logopädie, Motopädie, therapeutisches Reiten, psychologische Betreuung, etc.pp. Die personelle Unterstützung durch FSJler oder BufDi-Leistende sowie auch ist die räumliche und Hilfsmittel-Ausstattung ist deutlich besser.


    Die Kinder sind überfordert, weil sie in ein System gedrängt werden, was ihnen nicht gerecht wird.


    Die Schulämter sehen den Kostenfaktor einer nicht ausgelasteten Förderschule und weisen darum die Kinder in die Regelschulen. Dadurch, dass die Eltern ein Wahlrecht haben, wird dann der Förderbedarf insgesamt negiert, da dann kein Wahlrecht zur Förderschule mehr besteht. Das ist absoluter Humbug.


    Hier offensiv über Fernsehen etc. auf diese Missstände aufmerksam zu machen kann nicht falsch sein. Denn: Wenn die Kinder einen Förderbedarf haben und dieser aus Kostengründen rechtswidrig aberkannt wird, werden die Behörden eventuell zurückrudern, wenn unbequeme Fragen gestellt werden.


    Lady La Luna, zudem bitte auf jeden Fall den Anwalt auf den einstweiligen Rechtschutz drängen, damit jetzt noch im Laufe der Sommerferien durch ein Verwaltungsgericht festgestellt wird, ob die Entscheidung des Schulamtes rechtmäßig ist. Dadurch kannst Du eventuell den Verbleib Deines Sohnes auch auf dem regulären Rechtschutz-Weg erreichen.


    Zudem solltest Du sofort beim örtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Wenn das Schulsystem zwar Inklusion predigt, sie aber nicht lebt, kann dadurch eventuell Deinem Kind auch an einer Regelschule die Unterstützung zuteil werden, die es benötigt, um sich gesund entwickeln zu können. Dann können sich der Sozialhilfeträger und das Schulamt erstmal gegenseitig die Köpfe einschlagen, wer nun die Verantwortung für Dein Kind übernehmen will.
    Rechtsgrundlage für die Eingliederungshilfe sind die §§ 53 ff im SGB XII. Wenn Du hierzu weitere Infos brauchst, kann ich Dir die auch gerne per PM geben. Dein Anwalt wird sich in dem Bereich eventuell aber auch auskennen, sprich ihn doch einfach mal darauf an.


    Ich wünsch Dir, dass Ihr in den Sommerferien eine Lösung findet, die Deinem Kind gerecht wird!

    Hallo ihr die ihr mit Hilfe von fünf Ausrufezeichen eure Empörung auszudrücken versucht. Das Leben ist nun einmal unvorhersehbar. Meine Kinder haben auch schon ohne mein Wissen woanders geschlafen (!!!!!) und ich habe nicht die Polizei alarmiert. Denn sie waren mit der Mutter und bei Freunden.


    Und dann gehst Du einfach ins Bett? Aber wann? Um zehn, um elf, um zwölf? Ab wann wusstest Du denn, dass die Kinder nicht mitten in der Nacht zurück kommen? Konntest Du in Ruhe schlafen, trotzdem Deine Kinder nicht zu Hause waren, obwohl es so abgesprochen war? Du warst nicht sauer auf die Mutter, hast Dir keine Sorgen gemacht, ob was passiert ist? Unfall oder sonst was?



    Als meine Kinder nicht wiederkamen, weil sie mit der Mutter bei Freunden ohne Absprache nach einer Party von dort nicht zurück kamen, sonder dort übernachtet hatte, hatte ich auch mein Kopfkino, denn die Mutter ist nicht von hier :crazy


    AAAAHHHH... Kopfkino... Also, Du hast sogar der Mutter misstraut (was Deinem obigen Posting widerspricht) und bist dann irgendwann einfach so ins Bett gegangen? Ich finde DAS deutlich unnormaler als bei der Polizei anzurufen und zu fragen, ob die was von einem Unfall wissen...



    Absprachen sind Absprachen und es ist ganz normal, dass man sich Sorgen macht, wenn diese nicht eingehalten werden.


    Ich finde es auch absolut unsozial und unempathisch von dem Kindsvater, keinen Gedanken daran verschwendet zu haben, dass die TS sich Sorgen macht, wenn das Kind nicht zur vereinbarten Zeit da ist.

    Wann hat er denn den Job wieder verloren?
    Eigentlich kann ihm kein Geld fehlen, ich mach mal das Rechenbeispiel auf:
    Annahme: Dein Partner hat im Februar noch gearbeitet und daher das Gehalt von dem Monat noch bekommen, ab März bekommt er wieder Geld vom Jobcenter.


    Geld vom Jobcenter Anfang Dezember braucht er für Dezember (aber zurückzuzahlen).
    Geld vom Arbeitgeber Ende Dezember braucht er für Januar
    Geld vom Arbeitgeber Ende Januar braucht er für Februar
    Geld vom Arbeitgeber Ende Februar braucht er NICHT, da er vom Jobcenter für Marz wieder die Leistungen im Voraus erhält. (bzw. wenn er den Antrag so gestellt hat, dass das JC nicht pünktlich hat zahlen können, bekommt er es dann rückwirkend, hat es also auf jeden Fall zur Verfügung).
    Sprich: Das Gehalt vom Februar (oder das JC-Geld vom März) kann er für die Rückzahlung nutzen.


    Hat er das ausgegeben, obwohl er wusste, dass er vom Jobcenter wieder Geld braucht, wird er das zuviel gezahlte JC-Geld in Raten zurückbezahlen müssen.

    zum umzug kann ich nur sagen, war bei mir damals so, dass es nicht übernommen wurde. mir ein transporter aber bezahlt wurde und 10 euro meine ich pro helfer. aber hinterher habe ich erfahren dass sie es hätten MÜSSEN.


    Nope, hier der Gesetzestext (Fettdruck von mir):
    § 22 Abs. 6 SGB II:
    "Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden."


    Dabei heißt "kann", dass das Amt ein Ermessen hat, welches es ausüben muss. Wenn z.B. Vermögen da wäre oder Einkommen, wäre dies bei der Entscheidung zu berücksichtigen.


    In diesem Fall hier wurde aber der Umzug vom Amt veranlasst, also "soll" eine Zusicherung zur Übernahme der Umzugskosten erteilt werden.


    "Soll" heißt, dass auch hier eine Entscheidungsfreiheit des Amtes besteht, diese ist aber stark eingeschränkt. (Nur bei "muss" oder "ist zu..." handelt es sich um eine konkrete Verpflichtung, wo das Amt keine Entscheidungsfreiheiten hat).
    Stark eingeschränkt heißt hier, dass in der Regel die Übernahme zu erfolgen hat, nur in ganz einzelnen Ausnahmefällen kann das hier versagt werden.


    Aber:
    Kommen wir nun zur Arbeitshilfe des MAIS (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW):
    http://www.harald-thome.de/med…/KdU-NRW---01.07.2013.pdf


    Siehe hier Seite 91ff: "Allerdings ist die leistungsberechtigte Person grundsätzlich dazu verpflichtet, den Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen, um die Kosten im Wege der Selbsthilfe zu minimieren. "
    Ausnahmen werden dort im Folgenden genannt.


    Oder auch aus der Rechtsprechung: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.11.2012 - L 5 AS 902/12 B ER (Dort unter II b)


    Tenor -> Der Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten ist begrenzt durch deren Angemessenheit.Der Leistungsempfänger hat alles zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern. Er ist daher gehalten, grundsätzlich den Umzug selbst zu organisieren und durchzuführen. Lediglich wenn der Umzug wegen Alters, Behinderung, körperlicher Konstitution oder wegen der Betreuung von Kleinstkindern nicht selbst vorgenommen oder durchgeführt werden kann, kann auch die Übernahme der Aufwendungen für einen gewerblich organisierten Umzug in Betracht kommen.


    Von daher ist die Aussage, dass das JC die Kosten für eine Spedition hätte übernehmen MÜSSEN, in dieser Allgemeinheit schlichtweg falsch.

    Trotz alldem kann ich nur daran appelieren, sich zu überlegen, wie Ihr den Umzug ohne die finanzielle Unterstützung vom Amt organisieren würdet.


    Jemand, der keine Leistungen bezieht, würde ja auch versuchen, die Kosten möglichst zu minimieren bzw. das Geld vorher ein bisschen zurückzulegen und evtl. nicht in Urlaub zu fahren/fliegen oder so. Ich kenne die Wenigsten, die dafür ein Umzugsunternehmen beauftragen. In allen Fällen in meiner BekanntschaftVerwandtschaft läuft das über Eigenhilfe, Freunde, Verwandte etc.


    @ TS: Wie alt ist denn Dein Kind? Muss das daher am ganzen Umzugstag betreut werden oder könne es ggf. auch schon mithelfen? (Ich finde, so etwas fördert auch Verantwortungsgefühl... Ab einem bestimmten Alter können Kinder ja auch im Haushalt mithelfen. Dann können sie sicher auch ihre Umzugskartons packen und so was, wenn sie ein entsprechendes Alter haben...). Haben alle Deine Geschwister einen Bandscheibenvorfall? Oder haben sie keine Partner, die helfen könnten? Hast Du keine Freunde/Freundinnen, die Dich unterstützen könnten?


    Der Herd sollte schon von einem Fachmann angeschlossen, werden. Aber Waschmaschine? Mal ehrlich, das ist ein Stecker in die Steckdose, ein Gewinde an den Wasserhahn und einen Schlauch in den Abfluss. Dafür hatte noch NIE jemand, den ich kenne, ein Fachunternehmen da.