Die konkrete Lebenssituation und die Intensität der gelebten Beziehung
Hierzu kann auf folgende Hinweistatsachen abgestellt werden:
- mehrfacher Wohnungswechsel, die der Hilfesuchende mit dem Partner vorgenommen hat
- Versorgung von gemeinsamen Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt
- Befugnis über Einkommen und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen (z. B. Kfz, gemeinsame Konten, Kredite, Sparvermögen?)
- Umbau des Wohnraums mit Blick auf das Zusammenleben
- Gemeinsame Anmietung des Wohnraums
- Gemeinsames Eigentum (z. B. Hausgrundstück)
so wenn man dies am anfang nicht macht was ist daran betrug? das würde ich nämlich auch nicht machen... nicht mal wenn ich nen gut bezahlten job hätte..
nein Laura das hast du schon richtig verstanden aber du musst es auch mal anders sehen--- es kann auch nicht gleich davon ausgegangen werden das der mann sofort für fremde Kinder und die Mutter aufkommen muss..da sieht der gesetztgeber eben soetwas wie eine ``Eingewöhnungszeit`` vor.... das ist legitim und durchaus kein betrug...was man am ende daraus macht ist ja jeden selbst überlassen... sie arbeiten daraufhin das ist richtig..aber es ist ja nicht vollbracht von daher sollte man da jetzt nicht von betrug sprechen-